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Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hochkirchen-Nord“ –OT Hochkirchen– (Bauturbo)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Nörvenich |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 91/2026
Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030)
HSG: 60 vom 07.09.2026
Sachbearbeiter: Daniel Pape
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil -
An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 23.09.2026
Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB über die Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Hochkirchen-Nord“ –OT Hochkirchen– (Bauturbo)
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)
Mit Datum vom 24.07.2026 stellt die Bauherrenschaft eine Bauvoranfrage zum Neubau von zwei
Mehrfamilienwohnhäusern in der Gemarkung Hochkirchen, Flur 5, Flurstück 11, gelegen
Nachtigallenweg.
Der Kreis Düren bittet mit Schreiben vom 06.08.2026 die Gemeinde Nörvenich um Zustimmung nach
§ 36a BauGB zur Errichtung der zwei Mehrfamilienwohnhäuser in Verbindung mit Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hochkirchen – Nord.
In den Antragsunterlagen wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Fläche beantragt.
Der Bauantrag und Lageplan sowie ein Auszug aus dem Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.
Durch die Neufassung des § 31 Abs. 3 BauGB wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch
erweiterte Befreiungen von B-Plan-Festsetzungen die Schaffung neuen Wohnraums erleichtert.
Gemäß 31 Abs. 3 BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren
vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus
befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach Satz 1 ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht
vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche
Umweltauswirkungen hat.
Nach Prüfung der Planungsunterlagen kann festgestellt werden, dass die gewünschten Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hochkirchen-Nord im Hinblick auf die Überschreitung der
überbaubaren Fläche der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung entspricht und auch unter der
Würdigung nachbarrechtlicher Interessen und den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
III: Beschlussvorschlag:
Der Haupt,- Finanz und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, der
Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Gemarkung
Hochkirchen, Flur 5, Flurstück 11, gelegen Nachtigallenweg, im Hinblick auf die
Überschreitung der überbaubaren Fläche und somit entgegen den Festsetzungen des
Bebauungsplanes zu entsprechen.
Die gemeindliche Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Der Haupt,- Finanz und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, der
Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern in der Gemarkung
Hochkirchen, Flur 5, Flurstück 11, gelegen Nachtigallenweg, im Hinblick auf die
Überschreitung der überbaubaren Fläche und somit entgegen den Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht zu entsprechen.
Die gemeindliche Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB wird versagt.
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