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Wiedererrichtung einer abgebrannten Scheune an der Rennbahn
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlich-
Vorlagennummer Fachbereich
1332/26 - 39
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Naturschutzbeirat 22.09.2026 beschließend
Betreff
Wiedererrichtung einer abgebrannten Scheune an der Rennbahn
Beschlussentwurf
Der Naturschutzbeirat widerspricht der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67
BNatSchG nicht.
Personelle Auswirkungen
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Klimarelevanz
Es ergeben sich keine klimatischen Auswirkungen.
Drucksache 1332/26 - Seite - 2 -
Begründung
An der Rennbahn im Krefelder Stadtwald ist die Wiedererrichtung einer abgebrannten Scheune
beabsichtigt. Es handelt sich um einen nahezu identischen Wiederaufbau der ursprünglich
vorhandenen, durch einen Brand im März 2025 zerstörten Scheune auf dem Grundstück
Gemarkung Bockum, Flur 1, Flurstück 472. Das betreffende Grundstück liegt innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Stadtwald“, welches gemäß Festsetzung 2.2.5 des Landschaftsplans
der Stadt Krefeld besonders geschützt ist.
Die Scheune wird in Skelettbauweise mit Holzstützen und Holzbindern errichtet. Die Fassade wird
mittels Metall-Sandwichelementen auf einer hölzernen Unterkonstruktion konstruiert. Die Farbe der
Fassade wird an die benachbarten Gebäude angepasst. Die Abmessungen der neuen Scheune
entsprechen denen des ursprünglich vorhandenen Gebäudes. Die Scheune dient weiterhin der
Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten und Materialien, sowie im hinteren Bereich zur
Lagerung von Stroh.
Aus Gründen des Brandschutzes ist zudem die Errichtung eines Löschwasserbrunnens und einer
Aufstellfläche für die Feuerwehr erforderlich.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt vor diesem Hintergrund eine naturschutzrechtliche
Befreiung zu erteilen.
Hinweis:
Für die insgesamt sieben durch das Brandereignis sehr stark geschädigten Bäume wurde bereits
im Vorfeld eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Fällung erteilt. Es erfolgen
Ersatzpflanzungen vor Ort.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Lageplan
(3) Bauzeichnungen
Text aus PDF extrahiert