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InReNa 2030 - WandelParks - Flächenlokalisierung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Jülich |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Jülich Jülich, 11.09.2026
Der Bürgermeister
Amt: NaMoK Az.:
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 258/2026
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse
Ausschuss für Kultur, Dorf- und 24.09.2026
Stadtentwicklung, Wirtschaftsför-
derung
Planungs-, Umwelt- und Bauaus- 01.10.2026
schuss
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Stadtrat 15.10.2026
InReNa 2030 - WandelParks - Flächenlokalisierung
Anlg.: 4
NaMoK BM SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, als Fläche für den „WandelPark“ im Projekt InReNa
2030 der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH
a. den bereits im März 2026 präferierten „Rottplatz“ in Koslar
oder folgende Fläche
b.
festzulegen.
2. Fehlende Mittel zur Umsetzung der Variante a sind im Haushalt 2027 auf der
Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros in Höhe von 396.707,33 € be-
reitzugestellen.
3. Fehlende Mittel zur Umsetzung der Variante a sind im Haushalt 2027 auf der
Grundlage der Kostenschätzung des Planungsbüros in Höhe von 309.397,03 € be-
reitzugestellen.
4. Es werden keine weiteren Haushaltsmittel zur Ergänzung der Fördergelder in Höhe
von 85.000€ bereitgestellt.
Begründung:
Wie bereits in der Stadtratssitzung vom 23.04.26 beschlossen (s. Vorlage Nr. 58/2026), hat die Ver-
waltung den Nutzungsvertrag mit der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH geschlossen, damit
diese im Rahmen des Projektes „InReNa 2030 II – WandelParks“ in Jülich tätig werden kann.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Standort „Rottplatz“ in Kos-
lar im Rahmen dieses Projekts umsetzbar ist. Daraufhin hat die Verwaltung im Mai dieses Jahres
eine Kostenschätzung durch ein Planungsbüro in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Planung ist als
Anlage 1 beigefügt. Inzwischen wurde seitens des Planungsbüros eine angepasste Kostenschät-
zung vorgelegt (Anlage 2).
Da bis Ende Oktober 2026 die internen Absprachen zur Flächenlokalisierung WandelParks laut In-
deland GmbH finalisiert sein müssen (Anlage 3) ist eine Entscheidung notwendig.
Bezüglich der Kostenschätzung aus September 2026 ist anzumerken, dass das Planungsbüro die
angepasste Ausführung aus fachlicher Sicht nicht mittragen wird, da die Gefahr einer Vielzahl von
Folgeproblemen besteht. Zudem wird in Frage gestellt, ob die Förderfähigkeit bei dieser Umset-
zungsvariante gewährleistet ist.
Zusätzliche Information bezüglich der Flächenlokalisation:
Auf Basis der bereits vorliegenden Unterlagen zur Dorfentwicklung wurden durch die Verwaltung
und die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Ortsbegehungen durchgeführt. Hierbei wurde
auch die Fläche rechts der Bürgerhalle Koslar, auf welcher der Container der offenen Jugendarbeit
verortet ist, begutachtet (Anlage 4). Gemessen an ihrer Größe und ihrer Beschaffenheit ist diese
Fläche zur Umsetzung des Projektes geeignet. Die Nutzung eigener Haushaltsmittel zur Ergänzung
der Fördergelder ist nicht notwendig.
Voraussetzung für das Projekt ist die Gestaltung einer Gesamtfläche von 1000 qm.
Ohne erhebliche Änderungen am „Rottplatz“ – Verlegung der Parkflächen, Entsiegelung des Plat-
zes – wird diese Flächengröße nicht erreicht. Falls der unversiegelte Teil des „Rottplatzes“ in das
Projekt aufgenommen werden soll, muss eine zweite, ausreichend große Fläche dazugenommen
werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 258/2026 Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen: ja nein
Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO ja nein
NW widersprochen:
Sitzungsvorlage 258/2026 Seite 3
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