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Neubau des Bau- und Betriebshofes der Kolpingstadt Kerpen hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung (LP 3)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 19 / Gebäudemanagement
Drs.-Nr.: 494.26
Bearbeitung:
Datum : 11.09.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Bauausschuss 24.09.2026
Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss 29.09.2026
Stadtrat 13.10.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Neubau des Bau- und Betriebshofes der Kolpingstadt Kerpen
hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung (LP 3)
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 45,4 Mio. € (s. Anlage)
x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2026
Kostenträger/Sachkonto: 111111800 -0961103 - I 002410
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
x Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. x
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). x
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. x
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro
Abtlg.
gez. Schaaf gez. Marner gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss, der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss empfehlen dem Rat, den
Bürgermeister zu beauftragen,
• Variante A: die vorgestellte Entwurfsplanung mit Parkdeck umsetzen zu lassen,
• Variante B: die vorgestellte Entwurfsplanung ohne Parkdeck umsetzen zu lassen,
und für die vom Rat beschlossene Variante die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung,
Vorbereitung der Vergabe sowie Mitwirkung bei der Vergabe) abrufen zu lassen.
Beschlussvorlage 494.26 Seite 2
MAßNAHME: ______________________________________________
ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 2,75 Mio. 20 Mio. 20 Mio. 0,75 Mio.
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Saldo:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 494.26 Seite 3
KlimaCheck
KLIMASCHUTZ
Beschlussvorlage 494.26 Seite 4
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder
☐ ☐ ☒ ☐
Wärme) aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☐ ☒ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☒ ☐ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs
☐ ☐ ☒ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☐ ☐ ☒ ☐
KLIMAFOLGENANPASSUNG
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☐ ☒ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen
☐ ☐ ☒ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und
☐ ☒ ☐ ☐
Überschwemmungsereignisse aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden
☐ ☒ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der
☐ ☒ ☐ ☐
menschlichen Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus?
BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und
notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☐ ☒ ☐ ☐
Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus?
Begründung:
Der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss hat am 09.12.2025 (Drs.-Nr. 624.25) den
Bürgermeister beauftragt, die vorgestellte Vorplanung weiter ausarbeiten zu lassen sowie die
hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel zu ermitteln.
Am 03.03.2026 ( Drs.-Nr.: 704.25) hat dann der Rat der Kolpingstadt Kerpen auf Empfehlung des
Bauausschusses sowie des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses beschlossen, den
Bürgermeister zu beauftragen,
1. die Planung auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung weiterzuführen,
2. auf die Holzfassade zu verzichten und eine günstigere Fassade vorzusehen,
3. in allen Bereichen der Planung weitere Einsparmöglichkeiten zu prüfen und den Gremien
zur Entscheidung vorzulegen
4. und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen zu lassen.
Im weiteren Planungsverlauf wurden unter anderem beim Dach des Parkdecks sowie bei der
Fassadengestaltung Einsparmöglichkeiten identifiziert. Die daraus resultierenden
Planungsanpassungen wurden in den Sitzungen des Bauausschusses am 15.04.2026 (Drs.-Nr.
143.26) und am 11.06.2026 (Drs.-Nr. 270.26) beraten und beschlossen. Auf dieser Grundlage
konnte die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen werden.
Mit Abschluss der Leistungsphase 3 ist nun die Zustimmung des Bauherrn erforderlich. In dieser
Planungsphase werden die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Gestaltung, der
Konstruktion, der technischen Gebäudeausrüstung, des Ausbaustandards sowie der daraus
resultierenden Kosten getroffen.
Bestandteil der Leistungsphase 3 ist zudem die Kostenberechnung gemäß DIN 276, die vom
Bauherrn zu bestätigen ist. Die Verwaltungskosten sind in der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)
berücksichtigt, sodass derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind. Die Entwicklung
der Baukosten wird weiterhin beobachtet. Sollte sich hieraus ein zusätzlicher Bedarf an
Haushaltsmitteln ergeben, wird dieser im Rahmen der regulären Haushaltsanmeldungen
berücksichtigt.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass aufgrund der dringlichen Errichtung der neuen
Rettungswache auf dem Grundstück der jetzigen Feuerwache und des Bauhofs voraussichtlich ein
Teil des Bauhofs interimsweise an anderer Stelle untergebracht werden muss. Ein mögliches
Grundstück zur Anmietung konnte gefunden werden, es wurde aber noch kein Vertrag
geschlossen. Für eine erste überschlägige Kostenschätzung wird derzeit durch das Planungsteam
ein entsprechendes Angebot erstellt. Vor der Umsetzung der Interimsmaßnahme sollen das Konzept
und die damit verbundenen Kosten den zuständigen Gremien zunächst zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt werden.
Die Kostenberechnung zur Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ohne Interimslösung mit
Parkdeck beläuft sich auf Kosten in Höhe von ca. 45,4 Mio. € und ohne Parkdeck auf Kosten in
Höhe von ca. 43,64 Mio. €.
Die Ergebnisse der Leistungsphase 3 sowie die Kostenberechnung werden in der Sitzung
durch den Projektleiter des Planungsteams vorgestellt. Die Projektleiterin des beauftragten
Projektmanagementbüros wird ebenfalls anwesend sein.
Zum Parkdeck ist anzumerken, dass dieses zur Erfüllung des erforderlichen Stellplatznachweises
nicht notwendig ist. Nach den Berechnungen des Planungsbüros können sämtliche für den
Stellplatznachweis erforderlichen Stellplätze ebenerdig im Außenbereich nachgewiesen werden.
Im Rahmen der Planung wurde jedoch der tatsächliche Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich über
die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Das Parkdeck würde dazu beitragen, diesen
zusätzlichen Stellplatzbedarf abzudecken.
Beschlussvorlage 494.26 Seite 5
Aus Sicht des Kämmerers sollte das Projekt vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation
noch einmal einer Prüfung unterzogen werden. Eine entsprechende verwaltungsinterne
Abstimmung hierzu hat bereits stattgefunden.
Beschlussvorlage 494.26 Seite 6
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