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Sanierung und Neugestaltung des Kinderspielplatzes "Hardenbergstraße"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlich-
Vorlagennummer Fachbereich
1439/26 - 39
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Naturschutzbeirat 22.09.2026 beschließend
Betreff
Sanierung und Neugestaltung des Kinderspielplatzes "Hardenbergstraße"
Beschlussentwurf
Der Naturschutzbeirat widerspricht der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67
BNatSchG nicht.
Personelle Auswirkungen
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Klimarelevanz
Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
Drucksache 1439/26 - Seite - 2 -
Begründung
Der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) beabsichtigt den Kinderspielplatz „Hardenbergstraße“ zu
sanieren und umzugestalten. Die Komplettsanierung des Kinderspielplatzes „Hardenbergstraße“
ist Bestandteil der Prioritätenliste zur Umgestaltung des Freiflächenplans Spielplatzkonzept der
Stadt Krefeld.
Der betreffende Kinderspielplatz liegt im Bereich der gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) gesetzlich
geschützten Doppelallee aus Platanen in der Grünanlage innerhalb der der Hardenbergstraße (AL-
KR-0020, Alleenkataster NRW). Gemäß § 41 Abs. 1 LNatSchG NRW sind die Beseitigung von
Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen
Veränderung führen können, verboten.
Die vorhandene flache Geländemodulation des Spielplatzes und der geschützte Baumbestand
bleiben komplett erhalten. Der geplante Spielplatzbereich entspricht dem aktuellen Bestand. Im
Bereich der Spielplatzbegrenzung werden etwa 400 Heckenpflanzen (Hainbuche) als Sichtschutz
sowie zur Verbesserung des kleinklimatischen Raums gepflanzt.
Zum Schutz und der Vermeidung von Beeinträchtigungen der sich im Nahbereich und innerhalb
des Baufeldes befindenden 18 Platanen sind umfangreiche Baum- und Wurzelschutzmaßnahmen
vorgesehen.
Die Bauausführung ist so geplant, dass die Andienung der Baustelle beidseitig über die
Hardenbergstraße erfolgt. Zur Verhinderung von Bodenverdichtungen und Beschädigungen des
Wurzelraums werden im Zufahrtsbereich zwischen Hardenbergstraße und der Baustelle
Lastverteilungsplatten während der Bauphase ausgelegt. Die Ausführungsarbeiten erfolgen in
Rückabwicklung der Maßnahme, sodass keine zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- oder
Lagerflächen erforderlich werden. Sämtliche Schachtungsarbeiten im Wurzelbereich der Platanen
werden mit einem Saugbagger und in Handschachtung durchgeführt. Die fachliche und sachliche
korrekte Ausführung der Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der geschützten Alleebäume wird
während der gesamten Bauphase durch eine baumsachverständige sowie ökologische
Baubegleitung (zertifizierte baumsachverständige Person) begleitet und protokolliert.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt vor diesem Hintergrund eine naturschutzrechtliche
Befreiung zu erteilen.
Hinweis:
Im Planungsverlauf des Projektes wurde von der ursprünglich vorgesehenen Erweiterung des
Kinderspielplatzes aufgrund der Anforderungen des Baum- und Bodenschutzes im Wurzelbereich
der geschützten Allee abgesehen. Aus diesen Gründen wurde die Planung im weiteren Verlauf auf
die bestehende Fläche des heutigen Kinderspielplatzes beschränkt.
Die Neugestaltung auf der Bestandsfläche berücksichtigt ausdrücklich den erforderlichen
Wurzelschutz. Die Planung wurde so konzipiert, dass der vorgegebene Mindestabstand von ca.
drei Metern zu den Bestandsbäumen eingehalten wird.
Sanierungsmaßnahmen an Kinderspielplätzen liegen im Zuständigkeitsbereich des KBK. Die
Maßnahme am Kinderspielplatz Hardenbergstraße wurde im Verwaltungsrat des KBK beschlossen
und zur Umsetzung freigegeben.
Anlage(n):
(1) Projektbeschreibung
(2) Planung Ausführung
(3) Planung Baumschutz
Text aus PDF extrahiert