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Wiedererrichtung einer abgebrannten Scheune an der Rennbahn

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Krefeld
Datum2026-09-22
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlich- Vorlagennummer Fachbereich 1332/26 - 39 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Naturschutzbeirat 22.09.2026 beschließend Betreff Wiedererrichtung einer abgebrannten Scheune an der Rennbahn Beschlussentwurf Der Naturschutzbeirat widerspricht der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 BNatSchG nicht. Personelle Auswirkungen Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Klimarelevanz Es ergeben sich keine klimatischen Auswirkungen. Drucksache 1332/26 - Seite - 2 - Begründung An der Rennbahn im Krefelder Stadtwald ist die Wiedererrichtung einer abgebrannten Scheune beabsichtigt. Es handelt sich um einen nahezu identischen Wiederaufbau der ursprünglich vorhandenen, durch einen Brand im März 2025 zerstörten Scheune auf dem Grundstück Gemarkung Bockum, Flur 1, Flurstück 472. Das betreffende Grundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Stadtwald“, welches gemäß Festsetzung 2.2.5 des Landschaftsplans der Stadt Krefeld besonders geschützt ist. Die Scheune wird in Skelettbauweise mit Holzstützen und Holzbindern errichtet. Die Fassade wird mittels Metall-Sandwichelementen auf einer hölzernen Unterkonstruktion konstruiert. Die Farbe der Fassade wird an die benachbarten Gebäude angepasst. Die Abmessungen der neuen Scheune entsprechen denen des ursprünglich vorhandenen Gebäudes. Die Scheune dient weiterhin der Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten und Materialien, sowie im hinteren Bereich zur Lagerung von Stroh. Aus Gründen des Brandschutzes ist zudem die Errichtung eines Löschwasserbrunnens und einer Aufstellfläche für die Feuerwehr erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt vor diesem Hintergrund eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen. Hinweis: Für die insgesamt sieben durch das Brandereignis sehr stark geschädigten Bäume wurde bereits im Vorfeld eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Fällung erteilt. Es erfolgen Ersatzpflanzungen vor Ort. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Lageplan (3) Bauzeichnungen

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