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Bebauungsplan Nr. 36 "Eisengraben", 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Emsdetten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Anlagen: Ja
FBIII / FD 61 Stadtentwicklung und Umwelt
öffentlich Drucksache 230/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Stadtentwicklung, 24.09.2026
Wirtschaft und Wohnen
Bebauungsplan Nr. 36 "Eisengraben", 7. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Eisengraben“ wird gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziele:
Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Eisengraben“ sollen Festsetzungen moder
nisiert, Nachverdichtungspotenziale maßvoll genutzt und ein klarer, rechtssicherer Rahmen
für die künftige bauliche Entwicklung geschaffen werden.
Damit wird dem Grundsatz des § 1 Abs. 5 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) nachgekommen,
wonach die Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen sind. Diese Maßnahme trägt zudem
der großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung. Die Planung entspricht damit dem Ziel der
Stadt Emsdetten, bis 2038 ein noch attraktiverer Lebensort mit einem vielfältigen Wohnungs
angebot für alle Generationen und Bevölkerungsschichten zu sein
Kurzbegründung:
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Eisengraben“ ist über 40 Jahre alt und wurde seither bereits mehr
fach in Teilbereichen geändert. Die bestehenden Festsetzungen entsprechen vielfach nicht
mehr den heutigen Ansprüchen, was sich u.a. in einer Vielzahl von Befreiungen im Rahmen
von Baugenehmigungsverfahren zeigt. Zudem bestehen in Teilbereichen Potenziale für eine
maßvolle Nachverdichtung. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des Bebauungsplanes
im gesamten Geltungsbereich angedacht. Ziel dieser Änderung ist die Sicherstellung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer Planungssicherheit für die Grundstücksei
gentümerinnen und -eigentümer. Nach den bislang geführten Gesprächen mit den Eigentü
merinnen und Eigentümern innerhalb des Geltungsbereichs ist absehbar, dass eine Änderung
des Bebauungsplans sinnvoll ist.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine offenen Bauanträge für den Geltungsbereich vor, aller
dings gibt es mehrere Anfragen. Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, Bau
anträge gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückzustellen, „wenn
zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert werden würde.“ Um diese Möglichkeit zu erhalten, soll der Aufstel
lungsbeschluss gefasst werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist keine Vorfestlegung hin
sichtlich der späteren Inhalte des Bebauungsplans verbunden. Über einen Bebauungsplan
vorentwurf soll in einer der nächsten Sitzungen des ASWW beraten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja Nein
X
Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Emsdetten. Das Verfahren des Bebauungsplanes
Nr. 36 „Eisengraben“, 7. Änderung wird von der Stadtverwaltung mit eigenem Personal vorge
nommen. Zudem ist im Laufe des Verfahrens mit Kosten für Gutachten zu rechnen. Die Höhe
der Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
Klimaverträglichkeit:
Die bereits als Wohngebiet genutzte Plangebietsfläche soll planungsrechtlich und nutzungs
technisch optimiert werden. Wie mit der Beschlussvorlage 166/2022 „Klimagerechte Stadtent
wicklung“ beschlossen wurde, besteht in neu aufzustellenden Bebauungsplänen die Verpflich
tung zum Bau von Solaranlagen und begrünten Dächern. Dieser Aspekt ist als klimaschonend
zu bewerten und wird in dem anstehenden Verfahren berücksichtigt. Soweit in diesem Ände
rungsverfahren die teilweise Inanspruchnahme bislang weitgehend unversiegelter Flächen er
folgt, geht diese mit nachteiligen Auswirkungen auf das Klima einher. Es ist beabsichtigt, ge
genüber dem geltenden Planungsrecht eine intensivere Ausnutzbarkeit zu ermöglichen und
bisher unversiegelte Gartenbereiche ggf. in Teilbereichen einer Bebauung zuzuführen, was zu
minimalen Veränderungen des lokalen Mikroklimas führen kann.
Sachdarstellung:
Anlass
Im Rahmen der gesamtstädtischen Überprüfung älterer Bebauungspläne auf Nachverdich
tungspotenziale wurde auch der Bebauungsplan Nr. 36 „Eisengraben“ betrachtet (s. BVL
248/2025). Mit der Beschlussvorlage 92/2023 wurde zunächst die Änderung eines Teilbe
reichs angestoßen. Die anschließenden Untersuchungen zeigten jedoch, dass neben diesem
Bereich auch in weiteren Bereichen Anpassungsbedarf besteht und einzelne Festsetzungen
nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Vor diesem Hintergrund soll der Bebau
ungsplan nun im gesamten Geltungsbereich überprüft und an aktuelle Anforderungen ange
passt werden.
Mit der Beschlussvorlage 108/2026 wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung der Änderung
des gesamten Bebauungsplans sowie der Durchführung einer vorgeschaltetem informellen
Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beauftragt. Die Beteiligung wird
derzeit durchgeführt und wird gut angenommen. Die Ergebnisse werden dokumentiert, ausge
wertet und fließen in die Erarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfs ein. Nach den bislang
geführten Gesprächen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb des Geltungsbe
reichs ist absehbar, dass eine Änderung des Bebauungsplans sinnvoll ist.
Über den Bebauungsplanvorentwurf soll in einer der nächsten Sitzungen des ASWW beraten
werden. Durch einen Aufstellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, Bauvorhaben gem. § 15
BauGB für bis zu zwölf Monate zurückzustellen, „wenn zu befürchten ist, dass die Durchfüh
rung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden
würde.“ Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die mit der Planung verfolgten städtebaulichen
Zielsetzungen frühzeitig zu sichern und die geordnete Entwicklung des Wohngebietes wäh
rend des weiteren Verfahrens zu gewährleisten. Dies kommt sowohl den Grundstückseigen
tümerinnen und -eigentümern als auch der jeweiligen Nachbarschaft zugute, da mit der Be
bauungsplanänderung klare, nachvollziehbare und langfristig verlässliche Rahmenbedingun
gen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes geschaffen werden sollen. Eine Vorentschei
dung über die konkreten Inhalte des Bebauungsplans ist mit dem Aufstellungsbeschluss aus
drücklich nicht verbunden.
Standort
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Stadtgebietes von Emsdetten. Die
Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 1,3 km Luftlinie.
Beschlussvorlage 230/2026 Seite 2 von 4
Das Plangebiet wird im Norden von der Neuenkirchener Straße, im Osten von der Riegel
straße, im Süden von der Borghorster Straße und im Westen vom Kupfergraben begrenzt. Die
genaue Abgrenzung kann der Anlage 1 entnommen werden.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Emsdetten ist das Plangebiet als Wohnbaufläche darge
stellt. Die beabsichtigte Entwicklung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungs
plans.
Planverfahren
Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Eisengraben“ soll zunächst im Regelverfahren
mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Aufgrund der
Grundfläche von mehr als 20.000 m² und weniger als 70.000 m² könnte das Verfahren grund
sätzlich auch als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt
werden. Hierfür ist jedoch zunächst eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz
2 Nr. 2 BauGB erforderlich. Das Ergebnis der Vorprüfung wird im weiteren Verfahren erarbeitet
und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.
Sofern das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu er
warten sind und die Voraussetzungen des § 13a BauGB vorliegen, wird die Verwaltung der
Politik vorschlagen, das Verfahren in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu än
dern. In diesem Fall könnte insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung ein
schließlich des Umweltberichts verzichtet werden. Dieser würde bis zum Vorliegen der Ent
scheidung auch nicht ausgeschrieben und vergeben werden. Sollten die Voraussetzungen
nicht vorliegen, würde gem. § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes eine Um
weltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt, in welchen die Aspekte des Arten
schutzes sowie die Ermittlung über den Eingriff in Natur und Landschaft sowie dessen Kom
pensation einfließen.
Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verzichten, soll aufgrund der Größe des Plangebiets,
der Vielzahl betroffener Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der unterschiedlichen The
menstellungen ausdrücklich kein Gebrauch gemacht werden. Es erfolgen somit zusätzlich zu
den aktuell laufenden Beteiligungen auf der informellen Ebene in jedem Fall noch zwei weitere
Beteiligungsschritte im formellen Bebauungsplanänderungsverfahren.
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf inkl. Begründung er
arbeiten. Anschließend erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf
Grundlage des Vorentwurfs.
Parallel wird die Vorprüfung des Einzelfalls erstellt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für
die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB vorliegen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeigt sich, dass die laufende informelle Beteiligung wertvolle
Erkenntnisse für das weitere Verfahren liefert. Ein wesentliches Ergebnis der bisher geführten
Gespräche ist, dass die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplans von vielen
Beteiligten grundsätzlich nachvollzogen wird. Gleichzeitig wurden zahlreiche Hinweise, Anre
gungen und konkrete Vorstellungen zur zukünftigen Entwicklung des Gebiets eingebracht. Die
Ergebnisse der Veranstaltungen und Beteiligungsformate werden dokumentiert und ausge
wertet. Die entsprechenden Protokolle sowie ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen werden
dem ASWW im Rahmen einer der nächsten Beratungen vorgelegt und fließen in die Erarbei
tung des Bebauungsplanvorentwurfs ein.
Beschlussvorlage 230/2026 Seite 3 von 4
Sichtvermerke
Verfasser/in Mitzeichnung BM
Mandy Wolters FDL 61 III
Anlage 1: Geltungsbereich
Beschlussvorlage 230/2026 Seite 4 von 4
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