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Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes

Fortschrittsbericht
TypFortschrittsbericht
GemeindeStadt Jülich
Datum2026-09-24
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Stadt Jülich Jülich, 10.09.2026 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/schd öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 253/2026 Bericht Beratungsfolge Termin TOP Ergebnisse Ausschuss für Kultur, Dorf- und 24.09.2026 Stadtentwicklung, Wirtschaftsför- derung Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 Stadtrat 15.10.2026 Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes Anlg.: BM Amt 30 Dez. II Amt 20 Amt 11 Amt 10 Amt 32 SD.Net Berichtstext: Mit Schreiben vom 30.06.2026 haben die Fraktion der UWG JÜL und der CDU gemeinsam den An- trag „zur vorzeitigen und beschleunigten Umsetzung der sich aus der Gesetzesänderung ergebe- nen Maßnahmen zum kommunalen Ordnungsdienst“ gestellt. 1. Ausgangssituation In der Problemdarstellung zum Entwurf des Gesetzes zur vierten Änderung des Ordnungsbe- hördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG) ist dargestellt, “Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dabei leisten sie einen bedeutenden und unentbehrlichen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Anfor- derungen der Vollzugstätigkeit der Ordnungsbehörden sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Diesen stetig wachsenden Herausforderungen soll mit einer Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden begegnet werden. Dies soll zum einen mit der Schaffung nutzbringender Be- fugnisse erfolgen. Damit die Verweisung in das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) entfallen, werden die Regelungen zu den Standardmaßnahmen unmittelbar ins Ord- nungsbehördengesetz (OBG) integriert.“ Das vierte Gesetz zur Änderung des OBG ist am 01.07.2026 in Kraft getreten. Seitens der Verwaltung wurden bereits in den Jahren 2023 und 2025 im Rahmen interfraktioneller Gespräche Überlegungen dargestellt, den Außendienst in einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu überführen. Im Ergebnis wurde grundsätzlich die Sinnhaftigkeit eines KOD gesehen und dem Grunde nach be- fürwortet. Bedenken bestanden aber immer hinsichtlich der damit einhergehenden Kosten (Perso- nal, Ausbildung, Ausstattung). Daher wurden die Planungen, einen KOD in Jülich zu etablieren, ver- waltungsseitig nicht weiter konkretisiert. Mit der Änderung des OBG wird nunmehr der Situation Rechnung getragen, dass sich die Vollzug- stätigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden in den letzten Jahren signifikant verändert hat und die Anforderungen an kommunale Außendienste deutlich gestiegen sind. Immer mehr Aufgaben erfordern eine hohe Professionalisierung. Der Einsatz erfolgt in einem anspruchsvollem Arbeitsumfeld, das von Bürgerkontakten, Konfliktsi- tuationen und wechselnden Einsatzlagen geprägt und mit der Erwartung Dritter, auf Eingaben, Meldungen und Beschwerden zeitnah und angemessen zu reagieren, verbunden ist. Dabei ist auch der Schutz der Mitarbeitenden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie eine Stär- kung der Autorität der Außendienstmitarbeitenden im Blick zu behalten. Um durch Präsenz, Information sowie durch die Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Sicherheitsempfinden der Bürge- rinnen und Bürger zu stärken, haben viele Städte und Gemeinden schon vor Jahren damit begon- nen, Kommunale Ordnungsdienste (KOD) einzurichten und diese weiter zu entwickeln. Ein KOD übernimmt dabei die Funktion des Ansprechpartners für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Er tritt vor Ort beratend auf und bietet Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellungen verschie- denster Art. Dabei wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Polizei, Sonderordnungs- behörden) genutzt. Erreicht werden soll eine niederschwellige Ansprache von Störerinnen und Störern. Ziel dieser Darstellung ist es nicht, Lösungsvorschläge für einzelne Probleme und Einsatzlagen auf- zuzeigen, da sich diese immer auf den konkreten Einzelfall beziehen 2. Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung Verfolgt wird das Ziel der Prävention. Durch die Präsenz im Kernbereich der Kommune sowie an neuralgischen Punkten soll vermieden werden, dass Auffälligkeiten sich zu Gefährdungen der öf- fentlichen Sicherheit und Ordnung entwickeln oder potenzieren. Regelmäßige Streifendienste dienen der Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bür- gerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher der Kommune. Ein weiterer positiver Aspekt, den man sich von der Einrichtung eines KOD versprechen darf, ist ganz allgemein die Ver- besserung des Stadtbildes unter ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Aspekten. 3. Aktuelle Aufgabenwahrnehmung Anzumerken ist hier, dass die Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung des Aufgabenbereichs Au- ßendienst schon in Teilen (soweit möglich) in Richtung eines KOD gelenkt wurde. Durch Verstär- kung der Präsenz von Außendienstmitarbeitenden sowie der direkten Ansprache von Bürgerinnen Bericht 253/2026 Seite 2 und Bürgern konnten erste positive Erfahrungen gesammelt werden. Die darüber gewonnen Er- fahrungen werden in die künftige Aufgabenwahrnehmung eines KOD übernommen. 4. Aufgabenfelder Als Betätigungsfelder eines KOD wären folgende Aufgabenbereiche denkbar: • Kontrolldienste entsprechend der Vorgaben des Bereiches Sicherheit und Ordnung • Kontrollen im Rahmen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Stadt Jülich • Kontrolldienste nach Landeshundegesetz NRW • Einschreiten bei abgemeldeten und gefährlichen Fahrzeugen • Einschreiten beim Wegwerfen von Gegenständen (Zigarettenkippen, Verpackungen etc.) • Meldung von wilden Abfallablagerungen • Einschreiten bei illegalem Plakatieren • Einschreiten bei illegalen Sondernutzungen • Aufnahme/Ahndung von Ordnungswidrigkeiten • Überwachung Kinder-/Jugendschutzes • Prüfung von Berechtigungsausweisen • Einschreiten bei Vandalismus (Wandbeschmierungen und Graffitis) • Durchführung von Sofortmaßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr • Identitätsfeststellungen und Befragen von Personen zur Gefahrenabwehr • Erteilung von Platzverweisen • Sicherstellung von Gegenständen • Ermittlungsdienst • Schulzuführungen • Gaststätten- und Spielhallenkontrollen • Kontrolle gemeldeter Verstöße gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz • Kontrolldienste bei festgesetzten Märkten • Mitwirkung bei der Kampfmittelbeseitigung (z.B. Absperrungen, Sicherungs- und Evakuierungs- maßnahmen) • Unterstützung der Verkehrsüberwachung (auch Schwertransporte) • Entscheidung von Maßnahmen nach dem PsychKG • Begleitung von Transporten nach dem PsychKG • Zustellungen (interne/externe Dienststellen) • Amtshilfen für andere interne/externe Dienststellen • Schulwegsicherung • Unterstützung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) • Einrichtung und Ausstattung von Wahlräumen • Mitwirkung bei der Durchführung von städtischen Festen, Märkten, Kirmessen und Großveran- staltungen • Ordnungspartnerschaft mit der Polizei • Durchführung von Verkehrszählungen Die Auflistung möglicher Betätigungsfelder ist nicht abschließend und ist bedarfsgerecht anzupas- sen und weiter zu entwickeln. 5. Zusammenarbeit mit Dritten Bericht 253/2026 Seite 3 Bei der Aufgabenwahrnehmung werden regelmäßig Schnittstellen zu anderen Behörden (= Kreis- verwaltung, Kriminalpolizei (neutrale Zeugentätigkeit), Zollverwaltung (neutrale Zeugentätigkeit), Kreispolizeibehörde im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft) und intern (Bauordnungsamt, Bür- gerbüro, Sozialamt, Stadtkasse etc.) aufgebaut, die bei der Aufgabenerledigung (Netzwerk) sinn- voll berücksichtigt und genutzt werden könnten. 6. Personelle Besetzung Im Stellenplan sind vier Mitarbeitende für den Aufgabenbereich Außendienst berücksichtigt. Aktuell sind zwei unbefristete Stellen besetzt. Darüber hinaus eine weitere Stelle, die bis zum 31.12.2026 befristet ist. Geplant ist, mit den im Aufgabenfeld Außendienst beschäftigten Mitarbeitenden einen KOD zu etablieren. Dabei stellen die unterschiedlichen Ausbildungsstände die Herausforderung dar, diese über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungen beim kommunalen Studieninstitut Aachen oder aber beim Studieninstitut Niederrhein in die Lage zu versetzen, die neuen Aufgaben vollum- fänglich wahrnehmen zu können. Beim kommunalen Studieninstitut Aachen wurde bereits ent- sprechender Ausbildungsbedarf gemeldet und angenommen. Die Abstimmung über eine speziali- sierende Vertiefung von Rechts- und Fachwissen steht noch aus. Die offenen Planstellen sollen möglichst zeitnah besetzt werden. Das Anforderungsprofil für die zukünftige Stellenbesetzung wurde in Abstimmung mit den Ämtern 10 und 11 angepasst. Unbeschadet dieser Anpassungen wird sich die Personalgewinnung – ebenso wie in anderen Auf- gabenbereichen der Verwaltung – wahrscheinlich schwierig gestalten. Schon allein im Hinblick auf den Aufgabenumfang ist die Besetzung des KOD mit (nur) vier Mitar- beitenden nicht auskömmlich. Kommen Abend- Wochenend- und Feiertagsdienste hinzu, sind in einem ersten Schritt hierfür mindestens zwei weitere Stellen im zukünftigen Stellenplan zu berück- sichtigen. Über die Besetzung mit sechs Mitarbeitenden könnten drei Teams in Zweierbesetzung eingesetzt werden. Die Personalkosten liegen bei rd. 55.000 €/Stelle. 7. Einsatzzeiten Eine Parallele 24/7-Struktur wie bei der Polizei wird über den KOD nicht abgedeckt werden kön- nen. Dennoch wird angestrebt, dass der KOD auch außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde Auf- gaben wahrnimmt, an Wochenenden und besonderen Feiertagen Dienst verrichtet und als An- sprechpartner zur Verfügung steht. Ziel ist es, einen Dienstplan mit Früh-, Mittel-, Spät-, Wochenend- und Feiertagsdiensten zu eta- blieren. Von montags bis freitags soll die Dienstplaneinteilung überschneidend angelegt werden, um einen Informationsaustauch zwischen den Teams zu gewährleisten und die gewöhnlich in die- sem Zeitfenster liegenden Spitzen mit mehr Personal abdecken zu können. Aber auch, um wäh- rend der Einsatzabarbeitung eines Teams an anderen Orten mit einem weiteren Team handlungs- fähig bleiben zu können. 8. Erreichbarkeit Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des KOD’s zu organisieren. Bericht 253/2026 Seite 4 Unbeschadet der Möglichkeit, durch persönliche Ansprache Kontakt zu den Mitarbeitenden des KOD’s aufzunehmen, ist während der Dienstzeiten die Erreichbarkeit per Mail oder per Telefon si- cherzustellen. Umgesetzt werden wird dies über die Einrichtung eines Funktionspostfachs und Zu- weisung einer zentralen Rufnummer, die über die Internetseite der Behörde bekannt gemacht werden. 9. Dienstkleidung/Schutzausrüstung Wichtig ist ferner, dass die Mitarbeitenden des KOD von den Bürgerinnen und Bürgern eindeutig wahrgenommen werden und sich von Kräften der Parkraumüberwachung und Parkscheinautoma- tenbetreuung unterscheiden. Hierzu soll das Team mit entsprechender Dienstkleidung ausgestattet werden. Des Weiteren ist es erforderlich, alle mit einer besonderen persönlichen Ausrüstung (Schnittschutzhandschuhe, stich- und schusssichere Weste, Pfefferspray etc.) auszustatten, um einen bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Zu planen ist hier mit ca. 4.000 €/Person. 10. Dienstfahrzeuge Die Mobilität des KOD ist über den Einsatz von zwei Dienstfahrzeugen zu gewährleisten, die ent- sprechend gekennzeichnet und bedarfsgerecht auszustatten sind. Haushaltsmittel hierfür müssten über den nächsten Haushalt bereitgestellt werden. Zu planen ist hier mit Kosten von rd. 40.000 €/Fahrzeug. Einhergehend damit ist ebenfalls die Frage der sicheren Unterstellung der Dienstfahrzeuge zu klä- ren. Soweit eigene Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, könnten Flächen in der vom Fach- bereich bewirtschafteten Tiefgarage zur Verfügung gestellt werden, soweit diese entsprechend ge- sichert werden können. 11. Unterbringung Aufgrund des geplanten Rathausneubaus ist auch die zukünftige räumliche Unterbringung zu be- achten. Konkretere Aussagen hierüber sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Eine Büro-/An- laufstelle in zentraler Lage in der Innenstadt wird favorisiert. 12. Ausblick In anderen Kommunen wurden beispielsweise Anhäufungen von bestimmten Gewerbezweigen oftmals mit Clankriminalität und Geldwäsche in Verbindung gebracht. Des Weiteren ist das Pro- blem der Raser und Poser im Straßenverkehr bekannt und dem könnte mit Sicherheitskooperatio- nen und Ordnungspartnerschaften begegnet werden. Darüber hinaus ist der Drogenhandel und Drogenkonsum, der an mehreren, teilweise festen Plätzen im Stadtgebiet Jülich stattfindet, sowie die voranschreitende Aushöhlung (Ondermijning = Organisierte Kriminalität, die unbemerkt in die legale Wirtschaft und Gesellschaft eindringt.) des Rechtssystems als Problem erkannt. Über die vorab beschriebenen ersten Schritte zur Etablierung eines KOD hinaus, wäre in der Folge die Gründung und Einführung behördeninterner und behördenübergreifender Sicherheitskoopera- tionen/Ordnungspartnerschaften denkbar. Bei Bedarf könnten Bestandteile bereits bestehender Kooperationen auf die örtlichen Verhältnisse übertragen (z.B. „Task-Force Problemimmobilien der Stadt Düren“) werden. Bericht 253/2026 Seite 5 13. Interkommunale Zusammenarbeit Offen ist noch, ob ein KOD in Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung möglich ist. 14. Zusammenfassung Um einen KOD umsetzen zu können sind folgende Schritte erforderlich: - Zeitnahe Besetzung der offenen Stellen - Bedarfsgerechte Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden - Berücksichtigung weiterer Planstellen ab 2027 und Folgejahre 55.000 €/Person - Beschaffung erforderlicher Schutzausrüstung 4.000 €/Person - Beschaffung von zwei Dienstfahrzeugen im Haushaltsjahr 2027 40.000 €/Fahrzeug Die Verwaltung hat die Arbeiten zur Umsetzung der Planungen zur Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes aufgenommen. Die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wer- den ab dem Jahr 2027 berücksichtigt. Bericht 253/2026 Seite 6

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