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Wegesanierung im Schönwasserpark

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Krefeld
Datum2026-09-22
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlich- Vorlagennummer Fachbereich 1367/26 - 39 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Naturschutzbeirat 22.09.2026 beschließend Betreff Wegesanierung im Schönwasserpark Beschlussentwurf Der Naturschutzbeirat widerspricht der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 BNatSchG nicht. Personelle Auswirkungen Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Die Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung hat keine finanziellen Auswirkungen. Klimarelevanz Die Vorlage hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Drucksache 1367/26 - Seite - 2 - Begründung Die Verwaltung hat den Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) mit der Durchführung einer umfassenden Wegesanierungsmaßnahme des Schönwasserparks beauftragt. Dabei ist geplant, die Wege des Parks im zentralen Bereich zwischen Johansenaue und Giesenweg bis zur Buddestraße instand zu setzen. Von dem Vorhaben ist das Landschaftsschutzgebiet 2.2.10 Oppumer Feld betroffen. Die wassergebundenen Wege des Schönwasserparks, insbesondere im Planungsgebiet, sind in äußerst schlechtem Zustand, geprägt durch erhebliche Unebenheiten und -nach Regenfällen- durch zahlreiche große Pfützen. Die Wege können nicht mehr als verkehrssicher bezeichnet werden. Aufgrund der immensen Schäden ist es für den zuständigen Betriebshof des KBK ‚Kuhleshütte‘ personell und finanziell nicht möglich, diesen Zustand im Rahmen der Unterhaltungspflege zu beheben. Zudem sind die Wege durch unsachgemäße Benutzung (u.a. Überfahren der Vegetationsflächen durch Fahrzeuge, Anschütten von Material) im Laufe der Jahre „breiter“, die Wegeränder ungleichmäßig geworden. Vorgesehen ist, die Deckschicht bzw. teilweise zusätzlich die dynamische Schicht zu erneuern und die Wege im Zuge der Sanierung wieder auf ihre ursprüngliche Breite zurückzuführen. Zudem sollen die Bänke erneuert werden. Hinsichtlich der Baustellenzufahrt und der Baustelleneinrichtungsfläche, die im Bereich der Parkanlage Johansenaue / Buddestraße liegen, hat der KBK eine Andienung der Fläche über die Johansenaue mittels einer mit Lastplatten gesicherten Baustraße geplant (siehe Plan n und Planungsfotos im Antrag). Nach Abschluss der Arbeiten werden die Flächen – hier Rasenflächen - zurückgebaut und fachgerecht wieder hergestellt. Der Baumschutz ist bei der Gesamtmaßnahme unabdingbar und von größter Bedeutung; diesbezüglich werden alle Sicherungsmaßnahmen in fachlichen Kontakt zu der Unteren Naturschutzbehörde bei der Ausschreibung und der Durchführung der Baumaßnahme berücksichtigt. Die Baustellenzufahrt und die Einrichtungsfläche liegen außerhalb jeglicher Kronentraufen und werden so abgesichert, dass der Besuch der Parkanlage in diesem Bereich jederzeit ohne jegliche Gefahren erlebbar und nutzbar bleibt. Um den Wurzelbereich der Bäume zu schützen, wurde die Untere Naturschutzbehörde, insbesondere der Baumschutz, vorab eingebunden. Zum größtmöglichen Schutz der Bäume ist vorgesehen, die Sanierung in drei Eingriffsstufen vorzunehmen. Eingriffsstufe 1: Nahbereich Baumstandorte - anstehende und sichtbare Wurzeln im Wegebelag In diesem Bereich wird zwingend auf jegliche wegebautechnischen Maßnahmen verzichtet. Um dem neuen Landschaftsbild der Parkanlage gerecht zu werden, wird hier nur eine dünne Auflage (ca. 5 bis 10 mm) des neuen Deckschichtmaterials aufgestreut. Es finden keine Verdichtungsarbeiten statt. Eingriffsstufe 2: Keine Baumstandorte in der Nähe und Wegebeschädigung mittleren Ausmaßes (kaum oder geringe Vernässungsbereiche) In diesen Bereichen wird die restliche vorh. Deckschicht (ca. 4 cm) der wassergebundenen Wegedecke aufgenommen, geladen und abtransportiert. Ebenfalls in den Bereich, wo die Deckschicht bereits abgetragen ist, wird dann die darunterliegende dynamische Schicht gefällegerecht reguliert und verdichtet. Die neue Deckschicht wird aufgetragen, gewalzt und später nachverdichtet. Eingriffsstufe 3: Keine Baumstandorte in der Nähe und Wegebeschädigung mittleren bis höheren Ausmaßes (nach Regenfällen starke Vernässungsbereiche im Wegebereich) In diesen Bereichen werden die dynamische Schicht und die Deckschicht (ca. 10 cm) bis zur vorh. Tragschicht aufgenommen, geladen und gem. Bodengutachten fachgerecht entsorgt. Die Drucksache 1367/26 - Seite - 3 - Tragschicht wird fach- und gefällegerecht reguliert, ggfs. in Teilen ausgebessert und im Anschluss verdichtet. Es folgt der fachgerechte Einbau einer neuen wassergebundenen Wegedecke. Bei den Eingriffsstufen 2 und 3 werden die im Garten- und Landschaftsbau üblichen Fahrzeuge eingesetzt, wobei dem Baumschutz eine erhebliche Bedeutung zukommen wird. Stark durchwurzelte Bereiche werden mit einem Saugbagger bearbeitet werden. Im Zuge der Arbeiten sollen Wurzeln keinesfalls unabgedeckt bleiben, sondern feucht gehalten werden, um einer Austrocknung vorzubeugen; ferner werden zum Baumschutz und Schutz der Rasenflächen - wenn erforderlich - Lastdruckplatten eingesetzt. Zur Herstellung eines fachgerechten Wegeanschlusses im Bereich der wassergebundenen Wegführung werden ca. 5.500 m² Rasenflächen nachmodelliert und durch eine Wiedereinsaat erneuert. In der naturschutzrechtlichen Befreiung werden entsprechende Nebenbestimmungen aufgelistet sein, die bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten und umzusetzen sind. Gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung bestehen bei Beachtung und Umsetzung der Nebenbestimmungen keine Bedenken. Anlage(n): (1) 2026-08-14_Schönwasserpark Antrag auf landschaftsrechtl. Befreiung

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