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17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen Frachtpostzentrum und Hückelsmaystraße sowie Bebauungsplan Nr. 862 – südlich Anrather Straße / Hückelsmaystraße -; Anhörung des Naturschutzbeirates

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Krefeld
Datum2026-09-22
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Extrahierter Text

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlich- Vorlagennummer Fachbereich 1366/26 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Naturschutzbeirat 22.09.2026 zur Anhörung Betreff 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen Frachtpostzentrum und Hückelsmaystraße sowie Bebauungsplan Nr. 862 – südlich Anrather Straße / Hückelsmay- straße -; Anhörung des Naturschutzbeirates Beschlussentwurf Der Naturschutzbeirat ist zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen Frachtpostzentrum und Hückelsmaystraße sowie zum Bebauungsplan Nr. 862 – südlich Anrather Straße / Hückelsmaystraße – angehört worden. Personelle Auswirkungen Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Klimarelevanz Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 31.02.2022 wird die Prüfung der Auswirkungen auf das Klima bei Verwaltungsvorlagen auf die Prüfung von Sitzungsvorlagen für Ausschüsse und den Rat (Beschlussvorlagen) beschränkt. Die klimatischen Auswirkungen der vorliegenden Planung werden im Zuge der Erstellung der Verwaltungsvorlagen für die Beschlüsse über die Veröffentlichung der Planentwürfe geprüft und die Ergebnisse in dem entsprechenden Formblatt den Verwaltungsvorlagen beigefügt. Drucksache 1366/26 - Seite - 2 - Begründung Der Planbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans sowie das Plangebiet des im Parallel- verfahren aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 862 liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld. Der Naturschutzbeirat wird mit dieser Vorlage zur Bauleitplanung angehört. I. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet beider Bauleitpläne befindet sich im Südwesten der Stadt Krefeld an der Autobahnanschlussstelle Krefeld-Forstwald. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 4,6 ha. Die Größe des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 24,1 ha. Abbildung 1: Übersichtskarte mit dem Bereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans und des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 862 (Quelle: Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW) Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen dem bestehenden Betriebsgelände des DHL-Paketverteilzentrums im Westen, der Anrather Straße im Norden und der Hückelsmay- straße (L 362) im Osten und wird überwiegend durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Im Norden des Änderungsbereichs liegt die Fläche eines ehemaligen und aufgelassenen Reiterhofes. Der Hof ist zur Vorbereitung der Erweiterung des Paketverteilzentrums bereits zurückgebaut worden. Drucksache 1366/26 - Seite - 3 - Das B-Plan-Gebiet wird im Norden durch die nördliche Grenze der Straßenparzelle der Anrather Straße, im Osten durch die Hückelsmaystraße (L 362) bzw. den Bahnübergang am Edelstahlwerk, im Süden durch die nördlich der BAB A 44 gelegenen landwirtschaftlichen Flächen bzw. die südlich der Anrather Straße gelegenen Waldflächen und im Westen durch den Autobahnzubringer begrenzt. Das bestehende DHL-Paketverteilzentrum befindet sich im Geltungsbereich des am 01.03.2019 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 804 – südlich der Anrather Straße und westlich der Hückelsmaystraße –. Mit dem Bebauungsplan Nr. 862 sollen Teile des Bebauungsplans Nr. 804 überplant werden (vgl. Abbildung 2, rot markierte Fläche). Dies umfasst im Wesentlichen die Fläche des bestehenden Paketverteilzentrums sowie den nördlich davon verlaufenden Abschnitt der Anrather Straße (im Folgenden als „Bereich der Änderung“ bezeichnet). Die im Norden des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 804 festgesetzte Ausgleichsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB („Fläche A1“, nördlich der Anrather Straße) ist nicht Bestandteil der Überplanung durch den Bebauungsplan Nr. 862. Im „Bereich der Änderung“ werden die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans Nr. 804 hinsichtlich des Entfalls der (bisherigen) randlichen Eingrünung und der Lärmschutzeinrichtungen am östlichen Rand geändert. Ebenfalls erfolgen geringfügige Änderungen der Festsetzungen im Zufahrtsbereich zur Anrather Straße. Des Weiteren betreffen die Änderungen im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen der textlichen Festsetzungen. Ansonsten werden die Festsetzungen weitgehend übernommen. Über die aus dem Bebauungsplan Nr. 804 überplanten Flächen hinaus werden mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 862 neue Flächen im bisherigen planungsrechtlichen Außenbereich erstmals beplant (vgl. Abbildung 2, gelb markierte Fläche (im Folgenden als „Bereich der Erweiterung“ bezeichnet)). Diese Fläche umfasst im Wesentlichen die Fläche des ehemaligen Reiterhofs östlich des bestehenden DHL-Betriebsgeländes, der bereits zurückgebaut ist, landwirtschaftliche Flächen und die Anrather Straße von der Hückelsmaystraße bis zum Bahnübergang am Edelstahlwerk im Osten. In Summe ergibt sich durch die Planung eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage durch den Bebauungsplan Nr. 862 für das zukünftige Gesamtvorhaben des Paketverteilzentrums. Der „Bereich der Änderung“ des Bebauungsplans Nr. 862 ist durch das bestehende Betriebsgelände des Paketverteilzentrums der Deutschen Post DHL geprägt. Der „Bereich der Erweiterung“ des Bebauungsplans Nr. 862 wird überwiegend durch eine landwirtschaftliche Nutzung entlang der Hückelsmaystraße bis zum bestehenden Betriebsgelände des Paketverteilzentrums geprägt. Im Süden des B-Plan-Gebietes verlaufen zwei unterirdische Gasleitungen. Im Norden liegt die Fläche eines ehemaligen und aufgelassenen Reiterhofes (siehe oben). Darüber hinaus umfasst das B-Plan- Gebiet die Anrather Straße von der Kreuzung mit der B 57 / Autobahnzubringer bis zum Bahnübergang am Edelstahlwerk. Drucksache 1366/26 - Seite - 4 - Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 862 unterteilt in den „Bereich der Änderung“ (rot markiert) und den „Bereich der Erweiterung“ (gelb markiert) (Quelle: Planungsbüro FIRU, Koblenz. Luftbildgrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW) II. Anlass und Ziel der Planung Am Standort der Deutschen Post DHL an der Anrather Straße im Süden Krefelds wurden die Außenanlagen auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 804 bereits in den Jahren 2018/2019 erweitert. Aufgrund weiterhin steigender Sendungsmengen ist nun eine zusätzliche Erweiterung der Sortierkapazität und der Hofanlagen erforderlich, um die betriebliche Leistungs- fähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts dauerhaft zu sichern. Geplant ist eine Erhöhung der Sortierkapazität von derzeit maximal 32.000 auf 52.000 Pakete pro Stunde sowie die Schaffung von ca. 200 bis 250 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Da das bestehende Betriebsgrundstück hierfür nicht ausreicht, soll östlich angrenzend an den bestehenden Standort eine ergänzende „Co-Location“ errichtet werden. Da sich diese Erweiterungs- fläche im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist die Durchführung von Bauleitplanverfahren erforderlich. Zugleich sind Änderungen innerhalb des geltenden Bebauungsplans Nr. 804 notwendig, insbesondere im Hinblick auf Lärmschutzwände und (bisherige) randliche Eingrünungen. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 862 werden folgende wesentliche Ziele verfolgt: - Festsetzung eines Sondergebietes für das bestehende Paketverteilzentrum und für die geplante Erweiterung, - Eingrünung des Standortes in den Randbereichen, - Gewährleistung des Lärmschutzes, - Naturschutzfachliche Berücksichtigung des Bestands und des Umfelds, - Verkehrstechnisch störungsfreie Anbindung des zusätzlichen Verkehrs, - Ertüchtigung der Verkehrsanbindung über die Anrather Straße. Drucksache 1366/26 - Seite - 5 - Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 862 durch die Darstellung einer Baufläche im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche des Paket- verteilzentrums planungsrechtlich vorbereitet. III. Planungsrechtliche Situation und Bewertung Regionalplan: Im geltenden Regionalplan Düsseldorf sind der Bereich des bestehenden Paketverteilzentrums und die geplanten Erweiterungsflächen fast vollständig als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) ausgewiesen. Lediglich im Nahbereich zur Hückelsmaystraße weist der Regionalplan „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“, „Regionaler Grünzug“ sowie „Grundwasser- und Gewässerschutz“ aus. Die geplante Erweiterung ist trotz der im östlichen Randbereich der geplanten Betriebsflächen- erweiterung tangierten Freiraumausweisung grundsätzlich umsetzbar (siehe Ausführungen zur landesplanerischen Abstimmung der Flächennutzungsplanänderung unter Punkt IV. dieser Vorlage). Für die Freiraumfunktionen wird davon ausgegangen, dass die Planauswirkungen auf Landschaft, Biotopvernetzung und Erholung aufgrund der erheblichen Vorbelastungen des Standorts, der geringen Erholungsfunktion der betroffenen Flächen sowie des Erhalts angrenzender Freiräume insgesamt begrenzt bleiben werden. Auch die Funktionen des Regionalen Grünzugs sollen im Grundsatz erhalten bleiben, da insbesondere die östlich der Hückelsmaystraße gelegenen Freiräume weiterhin bestehen bleiben. Hinsichtlich des Grundwasser- und Gewässerschutzes können mögliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, insb. eine Versickerung des Niederschlagswassers, gemindert oder vermieden werden. Im Ergebnis stehen die Ausweisungen und textlichen Ziele bzw. Grundsätze des Regionalplans der Planung nicht grundsätzlich entgegen. Die betroffenen Belange von Freiraum, Regionalem Grünzug sowie Grundwasser- und Gewässerschutz wurden und werden im Verfahren berücksichtigt. Flächennutzungsplan: Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt am Standort des derzeit bestehenden Paketverteilzentrums ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dar (Kurzform im Plan: SO „Post“). Der Bereich der geplanten Erweiterung schließt sich direkt östlich an und umfasst die Fläche bis zur Anrather Straße im Norden sowie der Hückelsmaystraße im Osten. Diese Flächen werden bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Darüber hinaus wird entlang der Anrather Straße eine anbaufreie Zone dargestellt. Im Süden des Änderungsbereichs ist der Trassenverlauf von zwei unterirdischen Gasleitungen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen worden. Die nördlich an den Änderungsbereich angrenzende Anrather Straße ist als verkehrswichtige Straße im Flächennutzungsplan dargestellt. Die östlich des Änderungsbereichs verlaufende Hückelsmaystraße ist aufgrund ihrer Klassifizierung (Landesstraße) als „überregionale Straße“ nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen worden. Drucksache 1366/26 - Seite - 6 - Abbildung 3: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld, ohne Maßstab. Der Änderungsbereich ist schwarz gestichelt umgrenzt (Quelle: Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW). Die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 862 kann aufgrund der Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Bereich der geplanten Erweiterung des Paketzentrums nicht vollständig aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Aus diesem Grund wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans soll anstelle von „Fläche für die Landwirtschaft“ in Fortführung des westlich angrenzenden Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ auf ca. 4,6 ha eine Sondergebietsfläche mit derselben Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ (Kurzform im Plan: SO „Post“) dargestellt werden. Die Darstellung der anbaufreien Zone entlang der Anrather Straße wird unverändert belassen. Auch die nachrichtlich übernommenen Trassen der unterirdischen Gasleitungen bleiben ebenfalls unver- ändert nachrichtlich übernommen. Die geplante Verbreiterung der Anrather Straße (siehe unten) wird aus dem Flächennutzungsplan als entwickelt angesehen, da dieser nicht parzellenscharf ist und die Verbreiterung mit der Darstellung der Straße als „verkehrswichtige Straße“ im Einklang gebracht werden kann. Drucksache 1366/26 - Seite - 7 - Abbildung 4: Beabsichtigte 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Krefeld, ohne Maßstab. Der Änderungsbereich ist schwarz gestichelt umgrenzt. (Quelle: Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW). Bebauungspläne: Im Westen des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 862 setzt der 2019 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 804 ein Sondergebiet „Frachtpostzentrum“ fest. Der bestehende Bebauungs- plan Nr. 804 wird durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 862 – bis auf die Ausgleichsfläche „A1“ nördlich der Anrather Straße – überplant. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 804 werden im „Bereich der Änderung“ somit außer Kraft treten. Der „Bereich der Änderung“ des Bebauungsplans Nr. 862 greift die Regelungsinhalte des bestehenden Bebauungsplans auf. Des Weiteren werden in diesem Bereich Festsetzungen der (bisherigen) randlichen Eingrünung der Sondergebietsfläche / der DHL-Betriebsfläche und von Flächen zum Schutz vor schädliche Umwelt- einwirkungen geändert und angepasst. Die randliche Eingrünung sowie die Fläche zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden nach Norden und Osten an die neu entstehenden Außengrenzen des erweiterten Betriebsgeländes verlagert. Der „Bereich der Erweiterung“ des Bebauungsplans Nr. 862 schafft erstmals Planungsrecht im bisher als planungsrechtlicher Außenbereich zu qualifizierenden Bereich. Landschaftsplan: Das Plangebiet wird im Landschaftsplan der Stadt Krefeld (1991, in der derzeit geltenden Fassung) als Bereich zur „Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ festgesetzt und ist Teil des fest- gesetzten Landschaftsschutzgebietes 2.2.7 „Oberbenrad / Forstwald“. Schutzzwecke des Land- schaftsschutzgebietes sind insbesondere: - der Erhalt kulturhistorischer Hofreihen mit Hofgrün, der abwechslungsreichen gegliederten Land- schaft mit großen Waldflächen, Alleen, Einzelbäumen, insbesondere auch zum Zwecke des Bio- top- und Artenschutzes, - der Erhalt des Naherholungsgebietes Forstwald und Drucksache 1366/26 - Seite - 8 - - die Sicherung der Frischluftdurchzugsraumes für das Stadtklima. Die Prüfung der Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den Zielsetzungen des Landschaftsplans erfolgt im Bauleitplanverfahren. Nach § 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans bei der Änderung eines Flächennutzungsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungs- plans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren der Flächen- nutzungsplanänderung nicht widersprochen hat. Weitere Fachplanungen: Planfeststellungen werden durch die Planung nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand nicht berührt. Zu berücksichtigen sind jedoch die straßenrechtlichen Bauverbots- und Baubeschränkungs- zonen entlang der Hückelsmaystraße (L 362) sowie der BAB A 44 einschließlich des Zubringers als Teil der BAB-Anschlussstelle Krefeld-Forstwald. Die sich hieraus ergebenden Zustimmungs- erfordernisse der jeweiligen Straßenbaulastträger sind im weiteren Bauleitplanverfahren zu beachten. Das Plangebiet liegt innerhalb der geplanten, faktischen Wasserschutzzone III A des geplanten Wasserschutzgebietes „Forstwald“. Vor diesem Hintergrund sind besondere Anforderungen an den vorsorgenden Grundwasser- und Gewässerschutz zu beachten. Vorgesehen ist, die Verkehrs- und Abstellflächen wasserundurchlässig herzustellen und gegenüber den Freiflächen abzugrenzen. Im Rahmen der späteren Entwässerungskonzeption sind die Menge und Güte der Abwässer sowie die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Wasserschutzes zu prüfen. Eine Umsetzbarkeit der Planung ist gegeben und kann durch die Möglichkeit zur Versickerung von nicht schädlich belastetem Niederschlagswasser zur Grundwasserneubildung positiv beitragen. Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete sowie Heilquellenschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Nach derzeitigem Planungsstand werden keine Eingriffe in die entlang der Anrather Straße und der Hückelsmaystraße vorhandenen gesetzlich geschützten Alleen erfolgen. IV. Bisherige Verfahrensschritte Landesplanerische Abstimmung zur Flächennutzungsplanänderung: Eine landesplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungs- behörde zur geplanten 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist Ende 2024 / Anfang 2025 erfolgt. Zum damaligen Zeitpunkt äußerte die Regionalplanungsbehörde raumordnerische Bedenken gegen die vorgesehene Änderung, da die Auseinandersetzung mit dem Bundesraum- ordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) in den Planunterlagen fehlte. Die Bezirksregierung teilte jedoch auch mit, dass die Bedenken zurückgestellt werden können, indem diesbezügliche Aussagen bis zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung in den Unterlagen ergänzt werden. Entsprechende Aussagen werden bereits zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in die Unterlagen eingearbeitet, so dass den Bedenken der Regionalplanungsbehörde begegnet wird. Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist durch die landesplanerische Stellungnahme nicht gehemmt. Einleitender Beschluss für das Bebauungsplanverfahren: Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 862 hat der Rat der Stadt Krefeld am 26.02.2025 den einleitenden Beschluss gefasst (Verwaltungsvorlage Nr. 7074/24). Drucksache 1366/26 - Seite - 9 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Am 18.02.2025 hat der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegen- schaften die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 862 durchzuführen (Verwaltungsvorlage Nr. 7075/24). Am 13.05.2025 fand im Ratssaal des Rathauses Fischeln ein entsprechender Anhörungsabend statt. Zusätzlich bestand auch nach der Veranstaltung die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Bei der Veranstaltung sowie in den schriftlich eingereichten Fragen und Stellung- nahmen wurden überwiegend Bedenken gegen die Planung geäußert, die sich im Wesentlichen auf folgende Aspekte beziehen: - zusätzliche Verkehrsbelastungen auf der Hückelsmaystraße und der Anrather Straße, Bedenken insbesondere hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Rückstau, Ausweichverkehren und allgemeiner Verkehrssicherheit, - fehlende oder unzureichende Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer sowie Anregungen zur Verbesserung der Rad- und Fußwegeverbindungen, - zusätzliche Lärm- und Erschütterungsbelastungen durch Verkehr und betriebliche Abläufe des Paketzentrums sowie Zweifel an der Wirksamkeit bestehender Lärmschutzmaßnahmen, - Auswirkungen auf Freiraum, Landschaftsschutzgebiet, Ackerflächen, Natur- und Artenschutz sowie Fragen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, - Bedenken hinsichtlich der geplanten Gebäudehöhen, der landschaftlichen Einbindung des erweiterten Paketverteilzentrums und des Orts- und Landschaftsbildes, - Hinweise zu weiteren Umweltbelangen, insbesondere Lichtverschmutzung, Durchlässigkeit des Plangebietes und von Ausgleichsflächen für Kleintiere (Einzäunung) und Einbindung des Naturschutzbeirats in das weitere Verfahren, - vereinzelt grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit und der Größenordnung der geplanten Erweiterung des Paketverteilzentrums. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange: Im August / September 2025 erfolgten die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zu beiden Bauleitplan- verfahren. Diese Beteiligungen dienten auch als Scoping für die Umweltprüfungen in den Bauleit- planverfahren. Zum Stand der frühzeitigen Beteiligung lag der Bauleitplanung die in der folgenden Abbildung dargestellte Plankonzeption zu Grunde: Drucksache 1366/26 - Seite - 10 - Abbildung 5 VORABZUG Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des bestehenden Paketverteilzentrums mit einer „Co- Location“ zur frühzeitigen Beteiligung (Quelle: Bockermann Fritze GmbH, Juli 2025) – ohne Maßstab Die geplante „Co-Location“ mit Außenanlagen liegt östlich des bestehenden Hauptgebäudes des Paketverteilzentrums. Zur weiteren Beschreibung der Planung siehe Ausführungen in Kapitel „V. Konzeption“ dieser Vorlage. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden zum Teil gleichlautende Stellungnahmen zu beiden Bauleitplanverfahren abgegeben, zum Teil jedoch nach Planungsstufe differenzierte Stellungnahmen. Im Folgenden liegt der Fokus auf den Stellungnahmen zum Bebauungsplan, da dies – soweit die Inhalte nicht deckungsgleich sind – die inhaltliche konkretere Planungsstufe und den räumlich umfassenderen Bereich im Vergleich beider Bauleitpläne darstellt. In den Stellungnahmen wurden insbesondere Hinweise und Anforderungen zu den verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens, zur Einhaltung der straßenrechtlichen Anbau- und Schutzvorgaben, zur Waldinanspruchnahme, zum Boden-, Natur- und Gewässerschutz, zur Entwässerung und Starkregenvorsorge, zu Kampfmittelverdachtsflächen sowie zu den bestehenden Leitungs- und Infrastrukturtrassen vorgetragen. Darüber hinaus wurden Anforderungen an Eingriffs-Ausgleichs- Maßnahmen, an die Berücksichtigung klima- und umweltbezogener Belange sowie an eigentums- und erschließungsrechtliche Regelungen formuliert. Mehrere Träger haben zugleich mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, sofern die jeweiligen fachlichen Anforderungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld hat in seinen Stellung- nahmen zu den Planvorentwürfen der Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung des Bebauungsplans im Wesentlichen folgende Aspekte benannt: Untere Bodenschutzbehörde: - Es wird eine Bodenfunktionsbewertung durch einen fachkundigen Gutachter gefordert. Dabei sei auch der Ausgleich für den Bodenverlust zu betrachten. - Der im B-Planvorentwurf vorgesehene Bodenversiegelungsgrad wird als zu hoch bewertet. Drucksache 1366/26 - Seite - 11 - Untere Wasserbehörde: - Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. - Der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sowie weitere wasserrechtliche Belange seien jedoch im Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. - Für die geplante Versickerung des Niederschlagswassers sei eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Voraussetzung dafür ist eine Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht durch den Kommunalbetrieb Krefeld. Untere Naturschutzbehörde: - Eine abschließende naturschutzrechtliche Stellungnahme sei derzeit noch nicht möglich, da insbesondere Umweltbericht sowie Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung noch nicht vorliegen. - Für die Eingriffsbilanzierung sei das gesamte Plangebiet einschließlich der Flächen des Bebauungsplans Nr. 804 zugrunde zu legen. - Der geplante 3 m breite Grün- und Gehölzstreifen an der Hückelsmaystraße wird als unzureichend angesehen; die Reduzierung gegenüber dem am östlichen Rand des bestehenden Betriebsgeländes im Bebauungsplan Nr. 804 festgesetzten 10 m breiten Streifen wird als deutliche Verschlechterung des Landschaftsbildes und der ökologischen Funktionen des Gebietes bewertet. - Die bisherige Ausgleichsfläche „A2“ des Bebauungsplans Nr. 804 sei unvollständig umgesetzt und müsse nachgebessert werden. - Die Anforderungen an Baumqualitäten, Pflanzlisten und die Anrechnungsmöglichkeit erhaltener Gehölze sollten angepasst werden. - Es wird angeregt, die vollständige Umsetzung der bisherigen Bepflanzungen des Bebauungs- plans Nr. 804 als Voraussetzung für den Baubeginn der Co-Location festzusetzen. - Dachbegrünung werde von der unteren Naturschutzbehörde nicht als Ausgleichsmaßnahme anerkannt. - Je angefangene fünf (Anm.: statt zehn) Stellplätze solle mindestens ein Baum gepflanzt werden; die Lkw-Stellplätze sollten mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. - Der Abstand zwischen geplanter Bebauung und Gehölzpflanzungen wird als zu gering bewertet; es wird eine Vergrößerung des Abstandes gefordert. - Zudem sei ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mindestens Stufe I zu erstellen, einschließlich Datenabfrage bei der Biologischen Station. Untere Immissionsschutzbehörde: - Eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung sei erst nach Vorlage der schalltechnischen Untersuchung zu den Gewerbe- und Verkehrslärmauswirkungen möglich. - Es sei eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. - Zu untersuchen seien insbesondere die Auswirkungen auf Lärm, Verkehr, Wasserschutz / Trink- wasser, Luftqualität sowie mögliche Schutz-, Ausgleichs- und Monitoringmaßnahmen. - Dabei seien unter anderem der Lärmaktionsplan, der Luftreinhalteplan, die künftigen strengeren Luftqualitätsgrenzwerte sowie Möglichkeiten zur Emissionsminderung durch Fuhrpark- umstellung, Straßenausbau und erneuerbare Energien einzubeziehen. - Es wird auf vorhandene gesamtstädtische Studien und Datengrundlagen hingewiesen, die genutzt werden können. Grünordnung und Objektplanung: - Eine abschließende Prüfung sei wegen fehlender Angaben zum Freiraumkonzept und zur Flächenbilanzierung noch nicht möglich. - Für die Randeingrünung wird eine Flächenbilanzierung für erforderliche Festsetzungen und entsprechenden Flächenbedarf unter Berücksichtigung des Bebauungsplans Nr. 804 gefordert. - Der Abstand zwischen Baugrenze und Anpflanzfläche von 3 m wird als unzureichend angesehen. Zur wirksamen Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild durch geeignete Begrünungsmaßnahmen sei eine Abstandsfläche von mindestens 10 m zum vorhandenen Wegrain vorzusehen. Neu geplante Bäume könnten nur außerhalb der Kronentraufbereiche der Allee-Bestandsbäume an der Straße vorgesehene werden. Drucksache 1366/26 - Seite - 12 - - Für die Eingrünung entlang der Hückelsmaystraße sollten Unterbrechungen nur für Fußwege und Rettungszufahrten zulässig sein; weitere Zu- und Ausfahrten sollen ausgeschlossen werden. - Die vorgesehene Kompensation des Wegfalls von Baumbestand, Erdwall und Lärmschutz- wänden an der bisherigen östlichen Grenze des bestehenden Betriebsgeländes und des Bebauungsplans Nr. 804 durch einen lediglich 3 m breiten Streifen am neu entstehenden östlichen Rand des erweiterten Betriebsgeländes wird als nicht möglich bewertet. - Für extensive Wiesenflächen wird eine einmalige Mahd im Jahr mit vollständigem Abräumen des Mahdguts gefordert, um die ökologische Wertigkeit der Flächen zu gewährleisten. - Innerhalb des Plangebiets sollten weitere Baumstandorte und flächige Grünstrukturen geschaffen werden. - Die noch fehlenden Gehölzpflanzungen auf der Fläche „A2“ des Bebauungsplans Nr. 804 seien nachzuholen. - Zusätzlich solle eine Ausweitung des Baumbestandes im Straßenraum, insbesondere an der Anrather Straße, und die Erhaltung von Bäumen auf der geplanten Erweiterungsfläche geprüft werden. Seitens der beteiligten Naturschutzverbände (BUND-Bezirksgruppe Krefeld, NABU-Bezirks- verband Krefeld / Viersen) wurden im Wesentlichen folgende Aspekte in ihren Stellungnahmen thematisiert: - Die Erforderlichkeit und Dimension der Erweiterung werden teilweise infrage gestellt; gefordert wird eine vertiefte Prüfung von Alternativen, insbesondere vorhandener Hallen, anderer Standorte oder dezentraler Lösungen. - Kritisiert werden die umfangreiche Flächenversiegelung, der Verlust landwirtschaftlich genutzter Böden sowie die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Grundwasserneubildung, Klima, Pflanzen und biologische Vielfalt. - Gefordert werden eine nachvollziehbare Flächenbilanz sowie eine vollständige Darstellung der bisherigen, noch ausstehenden und künftig erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. - Bestehende Defizite früherer Ausgleichsmaßnahmen sollten behoben, Pflanzvorgaben verbindlich festgesetzt und deren Umsetzung, Pflege und Anwuchserfolg dauerhaft kontrolliert werden. - Gehölzpflanzungen und Einfriedungen sollten artenschutzgerecht ausgestaltet werden, insbesondere durch zeitnahen Ersatz ausgefallener Pflanzen und Durchlässe für Kleinsäuger. - Bedenken bestehen hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Regionalen Grünzug, Waldflächen, gesetzlich geschützte Alleen und weitere vorhandene Grünstrukturen. - Die geplante Gebäudehöhe und bauliche Verdichtung werden als nicht ausreichend in die Landschaft eingebunden bewertet. - Zum Wasser- und Grundwasserschutz werden vertiefte Untersuchungen zur Versickerung, Grundwasserneubildung, Starkregenvorsorge, Schadstoffbelastung, Löschwasserrückhaltung sowie zum Wasserverbrauch gefordert. - Hinsichtlich des Verkehrs werden zusätzliche Belastungen der Hückelsmaystraße und angrenzender Knotenpunkte, Nachteile für Fuß- und Radverkehr sowie weitere Lärm- und Luftschadstoffbelastungen befürchtet. Angeregt werden Verbesserungen des ÖPNV und die Prüfung einer Schienenanbindung. - Gefordert werden vertiefte Untersuchungen zu Lärm, Luftschadstoffen, Anlagen- und Brandschutz sowie eine dauerhafte Kontrolle möglicher Umweltbelastungen. - Die klimatischen Auswirkungen und die vorgesehenen Minderungsmaßnahmen werden als unzureichend bewertet; verlangt werden ein belastbares Klimagutachten sowie ein Ressourcenmanagementkonzept zu Energie, Wasser, Wärme, Kälte und Baustoffen. - Für den Fall der Weiterverfolgung der Planung wird eine umfassende Umweltprüfung des gesamten Planbereichs einschließlich der bestehenden Flächen des Bebauungsplans Nr. 804 gefordert. Die Landwirtschaftskammer NRW regt an, externe Kompensationsmaßnahmen möglichst zu vermeiden und hierfür keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch zu nehmen. Vorrangig sollten bestehende Strukturen ökologisch aufgewertet, Maßnahmen im Zusammenhang Drucksache 1366/26 - Seite - 13 - mit der Wasserrahmenrichtlinie oder Entsiegelungen umgesetzt beziehungsweise Ersatzgeld- zahlungen geprüft werden. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen sollten erst nachrangig in Betracht gezogen werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Regionalforstamt Niederrhein) äußerte zunächst erhebliche forstbehördliche Bedenken gegen die geplante Inanspruchnahme von rund 5.530 m² Waldflächen nördlich der Anrather Straße. Die betroffenen Flächen erfüllen wichtige Klima-, Lärm-, Erholungs- und Naturschutzfunktionen; der westliche Teil der betroffenen Waldflächen sei zudem als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil einzustufen. Durch den Eingriff würden Waldränder auf einer Länge von über 500 m geöffnet und die Windwurfgefährdung angrenzender Bestände erhöht. Vor dem Hintergrund des geringen Waldanteils in Krefeld wird die Planung kritisch bewertet; eine abschließende Stellungnahme könne erst nach Konkretisierung der Waldinanspruch- nahme erfolgen. Nach Fortschreibung der Planung (Änderung der Ausbauplanung der Anrather Straße; siehe unten) wurde das Regionalforstamt erneut zum Bebauungsplan beteiligt. Das Regionalforstamt teilte in seiner erneuten Stellungnahme mit, dass aus forstfachlicher Sicht die Inanspruchnahme von Wald – insbesondere in einer waldarmen Kommune wie Krefeld – auf das unumgänglich erforderliche Maß zu beschränken sei. Aus Sicht des Regionalforstamtes stelle der nun geplante Ausbau entlang der südlichen Seite der Anrather Straße die eindeutig waldschonendere Variante dar. Aus den Beteiligungsunterlagen sei zu entnehmen, dass eine Inanspruchnahme von Waldflächen nördlich der Anrather Straße nicht mehr vorgesehen sei. Unter dieser Voraussetzung werden gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen forstbehördlichen Bedenken vorgetragen. Zur Wahrung der forstlichen Belange sei im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine Waldbilanz vorzulegen, aus der Lage, Art und Größe der in Anspruch genommenen Waldflächen sowie der Nachweis einer ausgleichenden Ersatzaufforstung ersichtlich sei. Da es sich bei den betroffenen Waldflächen um standortgerechten Laubwald handelt, sei eine Ersatzaufforstung in doppelter Größe der in Anspruch genommenen Waldfläche erforderlich. Die Abwägungsentscheidung über alle Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren obliegt dem Stadtrat. Im weiteren Verfahrenslauf werden die Stellungnahmen inhaltlich und fachlich ausgewertet und im Hinblick auf den durch den Rat erteilten Planungsauftrag bewertet. Hierzu werden noch verschiedene Fachuntersuchungen durchgeführt. Ortstermin am 26.09.2025: Am 26.09.2025 hat ein Ortstermin mit Vertreter der Deutschen Post DHL, der unteren Naturschutz- behörde, der Stadtplanung und einzelnen Mitgliedern des Naturschutzbeirats stattgefunden, in dem u. a. der Umgang mit der Ausgleichsfläche A1 aus dem Bebauungsplan Nr. 804 thematisiert wurde sowie Anregungen für den weiteren Planungsprozess der Erweiterung des Paketverteilzentrums im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 862 gegeben wurden. Es wurden folgende Anregungen zur weiteren Prüfung angesprochen: - Abgleich zwischen der Bestandssituation und den bestehenden Grünfestsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 804, insbesondere im Bezug zur Ausgleichsfläche A1. - Prüfung der Aufwertung der bestehenden Ausgleichsfläche A1 durch zusätzliche Anpflanzungen und Entfernung von Zäunen, Prüfung von Heckenpflanzungen. - Es bestehe die Möglichkeit, dass „Ökopunkte“ erzeugt werden können, wenn Aufwertungen über die bereits bestehenden Grünfestsetzungen des Bebauungsplans Nr. 804 hinaus erfolgen. - Zum Grünstreifen am westlichen Rand des bestehenden Paketverteilzentrums: Die beschädigte Zaunanlage sei zu entfernen oder instand zu setzen. Ebenso sei die Begrünung der dortigen Lärmschutzwand zu prüfen. - Die Fläche des Regenrückhaltebeckens könne zur ökologischen Aufwertung herangezogen werden. Ein Vorschlag wäre, die Einzäunung zu entfernen, um Tieren den Zugang zum Wasser zu ermöglichen. Drucksache 1366/26 - Seite - 14 - - Die neue entstehende östliche Grundstückseingrünung solle als Sichtschutz dienen. Als geeignete Maßnahmen werden Gehölz- und Heckenstrukturen oder Wall und Heckenstrukturen angesehen. Eine eventuelle Zaunanlage solle innenliegend vorgesehen werden. - Erhalt der bestehenden Dornenhecke zur Anrather Straße im Bereich des ehemaligen Reiterhofes und Integration in die Planung. Zum Umgang mit dem im Ortstermin aufgeworfenen Fragen und Anregungen im weiteren Planungsprozess siehe Ausführungen im weiteren Verlauf dieser Vorlage, insbesondere im Abschnitt „Grün- und Freiraumkonzept“ im folgenden Kapitel V. dieser Vorlage. V. Konzeption Zu den geplanten Inhalten der 17. Änderung des Flächennutzungsplans siehe Ausführungen oben in Kapitel „III. Planungsrechtliche Situation und Bewertung“  „Flächennutzungsplan“. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst rund 24,1 ha und wurde gegenüber dem Verfahrensstand der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Norden im Bezug auf die nördliche Plangebietsgrenze an der Anrather Straße und im Osten in Bezug auf die Erweiterungsmöglichkeit der Anrather Straße nach Süden hin angepasst. Im Hinblick auf die Planungsziele kann das B-Plan- Gebiet grundsätzlich in drei Bereiche gegliedert werden: - Bestehendes Paketverteilzentrum („Bereich der Änderung“) - Erweiterungsfläche für die „Co-Location“ - Anrather Straße zwischen der Kreuzung mit der B 57 / Autobahnzubringer und dem Bahnübergang am Edelstahlwerk (Ausbau im Abschnitt östlich der Hückelsmaystraße geplant) Zur Beschreibung der Teilflächen wird auf die Ausführungen im Kapitel „I. Beschreibung des Plangebietes“ dieser Vorlage verwiesen. Sowohl der „Bereich der Änderung“ (bestehendes Paketverteilzentrum) als auch die geplante Erweiterungsfläche werden im Bebauungsplan als ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Paketverteilzentrum“ festgesetzt. Die Anrather Straße wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Abbildung 6: VORABZUG Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des bestehenden Paketverteilzentrums mit einer „Co- Location“. Aktueller Planungsstand (Quelle: Bockermann Fritze GmbH, Juli 2026) – ohne Maßstab Drucksache 1366/26 - Seite - 15 - Das bestehende Paketverteilzentrum bleibt erhalten. Angrenzend an das bestehende Betriebs- grundstück ermöglicht die „Co-Location“, als räumlich unmittelbar ergänzende Sortierhalle, die qualitative und termingerechte Abwicklung der momentanen und zukünftig sich weiter erhöhenden Sendungsmengen an Paketen. Hierzu ist eine Halle mit einer Grundfläche von ca. 43 x 250 m geplant (siehe Abbildung 6: grünschraffiert eingezeichnete Grundfläche im östlichen Bereich der Betriebsfläche), an die beidseitig nach Osten und Westen Tore angeordnet werden. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird analog der Bestandshalle der Sortieranlage ausgebildet. Die Höhe der geplanten Halle ist mit einer Oberkante der Attika von ca. 17 m über Gelände geplant. Am nördlichen Kopf dieser Halle wird ein 4-geschossiges Verwaltungsgebäude sowie die Technikzentrale angegliedert. Über eine Transportbrücke werden das bestehende Paketverteilzentrum (u-förmiges Gebäude in Abbildung 6) sowie die neue Halle („Co-Location“) miteinander verbunden, um eine Verknüpfung der beiden Betriebshallen zu schaffen. Ergänzend werden auf der Erweiterungsfläche Abstellplätze für Wechselbrücken und Betriebsmittel vorgesehen, die am Rand des Erweiterungsstandorts um die neu geplante Halle angeordnet werden. Die im Osten des bisherigen Betriebsgeländes vorhandenen Lärmschutzeinrichtungen sowie die Eingrünung durch Bäume am Rand entfallen auf der bestehenden Betriebsfläche. Für das Hallendach der neuen „Co-Location“ sind eine extensive Dachbegrünung und die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer erwarteten Stromerzeugung von mindestens 1 mWp Leistung vorgesehen. Die Eingrünung des erweiterten Paketverteilzentrums soll randlich insbesondere über Gehölze erfolgen. Für das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser ist die Rückhaltung und Versickerung am Standort vorgesehen. Hinsichtlich des Schallschutzes werden noch zu ermittelnde und mit der unteren Immissionsschutz- behörde abzustimmende Maßnahmen auf dem Betriebsgrundstück vorgesehen, insbesondere an dem neu entstehenden nordöstlichen bzw. östlichen Rand des Betriebsgeländes. Die Maßnahmen werden noch konkretisiert. Die derzeit im Osten des bestehendes Betriebsgeländes bestehenden Lärmschutzeinrichtungen entfallen mit der Erweiterung, neue Schallschutzwände an der Grenze zur Anrather Straße und Hückelsmaystraße sind jedoch vorgesehen. Gegenüber der Plankonzeption zum Stand der frühzeitigen Beteiligung (siehe Abbildung 5 oben in dieser Vorlage) ist das Gebäude der geplanten „Co-Location“ leicht gedreht worden und nun in Nord- Süd-Ausrichtung rechtwinklig zum bestehenden Gebäude des Paketverteilzentrums geplant. Dadurch ist auch die umgebenden Betriebsfreiflächenplanung sowie die am östlichen Rand der Erweiterungsfläche zur Hückelsmaystraße geplante Eingrünung angepasst worden. Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept Es ist vorgesehen, dass die An- und Abfahrt der „Co-Location“ für Lkw über die bestehende Ein- und Ausfahrt des Betriebsstandorts an der Anrather Straße im Nordwesten erfolgt. Um weiterhin einen Rückstau in den öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden, soll eine dritte Lkw-Einfahrtsspur mit Schrankenanlage zu den bereits bestehenden Schrankenanlagen auf dem Betriebsgelände angeordnet werden. Die für die Mitarbeiter der „Co-Location“ erforderlichen Stellplätze werden im Nordosten der Erweiterungsfläche auf einem Mitarbeiterparkplatz mit ca. 100 Stellplätzen angeboten, der über die bestehende Ein- und Ausfahrt des Gebäudes der Mechanischen Zustellbasis („MechZB“) erschlossen und an die Anrather Straße angebunden wird. Westlich angrenzend an das bestehende Gebäude der Mechanischen Zustellbasis ist eine Stellplatzfläche mit E-Ladeplätzen vorgesehen. Zur Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens über die Knotenpunkte der umliegenden Hauptverkehrsstraßen (insb. Anrather Straße und Hückelsmaystraße) wird es nach dem derzeitigen Planungs- und Kenntnisstand erforderlich worden, diese teilweise durch Änderungen in den Signalzeitenprogrammen leistungsfähiger zu gestalten. Ein „tiefbautechnischer“ Ausbau der Knotenpunkte ist jedoch nach dem derzeitigen Planungs- und Kenntnisstand nicht erforderlich. Drucksache 1366/26 - Seite - 16 - Ebenfalls ist der Querschnitt der Anrather Straße hinsichtlich einer leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrsaufkommens geprüft werden. Die Anrather Straße im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt mit der Hückelsmaystraße und dem Bahnübergang am Edelstahlwerk hat im heutigen Ausbau- zustand Breiten des Straßenquerschnitts zwischen ca. 6,4 m und ca. 5,9 m. Dies entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und erfordert bezogen auf einen Neubau, eine Anpassung des Straßenquerschnitts. Als Regelquerschnitt ist eine Fahrbahnbreite von 7,00 m (zwei Fahrstreifen mit jeweils 3,50 m Breite) anzusetzen. Die Erweiterung des Paketverteilzentrums führt zu einer zusätzlichen Induktion von Schwerverkehr. Die Anrather Straße weist bereits in ihrer bestehenden Breite im Bestand für den Schwerverkehr erhebliche Defizite in der Verkehrsabwicklung auf. In den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung war eine Aufweitung der Anrather Straße zwischen Hückelsmaystraße und dem Bahnübergang am Edelstahlwerk in nördlicher Richtung vorgesehen. Diese Planung wurde insbesondere vor dem Hintergrund der forstbehördlichen Bedenken des Landesbetriebs Wald und Holz NRW überarbeitet. Der nunmehrige Entwurf sieht einen Ausbau in südlicher Richtung vor, der zugleich eine Verschiebung (Neubau) des südlich verlaufenden Geh- und Radwegs erforderlich macht. Aus Sicht des Landesbetriebs Wald und Holz NRW stellt diese „Ausbaurichtung“ die waldschonendere Variante dar (siehe oben). Des Weiteren ist auf folgende Planungsänderung gegenüber dem Stand der frühzeitigen Behördenbeteiligung hinzuweisen: In den Unterlagen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung war eine geringfügige Aufweitung des Straßenquerschnitts westlich der Kreuzung mit der Hückelsmaystraße zur Einrichtung einer separaten Linksabbiegespur von der Anrather Straße nach Norden in die Hückelsmaystraße Diese separate Linksabbiegespur ist nach den Erkenntnissen der Verkehrs- untersuchung nicht mehr erforderlich. Eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs an diesem Knotenpunkt kann auch über eine Anpassung des Lichtsignalanlagenprogramms erfolgen, die noch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzustimmen ist. Eine Anbindung der neu geplanten „Co-Location“ über einen Bahnanschluss wird nicht weiterverfolgt, da u. a. die Entfernung zu den bestehenden Gleisanlagen am Edelstahlwerk groß ist, für eine Realisierung insbesondere auch Eingriffe in fremde Grundstücke erforderlich werden würden und das erforderliche Planfeststellungsverfahren eine ungewisse zeitliche Perspektive für die Erweiterungsplanung mit sich bringen würde. Für das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser ist die Rückhaltung und Versickerung am Standort vorgesehen (siehe unten in Kapitel VI. unter dem Schutzgut „Wasser“ in dieser Vorlage). Grün- und Freiraumkonzept Die derzeitige Eingrünung durch Bäume am östlichen Rand des bestehenden Betriebsgeländes entfällt mit Umsetzung des Bebauungsplans. Hierfür soll Ersatz durch eine neue randliche Eingrünung des erweiterten Betriebsgeländes über Gehölze entlang der Hückelsmaystraße erfolgen. Vorgesehene Begrünungsmaßnahmen im Bereich der Erweiterungsfläche sind: - Begrünung einer geplanten Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich Anrather Straße / Hückels- maystraße. - An die Lärmschutzwand nach Süden anschließend soll eine Eingrünung der Erweiterungsfläche zur Hückelsmaystraße über eine zusammenhängende Pflanzfläche bis zum südlichen Rand der Erweiterungsfläche erfolgen. Nach den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde eine Erweiterung des Begrünungsstreifens geprüft und ist in der fortgeschriebenen Planung berücksichtigt worden. Geplant ist eine heterogene Vegetation mit einer Mischung aus Gräsern, Stauden, Sträuchern und Bäumen. Dabei soll ein geschlossener Gehölzsaum mit einer Mindest- breite von 5 m entstehen, in dem mittig Bäume gepflanzt werden und an dessen Randflächen Gräser und Stauden anschließen. Diese Konzeption einer gestuften Bepflanzung berücksichtigt Drucksache 1366/26 - Seite - 17 - auch die Nähe zur im Bebauungsplan vorgesehenen überbaubaren Grundstücksfläche. Die beschriebene Eingrünung entlang der Hückelsmaystraße ist, bis auf die Unterbrechung durch eine Rettungszufahrt, als geschlossene Eingrünung vorgesehen (weitere Zu- und Abfahrten zum / vom Betriebsgelände sind in diesem Bereich nicht vorgesehen). Eine Kombination der Eingrünung mit begrünten Versickerungsmulden wird geprüft. - Im nördlichen Rand der Erweiterungsfläche wird entlang der Anrather Straße die Pflanzfläche aus dem Bestand über die Erweiterungsfläche bis zu der im Kreuzungsbereich Anrather Straße / Hückelsmaystraße geplanten Lärmschutzwand als zusammenhängende Fläche fortgeführt werden. Damit kann eine straßenbegleitende Anpflanzung mit Bäumen vorgesehen werden, die auch die bestehende gesetzlich geschützte Allee visuell auf dem DHL-Grundstück fortsetzt. Eine weitere Prüfung ergab, dass die Umsetzung einer dreireihigen Allee entlang der Anrather Straße im Bestand der Verkehrsfläche nicht untergebracht werden kann, weshalb dieser Aspekt nicht weiterverfolgt wird. - Die gesetzlich geschützten Alleen entlang der Anrather Straße sowie in der Hückelsmaystraße bleiben erhalten. Es erfolgen keine Eingriffe in diese Alleen. Die Lage der o. g. Rettungszufahrt an der Hückelsmaystraße wurde so geplant, dass hierdurch die bestehende Allee vollständig erhalten werden kann. - Das Dach des geplanten Gebäudes der „Co-Location“ soll über eine extensive Dachbegrünung zu mindestens 75 % der Dachfläche begrünt werden. - Für die geplanten Pkw-Stellplatzflächen im Bereich der „Co-Location“ wird gegenüber dem Bestand eine höhere Bepflanzungsdichte mit Bäumen berücksichtigt werden. Geplant ist, dass je 5 Stellplätze in räumlicher Zuordnung zu den Stellplatzanlagen, ein Baum gepflanzt wird. Die entsprechende Anregung der unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen Beteiligung wird damit aufgegriffen. - Über die Festsetzungen zum Bebauungsplan werden für die Pflanzmaßnahmen im Bereich der „Co-Location“ Mindeststandards für Baumqualitäten (u. a. 20 / 25 cm Stammumfang) vorgesehen. Eine Pflanzliste wird als Hinweisliste in den Bebauungsplan aufgenommen und berücksichtigt die Wahl klimaresilienter Baumarten sowie die aus der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagene Anpassung von Baumarten. Auf eine verbindliche Festsetzung der Pflanzliste soll verzichtet werden, da sich u. a. neue Anforderungen an klimaresiliente Baumarten ergeben können. - Die Durchlässigkeit von Zäunen für Kleinsäuger kann bei der detaillierten Objektplanung, z. B. über Durchlässe, berücksichtigt werden. - Es wurde geprüft, ob bestehende Bäume im Bereich der „Co-Location“ erhalten werden können. Dies ist jedoch aufgrund der betrieblichen Anforderungen an eine „Co-Location“ sowie die erforderlichen Modellierungsmaßnahmen auf dem Grundstück nicht möglich. - Die Weißdornhecke entlang der Anrather Straße ist zurzeit noch erhalten. Teile werden aufgrund erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen entfallen müssen. Derzeit wird noch geprüft, ob der Teil der voraussichtlich verbleibenden Hecke in die Planung integriert werden kann oder ob in diesem Bereich vorzugsweise die o. g. Baumpflanzungen zur optischen Weiterführung der gesetzlich geschützten Allee noch weiter nach Osten fortgesetzt werden sollten. Die Ausgleichsfläche „A2“ aus dem Bebauungsplans Nr. 804 (liegt südlich des geplanten Gebäudes der „Co-Location“) bleibt auch weiterhin mit den Festsetzungen dieses Bebauungsplans erhalten. Unter Berücksichtigung des Ortstermins am 26.09.2025 wurden die bestehenden Umsetzungs- defizite dieser Fläche erfasst und sollen durch Nachpflanzungen von Vogelkirschen sowie von Sträuchern in der nächsten Pflanzperiode behoben werden. Plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bebauungsplan Nr. 862 ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft sollen südlich des B-Plan-Gebiets umgesetzt werden (siehe unten im Kapitel VI. unter dem Aspekt „Landschaftsökologische Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen“ in dieser Vorlage). Zu weiteren Anregungen im Zusammenhang mit der Grün- und Freiflächenplanung: - Die im Bebauungsplan Nr. 804 festgesetzte Ausgleichsfläche „A1“ (nördlich der Anrather Straße) ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 862. Diese Fläche wurde jedoch ebenfalls im Drucksache 1366/26 - Seite - 18 - Rahmen des Ortstermins am 26.09.2025 sowie durch das Büro Mestermann Landschafts- planung begutachtet. Bestehende Pflanzausfälle wurden identifiziert und sollen in der nächsten Pflanzperiode durch Nachpflanzungen kompensiert werden. Aufgrund der ausstehenden Nachpflanzungen soll die bestehende Zaunanlage zunächst noch bestehen bleiben. - Angeregt durch den Ortstermin am 26.09.2025 wurden bestehende Pflanzmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen sowie westlich im Bereich des bestehenden Paketverteilzentrums geprüft und durch das Büro Mestermann Landschaftsplanung in einem Bericht dokumentiert. Eine separate Begrünung der bestehenden Lärmschutzwand im Westen ist aus konstruktiven Gründen nicht umsetzbar. Eine Eingrünung dieser Wand ist u. a. bereits durch die nach Westen vorgelagerten Pflanzmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 804 vorgesehen. Die festgestellten Mängel in der westlichen Pflanzfläche sollen mit Nachpflanzungen von 7 Bäumen und Einstellung der Pflegemahd behoben werden. Der dortige Zaun soll auf Mängel kontrolliert werden. - Ergebnis weitergehender Prüfungen auf dem Bestandsgrundstück ist, dass beispielsweise eine Ausdehnung oder Intensivierung der Dachbegrünung im Bestand aufgrund der Gebäudestatik nicht umsetzbar ist. Zudem wird im Bestand aufgrund der umfangreichen Öffnungen der Fassadenfläche keine Fassadenbegrünung des Paketverteilzentrums erfolgen. - Die Fläche des Regenrückhaltebeckens ist im geltenden Bebauungsplan Nr. 804 als überbau- bare Grundstücksfläche des Sondergebietes festgesetzt. Dies ermöglicht bereits jetzt eine flexiblere Ausnutzung des dortigen Betriebsgrundstücksbereichs im Vergleich zu einer planungs- rechtlichen Beschränkung der dortigen Bodennutzung auf ein Regenrückhaltebecken. Dies soll auch im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 862 beibehalten werden. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Regenrückhaltebeckens nicht vorgesehen. Das Versetzen des Zauns zwischen Betriebsbereich und Regenrückhaltebecken könnte nach Satzungsbeschluss im Rahmen der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, um die Fläche einschließlich des Gewässers für die Tierwelt zugänglich zu machen. - Eine Fassadenbegrünung wird aufgrund der umfangreichen Toröffnungen der „Co-Location“ nicht vorgesehen. - Es wurden eine Staffelung der Gebäudehöhen sowie die eigentliche Gebäudehöhe im Bereich der „Co-Location“ geprüft, mit dem Ergebnis, dass dies für das Hallengebäude aufgrund der betrieblichen Notwendigkeiten, u. a. Zwangspunkte der Fördertechnik, nicht umsetzbar ist. Im Bebauungsplan ist gleichwohl am östlichen Rand der Erweiterungsfläche (außerhalb des Bereiches, in dem das konkret geplante Gebäude der „Co-Location“ liegt) in den Festsetzungen zur zulässigen Gebäudehöhe eine Höhenstaffelung vorgesehen. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren werden die Umweltbelange in einem Umweltbericht für das jeweilige Plangebiet (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplangebiet) gebündelt bearbeitet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für das gesamte Plangebiet erstellt, die auch entsprechende Vorgaben zu den Begrünungs- maßnahmen enthält und berücksichtigt. Die Unterlagen werden zum Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Für den Verlust des Bodens wird eine Bodenfunktionsbewertung durchgeführt und der Ausgleich des Bodenverlusts bilanziert (siehe unten). Energiekonzept Für das neue Gebäude der geplanten „Co-Location“ ist – aufgeständert über der Dachbegrünung – eine Photovoltaik-Anlage mit einer erwarteten Leistung von mindestens 1 MWp vorgesehen. Ergänzend soll eine energieeffiziente LED-Beleuchtung zum Einsatz kommen. Die Wärme- versorgung soll über ein Niedertemperatur-Heizsystem mit Luft-/Wasser-Wärmepumpen erfolgen, wie es bereits bei anderen realisierten Co-Location-Standorten der DHL eingesetzt wird. Die Wärmepumpen werden unter Berücksichtigung der Erträge der geplanten Photovoltaikanlage betrieben. Darüber hinaus sind energieeffiziente Toranlagen vorgesehen. Diese zeichnen sich durch wärmegedämmte, doppelwandige Sektionaltore, schnelllaufende Toranlagen zur Reduzierung von Offenstandszeiten, aufblasbare Torabdichtungen sowie konstruktive Maßnahmen zur Minimierung Drucksache 1366/26 - Seite - 19 - von Wärmebrücken aus. Hierdurch werden Wärmeverluste reduziert und die Anforderungen an einen energieeffizienten Gebäudebetrieb nach GEG 40 unterstützt. Eine Ausweitung der Photovoltaik-Anlagen auf dem Bestandsgebäude wurde geprüft. Hier ist im Bestand bereits das Maximum der mit Photovoltaik-Anlagen bestückbaren Flächen erreicht. Hierzu hat es bereits im Jahr 2024 eine Nachrüstung gegeben. Die angeregte Bestückung von Lkw- Stellplatzflächen mit Photovoltaik-Panelen kann nicht verfolgt werden, da es zum einen keine festen Stellplatzflächen gibt und zum anderen sich erforderliche Stützen ungünstig auf den betrieblichen Ablauf auswirken würden. VI. Bisher vorliegende Erkenntnisse und vorläufige Einschätzungen zu den Belangen von Natur und Landschaft Pflanzen und Tiere: Das Plangebiet des Bebauungsplans ist im Westen des bestehenden Paketverteilzentrums durch Gebäude und versiegelte Flächen geprägt. Zudem umgrenzen die Anrather Straße und die Hückelsmaystraße mit begleitendem Geh- und Radweg sowie Bäumen das Plangebiet. Diese Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld und sind als gesetzlich geschützte Alleen erfasst. Darüber hinaus grenzen nördlich an die Anrather Straße (außerhalb des Geltungs- bereichs des Bebauungsplans Nr. 862) Waldbereiche an, die auch Teil einer Biotopverbundfläche sind. Im Süden des Bebauungsplan-Gebietes Nr. 862 liegt eine Ausgleichsfläche (Fläche „A2“) des Bebauungsplans Nr. 804. Dort wurden einzelne Gehölze angepflanzt und Extensivrasen entwickelt. Südlich der Anrather Straße, östlich des bestehenden Betriebsgeländes des Paketverteilzentrums, befand sich ein ehemaliger Reiterhof, der zwischenzeitlich zurückgebaut wurde. Er bestand aus Gebäuden, versiegelten Flächen sowie Brachflächen. Nach dem Rückbau hat sich hier ein Gehölz- und Gebüschbestand etabliert. Die umgebenden Flächen werden hier von Grünland geprägt. Im Osten des B-Plan-Gebietes liegen zudem Ackerflächen. Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere erfolgten durch ein Fachbüro neben der Auswertung vorhandener Daten auch faunistische Vor-Ort-Untersuchungen zu Vögeln und Fledermäusen. Die Zwergfledermaus besaß am ehemaligen Reiterhof ein Quartier, der Kleinabendsegler wurde nur überfliegend beobachtet. Von 27 nachgewiesenen Vogelarten sind 19 Arten als Brutvogel anzusprechen. Bei den weiteren Vogelarten handelt es sich um Nahrungsgäste. Jedoch ist nur die Rauchschwalbe am ehemaligen Reiterhof als planungsrelevante Brutvogelart im Plangebiet nachgewiesen worden. Für die Fledermäuse und Rauchschwalben wurden vor dem Abriss des ehemaligen Reiterhofes mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Februar 2025 an zwei Hofstellen an der Hückelsmaystraße und der Oberbenrader Straße umgesetzt. Für weitere Artengruppen, z. B. Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge oder Libellen, liegen keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des betreffenden Messtischblatt- Quadranten vor. Eine umfangreiche Artenliste liegt für die Gruppe der Schmetterlinge ohne spezifische räumliche Zuordnung vor. Über eine entsprechende Ausgestaltung der LED-Beleuchtung, z. B. durch eine „insekten- freundliche“ Beleuchtung sowie durch die Ausrichtung der Beleuchtung können Auswirkungen auf die Tierwelt und die „Lichtverschmutzung“ reduziert werden. Mit Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 862 geht ein vollständiger und nachhaltiger Verlust von bisherigen Vegetationsflächen im Bereich der Erweiterungsflächen einher. Mit der geplanten Straßenerweiterung der Anrather Straße zwischen der Hückelsmaystraße und dem Bahnübergang am Edelstahlwerk werden neben Straßenbegleitgrün auch einige Bäume in einer seitens des Regionalforstamtes als „Waldfläche“ eingestuften Fläche entfernt werden müssen. Die genaue Zahl wird im Zuge der Erschließungsplanung ermittelt und der erforderliche Ausgleich vorgesehen. Im Bereich des bestehenden Paketverteilzentrums werden vorhandene Bepflanzungen überwiegend Drucksache 1366/26 - Seite - 20 - erhalten und durch die Bepflanzungen im Bereich der Erweiterung ergänzt werden. Im Bereich des Übergangs vom bestehenden Betriebsgelände zur Erweiterungsfläche wird ein im Bebauungsplan Nr. 804 festgesetzter und realisierter Grünstreifen entfallen. Die bestehende Ausgleichsfläche „A2“ in einem Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Fischeln, Flur 28, Flurstück 22 im Südosten des B-Plan-Gebietes wird erhalten bleiben. Angesichts der aktuellen Vegetationsstruktur (überwiegend Ackerflächen) kann eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Umsetzung von neuen randlichen Grünstrukturen sowie die vorgesehene Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt vermieden bzw. ausgeglichen werden. Wirkungen auf die Biotopverbundfläche werden nicht erwartet. Die gesetzlich geschützten Alleen an der Anrather Straße und an der Hückelsmaystraße werden erhalten bleiben. Die Eingriffsbewertung erfolgt nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleit- planung in NRW (LANUV 2008). Nach vorläufiger Bilanzierung sind zum Ausgleich der Eingriffe in die Biotopfunktion rund 70.000 Biotopwertpunkte erforderlich, die unter Einbeziehung der externen Ausgleichsfläche südlich des B-Plan-Gebiets abgedeckt werden können (siehe unten). Zur zweiten Behördenbeteiligung bzw. Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird eine vollständige Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vorliegen. Boden: Im Bereich des B-Plan-Gebiets und der Flächennutzungsplanänderung stehen gemäß Bodenkarte Gley-Pseudogley, Pseudogley-Gley und Auftrags-Lockersyrosem an. In den überwiegenden Bereichen der geplanten Erweiterungsfläche sind natürliche Bodenverhältnisse anzunehmen. Alle natürlichen Böden erfüllen vielfältige, allgemeine Funktionen im Naturhaushalt, u. a. als Puffer- und Filterkörper, Lebensraum von Mikroorganismen und als Teil des Ökosystems mit seinen vielfältigen Stoffkreisläufen. Durch die intensive Landwirtschaft im Bereich der Ackerfläche besitzt der Boden eine hohe Akkumulation von Düngemitteln und Pestiziden. Durch die nahen Straßen mit hohen Verkehrsbelastungen ist davon auszugehen, dass die Böden stark mit Schadstoffimmissionen des Verkehrs belastet sind. Im Bereich des ehemaligen Reiterhofes mit Gebäuden und (teil-)versiegelten Flächen sind die Böden bereits anthropogen verändert und können daher ihre Bodenfunktionen bereits nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllen. Dies gilt ebenso für die bereits versiegelten und überbauten Flächen im Bereich der Anrather Straße und des bestehenden Betriebsgeländes des Paketverteilzentrums. Altlasten sind für die Bereich der geplanten Erweiterung des Paketverteilzentrums nach Altlastenauskunft nicht bekannt. Eine Bodenuntersuchung im Bereich der geplanten Erweiterung kam zu dem Ergebnis, dass keine Prüfwertüberschreitung für die relevante geplante Nutzungsart „Industrie-/Gewerbebebauung“ vorliegt. Mit Umsetzung der 17. Flächennutzungsplanänderung und der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 862 ist ein vollständiger und nachhaltiger Verlust aller Bodenfunktionen im Bereich der geplanten Verkehrsflächen sowie der geplanten überbaubaren Grundstücksflächen verbunden. Dazu zählen die Filter-, Puffer- und Speicherfunktion sowie die Stoffumwandlungseigenschaften des Bodens, insbesondere auch die Funktionen zum Schutz des Grundwassers. Ebenso geht die Fähigkeit des Bodens zur Regulation des Wasser-, Wärme- und Energiehaushaltes verloren. Es entstehen somit erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden. Aufgrund der besonderen Funktionen der Böden im Naturhaushalt werden für Eingriffe in Bodenfunktionen besondere Kompensationsanforderungen gestellt. In Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde wird für die Bewertung der Böden das „Modifizierte Verfahren Oberbergischer Drucksache 1366/26 - Seite - 21 - Kreis“ (Rhein-Sieg-Kreis, 2018) angewendet. Daraus ergibt sich nach vorläufiger Bilanzierung ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf von rund 50.000 Biotopwertpunkten. Wasser: Das B-Plan-Gebiet und der Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen innerhalb des ca. 87 km² großen Grundwasserkörpers „Terrassenebene des Rheins“ (286_05). Während gemäß dem Fachinformationssystem ELWAS der mengenmäßige Zustand als „gut“ eingestuft ist, wird für den chemischen Zustand eine schlechte Bewertung angegeben. Durch Auswaschungen aus dem Boden durch die landwirtschaftliche Nutzung ist von einer Nitrat-, Pestizid- und einer Schadstoff- belastung auszugehen. Das B-Plan-Gebiet und der Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen darüber hinaus innerhalb der geplanten, faktischen Wasserschutzzone III A des geplanten Wasserschutzgebietes „Forstwald“. Innerhalb der Plangebiete beider Bauleitpläne befinden sich keine Oberflächen- gewässer. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 804 findet sich ein Regenrückhaltebecken. In einem Fachbeitrag zur Entwässerungsplanung der geplanten Erweiterung des Paketverteil- zentrums hat der Bauherr bereits durch ein Fachbüro prüfen lassen, ob eine Versickerung des Niederschlagswassers erfolgen kann, was im Ergebnis (auch flächenmäßig) bestätigt worden ist. Es sind zwei mögliche Versickerungsvarianten (Mulden und Rigolen) zur Niederschlagsbeseitigung für die Erweiterung des Paketverteilzentrums geprüft worden. Sowohl für die Variante einer Mulden- versickerung, als auch für die Variante der Rigolenversickerung kann der Nachweis rechnerisch geführt werden. Das anfallende Schmutzwasser kann über das bestehende Kanalnetz abgeführt werden. Der detaillierte Nachweis zur Entwässerung und die Verortung der Versickerungsanlagen ist im Rahmen eines Entwässerungsantrags im Genehmigungsverfahren zu führen. Klima / Luft: Die geplante Erweiterungsfläche des Paketverteilzentrums ist in der Klimatopkarte für NRW (Klimaatlas NRW) überwiegend dem „Freilandklima“ (Bereich der derzeitigen Ackerflächen sowie der südlich anschließenden Ausgleichsfläche „A2“) bzw. im Bereich des ehemaligen Reiterhofes (einschließlich der umgebenden Hofflächen) dem „Vorstadtklima“ zugeordnet. Die bereits bebauten Flächen im Bereich des bestehenden Paketverteilzentrums (inkl. den versiegelten Außenflächen) sind als vorbelastete Flächen zu werten (Klimatop: offenes bzw. dichtes Gewerbe- / Industrieklima). Einzig die bestehende Eingrünung des Betriebsgeländes am westlichen Rand des bestehenden Paketverteilzentrum (Abstandsfläche zum Autobahnzubringer) ist als Fläche gekennzeichnet, die eine Ausgleichsfunktion übernehmen kann (Klimatop: „Klima innerstädtischer Grünflächen“). Die nördlich der Anrather Straße (und damit außerhalb des B-Plangebietes und des FNP-Änderungs- bereichs) liegenden Waldflächen haben eine Filterfunktion. In der Planungshinweiskarte der Stadtklimaanalyse der Stadt Krefeld 2026 sind das B-Plan-Gebiet und der Bereich der Flächennutzungsplanänderung ebenfalls differenziert dargestellt. Das bestehende Paketverteilzentrum wird in weiten Teilen mit einer mittleren bioklimatischen Belastung an Sommertagen und einer geringen bioklimatischen Belastung in der Nacht dargestellt. Für die Flächenkategorie mittlerer bioklimatischer Belastung an Sommertagen wird u. a. der Erhalt bestehender Grünflächen als Planungshinweis genannt, dichte Randstrukturen sollten vermieden oder (weiter) aufgelockert werden. Die Flächen im Bereich der geplanten Erweiterung (Bereich der Flächennutzungsplanänderung) stellt die Planungshinweiskarte als Flächen mit einer geringen Ausgleichswirkung dar. Bestehende Immissionen, die zu einer erheblichen Vorbelastung des Schutzgutes Luft führen, sind durch die angrenzenden Flächennutzungen derzeit nicht bekannt. Durch die bestehenden Verkehre auf den umliegenden Straßen und das bestehende Paketverteilzentrum sind jedoch grundsätzlich stoffliche Emittenten vorhanden. Drucksache 1366/26 - Seite - 22 - Mit der Umsetzung der 17. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 862 wird eine Überbauung / Versiegelung der betroffenen Flächen erfolgen. Die (geringe) klimatische Ausgleichsfunktion auf den Erweiterungsflächen geht zulasten einer Ausdehnung von Flächen mit (mittleren) klimatischen Belastungen verloren. Mit der Planung werden keine Ventilationsschneisen in Anspruch genommen. Ein Luftaustausch- korridor sowie Siedlungszäsuren bleiben auch weiterhin östlich der Hückelsmaystraße erhalten. Die in der Stadtklimaanalyse enthaltene Empfehlung zum Erhalt der bestehenden Grünflächen kann im Übergangsbereich zwischen dem bestehenden Betriebsgelände und dem Erweiterungsgelände (Eingrünung des bestehenden Betriebsgeländes) nicht umgesetzt werden, da für die betrieblichen Abläufe eine zusammenhängende Betriebsfläche erforderlich ist. Auch die Freiflächen rund um den ehemaligen Reiterhof und die Ackerflächen bis zur Hückelsmaystraße werden für die Erweiterung baulich in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird zudem eine Fach-Stellungnahme zu Auswirkungen auf die Luftschadstoffsituation erarbeitet, in deren Rahmen mittels Emissionsberechnungen untersucht wird, ob durch die geplante Erweiterung des Paketverteilzentrums und die hierdurch ausgelösten Zusatzverkehre signifikante nachteilige Effekte in zwei betroffenen Straßenabschnitten im Umfeld des Vorhabens zu erwarten sind (Bundesstraße 57 (Gladbacher Straße / Obergath) und Bundesstraße 9 (Oberschlesienstraße)). Diese beiden Straßenabschnitte wurden im Rahmen der gesamtstädtischen Luftverkehrsuntersuchung der Stadt Krefeld als Straßenquerschnitte mit erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen identifiziert und sie liegen im relevanten Umfeld des Bebauungsplangebietes Nr. 862. Landschaft: Der Planbereich und seine weitere Umgebung sind gekennzeichnet von einem Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen, Waldflächen und dem bestehenden Paketverteil- zentrum. In dieser Landschaft liegen Verkehrswege, die die jeweiligen Flächen zerschneiden, durch begleitende Gehölzstrukturen aber auch zu einer Gliederung der Landschaft beitragen. Während insbesondere die an die geplante Erweiterungsfläche angrenzenden (und darüberhinausgehenden) Alleen eine hohe Wirkung für das Landschaftsbild aufweisen, bestehen durch das Paketverteil- zentrum mit größeren Hallen bereits Vorbelastungen für das Landschaftsbild. Das B-Plan-Gebiet und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegen auf einer Höhe von ca. 39 m ü. NHN und sind als weitgehend eben zu bezeichnen. Nach Süden sind Blickbeziehungen bis zu der in Dammlage liegenden BAB A 44 und ihren Gehölzbeständen möglich. Nach Westen werden die Blickbeziehungen durch das bestehende Paketverteilzentrum begrenzt, im Norden durch Waldflächen. Abgesehen von der Allee entlang der Hückelsmaystraße sind nach Osten weitere Blickbeziehungen möglich, die allerdings durch Gewerbegebäude östlich der Bahntrasse begrenzt werden. Im Plangebiet befinden sich neben dem Paketverteilzentrum überwiegend Offenlandflächen. Lediglich die Gehölzbestände um den ehemaligen Reiterhof sind als belebende Elemente der Landschaft zu nennen. Auch die Verkehrswege, teils in Dammlage, sowie eine östlich etwa in Nord- Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsfreileitung mindern den Wert der Landschaft. Ebenso stehen weiter östlich bereits großflächige Gewerbegebäude (Gewerbegebiet „Am Südpark“ östlich der Eisenbahntrasse). Durch die Umsetzung des 17. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 862 werden Eingriffe in das Landschaftsbild vorbereitet. Durch das bestehende Paketverteilzentrum – und eingeschränkt auch durch die bestehenden Verkehrswege – bestehen bereits Vorbelastungen. Aus den angrenzenden Ortslagen bestehen kaum Blickbeziehungen zum Bereich der Erweiterungs- flächen, zwischen der Ortslage Holterhöfe und dem bestehenden Paketverteilzentrum besteht eine Blickbeziehung, die Erweiterungsflächen liegen aus Blickrichtung Holterhöfe hinter dem bestehenden Paketverteilzentrum. Drucksache 1366/26 - Seite - 23 - Dennoch werden erhebliche Beeinträchtigungen durch die neuen Gebäude mit einer Höhe von bis zu 17 m entstehen. Der geplante Baukörper tritt aufgrund seiner Größe und Höhe als technisch- gewerbliches Element in Erscheinung und führt zu einer weiteren Überprägung der Landschaft. Insbesondere aus den südlich und östlich angrenzenden Offenlandbereichen sowie von den umliegenden Verkehrswegen kann das Gebäude als weithin wahrnehmbarer Baukörper in Erscheinung treten. Die Auswirkungen werden dabei durch die weitgehend ebene Gelände- morphologie begünstigt, da keine ausgeprägten Reliefstrukturen vorhanden sind, die die Sicht auf die geplanten Gebäude wesentlich abschirmen könnten. Durch die geplanten Festsetzungen zur Eingrünung der Erweiterungsfläche nach außen werden die Wirkungen auf das Landschaftsbild gemindert. Insbesondere zählen dazu die geplante Eingrünung aus östlicher Richtung und die geplante Begrünung der Lärmschutzwand im Kreuzungsbereich der Anrather Straße und der Hückelsmaystraße. Die geplante Festsetzung von zu pflanzenden Einzelbäumen an der Südseite der Anrather Straße auf Höhe der Erweiterungsfläche, der Erhalt der gesetzlich geschützten Alleen sowie der bestehende Wald nördlich der Anrather Straße mindern die Planauswirkungen auf das Landschaftsbild. Landschaftsökologische Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen: Nach einer vorläufigen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergibt sich ein Gesamtkompensations- bedarf von rund 120.000 Biotopwertpunkten (rund 70.000 Biotopwertpunkte für die Eingriffe in die Biotopfunktionen und rund 50.000 Biotopwertpunkte für die Eingriffe in die Bodenfunktionen). Geplant ist, dass die Kompensation südlich des Paketverteilzentrums erfolgen soll. Die in Frage kommenden Flächen werden derzeit als Acker genutzt und sind im Eigentum der DHL. Benötigt werden nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 4,2 ha. Drucksache 1366/26 - Seite - 24 - Abbildung 7: Übersicht zur Lage der ins Auge gefassten Kompensationsflächen (Quelle: Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW) – ohne Maßstab In der Abbildung 8 ist schematisch die geplante Maßnahme auf einer beispielhaft abgegrenzten Teilfläche der o. g. Kompensationsflächenkulisse dargestellt. Ausgehend vom Gehölzbestand entlang der BAB A 44 ist ein 10 m breiter Gehölzstreifen vorgesehen, dem ein ebenfalls 10 m breiter Saumstreifen vorgelagert wird. Für die übrige Fläche ist die Entwicklung von extensivem Grünland vorgesehen. Im Vergleich zu einer ebenfalls als Kompensation denkbaren extensiven Ackernutzung, ist die Entwicklung und extensive Bewirtschaftung des Grünlandes deutlich weniger pflegeintensiv. Die Bodenwertzahlen liegen zwischen 45 und 65 und sind als „mittel“ zu bewerten. Mit der unteren Naturschutzbehörde sind erste Abstimmungen zum Kompensationskonzept erfolgt, weitere Abstimmungen erfolgen noch. Zur zweiten Behördenbeteiligung bzw. Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird ein abgestimmtes Kompensationskonzept vorliegen. Drucksache 1366/26 - Seite - 25 - extensives Grünland Saumflur Gehölzstreifen Abbildung 8: Schematische Darstellung der Konzeption der geplanten Kompensationsmaßnahme auf einer beispielhaft abgegrenzten Teilfläche der zur Verfügung stehenden Flächen (Quelle: Darstellung Planungsbüro FIRU. Luftbildgrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW) – ohne Maßstab VII. Weitere Schritte in den Bauleitplanverfahren Die erforderlichen Fachuntersuchungen für die Bauleitplanverfahren werden durchgeführt und sind teilweise noch nicht abgeschlossen oder mit den Fachbehörden abschließend abgestimmt. Folgende Fachuntersuchungen werden für die Bauleitplanverfahren durchgeführt: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (u. a. zur Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft (inkl. Wald) sowie Definition von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen) - Artenschutzprüfung der Stufen I und II - Verkehrsgutachten (Verkehrserzeugung und -abwicklung) - Erschließungsplanung verkehrliche Anlagen - Entwässerungskonzeption und Betrachtung der Auswirkungen auf das Grundwasser - Schallgutachten (Betrieb der Anlage sowie Verkehr) - Lichtuntersuchung - Bodenuntersuchung - Lufthygienische Untersuchung Darüber hinaus können für die Umsetzungsphase weitere fachliche Begleituntersuchungen erforderlich werden. Nach Vorliegen aller relevanten Untersuchungen und Auswertung der zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Stellungnahmen werden die planungsrechtlichen Inhalte abschließend ausgearbeitet und die Umweltprüfungen (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt, deren Ergebnisse in jeweils einem Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) für die Flächennutzungsplanänderung und für die Aufstellung des Bebauungsplans dargelegt und bewertet werden. Drucksache 1366/26 - Seite - 26 - Behördenbeteiligung zu den Planentwürfen / Veröffentlichung der Planentwürfe: Nach Fertigstellung der Planentwürfe, der Planbegründungen sowie der Umweltberichte für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbar- kommunen, um die Abstimmung der Bauleitplanung im Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Die Rückläufe werden geprüft und ggf. in die Planunterlagen eingearbeitet. Mit den ggf. fortgeschriebenen Entwurfsunterlagen erfolgt die Anhörung, Vorberatung und Entscheidung durch die politischen Gremien (Bezirksvertretung, Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung, Stadtrat). Eine entsprechende Beschlussfassung des Rates vorausgesetzt, folgt dann die mindestens 30-tägige Veröffentlichung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Planbegründungen, Umweltberichten, Gutachten und den wesent- lichen bereits vorliegen umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet sowie die begleitende öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung (soweit die im Gesetzgebungs- verfahren befindliche Novelle des Baugesetzbuches hierzu keine abweichenden Vorgaben macht und zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits in Kraft getreten ist). Landesplanung: Eine verpflichtende landesplanerische Abstimmung zu Flächennutzungsplanänderungen besteht seit einer entsprechenden Änderung des Landesplanungsgesetzes nicht mehr. Gleichwohl wird der Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirks- regierung Düsseldorf zur landesplanerischen Beratung vor der Veröffentlichung des Entwurfs zugesendet werden. Auswertung / Abschließender Beschluss (FNP) / Satzungsbeschluss (B-Plan): Nach der Veröffentlichung der Planentwürfe erfolgt die Auswertung aller vorliegenden Stellung- nahmen dahingehend, ob dem Stadtrat die Fassung des abschließenden Beschlusses über die Flächennutzungsplanänderung bzw. des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan vorgeschlagen werden kann. Parallel ist der zum Bebauungsplan vorgesehene städtebauliche Vertrag mit DHL auszuverhandeln. Die Verwaltung erarbeitet die Abwägungsvorschläge für den Stadtrat und legt diese – nach Anhörung der vorgelagerten politischen Gremien – dem Rat zur Entscheidung vor. Die vom Stadtrat beschlossene Flächennutzungsplanänderung ist der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Erteilung einer Genehmigung kann mit öffentlicher Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung und des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan dieser in Kraft treten. VIII. Sonstiges Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den Änderungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 862 beigefügt. Drucksache 1366/26 - Seite - 27 - Übersicht über den Änderungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Frachtpostzentrum und Hückelsmaystraße (ohne Maßstab) Quelle Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Änderungsbereich des Flächennutzungsplans Drucksache 1366/26 - Seite - 28 - Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 862 – südlich Anrather Straße / Hückelsmaystraße – (ohne Maßstab) Quelle Kartengrundlage: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes

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