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Ausbau von Fahrradanlehnbügeln
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Jülich |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Jülich Jülich, 11.09.2026
Der Bürgermeister
Amt: NaMoK Az.: namok-ctc
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 259/2026
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse
Ausschuss für Kultur, Dorf- und 24.09.2026
Stadtentwicklung, Wirtschaftsför-
derung
Ausbau von Fahrradanlehnbügeln
Anlg.: 2
III 32 66 NaMoK SD.Net
RH DSch StS ctc
Beschlussentwurf:
Im öffentlichen Raum der Stadt Jülich werden insgesamt 112 Fahrradanlehnbügel errichtet. Die
Umsetzung erfolgt nach einer der folgenden Varianten:
Variante A: Vollständige Umsetzung im Haushaltsjahr 2026 zu Gesamtkosten in Höhe von
16.800,00 €, einschließlich Installation.
Variante B:Stufenweise Umsetzung über die Haushaltsjahre 2026 und 2027, zunächst an den
Standorten in den Ortschaften in Höhe von 4.500,-- € und anschließend an den innerstädtischen
Positionen, in Höhe von 12.300,--€.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Variante umzusetzen.
Begründung:
Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 70/2026 „Ausbau von Fahrradanlehnbügeln im öffentlichen Raum
der Stadt Jülich“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung im Zusammenhang mit dem
Förderprojekt „Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier“ vorzubereiten. Zur Ermittlung
des konkreten Bedarfs wurde eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Auf Grundlage der dabei einge-
gangenen Rückmeldungen und des ermittelten Bedarfs wurden geeignete Standorte für die Errich-
tung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen festgelegt. Diese Standorte hat die Stadt Jülich anschlie-
ßend zur Förderung im Rahmen des genannten Förderprojektes eingereicht.
Im Rahmen der Prüfung wurden die eingereichten Standorte durch den Fördergeber jedoch nicht
anerkannt. Grund hierfür ist, dass die vorgesehenen Fahrradabstellanlagen nicht unmittelbar be-
ziehungsweise nicht in direkter räumlicher Zuordnung zu den barrierefrei ausgebauten Haltestel-
len liegen. Damit ist eine Umsetzung der auf Grundlage der Bedarfsabfrage ermittelten und vorge-
sehenen Fahrradabstellanlagen im Rahmen des genannten Förderprojektes derzeit nicht möglich.
Daher sollen die Installationen entsprechend dem ermittelten Bedarf und den festgelegten Stand-
orten unabhängig von einer Förderung umgesetzt werden.
Fahrradanlehnbügel
Es ist der Einsatz von robusten und widerstandsfähigen, 1m breiten Fahrradanlehnbügeln, mit
beidseitigen Ösen, vorgesehen, siehe Beispielfoto.
Ausnahme Kölnstraße / Höhe Schloßplatz
Eine gestalterische Ausnahme bildet der Bereich der Kölnstraße auf Höhe des Schloßplatzes.
Um das am Marktplatz und im bereits gestalteten Teilstück der Kölnstraße installierte Gestaltungs-
konzept fortzuführen, wird empfohlen, die Kölnstraße auf Höhe des Schloßplatzes mit designver-
wandten Anlehnbügeln auszustatten. Dadurch entsteht ein einheitliches und abgestimmtes Er-
scheinungsbild im öffentlichen Raum.
Kostenübersicht
Für die Errichtung der insgesamt 112 vorgesehenen Fahrradanlehnbügel werden Kosten von
150,00 € je Anlehnbügel einschließlich Installation zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich Gesamt-
kosten von 16.800,00 € netto bzw. 19.992,00 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die angehängte
Kalkulation gibt Aufschluss über die einzelnen Standorte und Kosten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein
Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein
NW widersprochen:
Sitzungsvorlage 259/2026 Seite 2
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