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Vergabeempfehlung Strombeschaffung im Bilanzkreismodell ab 2027.

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TypNotiz
GemeindeStadt Kronberg im Taunus
Datum2026-09-24
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Hinweis des Büros der Gremien Die Beratung und Beschlussfassung zu dieser Vorlage unterliegt gem. § 52 Absatz 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) teilweise der Nichtöffentlichkeit. Diese Fassung des Antrags des Magistrats ist nur für die Gremien vorgesehen und unterliegt hinsichtlich der Namen und/oder der Zahlenwerte der Verschwiegenheitspflicht nach § 24 HGO. Die über das Ratsinformationssystem für die Öffentlichkeit bereitgestellte Fassung der Vorlage wird Namen und/oder Zahlenwerte n i c h t enthalten. STADT KRONBERG IM TAUNUS Stadtverordnetenvorlage Antragsteller: Magistrat - MA -101/2026 Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 14.09.2026 SV - XIII - 51/2026 Mittel stehen zur Verfügung: Ja Kostenstelle: 6051000 / 6-111001 EUR: Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2026 Dringlichkeitsantrag des Magistrats gem. § 13 IV 3 GO-StVV Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 Dringlichkeitsantrag des Magistrats gem. § 13 IV 3 GO-StVV Betreff: Vergabeempfehlung Strombeschaffung im Bilanzkreismodell ab 2027. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Strombeschaffung im Bilanzkreismo­ dell ab dem 01.01.2027 an die █████████████████████████████████████████████████████████████ ███████████████. Die Auftragssumme beträgt jährlich ███████████ € brutto, über die ge­ samte Vertragslaufzeit ██████████████€ brutto. Begründung: Da der bisherige Stromliefervertrag zum 31.12.2026 ausläuft, wurde nach Interessensbekundung im Frühjahr 2026 eine Bündelausschreibung zur Strombeschaffung im Bilanzkreismodell in Koopera­ tion mit der Firma Switch On, Lange Straße 44, 33378 Rheda-Wiedenbrück organisiert. An dieser nahmen neben der Stadt Kronberg auch der Main-Taunus-Kreis sowie die Gemeinden Aarbergen und Hünstetten teil. Die federführende Begleitung dieser Bündelausschreibung lag im kaufm. Gebäude­ management. In der 28. Kalenderwoche wurde die Vergabebekanntmachung veröffentlicht. Bis zum Ablaufen der Frist hatte lediglich die ███████████████████████████ eine Teilnahme an der Aus­ schreibung beantragt. Nach Prüfung des Antrags, erfolgte am 14. August 2026 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. - 2 - Zur Submission am 08.09.2026 lag folgendes Angebot vor: - ███████████████████████████████████████████ Euro brutto Angeboten wurde die Lieferung von Öko-Strom. Wegen der Besonderheiten des Bilanzkreismodells ist nicht mit Vergleichsangeboten anderer An­ bieter zu rechnen. Die Laufzeit des neuen Vertrages ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029. Die zukünftigen Abrechnungsmodalitäten berücksichtigen bei der jeweiligen Liegenschaft, die im Bilanzkreis angemeldet ist, monatlich einen anteiligen Verbrauch aus dem Bilanzkreis und mindert damit den Aufwand für dieses Objekt. Hierfür wird zukünftig keine separate Gutschrift zum Jahres­ ende erstellt. Vor diesem Hintergrund lassen sich Aufwand und Ertrag im Haushalt nicht trennen. Das Sachkonto 6051000 „Strom“ berücksichtigt eine Verrechnung aus dem Bilanzkreismodel. Das vorliegende Angebot der Süwag AG & Co. KG nimmt hierauf zunächst keinen Bezug und liegt somit in Summe über dem Haushaltsansatz. Die erwartete Einsparung aus Anwendung des Bilanzkreises beläuft sich auf ca. 90.000 Euro brutto. Konkret kann dies für das Jahr 2027 erst zu Beginn des Jahres 2028 beziffert werden. Im Jahr 2025 beliefen sich die Kosten für die Strombeschaffung auf 442.576,73 Euro. . Heiko Wolf Erster Stadtrat

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