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Neubau des Bau- und Betriebshofes der Kolpingstadt Kerpen hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung (LP 3)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-09-24
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 19 / Gebäudemanagement Drs.-Nr.: 494.26 Bearbeitung: Datum : 11.09.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bauausschuss 24.09.2026 Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss 29.09.2026 Stadtrat 13.10.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Neubau des Bau- und Betriebshofes der Kolpingstadt Kerpen hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung (LP 3) Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 45,4 Mio. € (s. Anlage) x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2026 Kostenträger/Sachkonto: 111111800 -0961103 - I 002410 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. x Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. x … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). x … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. x Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro Abtlg. gez. Schaaf gez. Marner gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe Beschlussentwurf: Der Bauausschuss, der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss empfehlen dem Rat, den Bürgermeister zu beauftragen, • Variante A: die vorgestellte Entwurfsplanung mit Parkdeck umsetzen zu lassen, • Variante B: die vorgestellte Entwurfsplanung ohne Parkdeck umsetzen zu lassen, und für die vom Rat beschlossene Variante die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe sowie Mitwirkung bei der Vergabe) abrufen zu lassen. Beschlussvorlage 494.26 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 2,75 Mio. 20 Mio. 20 Mio. 0,75 Mio. Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Saldo: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 494.26 Seite 3 KlimaCheck KLIMASCHUTZ Beschlussvorlage 494.26 Seite 4 vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder ☐ ☐ ☒ ☐ Wärme) aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☒ ☐ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs ☐ ☐ ☒ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☐ ☐ ☒ ☐ KLIMAFOLGENANPASSUNG vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen ☐ ☐ ☒ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und ☐ ☒ ☐ ☐ Überschwemmungsereignisse aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der ☐ ☒ ☐ ☐ menschlichen Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus? BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☐ ☒ ☐ ☐ Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus? Begründung: Der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss hat am 09.12.2025 (Drs.-Nr. 624.25) den Bürgermeister beauftragt, die vorgestellte Vorplanung weiter ausarbeiten zu lassen sowie die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel zu ermitteln. Am 03.03.2026 ( Drs.-Nr.: 704.25) hat dann der Rat der Kolpingstadt Kerpen auf Empfehlung des Bauausschusses sowie des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, 1. die Planung auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung weiterzuführen, 2. auf die Holzfassade zu verzichten und eine günstigere Fassade vorzusehen, 3. in allen Bereichen der Planung weitere Einsparmöglichkeiten zu prüfen und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen 4. und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen zu lassen. Im weiteren Planungsverlauf wurden unter anderem beim Dach des Parkdecks sowie bei der Fassadengestaltung Einsparmöglichkeiten identifiziert. Die daraus resultierenden Planungsanpassungen wurden in den Sitzungen des Bauausschusses am 15.04.2026 (Drs.-Nr. 143.26) und am 11.06.2026 (Drs.-Nr. 270.26) beraten und beschlossen. Auf dieser Grundlage konnte die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen werden. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 ist nun die Zustimmung des Bauherrn erforderlich. In dieser Planungsphase werden die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Gestaltung, der Konstruktion, der technischen Gebäudeausrüstung, des Ausbaustandards sowie der daraus resultierenden Kosten getroffen. Bestandteil der Leistungsphase 3 ist zudem die Kostenberechnung gemäß DIN 276, die vom Bauherrn zu bestätigen ist. Die Verwaltungskosten sind in der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) berücksichtigt, sodass derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind. Die Entwicklung der Baukosten wird weiterhin beobachtet. Sollte sich hieraus ein zusätzlicher Bedarf an Haushaltsmitteln ergeben, wird dieser im Rahmen der regulären Haushaltsanmeldungen berücksichtigt. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass aufgrund der dringlichen Errichtung der neuen Rettungswache auf dem Grundstück der jetzigen Feuerwache und des Bauhofs voraussichtlich ein Teil des Bauhofs interimsweise an anderer Stelle untergebracht werden muss. Ein mögliches Grundstück zur Anmietung konnte gefunden werden, es wurde aber noch kein Vertrag geschlossen. Für eine erste überschlägige Kostenschätzung wird derzeit durch das Planungsteam ein entsprechendes Angebot erstellt. Vor der Umsetzung der Interimsmaßnahme sollen das Konzept und die damit verbundenen Kosten den zuständigen Gremien zunächst zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Die Kostenberechnung zur Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ohne Interimslösung mit Parkdeck beläuft sich auf Kosten in Höhe von ca. 45,4 Mio. € und ohne Parkdeck auf Kosten in Höhe von ca. 43,64 Mio. €. Die Ergebnisse der Leistungsphase 3 sowie die Kostenberechnung werden in der Sitzung durch den Projektleiter des Planungsteams vorgestellt. Die Projektleiterin des beauftragten Projektmanagementbüros wird ebenfalls anwesend sein. Zum Parkdeck ist anzumerken, dass dieses zur Erfüllung des erforderlichen Stellplatznachweises nicht notwendig ist. Nach den Berechnungen des Planungsbüros können sämtliche für den Stellplatznachweis erforderlichen Stellplätze ebenerdig im Außenbereich nachgewiesen werden. Im Rahmen der Planung wurde jedoch der tatsächliche Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Das Parkdeck würde dazu beitragen, diesen zusätzlichen Stellplatzbedarf abzudecken. Beschlussvorlage 494.26 Seite 5 Aus Sicht des Kämmerers sollte das Projekt vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation noch einmal einer Prüfung unterzogen werden. Eine entsprechende verwaltungsinterne Abstimmung hierzu hat bereits stattgefunden. Beschlussvorlage 494.26 Seite 6

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