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Ausbau von Fahrradanlehnbügeln

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Jülich
Datum2026-09-24
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Stadt Jülich Jülich, 11.09.2026 Der Bürgermeister Amt: NaMoK Az.: namok-ctc öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 259/2026 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse Ausschuss für Kultur, Dorf- und 24.09.2026 Stadtentwicklung, Wirtschaftsför- derung Ausbau von Fahrradanlehnbügeln Anlg.: 2 III 32 66 NaMoK SD.Net RH DSch StS ctc Beschlussentwurf: Im öffentlichen Raum der Stadt Jülich werden insgesamt 112 Fahrradanlehnbügel errichtet. Die Umsetzung erfolgt nach einer der folgenden Varianten: Variante A: Vollständige Umsetzung im Haushaltsjahr 2026 zu Gesamtkosten in Höhe von 16.800,00 €, einschließlich Installation. Variante B:Stufenweise Umsetzung über die Haushaltsjahre 2026 und 2027, zunächst an den Standorten in den Ortschaften in Höhe von 4.500,-- € und anschließend an den innerstädtischen Positionen, in Höhe von 12.300,--€. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Variante umzusetzen. Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 70/2026 „Ausbau von Fahrradanlehnbügeln im öffentlichen Raum der Stadt Jülich“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Förderprojekt „Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier“ vorzubereiten. Zur Ermittlung des konkreten Bedarfs wurde eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Auf Grundlage der dabei einge- gangenen Rückmeldungen und des ermittelten Bedarfs wurden geeignete Standorte für die Errich- tung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen festgelegt. Diese Standorte hat die Stadt Jülich anschlie- ßend zur Förderung im Rahmen des genannten Förderprojektes eingereicht. Im Rahmen der Prüfung wurden die eingereichten Standorte durch den Fördergeber jedoch nicht anerkannt. Grund hierfür ist, dass die vorgesehenen Fahrradabstellanlagen nicht unmittelbar be- ziehungsweise nicht in direkter räumlicher Zuordnung zu den barrierefrei ausgebauten Haltestel- len liegen. Damit ist eine Umsetzung der auf Grundlage der Bedarfsabfrage ermittelten und vorge- sehenen Fahrradabstellanlagen im Rahmen des genannten Förderprojektes derzeit nicht möglich. Daher sollen die Installationen entsprechend dem ermittelten Bedarf und den festgelegten Stand- orten unabhängig von einer Förderung umgesetzt werden. Fahrradanlehnbügel Es ist der Einsatz von robusten und widerstandsfähigen, 1m breiten Fahrradanlehnbügeln, mit beidseitigen Ösen, vorgesehen, siehe Beispielfoto. Ausnahme Kölnstraße / Höhe Schloßplatz Eine gestalterische Ausnahme bildet der Bereich der Kölnstraße auf Höhe des Schloßplatzes. Um das am Marktplatz und im bereits gestalteten Teilstück der Kölnstraße installierte Gestaltungs- konzept fortzuführen, wird empfohlen, die Kölnstraße auf Höhe des Schloßplatzes mit designver- wandten Anlehnbügeln auszustatten. Dadurch entsteht ein einheitliches und abgestimmtes Er- scheinungsbild im öffentlichen Raum. Kostenübersicht Für die Errichtung der insgesamt 112 vorgesehenen Fahrradanlehnbügel werden Kosten von 150,00 € je Anlehnbügel einschließlich Installation zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich Gesamt- kosten von 16.800,00 € netto bzw. 19.992,00 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die angehängte Kalkulation gibt Aufschluss über die einzelnen Standorte und Kosten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein NW widersprochen: Sitzungsvorlage 259/2026 Seite 2

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