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Vermietung von KFZ-Stellplätzen im Parkhaus Ebene -2 Erhöhung der Stellplatzmiete

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Kaltenkirchen
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage Stadt Kaltenkirchen Fachbereich: FB 5 Hochbau und zentrale Gebäudewirtschaft Vorlage Nr. VL-84/2026 Datum: 25.06.2026 öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von: 542 Sina Voß Betreff: Vermietung von KFZ-Stellplätzen im Parkhaus Ebene -2 Erhöhung der Stellplatzmiete Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt Hauptausschuss 22.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Fachausschuss: Der Hauptausschuss beschließt, die Miete für die Stellplätze in der Ebene -2 des Parkhauses ab dem 01.12.2026 auf 55,00 € monatlich je Stellplatz zu erhöhen. Für Dienstwagen vorge- haltene Stellplätze bleiben weiterhin mietfrei, Beschäftigte der Stadtverwaltung sollen weiter- hin eine 50 %ige Ermäßigung erhalten. Sachverhalt: Die KFZ-Stellplätze in der abgeschlossenen Ebene -2 des Parkhauses werden zur Zeit für monatlich 30,00 € vermietet. Es stehen 47 Stellplätze zur Verfügung. Hiervon sind 7 Stellplätze für Dienstwagen reserviert, 7 Stellplätze an Beschäftigte der Stadtverwaltung vermietet und 33 Stellplätze an Externe. Hieraus ergeben sich jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 13.140,00 €. Die Miete ist seit Januar 2020 unverändert. Zur Verbesserung der Einnahmesituation soll die Miete pro Stellplatz nun auf 55,00 € brutto monatlich erhöht werden. Aktuelle Vergleichsmieten für Tiefgaragenstellplätze in Kaltenkir- chen betragen 45,00 € bis 62,00 €. Durch diese Erhöhung steigen die jährlichen Mieteinnahmen um 10.950,00 € auf 24.090,00 €. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja x Nein Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein Produktkonto / Investitionsmaßnahme: 546001.441119 Kosten der Maßnahme Folgekosten Erläuterungen: Mehreinnahmen i. H. v. 10.950,00 € Stefan Bohlen Bürgermeister Seite 1 von 1

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