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Sanierung und Neugestaltung des Kinderspielplatzes "Hardenbergstraße"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Krefeld
Datum2026-09-22
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlich- Vorlagennummer Fachbereich 1439/26 - 39 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Naturschutzbeirat 22.09.2026 beschließend Betreff Sanierung und Neugestaltung des Kinderspielplatzes "Hardenbergstraße" Beschlussentwurf Der Naturschutzbeirat widerspricht der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 BNatSchG nicht. Personelle Auswirkungen Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Klimarelevanz Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Drucksache 1439/26 - Seite - 2 - Begründung Der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) beabsichtigt den Kinderspielplatz „Hardenbergstraße“ zu sanieren und umzugestalten. Die Komplettsanierung des Kinderspielplatzes „Hardenbergstraße“ ist Bestandteil der Prioritätenliste zur Umgestaltung des Freiflächenplans Spielplatzkonzept der Stadt Krefeld. Der betreffende Kinderspielplatz liegt im Bereich der gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) gesetzlich geschützten Doppelallee aus Platanen in der Grünanlage innerhalb der der Hardenbergstraße (AL- KR-0020, Alleenkataster NRW). Gemäß § 41 Abs. 1 LNatSchG NRW sind die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, verboten. Die vorhandene flache Geländemodulation des Spielplatzes und der geschützte Baumbestand bleiben komplett erhalten. Der geplante Spielplatzbereich entspricht dem aktuellen Bestand. Im Bereich der Spielplatzbegrenzung werden etwa 400 Heckenpflanzen (Hainbuche) als Sichtschutz sowie zur Verbesserung des kleinklimatischen Raums gepflanzt. Zum Schutz und der Vermeidung von Beeinträchtigungen der sich im Nahbereich und innerhalb des Baufeldes befindenden 18 Platanen sind umfangreiche Baum- und Wurzelschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Bauausführung ist so geplant, dass die Andienung der Baustelle beidseitig über die Hardenbergstraße erfolgt. Zur Verhinderung von Bodenverdichtungen und Beschädigungen des Wurzelraums werden im Zufahrtsbereich zwischen Hardenbergstraße und der Baustelle Lastverteilungsplatten während der Bauphase ausgelegt. Die Ausführungsarbeiten erfolgen in Rückabwicklung der Maßnahme, sodass keine zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen erforderlich werden. Sämtliche Schachtungsarbeiten im Wurzelbereich der Platanen werden mit einem Saugbagger und in Handschachtung durchgeführt. Die fachliche und sachliche korrekte Ausführung der Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich der geschützten Alleebäume wird während der gesamten Bauphase durch eine baumsachverständige sowie ökologische Baubegleitung (zertifizierte baumsachverständige Person) begleitet und protokolliert. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt vor diesem Hintergrund eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen. Hinweis: Im Planungsverlauf des Projektes wurde von der ursprünglich vorgesehenen Erweiterung des Kinderspielplatzes aufgrund der Anforderungen des Baum- und Bodenschutzes im Wurzelbereich der geschützten Allee abgesehen. Aus diesen Gründen wurde die Planung im weiteren Verlauf auf die bestehende Fläche des heutigen Kinderspielplatzes beschränkt. Die Neugestaltung auf der Bestandsfläche berücksichtigt ausdrücklich den erforderlichen Wurzelschutz. Die Planung wurde so konzipiert, dass der vorgegebene Mindestabstand von ca. drei Metern zu den Bestandsbäumen eingehalten wird. Sanierungsmaßnahmen an Kinderspielplätzen liegen im Zuständigkeitsbereich des KBK. Die Maßnahme am Kinderspielplatz Hardenbergstraße wurde im Verwaltungsrat des KBK beschlossen und zur Umsetzung freigegeben. Anlage(n): (1) Projektbeschreibung (2) Planung Ausführung (3) Planung Baumschutz

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