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InReNa 2030 - WandelParks - Flächenlokalisierung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Jülich
Datum2026-09-24
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Stadt Jülich Jülich, 11.09.2026 Der Bürgermeister Amt: NaMoK Az.: öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 258/2026 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse Ausschuss für Kultur, Dorf- und 24.09.2026 Stadtentwicklung, Wirtschaftsför- derung Planungs-, Umwelt- und Bauaus- 01.10.2026 schuss Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Stadtrat 15.10.2026 InReNa 2030 - WandelParks - Flächenlokalisierung Anlg.: 4 NaMoK BM SD.Net Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, als Fläche für den „WandelPark“ im Projekt InReNa 2030 der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH a. den bereits im März 2026 präferierten „Rottplatz“ in Koslar oder folgende Fläche b. festzulegen. 2. Fehlende Mittel zur Umsetzung der Variante a sind im Haushalt 2027 auf der Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros in Höhe von 396.707,33 € be- reitzugestellen. 3. Fehlende Mittel zur Umsetzung der Variante a sind im Haushalt 2027 auf der Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros in Höhe von 309.397,03 € be- reitzugestellen. 4. Es werden keine weiteren Haushaltsmittel zur Ergänzung der Fördergelder in Höhe von 85.000€ bereitgestellt. Begründung: Wie bereits in der Stadtratssitzung vom 23.04.26 beschlossen (s. Vorlage Nr. 58/2026), hat die Ver- waltung den Nutzungsvertrag mit der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH geschlossen, damit diese im Rahmen des Projektes „InReNa 2030 II – WandelParks“ in Jülich tätig werden kann. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Standort „Rottplatz“ in Kos- lar im Rahmen dieses Projekts umsetzbar ist. Daraufhin hat die Verwaltung im Mai dieses Jahres eine Kostenschätzung durch ein Planungsbüro in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Planung ist als Anlage 1 beigefügt. Inzwischen wurde seitens des Planungsbüros eine angepasste Kostenschät- zung vorgelegt (Anlage 2). Da bis Ende Oktober 2026 die internen Absprachen zur Flächenlokalisierung WandelParks laut In- deland GmbH finalisiert sein müssen (Anlage 3) ist eine Entscheidung notwendig. Bezüglich der Kostenschätzung aus September 2026 ist anzumerken, dass das Planungsbüro die angepasste Ausführung aus fachlicher Sicht nicht mittragen wird, da die Gefahr einer Vielzahl von Folgeproblemen besteht. Zudem wird in Frage gestellt, ob die Förderfähigkeit bei dieser Umset- zungsvariante gewährleistet ist. Zusätzliche Information bezüglich der Flächenlokalisation: Auf Basis der bereits vorliegenden Unterlagen zur Dorfentwicklung wurden durch die Verwaltung und die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Ortsbegehungen durchgeführt. Hierbei wurde auch die Fläche rechts der Bürgerhalle Koslar, auf welcher der Container der offenen Jugendarbeit verortet ist, begutachtet (Anlage 4). Gemessen an ihrer Größe und ihrer Beschaffenheit ist diese Fläche zur Umsetzung des Projektes geeignet. Die Nutzung eigener Haushaltsmittel zur Ergänzung der Fördergelder ist nicht notwendig. Voraussetzung für das Projekt ist die Gestaltung einer Gesamtfläche von 1000 qm. Ohne erhebliche Änderungen am „Rottplatz“ – Verlegung der Parkflächen, Entsiegelung des Plat- zes – wird diese Flächengröße nicht erreicht. Falls der unversiegelte Teil des „Rottplatzes“ in das Projekt aufgenommen werden soll, muss eine zweite, ausreichend große Fläche dazugenommen werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 258/2026 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein NW widersprochen: Sitzungsvorlage 258/2026 Seite 3

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