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Umgang mit der Standarderhöhung in der 2. Basketball Bundesliga
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20261710
Status: öffentlich
Datum: 23.06.2026
Verfasser/in: Alexander Figge
Fachbereich: Referat für Sport und Bewegung
Bezeichnung der Vorlage:
Umgang mit der Standarderhöhung in der 2. Basketball Bundesliga
Bezug:
Anfrage der Partei: „Die Grünen im Rat Bochum“ in der Sitzung vom 11.06.2026
Vorlage: 20261629, TOP 5.1
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 23.09.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses vom 11.06.2026 wurde durch „Die
Grünen im Rat Bochum“ wie folgt angefragt:
„In Köln scheinen die Standards hinsichtlich der Kapazitätsgrenzen bei Heimspielen in der 2. Bas
ketball Bundesliga vorangetrieben zu werden. Während 14 der 18 Mannschaften die neuen Stan
dards zu erfüllen scheinen, tun vier Vereine dies nicht. Darunter ist auch die Mannschaft der VfL
SparkassenStars Bochum am hiesigen Standort. Wie im Sport üblich, droht bei nicht-Einhaltung
von Standards möglicherweise der Zwangsabstieg.
Dazu hätte ich gerne nähere Informationen und insbesondere frage ich an:
1. Welche Kommunen sind derzeit von der von Köln vorangetriebenen Standarderhöhung betrof
fen?
2. Wie gehen die betroffenen Städte mit der Situation um? Gibt es beispielweise Gastspielstätten
etc.?“
Die Sportverwaltung beantwortet dies wie folgt:
Im Zusammenhang mit der Anfrage zur Standarderhöhung in der 2. Basketball Bundesliga (ProA)
und den daraus resultierenden Anforderungen an die Hallenkapazitäten kann folgendes mitgeteilt
werden:
Frage 1: Welche Kommunen sind derzeit von der von Köln vorangetriebenen Standarderhö
hung betroffen?
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Von der diskutierten Anhebung der Mindestkapazitäten sind insbesondere jene Standorte betrof-
fen, deren aktuelle Spielstätten die geforderten Zuschauerkapazitäten nicht erfüllen. Hierzu zählen
nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere folgende Vereine bzw. Kommunen:
• RheinStars Köln
• SBB Baskets Wolmirstedt (Region Magdeburg)
• Kirchheim Knights (Kirchheim unter Teck)
• VfL SparkassenStars Bochum
Frage 2: Wie gehen die betroffenen Städte mit der Situation um? Gibt es beispielsweise
Gastspielstätten etc.?
Die betroffenen Standorte verfolgen unterschiedliche Strategien, um die neuen Anforderungen zu
erfüllen:
• Die RheinStars Köln spielen derzeit in der Motorworld Köln mit rund 1.700 Plätzen. Perspekti-
visch ist jedoch bereits eine klare Lösung vorhanden. Mit der im nächsten Jahr planmäßigen
Fertigstellung des Sportparks Müngersdorf (ca. 4.000 Plätze) steht eine regelkonforme Spiel-
stätte zur Verfügung.
• Die SBB Baskets Wolmirstedt nutzen aktuell eine Halle mit etwa 1.500 Plätzen. Aber auch hier
besteht eine gesicherte Zukunftsperspektive. Nach Abschluss der Sanierung der GETEC-
Arena in Magdeburg im Jahr 2027 ist ein Umzug in ebenjene deutlich größere Spielstätte mit
rund 7.500 Plätzen vorgesehen.
• Die Kirchheim Knights spielen derzeit in einer Halle mit ca. 1.800 Plätzen, weichen jedoch be-
reits regelmäßig in eine größere Spielstätte nach Göppingen (5.600 Plätze) aus. Darüber hin-
aus werden sowohl ein Standortwechsel der gesamten Organisation nach Göppingen als auch
ein Hallenneubau in Kirchheim unter Teck konkret diskutiert.
• Die VfL SparkassenStars Bochum spielen in der Rundsporthalle mit ca. 1.500 Plätzen und ver-
fügen aktuell über keine vergleichbare Zukunftsaussicht.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zwar mehrere Standorte formal von der Standarder-
höhung betroffen sind, die Ausgangslagen jedoch unterschiedlich zu bewerten sind. Die Rhein-
Stars Köln, die SBB Baskets Wolmirstedt und die Kirchheim Knights verfügen jeweils über nach-
vollziehbare und zukunftsfähige Planungen, sei es durch konkrete Neubauprojekte, oder Sanierun-
gen. Lediglich bei den VfL SparkassenStars Bochum besteht aktuell ein konkretes und reales
strukturelles Problem, da bislang keine vergleichbare Lösungsperspektive vorhanden ist.
Antwort der Verwaltung 20261710 Seite 2 von 2
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