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Bebauungsplan Nr. 36 "Eisengraben", 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-09-24
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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 61 Stadtentwicklung und Umwelt öffentlich Drucksache 230/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtentwicklung, 24.09.2026 Wirtschaft und Wohnen Bebauungsplan Nr. 36 "Eisengraben", 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Eisengraben“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziele: Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Eisengraben“ sollen Festsetzungen moder­ nisiert, Nachverdichtungspotenziale maßvoll genutzt und ein klarer, rechtssicherer Rahmen für die künftige bauliche Entwicklung geschaffen werden. Damit wird dem Grundsatz des § 1 Abs. 5 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) nachgekommen, wonach die Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen sind. Diese Maßnahme trägt zudem der großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung. Die Planung entspricht damit dem Ziel der Stadt Emsdetten, bis 2038 ein noch attraktiverer Lebensort mit einem vielfältigen Wohnungs­ angebot für alle Generationen und Bevölkerungsschichten zu sein Kurzbegründung: Der Bebauungsplan Nr. 36 „Eisengraben“ ist über 40 Jahre alt und wurde seither bereits mehr­ fach in Teilbereichen geändert. Die bestehenden Festsetzungen entsprechen vielfach nicht mehr den heutigen Ansprüchen, was sich u.a. in einer Vielzahl von Befreiungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zeigt. Zudem bestehen in Teilbereichen Potenziale für eine maßvolle Nachverdichtung. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des Bebauungsplanes im gesamten Geltungsbereich angedacht. Ziel dieser Änderung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer Planungssicherheit für die Grundstücksei­ gentümerinnen und -eigentümer. Nach den bislang geführten Gesprächen mit den Eigentü­ merinnen und Eigentümern innerhalb des Geltungsbereichs ist absehbar, dass eine Änderung des Bebauungsplans sinnvoll ist. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine offenen Bauanträge für den Geltungsbereich vor, aller­ dings gibt es mehrere Anfragen. Mit dem Aufstellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, Bau­ anträge gem. § 15 BauGB für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückzustellen, „wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“ Um diese Möglichkeit zu erhalten, soll der Aufstel­ lungsbeschluss gefasst werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist keine Vorfestlegung hin­ sichtlich der späteren Inhalte des Bebauungsplans verbunden. Über einen Bebauungsplan­ vorentwurf soll in einer der nächsten Sitzungen des ASWW beraten werden. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Emsdetten. Das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 36 „Eisengraben“, 7. Änderung wird von der Stadtverwaltung mit eigenem Personal vorge­ nommen. Zudem ist im Laufe des Verfahrens mit Kosten für Gutachten zu rechnen. Die Höhe der Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Klimaverträglichkeit: Die bereits als Wohngebiet genutzte Plangebietsfläche soll planungsrechtlich und nutzungs­ technisch optimiert werden. Wie mit der Beschlussvorlage 166/2022 „Klimagerechte Stadtent­ wicklung“ beschlossen wurde, besteht in neu aufzustellenden Bebauungsplänen die Verpflich­ tung zum Bau von Solaranlagen und begrünten Dächern. Dieser Aspekt ist als klimaschonend zu bewerten und wird in dem anstehenden Verfahren berücksichtigt. Soweit in diesem Ände­ rungsverfahren die teilweise Inanspruchnahme bislang weitgehend unversiegelter Flächen er­ folgt, geht diese mit nachteiligen Auswirkungen auf das Klima einher. Es ist beabsichtigt, ge­ genüber dem geltenden Planungsrecht eine intensivere Ausnutzbarkeit zu ermöglichen und­ bisher unversiegelte Gartenbereiche ggf. in Teilbereichen einer Bebauung zuzuführen, was zu minimalen Veränderungen des lokalen Mikroklimas führen kann. Sachdarstellung: Anlass Im Rahmen der gesamtstädtischen Überprüfung älterer Bebauungspläne auf Nachverdich­ tungspotenziale wurde auch der Bebauungsplan Nr. 36 „Eisengraben“ betrachtet (s. BVL 248/2025). Mit der Beschlussvorlage 92/2023 wurde zunächst die Änderung eines Teilbe­ reichs angestoßen. Die anschließenden Untersuchungen zeigten jedoch, dass neben diesem Bereich auch in weiteren Bereichen Anpassungsbedarf besteht und einzelne Festsetzungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Vor diesem Hintergrund soll der Bebau­ ungsplan nun im gesamten Geltungsbereich überprüft und an aktuelle Anforderungen ange­ passt werden. Mit der Beschlussvorlage 108/2026 wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung der Änderung des gesamten Bebauungsplans sowie der Durchführung einer vorgeschaltetem informellen Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beauftragt. Die Beteiligung wird derzeit durchgeführt und wird gut angenommen. Die Ergebnisse werden dokumentiert, ausge­ wertet und fließen in die Erarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfs ein. Nach den bislang geführten Gesprächen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb des Geltungsbe­ reichs ist absehbar, dass eine Änderung des Bebauungsplans sinnvoll ist. Über den Bebauungsplanvorentwurf soll in einer der nächsten Sitzungen des ASWW beraten werden. Durch einen Aufstellungsbeschluss besteht die Möglichkeit, Bauvorhaben gem. § 15 BauGB für bis zu zwölf Monate zurückzustellen, „wenn zu befürchten ist, dass die Durchfüh­ rung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“ Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die mit der Planung verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen frühzeitig zu sichern und die geordnete Entwicklung des Wohngebietes wäh­ rend des weiteren Verfahrens zu gewährleisten. Dies kommt sowohl den Grundstückseigen­ tümerinnen und -eigentümern als auch der jeweiligen Nachbarschaft zugute, da mit der Be­ bauungsplanänderung klare, nachvollziehbare und langfristig verlässliche Rahmenbedingun­ gen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes geschaffen werden sollen. Eine Vorentschei­ dung über die konkreten Inhalte des Bebauungsplans ist mit dem Aufstellungsbeschluss aus­ drücklich nicht verbunden. Standort Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Stadtgebietes von Emsdetten. Die Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 1,3 km Luftlinie. Beschlussvorlage 230/2026 Seite 2 von 4 Das Plangebiet wird im Norden von der Neuenkirchener Straße, im Osten von der Riegel­ straße, im Süden von der Borghorster Straße und im Westen vom Kupfergraben begrenzt. Die genaue Abgrenzung kann der Anlage 1 entnommen werden. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Emsdetten ist das Plangebiet als Wohnbaufläche darge­ stellt. Die beabsichtigte Entwicklung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungs­ plans. Planverfahren Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Eisengraben“ soll zunächst im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Aufgrund der Grundfläche von mehr als 20.000 m² und weniger als 70.000 m² könnte das Verfahren grund­ sätzlich auch als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch zunächst eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB erforderlich. Das Ergebnis der Vorprüfung wird im weiteren Verfahren erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Sofern das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu er­ warten sind und die Voraussetzungen des § 13a BauGB vorliegen, wird die Verwaltung der Politik vorschlagen, das Verfahren in ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu än­ dern. In diesem Fall könnte insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung ein­ schließlich des Umweltberichts verzichtet werden. Dieser würde bis zum Vorliegen der Ent­ scheidung auch nicht ausgeschrieben und vergeben werden. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, würde gem. § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes eine Um­ weltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt, in welchen die Aspekte des Arten­ schutzes sowie die Ermittlung über den Eingriff in Natur und Landschaft sowie dessen Kom­ pensation einfließen. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verzichten, soll aufgrund der Größe des Plangebiets, der Vielzahl betroffener Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der unterschiedlichen The­ menstellungen ausdrücklich kein Gebrauch gemacht werden. Es erfolgen somit zusätzlich zu den aktuell laufenden Beteiligungen auf der informellen Ebene in jedem Fall noch zwei weitere Beteiligungsschritte im formellen Bebauungsplanänderungsverfahren. Weiteres Vorgehen Im nächsten Schritt wird die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf inkl. Begründung er­ arbeiten. Anschließend erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf Grundlage des Vorentwurfs. Parallel wird die Vorprüfung des Einzelfalls erstellt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB vorliegen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeigt sich, dass die laufende informelle Beteiligung wertvolle Erkenntnisse für das weitere Verfahren liefert. Ein wesentliches Ergebnis der bisher geführten Gespräche ist, dass die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplans von vielen Beteiligten grundsätzlich nachvollzogen wird. Gleichzeitig wurden zahlreiche Hinweise, Anre­ gungen und konkrete Vorstellungen zur zukünftigen Entwicklung des Gebiets eingebracht. Die Ergebnisse der Veranstaltungen und Beteiligungsformate werden dokumentiert und ausge­ wertet. Die entsprechenden Protokolle sowie ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen werden dem ASWW im Rahmen einer der nächsten Beratungen vorgelegt und fließen in die Erarbei­ tung des Bebauungsplanvorentwurfs ein. Beschlussvorlage 230/2026 Seite 3 von 4 Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Mandy Wolters FDL 61 III Anlage 1: Geltungsbereich Beschlussvorlage 230/2026 Seite 4 von 4

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