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Sachstandsbericht – Neubau Feuerwehrgerätehaus Obersprockhövel
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Sprockhövel |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage ZGS
Status: öffentlich
Vorlagennummer: KN-369/2026
Fachbereich: Zentrale Gebäudebewirt-
schaftung
Federführendes Amt: Zentrale Gebäudebewirt-
schaftung
Datum: 02.09.2026
Beratungsfolge
Gremium TOP Termin Beratungsaktion
Betriebsausschuss 6. 28.09.2026 zur Kenntnis
Betreff:
Sachstandsbericht – Neubau Feuerwehrgerätehaus Obersprockhövel
Mitteilung / Information:
Die Stadt Sprockhövel plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit integrierter Fahrzeug-
halle für drei Einsatzfahrzeuge am Standort Otto-Brenner-Straße / Ecke Löhener Egge in Ober-
sprockhövel.
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat mit Beschluss vom 12.12.2024, nach Vorberatung im Betriebs-
ausschuss am 02.12.2024, die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) mit der Planung und Um-
setzung des Neubaus gemäß den Vorgaben des Brandschutzbedarfsplans beauftragt. Das Bau-
grundstück befindet sich im Außenbereich und ist derzeit unbebaut.
Das geplante Feuerwehrgerätehaus umfasst eine Bruttogrundfläche von rund 584 m². Vorgesehen
sind eine Fahrzeughalle für drei Einsatzfahrzeuge, Lagerflächen, Umkleide- und Duschräume mit
Schwarz-Weiß-Trennung, Sanitäranlagen, Büroräume sowie ein Schulungsraum mit Küche und
Lagerbereich.
Für das Vorhaben liegt eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vor.
Der Bauantrag wurde im Januar 2026 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die
Baugenehmigung liegt aktuell nicht vor.
Die erforderlichen Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Gebäudeausrüstung
(TGA), die Tragwerksplanung sowie die Bauphysik wurden beauftragt. Die Fachplaner sind weiter-
hin in die Projektbearbeitung eingebunden.
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 2.413.000 € (2.5 Millionen im Wirtschaftsplan angemeldet)
Auswirkungen auf Klima und Umwelt:
Für den Neubau ist die Integration energieeffizienter Gebäudetechnik sowie einer
Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt unter Berücksichtigung
einer möglichst geringen zusätzlichen Flächenversiegelung.
Die Betriebsleitung
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