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Beschlussfassung über die Leitlinien für die Gemeinwesen- und Quartiersarbeit für Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Steinhagen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Steinhagen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinhagen Beschlussvorlage
Die Bürgermeisterin - öffentlich -
Drucksache VL-222-2025/2030
Aktenzeichen: 50
federführendes Amt: 50
Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und
Integration
Vorlagenersteller/in: Frau Kuster
Datum: 09.09.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Generationen, Arbeit, 21.09.2026
Soziales und Integration
Rat 11.11.2026
Tagesordnungspunkt
Beschlussfassung über die Leitlinien für die Gemeinwesen- und Quartiersarbeit für Seniorinnen und
Senioren in der Gemeinde Steinhagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration empfiehlt dem Rat die Leitlinien
für die Gemeinwesen und Quartiersarbeit für Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Steinhagen
zu beschließen.
Erläuterungen:
Im Ausschuss für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration wurde am 26.01.2026 einstimmig
beschlossen, die Leitlinien für die Quartiersarbeit im 1. Halbjahr 2026 in einer Arbeitsgruppe zu er-
arbeiten. Hierfür unterbreitete die Verwaltung dem Ausschuss am 23.03.2026 einen Konzeptvor-
schlag. Am 28.04.2026 wurden in einem Workshop, in methodischer Umsetzung eines World-Cafés,
inhaltliche Ergänzungen erarbeitet und die Leitlinien an die örtlichen Gegebenheiten von Steinhagen
angepasst. In der Vorlage für den Ausschuss am 08.06.2026 wurden diese Ergebnisse zusammen-
gefasst dargestellt. Diese wurden anschließend von der Verwaltung konzeptionell gefasst und sind
als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
☒
Ja
☐
Nein
Finanzbedarf konsumtiv (Ergebnisplan):
Finanzbedarf investiv (Finanzplan):
Im Haushaltsjahr 2026 eingeplant: 0,00 €
Ungedeckter Finanzbedarf:
Deckungsvorschlag:
Jährliche Folgekosten:
Stellenmehrbedarf:
Sarah Süß
Beschlussvorlage VL-222-2025/2030 Seite 2
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