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Ausbau der digitalen Infrastruktur im Kreis Viersen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreis Viersen
Datum2026-09-22
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Sitzungsvorlage - öffentlich - Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr. Amt für digitale Infrastruktur und Verkehrsanla- 09.09.2026 164/2026 gen  Beratungsweg  voraussichtlicher Sitzungstermin Ausschuss für Planen, Bauen und Infrastruktur 22.09.2026 Tagesordnungspunkt: Ausbau der digitalen Infrastruktur im Kreis Viersen Anlage(n): 1. Präsentation zum Ausbau der digitalen Infrastruktur im Kreis Viersen Berichterstattung: Dezernent Röder Beschluss- bzw. Protokollvorschlag: Der Ausschuss für Planen, Bauen und Infrastruktur nimmt die Ausführungen zum Ausbau der digi- talen Infrastruktur im Kreis Viersen zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung wird der aktuelle Sachstand zu den laufenden und geplanten Aktivitäten des Kreises beim Ausbau der digitalen Infrastruktur vorgestellt. Graue Flecken Programm Für die Ausführung der Arbeiten sind naturschutzrechtliche Genehmigungs- und Befreiungsbe- scheide durch den Kreis Viersen erforderlich. Seitens des ausführenden Unternehmens Muenet wurde über ihren Nachunternehmer GIG zwischenzeitlich Klage gegen einen Bescheid beim Ver- waltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Dementsprechend wird eine gerichtliche Klärung folgen. Die Muenet bzw. GIG hat angekündigt und überwiegend auch bereits vollzogen, dass die Bautrupps bis zur juristischen Klärung sukzessive aus dem Kreisgebiet abgezogen werden. Dementsprechend kommen die Ausbauarbeiten derzeit größtenteils zum Erliegen. Ein weiterer Antrag der Firma GIG wurde kreisseits in der gleichen Form wie der beklagte Bescheid beschieden. Hier ist die Vorge- hensweise seitens Muenet bzw. GIG noch unklar. Hiervon ungeachtet besteht der Kreis weiterhin auf der Einhaltung des Inbetriebnahmezeitpunktes im Sommer 2027 und Fertigstellung aller Arbeiten bis Ende 2027 gemäß Festlegung im Kooperati- onsvertrag bzw. gemäß Vorgabe des Förderbescheids. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich das Verfahren hinziehen wird und evtl. weitere Klageverfahren eingeleitet werden. Daher kann zum derzeitigen Zeitpunkt eine Verzögerung bei der Projektrealisierung bzw. -fertigstellung nicht ausge- schlossen werden. Der Fördergeber wurde kreisseits bereits über den Sachverhalt informiert. Drucksache 164/2026 Seite - 2 - Mobilfunk Die Realisierung der beiden Förderprojekte Depot Brüggen und Golfplatz Niederkrüchten/Elmpt schreitet voran, nimmt aber mehr Zeit in Anspruch als gedacht. Der aktuelle Sachstand wird in der Sitzung vorgetragen. LoRaWAN Der Kreis Viersen betreibt seit mehreren Jahren ein eigenes LoRaWAN-Netz. LoRaWAN steht für „Long Range Wide Area Network“ und ermöglicht die energieeffiziente Übertragung kleiner Daten- mengen über große Entfernungen. Die Technologie eignet sich insbesondere für batteriebetriebene Sensoren, die Messwerte in regelmäßigen Abständen übermitteln. Ziel des Kreises ist es, eine tech- nische Infrastruktur bereitzustellen, mit der insbesondere kommunale Prozesse digital unterstützt, Zustände frühzeitig erkannt und Daten für fachliche Entscheidungen nutzbar gemacht werden kön- nen. Die Nutzung ist allerdings nicht auf Kommunen beschränkt, sondern wird kreisseits allen An- wendern, auch Privatleuten, Firmen oder Landwirten, kostenfrei ermöglicht. Im Kreisgebiet wird die Technologie bereits von landwirtschaftlichen Betrieben für eigene betriebliche Anwendungen einge- setzt. LoRaWAN-Netzinfrastruktur Das kreisweite Netz umfasst derzeit rund 55 Gateways. Die Gateways empfangen die Funksignale der Sensoren und leiten die Daten verschlüsselt an die zentrale Netzwerk- und Systemplattform weiter. Durch die verteilten Standorte besteht bereits eine gute Grundabdeckung im Kreisgebiet. Die tatsächliche örtliche Empfangsqualität hängt jedoch unter anderem von Topografie, Bebauung, Mon- tagehöhe, Gebäudedämpfung und dem jeweiligen Anwendungsfall ab. Deshalb werden neue Ein- satzorte vor der Umsetzung fachlich und technisch geprüft. Bei Bedarf kann das Netz gezielt durch zusätzliche Gateways ergänzt oder an einzelnen Standorten optimiert werden. Die Gateways befinden sich im Eigentum des Kreises. Der Kreis koordiniert den Betrieb und die technische Weiterentwicklung. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit den beteiligten Kommunen. Da- mit steht eine „gemeinsame“ Infrastruktur zur Verfügung, sodass nicht jede Kommune ein eigenes Funknetz und eine eigene technische Betriebsorganisation aufbauen muss. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der LoRaWAN-Infrastruktur sind im Haushaltsjahr 2026 konsumtive Aufwendungen von insgesamt rund 75.000 Euro eingeplant. Die wesentlichen Kosten- blöcke entfallen auf das Netzmanagement, den Betrieb der IoT-Plattform ThingsBoard, die erforder- lichen SIM-Karten sowie projektbezogene Unterstützungsleistungen. Beispiele bestehender Anwendungsfälle Das LoRaWAN-Netz wird bereits für unterschiedliche fachliche Aufgaben eingesetzt. Zu den beste- henden beziehungsweise vorbereiteten Anwendungen zählen insbesondere: • Winterdienst: Messung lokaler Wetter- und Straßenzustände als ergänzende Entscheidungs- grundlage für Einsatzplanung und Streudienst. • Pegel- und Gewässermonitoring: Kontinuierliche Erfassung von Wasserständen an ausge- wählten Gewässern und Übermittlung der Messwerte an die zentrale Plattform. • Grundwassermessung: Digitale Erfassung von Grundwasserständen zur Verringerung ma- nueller Ablesungen und zur besseren zeitlichen Auswertung. • Energie- und Verbrauchsmonitoring: Erfassung von Zählerständen und Betriebswerten, bei- spielsweise an kommunalen Liegenschaften oder technischen Anlagen. • Füllstands- und Anlagenüberwachung: Messung von Füllständen, unter anderem an Salzsi- los, sowie Überwachung weiterer dezentraler Infrastrukturen. Drucksache 164/2026 Seite - 3 - Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen Die kreisangehörigen Kommunen können die bestehende Netzinfrastruktur und die Systemplattform kostenfrei für eigene Anwendungsfälle mitnutzen. Der Kreis stellt das Netz und die Plattform grund- sätzlich als gemeinsame Basis bereit und unterstützt bei der technischen Einordnung, der Auswahl geeigneter Sensorik, der Prüfung der Funkversorgung sowie bei der Abstimmung mit dem Plattform- dienstleister. Die Zusammenarbeit wird über Nutzungsvereinbarungen geregelt. Darin werden insbesondere Zu- ständigkeiten, Betriebsgrenzen, Freigabeprozesse und die Einbindung neuer Anwendungsfälle fest- gelegt. Erweiterungen der Plattform oder speziell für eine Kommune erforderliche Entwicklungsleis- tungen bedürfen einer vorherigen Abstimmung. Entstehende projektbezogene Entwicklungs- oder Beschaffungskosten sind grundsätzlich dem jeweiligen Anwendungsfall zuzuordnen. Weiterentwicklung und Ausblick Das LoRaWAN-Netz soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Im Mittelpunkt steht nicht der Aus- bau der Infrastruktur als Selbstzweck, sondern die Umsetzung fachlich sinnvoller und wirtschaftlich vertretbarer Anwendungsfälle. Neue Vorhaben werden daher gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen und Kommunen im Hinblick auf Nutzen, Datenqualität, technischer Umsetzbarkeit, Folgekosten und dauerhaftem Betriebsaufwand bewertet. Parallel ist die technische Systemumgebung fortlaufend an neue Anforderungen anzupassen. Hierzu gehören insbesondere die Weiterentwicklung von Dashboards und Visualisierungen, die An- bindung weiterer Schnittstellen sowie die Vorbereitung der Plattform auf neue Softwarestände und zusätzliche Module. Ziel bleibt eine stabile, skalierbare und gemeinsam nutzbare IoT-Infrastruktur für den Kreis Viersen und seine Kommunen. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Die Präsentation ist ohne mündliche Erläu- terung unvollständig. Finanzielle Auswirkungen Produkt(e) / Kostenstelle(n) X Keine. Ja, bereits berücksichtigt. Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 2 lfd. HHJ + 3 Aufwendungen / Auszahlungen Erträge / Einzahlungen Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung etc.): G i e l e n Landrat

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