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Wegesanierung im Schönwasserpark
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlich-
Vorlagennummer Fachbereich
1367/26 - 39
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Naturschutzbeirat 22.09.2026 beschließend
Betreff
Wegesanierung im Schönwasserpark
Beschlussentwurf
Der Naturschutzbeirat widerspricht der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67
BNatSchG nicht.
Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Klimarelevanz
Die Vorlage hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
Drucksache 1367/26 - Seite - 2 -
Begründung
Die Verwaltung hat den Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) mit der Durchführung einer
umfassenden Wegesanierungsmaßnahme des Schönwasserparks beauftragt. Dabei ist geplant,
die Wege des Parks im zentralen Bereich zwischen Johansenaue und Giesenweg bis zur
Buddestraße instand zu setzen. Von dem Vorhaben ist das Landschaftsschutzgebiet 2.2.10
Oppumer Feld betroffen.
Die wassergebundenen Wege des Schönwasserparks, insbesondere im Planungsgebiet, sind in
äußerst schlechtem Zustand, geprägt durch erhebliche Unebenheiten und -nach Regenfällen-
durch zahlreiche große Pfützen. Die Wege können nicht mehr als verkehrssicher bezeichnet
werden. Aufgrund der immensen Schäden ist es für den zuständigen Betriebshof des KBK
‚Kuhleshütte‘ personell und finanziell nicht möglich, diesen Zustand im Rahmen der
Unterhaltungspflege zu beheben. Zudem sind die Wege durch unsachgemäße Benutzung (u.a.
Überfahren der Vegetationsflächen durch Fahrzeuge, Anschütten von Material) im Laufe der Jahre
„breiter“, die Wegeränder ungleichmäßig geworden.
Vorgesehen ist, die Deckschicht bzw. teilweise zusätzlich die dynamische Schicht zu erneuern und
die Wege im Zuge der Sanierung wieder auf ihre ursprüngliche Breite zurückzuführen. Zudem
sollen die Bänke erneuert werden.
Hinsichtlich der Baustellenzufahrt und der Baustelleneinrichtungsfläche, die im Bereich der
Parkanlage Johansenaue / Buddestraße liegen, hat der KBK eine Andienung der Fläche über die
Johansenaue mittels einer mit Lastplatten gesicherten Baustraße geplant (siehe Plan n
und Planungsfotos im Antrag).
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Flächen – hier Rasenflächen - zurückgebaut und
fachgerecht wieder hergestellt. Der Baumschutz ist bei der Gesamtmaßnahme unabdingbar und
von größter Bedeutung; diesbezüglich werden alle Sicherungsmaßnahmen in fachlichen Kontakt
zu der Unteren Naturschutzbehörde bei der Ausschreibung und der Durchführung der
Baumaßnahme berücksichtigt.
Die Baustellenzufahrt und die Einrichtungsfläche liegen außerhalb jeglicher Kronentraufen und
werden so abgesichert, dass der Besuch der Parkanlage in diesem Bereich jederzeit ohne jegliche
Gefahren erlebbar und nutzbar bleibt.
Um den Wurzelbereich der Bäume zu schützen, wurde die Untere Naturschutzbehörde,
insbesondere der Baumschutz, vorab eingebunden. Zum größtmöglichen Schutz der Bäume ist
vorgesehen, die Sanierung in drei Eingriffsstufen vorzunehmen.
Eingriffsstufe 1:
Nahbereich Baumstandorte - anstehende und sichtbare Wurzeln im Wegebelag
In diesem Bereich wird zwingend auf jegliche wegebautechnischen Maßnahmen verzichtet. Um
dem neuen Landschaftsbild der Parkanlage gerecht zu werden, wird hier nur eine dünne Auflage
(ca. 5 bis 10 mm) des neuen Deckschichtmaterials aufgestreut. Es finden keine
Verdichtungsarbeiten statt.
Eingriffsstufe 2:
Keine Baumstandorte in der Nähe und Wegebeschädigung mittleren Ausmaßes (kaum oder
geringe Vernässungsbereiche)
In diesen Bereichen wird die restliche vorh. Deckschicht (ca. 4 cm) der wassergebundenen
Wegedecke aufgenommen, geladen und abtransportiert. Ebenfalls in den Bereich, wo die
Deckschicht bereits abgetragen ist, wird dann die darunterliegende dynamische Schicht
gefällegerecht reguliert und verdichtet. Die neue Deckschicht wird aufgetragen, gewalzt und später
nachverdichtet.
Eingriffsstufe 3:
Keine Baumstandorte in der Nähe und Wegebeschädigung mittleren bis höheren Ausmaßes (nach
Regenfällen starke Vernässungsbereiche im Wegebereich)
In diesen Bereichen werden die dynamische Schicht und die Deckschicht (ca. 10 cm) bis zur vorh.
Tragschicht aufgenommen, geladen und gem. Bodengutachten fachgerecht entsorgt. Die
Drucksache 1367/26 - Seite - 3 -
Tragschicht wird fach- und gefällegerecht reguliert, ggfs. in Teilen ausgebessert und im Anschluss
verdichtet. Es folgt der fachgerechte Einbau einer neuen wassergebundenen Wegedecke.
Bei den Eingriffsstufen 2 und 3 werden die im Garten- und Landschaftsbau üblichen Fahrzeuge
eingesetzt, wobei dem Baumschutz eine erhebliche Bedeutung zukommen wird. Stark
durchwurzelte Bereiche werden mit einem Saugbagger bearbeitet werden. Im Zuge der Arbeiten
sollen Wurzeln keinesfalls unabgedeckt bleiben, sondern feucht gehalten werden, um einer
Austrocknung vorzubeugen; ferner werden zum Baumschutz und Schutz der Rasenflächen - wenn
erforderlich - Lastdruckplatten eingesetzt.
Zur Herstellung eines fachgerechten Wegeanschlusses im Bereich der wassergebundenen
Wegführung werden ca. 5.500 m² Rasenflächen nachmodelliert und durch eine Wiedereinsaat
erneuert.
In der naturschutzrechtlichen Befreiung werden entsprechende Nebenbestimmungen aufgelistet
sein, die bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten und umzusetzen sind.
Gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung bestehen bei Beachtung und
Umsetzung der Nebenbestimmungen keine Bedenken.
Anlage(n):
(1) 2026-08-14_Schönwasserpark Antrag auf landschaftsrechtl. Befreiung
Text aus PDF extrahiert