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Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 187/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Leitung der Verwaltung
Alexander Kast
02463/9954-505
[email protected]
Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen
Datum: 14.09.2026
Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern
Beschlussvorschlag:
Die Vorsitzende des Ausschusses führt die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in ihr Amt ein.
Termin Beratungsfolge
29.09.2026 Rechnungsprüfungsausschuss
Sachverhalt
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) werden sachkundige Bürgerinnen und Bürger von der bzw. dem Ausschussvorsitzenden eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann dadurch vollzogen werden, dass die sachkundigen Bürgerinnen und
Bürger sich von ihren Plätzen erheben, ihr Einverständnis mit folgender Wortformel bekunden und anschließend
die bzw. der Ausschussvorsitzende das Einverständnis mit dieser Formel durch Handschlag bestätigt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahr
nehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert