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Vermietung von KFZ-Stellplätzen im Parkhaus Ebene -2 Erhöhung der Stellplatzmiete
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Kaltenkirchen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Stadt Kaltenkirchen
Fachbereich: FB 5 Hochbau und zentrale Gebäudewirtschaft Vorlage Nr.
VL-84/2026
Datum: 25.06.2026
öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von:
542 Sina Voß
Betreff: Vermietung von KFZ-Stellplätzen im Parkhaus Ebene -2
Erhöhung der Stellplatzmiete
Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt
Hauptausschuss 22.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag Fachausschuss:
Der Hauptausschuss beschließt, die Miete für die Stellplätze in der Ebene -2 des Parkhauses
ab dem 01.12.2026 auf 55,00 € monatlich je Stellplatz zu erhöhen. Für Dienstwagen vorge-
haltene Stellplätze bleiben weiterhin mietfrei, Beschäftigte der Stadtverwaltung sollen weiter-
hin eine 50 %ige Ermäßigung erhalten.
Sachverhalt:
Die KFZ-Stellplätze in der abgeschlossenen Ebene -2 des Parkhauses werden zur Zeit für
monatlich 30,00 € vermietet.
Es stehen 47 Stellplätze zur Verfügung. Hiervon sind 7 Stellplätze für Dienstwagen reserviert,
7 Stellplätze an Beschäftigte der Stadtverwaltung vermietet und 33 Stellplätze an Externe.
Hieraus ergeben sich jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 13.140,00 €. Die Miete ist seit
Januar 2020 unverändert.
Zur Verbesserung der Einnahmesituation soll die Miete pro Stellplatz nun auf 55,00 € brutto
monatlich erhöht werden. Aktuelle Vergleichsmieten für Tiefgaragenstellplätze in Kaltenkir-
chen betragen 45,00 € bis 62,00 €.
Durch diese Erhöhung steigen die jährlichen Mieteinnahmen um 10.950,00 € auf 24.090,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja x Nein
Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein
Produktkonto / Investitionsmaßnahme: 546001.441119
Kosten der Maßnahme
Folgekosten
Erläuterungen: Mehreinnahmen i. H. v. 10.950,00 €
Stefan Bohlen
Bürgermeister
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