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Radkreuz: Massenbergstraße (Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard) – Änderung der Planung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-08
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262193 Status: öffentlich Datum: 20.08.2026 Verfasser/in: 66 23 (36 29) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Radkreuz: Massenbergstraße (Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard) – Änderung der Planung Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 08.10.2026 Entscheidung tur Kurzübersicht: Diese Vorlage behandelt die Änderung der Planung in der Massenbergstraße im Bereich der Bus- haltestellen Bochum Hbf./Boulevard Beschlussvorschlag: Der geänderten Planung der Verwaltung zur Umgestaltung der Massenbergstraße im Bereich der Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard wird zugestimmt. Begründung: 1. Allgemeines Mit der Vorlage Nr. 20250550 hat die Verwaltung die geplante Umgestaltung der Massenberg- straße vorgestellt. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgte am 09.04.2025. Inzwischen wurden die Planungen abgeschlossen und die Maßnahme ausgeschrieben. Im ersten Vergabeverfahren ging lediglich ein Angebot ein, dessen Angebotssumme deutlich über den ver- Seite 1 von 6 anschlagten Kosten lag. Daraufhin wurde der Stahlbau für die Auskragung in die Tiefgarage sepa- rat ausgeschrieben. Auch dieses Vergabeverfahren musste aufgrund der erheblichen Überschrei- tung der Kostenschätzung aufgehoben werden. Die Verwaltung hat daher eine alternative Lösung erarbeitet, die auf die Auskragung und damit auf den Stahlbau verzichtet. Die vorgesehenen Radwege sowie die Fahrbahnen werden gegenüber der ursprünglichen Planung etwas schmaler ausgeführt. Auch wenn diese Lösung nicht der ursprünglich angestrebten richtlinienkonformen Lösung ent- spricht, stellt sie gegenüber dem bestehenden Zustand eine deutliche Verbesserung dar und führt insgesamt zu einem Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmenden. 2. Gegenwärtiger Zustand/ Verkehre s. Vorlage 20250550 3. Zukünftiger Zustand/ Straßenplanung Aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der vorhandenen Bebauung und der Tiefgaragenzufahrt, ist der verfügbare Raum begrenzt. Daher hat die Verwaltung die Idee entwi- ckelt, den Radverkehr künftig zwischen der Busfahrbahn und der Tiefgaragenzufahrt zu führen. Vorgesehen ist eine Verschmälerung der Fahrbahn auf 3,05 m sowie der Bau eines hochbordge- führten Radwegs, der unmittelbar an die Tiefgarage anschließt. Mit dieser Maßnahme wird der Radverkehr vom Bus- und Lieferverkehr getrennt und deutlich si- cherer gemacht. Die Radfahrenden fahren stadtauswärts auf einem hochbordgeführten Radweg bis zur Lichtsignalanlage. Sie müssen sich nicht mehr an den haltenden Bussen vorbeiquetschen oder warten und müssen auch nicht länger dem MIV aus der Tiefgarage Vorfahrt gewähren. An der Lichtsignalanlage können sie sich entsprechend der Fahrbeziehung vor dem aus der Tiefga- rage ausfahrenden Verkehr einordnen und auch vor diesem in die Kreuzung hineinfahren. Die Radwege sind mit 1,75 und 2,0 m nutzbarer Breite schmaler als die zuvor geplanten mit über 2,50 m. In Richtung stadteinwärts kommen die Radfahrenden auf einem Radfahrsteifen an und fahren vor den Bussen und dem Lieferverkehr (gesondert vom Tiefgaragenverkehr) auf den Radweg. Eine Absenkung im Hochbord bietet die Möglichkeit, in die Arndtstraße abzubiegen oder aus der Arndt- straße auf den Radweg einzubiegen. Die Radfahrenden erhalten im weiteren Verlauf beim Auffah- ren auf den Boulevard Vorfahrt vor dem Bus- und Lieferverkehr. Von dort aus fahren sie wie bisher auf der Fahrbahn mit. Bei den anderen Verkehrsarten ändert sich nichts im Vergleich zur Vorlage 20250550, bis auf die Verschmälerung der Fahrbahn für den Bus- und Lieferverkehr mit einer dennoch ausreichenden Breite von 3,05 Metern. Der Fahrbahnquerschnitt wird zukünftig wie folgt (von Nord nach Süd) aufgeteilt • Gehweg und Wartebereich, ca. 4,0 Meter breit – verbleibt wie im Bestand bis auf die Ver- breiterung der Fahrbahn am Hotel, dort verbleibt eine Gehwegbreite von ca. 3 m • Fahrstreifen in Richtung stadteinwärts; 3,05 Meter – wird um 45 cm verschmälert • Radweg im Einrichtungsverkehr stadteinwärts, 1,30 Meter + Sicherheitsraum, 0,45 Meter – neu angelegter Streifen zwischen Rad und Fahrbahn = 1,75 m • die Tiefgarage bleibt unverändert Beschlussvorlage der Verwaltung 20262193 Seite 2 von 6 • Radweg im Einrichtungsverkehr stadtauswärts, ca. 1,55 Meter + Sicherheitsraum, 0,45 Me- ter - neu angelegter Streifen zwischen Rad und Fahrbahn = 2,0 m • Fahrstreifen in Richtung stadtauswärts, 3,05 Meter - wird um 45 cm verschmälert • Gehweg und Wartebereich, ca. 4,7 Meter breit - verbleibt wie im Bestand Gesamtbreite, 32,35 Meter Für die Radwege ist eine Pflasterbauweise mit ungefastem roten Pflaster vorgesehen. Die Sicher- heitsräume werden zur optischen Abgrenzung in anthrazit gestaltet. Der neue Fahrstreifen wird, analog zum bereits sanierten Boulevard, in BusPhalt®-Bauweise her- gestellt und mit einer Pflasteroptik versehen. Die Fahrbahn wird somit optisch dem heutigen Aus- bau im Bereich der Haltestelle entsprechen. Zudem wird die Bushaltestelle in Richtung der Lichtsignalanlage (LSA) erweitert. Zur Verbesse- rung des Komforts für die Fahrgäste ist darüber hinaus die Aufstellung eines zusätzlichen Fahrga- stunterstands vorgesehen. 4. LSA- Steuerung Bleibt unverändert. 5. Stege = konstruktiver Ingenieurbau Die Stege werden nicht mehr zum Einsatz kommen. Als Absturzsicherung wird im Bereich der Rampen das vorhandene Geländer senkrecht gestellt und auf eine Höhe von 1,30 m erhöht. 6. Schilderbrücke/Stele Da die vorhandene Schilderbrücke bei der geänderten Planung nicht mehr im Weg steht, wird keine neue Stele aufgestellt. Die alte Schilderbrücke bleibt bestehen. 7. Begrünung Aufgrund der schmaler ausfallenden Radwege, wurde die Planung des Hochbeetes geringfügig angepasst, wodurch die nutzbare Fläche des Hochbeetes etwas vergrößert werden konnte. Die Begrünung bleibt unverändert. 8. Entwässerungsplanung Bleibt unverändert 9. Versorgungsleitungen Die Versorger werden im Zuge der Maßnahmen Stromkabel erneuern. Zwei Laternen müssen ver- setzt und eine Neue gesetzt werden. 10. Grunderwerb Bleibt unverändert 11. Baukosten und Finanzierung Beschlussvorlage der Verwaltung 20262193 Seite 3 von 6 Die Baukosten wurden im Laufe der Planung entsprechend der Planungstiefe angepasst. So wa- ren es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vorlage zum Zeitpunkt Entwurfsplanung ca. 1.156.000 Euro brutto. Die alte Planungsvariante hätte in der Ausführungsreife geschätzt rd. 1,5 Mio € gekostet. Die neue Planung befindet sich ebenfalls in einer ausführungsreifen Planung. Die Kosten hierfür wurden auf ca. 931.000€ geschätzt. Nachfolgend eine Zusammenstellung der geschätzten Kosten (brutto): Teil ursprüngliche alte Var. geänderte Vorlage 2023 Ausführungsplanung Planung 2026 Straßenbau 410.000€ 478.000€ 509.500€ LSA, M+B 60.000€ 38.500€ 38.500€ Stege, jetzt Geländer 245.000€ 491.000€ 115.000€ Stele 164.000€ 164.000€ - Begrünung 260.000€ 229.900€ 232.333€ Beleuchtung 17.000€ 17.000€ 35.325€ 1.156.000€ 1.470.500€ 930.658€ Die Angebotssummen wie in Punkt 1 beschrieben beliefen sich auf: Angebot 1 aus 2025, gesamt 2.086.296€ + Stele 164.000€ abzüglich Förderung -645.700€ 1.604.596€ Angebot 2 aus 2026, nur Stege 2.978.317€ + Straßenbau + Stele + Begrünung Die Gegenüberstellung der um die Förderung bereinigten Angebotssumme mit den Kosten der neuen Planung zeigt, dass die neue Planungsvariante insgesamt die erheblich wirtschaftlichere Lösung darstellt. Die Maßnahme wird über das PSP-Element 6.50000230.5401.500.002 finanziert. 12. Durchführung und Bauzeit Der Ausbau ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Eine Beauftragung muss zwingend im Jahr 2026 er- folgen, um diesen Zeitplan einzuhalten. Ein Verschub der Maßnahme in das darauffolgende Jahr ist nicht möglich, da durch die Baumaß- nahme der Bahn Schienenersatzverkehr unumgänglich ist, der mit dem Busumleitungsverkehr der Maßnahme Massenbergstraße kollidieren würde. Finanzielle Auswirkungen: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262193 Seite 4 von 6 Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 930.658 EUR. Davon übernimmt Amt 61 die Kosten für die Begrünung i. H. v. ca. 232.333 EUR. Die Baumaßnahme soll 2027 beginnen und in 2026 beauftragt werden. Die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Maßnahmen stehen auf dem Projekt wie folgt zur Verfügung: Projekt/Jahr 2026 2027 Gesamt 6.50000230 Massenbergstr. 476.000 EUR - 476.000 EUR Die fehlenden Mittel werden durch Umschichtungen innerhalb des Profit Centers 5401 bereitge- stellt. 223 TEUR können von der Maßnahme Veloroute 6 6.00000312.5401.500.011 bereitgestellt wer- den. Die Maßnahme Veloroute 6 wird dieses Jahr nicht umgesetzt, weshalb die Mittel dort zur Verfü- gung stehen. Begrünung: Für die Begrünung stehen im Haushalt des StA 61 – Amt für Stadtplanung und Wohnen folgende Mittel zur Verfügung: Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung Projekt 6.00000494 ISEK Innenstadt: 232.333 EUR Davon 2026: 232.333 EUR Die Summe beinhaltet auch einen Anteil nicht förderfähiger Entwicklungspflege i. H. v. 26.200 EUR. Die Maßnahme wird im Rahmen der Städtebauförderung im ISEK-Gebiet Innenstadt mit Zuwendungen i. H. v. 80% der förderfähigen Kosten (206.133 EUR) gefördert. Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Abschreibungsaufwand: Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren auf rd. 21 TEUR. In Abhängigkeit der Fertigstellung im Jahr der Fertigstellung anteilig. Zinsaufwand: Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,64% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand auf 34 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 17 TEUR.* * Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei wird eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die geplanten Zahlungszeitpunkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequar- tal aktualisiert. Klimarelevante Auswirkungen: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262193 Seite 5 von 6 Anlage(n): 1. Lageplan 2. Querschnitt 3. KlimaCheck Beschlussvorlage der Verwaltung 20262193 Seite 6 von 6

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