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Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Titz
Datum2026-09-29
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Beschlussvorlage Nr. 187/2026 X öffentlich nicht öffentlich Leitung der Verwaltung Alexander Kast 02463/9954-505 [email protected] Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen Datum: 14.09.2026 Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern Beschlussvorschlag: Die Vorsitzende des Ausschusses führt die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in ihr Amt ein. Termin Beratungsfolge 29.09.2026 Rechnungsprüfungsausschuss Sachverhalt Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden sachkundige Bürgerinnen und Bürger von der bzw. dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann dadurch vollzogen werden, dass die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sich von ihren Plätzen erheben, ihr Einverständnis mit folgender Wortformel bekunden und anschließend die bzw. der Ausschussvorsitzende das Einverständnis mit dieser Formel durch Handschlag bestätigt: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahr­ nehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Haushaltsrechtliche Stellungnahme Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein Jürgen Frantzen

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