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Personalorganisatorische Anpassungen im Stellenplan 2026/2027
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Nörvenich |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 87/2026
Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030)
HSG: 10 - Zentrale Dienste vom 28.08.2026
Sachbearbeiter: Kathrin Lüdicke
Mitteilungsvorlage
- öffentlicher Teil -
An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 23.09.2026
Rat 01.10.2026
Personalorganisatorische Anpassungen im Stellenplan 2026/2027
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat ja
nein
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ja, investiv
ja, konsumtiv
nein
II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)
I. Neuausrichtung einer Stelle im Bereich Tiefbau und Nachhaltigkeit sowie dauerhafte
Fortführung von Aufgaben des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements
1. Ausgangssituation
Die Gemeinde verfügt seit dem Jahr 2022 über ein im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale
Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen
(KoMoNa)“ gefördertes kommunales Nachhaltigkeitsmanagement.
Das Förderprojekt dient insbesondere der Umsetzung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie und
der dauerhaften Verankerung nachhaltiger Entwicklung innerhalb der Gemeindeverwaltung.
Die Förderung ist zeitlich befristet und läuft nach derzeitigem Stand am 28.02.2027 final aus, wobei
es aufgrund der Elternzeit des Stelleninhabers möglichjerweise eine zweimonatige Verlängerung
geben wird. Verstetigt die Gemeinde die Stelle nicht, läuft der befristete Vertrag aus und der
Stelleninhaber muss die Gemeindeverwaltung verlassen. Seine Aufgaben würden dann nicht mehr
wahrgenommen..
Da die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie langfristig ausgerichtet ist und zahlreiche Maßnahmen
beinhaltet, deren Umsetzung, Weiterentwicklung und Evaluation über den Förderzeitraum hinaus
sinnvoll erscheinen lassen, wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.
Genau in der Verzahnung von Theorie und Praxis, also dem Nachhaltigkeitsmanagement, welches
von Bildungsveranstaltungen und Workshops, Igelschutzkonzept eben bis hin zu zahlreichen
Tiefbaumaßnahmen zur Umsetzung geförderter Klimaanpassungsmaßnahmen reicht, liegt eine
Chance.
2. Bestehender Personalbedarf im Bereich Tiefbau
Bereits im Rahmen der Stellenplanung im Jahr 2025 wurde ein dauerhafter zusätzlicher
Personalbedarf im Bereich Tiefbau festgestellt und eine zweite Stelle für Tiefbautechniker/innen
berücksichtigt. Die Stelle steht damit dauerhaft zur Verfügung,konnte aber bisher noch nicht besetzt
werden.
Im Tiefbau zeigt sich zunehmend, dass klassische Infrastrukturaufgaben nicht mehr ausschließlich
unter technischen Gesichtspunkten betrachtet werden können. Anforderungen des Klimaschutzes,
der Klimaanpassung, des Boden- und Ressourcenschutzes, der Biodiversität und einer nachhaltigen
Flächenentwicklung gewinnen auch bei kommunalen Tiefbau- und Infrastrukturmaßnahmen an
Bedeutung.
Damit bestehen zwischen dem ursprünglich festgestellten zusätzlichen Personalbedarf im Tiefbau
und den Aufgaben des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements erhebliche fachliche
Überschneidungen.
3. Schnittstellen zwischen Tiefbau und Nachhaltigkeitsmanagement
Die bisherigen Erfahrungen mit dem kommunalen Nachhaltigkeitsmanagement haben gezeigt, dass
nachhaltige Gemeindeentwicklung in vielen Bereichen unmittelbar mit der Planung, Entwicklung und
Unterhaltung kommunaler Infrastruktur verbunden ist.
Nachhaltigkeit stellt dabei zunehmend eine fachübergreifende Anforderung an kommunale Projekte
dar. Besonders deutlich wird diese Verbindung in folgenden Handlungsfeldern:
Klimaangepasste kommunale Infrastruktur
Die Folgen des Klimawandels wirken sich unmittelbar auf die Planung und Entwicklung kommunaler
Infrastruktur aus. Hierzu gehören beispielsweise die Berücksichtigung zunehmender Hitzeperioden,
die Schaffung von Verschattungs- und Begrünungsstrukturen, der Umgang mit
Starkregenereignissen, eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie die
klimaangepasste Gestaltung öffentlicher Räume.
Grünstrukturen und Baumpflanzungen
Kommunale Baumpflanzungen und die Entwicklung von Grünstrukturen sind einerseits Maßnahmen
zur Förderung von Klimaanpassung und Biodiversität, stellen andererseits jedoch konkrete
Maßnahmen im öffentlichen Raum dar. Standortwahl, technische Umsetzbarkeit, Leitungsbestand,
Bewässerung, Unterhaltung und spätere Pflege müssen mit ökologischen Zielsetzungen
zusammengeführt werden.
Boden- und Flächenschutz
Der Schutz natürlicher Böden, die Reduzierung zusätzlicher Flächenversiegelung und die Prüfung
von Entsiegelungspotenzialen stellen wichtige Nachhaltigkeitsziele dar. Gleichzeitig haben diese
Fragestellungen unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen
und sonstige öffentliche Flächen.
Landwirtschaft und Wirtschaftswege
Auch die im Stellenplan bereits besonders hervorgehobenen zusätzlichen Anforderungen im Bereich
Landwirtschaft weisen erhebliche Überschneidungen mit Nachhaltigkeitsthemen auf.
Fragen des Bodenschutzes, des Wasserhaushalts, der Biodiversität, des Umgangs mit kommunalen
und landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der Entwicklung und Unterhaltung des
Wirtschaftswegenetzes erfordern regelmäßig eine Zusammenarbeit
Spielplätze und öffentliche Aufenthaltsflächen
Auch bei der Entwicklung und Aufwertung von Spielplätzen und öffentlichen Aufenthaltsflächen
gewinnen Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählen beispielsweise eine
naturnahe Gestaltung, Beschattung, klimaangepasste Bepflanzung, Biodiversität,
Regenwassernutzung sowie die Verwendung nachhaltiger und langlebiger Materialien. Gleichzeitig
handelt es sich um konkrete kommunale Infrastrukturprojekte, bei denen Planung, Ausschreibung,
Umsetzung und spätere Unterhaltung berücksichtigt werden müssen.
Wasser und Gewässerumfeld
Maßnahmen an Gewässern, Brunnen, Bewässerungssystemen und sonstiger wasserbezogener
Infrastruktur weisen ebenfalls eine enge Verbindung zwischen technischen und
nachhaltigkeitsbezogenen Fragestellungen auf. Wasser als natürliche Ressource, Klimaanpassung
und ökologische Anforderungen treffen hier unmittelbar auf Fragen der technischen Planung und
Umsetzung.
Fördermittel und Projektentwicklung
Eine weitere Schnittstelle besteht bei der Akquise und Umsetzung von Förderprojekten.
Förderprogramme verbinden zunehmend Investitionen in kommunale Infrastruktur mit
Anforderungen aus den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Ressourcenschutz
oder nachhaltige Entwicklung. Eine Verbindung von Nachhaltigkeitsmanagement und
projektbezogenen Aufgaben des Tiefbaus ermöglicht es, geeignete Fördermöglichkeiten bereits
während der Projektentwicklung zu berücksichtigen und fachliche sowie investive Anforderungen
miteinander zu verbinden.
4. Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit
Die fachlichen Schnittstellen zwischen Nachhaltigkeit und Tiefbau ergeben sich nicht ausschließlich
aus einer theoretischen Betrachtung der Aufgabenbereiche.
Vielmehr haben sich diese bereits während der bisherigen Laufzeit des geförderten
Nachhaltigkeitsmanagements in der praktischen Arbeit der Verwaltung gezeigt.
Im Rahmen verschiedener Projekte wurden Aufgaben des Nachhaltigkeitsmanagements bereits mit
Tätigkeiten und Projekten des Tiefbaus verbunden.
Hierzu gehören beispielsweise:
• Vorbereitung und Begleitung kommunaler Baumpflanzungen,
• Zusammenarbeit mit der MILAN und Begleitung entsprechender Projekt- und
Ausschreibungsprozesse,
• Mitwirkung bei Projekten und Fragestellungen im Bereich der kommunalen Spielplätze,
• Begleitung von Brunnenbohrungen und damit verbundenen Maßnahmen,
• Mitwirkung bei Maßnahmen im Bereich des Neffelbachs, unter anderem im Zusammenhang
mit der dortigen Treppenanlage,
• Begleitung von Maßnahmen im Bereich kommunaler Grün- und Freiflächen,
• Abstimmungen mit externen Unternehmen, Planern und weiteren Projektbeteiligten.
Diese praktische Zusammenarbeit hat gezeigt, dass Projekte häufig nicht eindeutig ausschließlich
dem Tiefbau oder ausschließlich dem Nachhaltigkeitsmanagement zugeordnet werden können.
Vielmehr entstehen gerade bei der Verbindung beider fachlichen Perspektiven Synergieeffekte.
Nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen können frühzeitig in die Planung und Umsetzung konkreter
Infrastrukturmaßnahmen einbezogen werden. Gleichzeitig kann das Nachhaltigkeitsmanagement
stärker auf konkrete und umsetzbare kommunale Projekte ausgerichtet werden.
5. Synergieeffekte einer dauerhaften organisatorischen Verbindung
Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere die bisherigen praktischen Erfahrungen dafür, die
Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeitsmanagement und Tiefbau nach Auslaufen der Förderung
nicht aufzugeben, sondern organisatorisch weiterzuentwickeln.
Durch eine entsprechende Verbindung können insbesondere folgende Synergieeffekte erzielt
werden:
Frühzeitige Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen
Nachhaltigkeitsaspekte werden nicht erst nach Abschluss einer technischen Planung betrachtet,
sondern können bereits bei der Entwicklung kommunaler Projekte berücksichtigt werden.
Stärkere Umsetzungsorientierung des Nachhaltigkeitsmanagements
Das Nachhaltigkeitsmanagement wird unmittelbar mit konkreten kommunalen Investitionen und
Projekten verbunden. Strategische Nachhaltigkeitsziele können dadurch stärker in praktische
Maßnahmen überführt werden.
Bündelung von Projektmanagementkompetenzen
Viele Nachhaltigkeits- und Tiefbauprojekte erfordern vergleichbare Kompetenzen bei
Projektentwicklung, Abstimmung mit externen Beteiligten, Fördermittelmanagement,
Ausschreibungen und der Begleitung der Umsetzung.
Eine Bündelung dieser Aufgaben reduziert organisatorische Schnittstellen und erleichtert eine
durchgängige Projektbegleitung.
Nutzung bestehender Netzwerke
Während der bisherigen Förderphase wurden Kontakte und Arbeitsbeziehungen zu Fachbehörden,
Unternehmen, Verbänden, Landwirtschaft, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren aufgebaut.
Diese Strukturen können künftig auch für Projekte des Tiefbaus und der kommunalen Infrastruktur
genutzt werden.
Erhalt des aufgebauten Fachwissens
Die mit Fördermitteln aufgebauten Kenntnisse zu kommunaler Nachhaltigkeit, Förderprogrammen,
Klimaanpassung, Biodiversität und nachhaltiger Projektentwicklung bleiben innerhalb der
Verwaltung erhalten.
Entlastung des Bereichs Tiefbau
Gleichzeitig können geeignete projektbezogene Aufgaben aus dem Tiefbau übernommen und damit
die dort vorhandenen personellen Ressourcen entlastet werden.
Ganzheitliche Projektentwicklung
Technische, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen können stärker gemeinsam betrachtet
werden. Dies ist insbesondere bei langfristigen kommunalen Investitionen von Bedeutung, da bereits
während der Planungsphase wesentliche Entscheidungen über Flächenverbrauch, Materialien,
Grünstrukturen, Wasserhaushalt und spätere Unterhaltung getroffen werden.
6. Finanzielle Auswirkungen
Durch die vorgeschlagene organisatorische Verbindung wird zunächst keine zusätzliche Stelle
geschaffen.
Bis zum Ende des KoMoNa-Förderzeitraums erfolgt die Finanzierung des bestehenden
Nachhaltigkeitsmanagements entsprechend den Förderbedingungen.
Nach Auslaufen der Förderung sind die Personalaufwendungen für die anschließend dauerhaft
wahrzunehmenden Aufgaben aus kommunalen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Unter Zugrundelegung der derzeitigen Tabellenwerte ergeben sich für den Zeitraum März bis
Dezember 2027 voraussichtlich folgende Personalaufwendungen:
• bei einer Eingruppierung des derzeitigen Nachhaltigkeistmanagers
in EG 12 Erfahrungsstufe 2: ca. 70.000 €
• bei einer Eingruppierung nach Abschluss eines Auswahlverfahrens
in EG 9b je nach Erfahrungsstufe bis zu: ca. 74.000 €
Etwaige Tarifsteigerungen im Jahr 2027 sind in diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt.
II. Stellenanteilsverschiebungen und hausinterne Umsetzungen im Stellenplan 2026
Im Rahmen der laufenden Personalplanung wurden verschiedene hausinterne
Stellenanteilsverschiebungen vorgenommen. Ziel der Maßnahmen war eine bedarfsgerechte
Aufgabenwahrnehmung, die Sicherstellung der Aufgabenerledigung sowie die effiziente Nutzung
der im Stellenplan 2026 ausgewiesenen Stellenanteile.
Die vorgenommenen Änderungen erfolgen innerhalb der im Stellenplan vorgesehenen personellen
Ressourcen. Es wurden keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Die Umsetzung dient ausschließlich
der organisatorischen Anpassung an den tatsächlichen Personalbedarf.
1. Ausgangslage gemäß Stellenplan 2026
Für die nachfolgend dargestellten Bereiche sind im Stellenplan 2026 folgende Stellenanteile
vorgesehen:
Bereich Stellenanteil
Allgemeine Querschnittsstelle (EG 9a) 0,50
Steueramt (EG 9a) 0,77
Ordnungsamt (derzeit befristete Elternzeitvertretung EG
1,0
9a)
Zur allgemeinen Querschnittsstelle ist im Stellenplan 2026 ausgeführt:
„Aufgrund der allgemeinen Zunahme des Arbeitsvolumens sowie zusätzlicher gesetzlicher,
organisatorischer und digitaler Anforderungen ist eine moderate personelle Aufstockung im
Allgemeinen erforderlich, um Aufgaben weiterhin fristgerecht und qualitätsgesichert erfüllen zu
können. Diese zusätzliche 0,5-Stelle dient der Stabilisierung der Aufgabenerledigung in durch
steigende Anforderungen durch Querschnittsaufgaben belastete Aufgabenbereiche.“
Darüber hinaus wurde im Stellenplan eine Pufferstelle vorgesehen, um kurzfristige organisatorische
Anpassungen ohne erneute Stellenplanänderung vornehmen zu können. Hierzu wurde ausgeführt:
„Zur Steigerung der Flexibilität in der Personalplanung und zur besseren Bewältigung zunehmender
Aufgaben wird eine Pufferstelle eingerichtet. Von dieser Stelle können bis zu 0,3 Stellenanteile für
kleinere Stundenerhöhungen entnommen werden, wodurch kleinteilige Stellenplanänderungen
entfallen und die Verwaltung schneller und effizienter auf wechselnde Anforderungen reagieren
kann. Bei größeren Verwaltungen ist diese Möglichkeit über nicht besetzte Stellen regelmäßig
gegeben. Aufgrund der Größe der Gemeindeverwaltung Nörvenich sind hingegen nahezu sämtliche
Stellen dauerhaft besetzt oder befinden sich bereits im Ausschreibungsverfahren.“
2. Zwischenzeitlich erfolgte organisatorische Umsetzungen
Zwischenzeitlich wurden folgende organisatorische Anpassungen vorgenommen:
Umsetzung vom Steueramt zu Zentrale Dienste
Ein bisher im Steueramt vorgesehene Beschäftigte wurde zu Zentrale Dienste umgesetzt. Aufgrund
einer individuellen Stundenreduzierung beträgt der tatsächlich besetzte Umfang nunmehr 0,62
Stellenanteile. Der Einsatz erfolgt insbesondere zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben,
beispielsweise im Bereich der Fuhrparkverwaltung sowie weiterer zentraler Verwaltungsaufgaben.
Damit wird dem im Stellenplan beschriebenen erhöhten Bedarf an organisatorischen
Querschnittsaufgaben Rechnung getragen.
Rückkehr einer Beschäftigten aus der Elternzeit
Eine zuvor im Ordnungsamt eingesetzte Beschäftigte kehrte nach Beendigung der Elternzeit mit
reduziertem Stundenumfang (von 1,0 auf ebenfalls 0,62) im Aufgabenbereich des Steueramtes
zurück. Durch diese Maßnahmen ergibt sich kein Stellenaufwuchs. Im Gegenteil bleiben im Ergebnis
0,03 Stellenanteile hier unbesetzt.
Weiterbeschäftigung der Elternzeitvertretung im Ordnungsamt
Die bisher befristet beschäftigte Elternzeitvertretung mit 0,77 Stellenanteilen (1,0 im Stellenplan) im
Ordnungsamt wird weiterbeschäftigt.
Hierdurch konnten
• eine erneute Stellenausschreibung vermieden,
• bereits eingearbeitetes Fachwissen erhalten,
• Einarbeitungszeiten reduziert und
• qualifizierte Fachkräfte langfristig an die Gemeindeverwaltung gebunden werden.
Weitere Stellenplanung im Ordnungsamt
Nach Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen verbleiben zunächst insgesamt 0,26
Stellenanteile frei, die für die personelle Verstärkung des Ordnungsamtes genutzt werden können.
Diese setzen sich zusammen aus:
• 0,23 Stellenanteilen aus der wegfallenden Elternzeitvertretung sowie
• 0,03 Stellenanteilen aus der organisatorischen Umstrukturierung im Steueramt / Zentrale
Dienste.
Eine personelle Verstärkung des Ordnungsamtes ist insbesondere vor dem Hintergrund des
bestehenden Aufgabenumfangs sowie zusätzlicher bzw. an Bedeutung gewinnender Aufgaben
erforderlich. Neben den klassischen ordnungsbehördlichen Aufgaben sind insbesondere die
Bereiche Katastrophen- und Zivilschutz, Geheimschutz sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit
dem Alarmkalender organisatorisch und personell abzubilden. Diese Aufgaben erhöhen die
Anforderungen an eine verlässliche und dauerhaft verfügbare personelle Ausstattung des
Ordnungsamtes.
Für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung und zugleich am Arbeitsmarkt attraktive
Ausschreibung einer Teilzeitstelle sollen daher ergänzend 0,24 Stellenanteile aus der im Stellenplan
vorgesehenen Pufferstelle entnommen werden, da eine Ausschreibung in Teilzeit von lediglich 0,26
Stellenanteilen (entspricht 10 Stunden) keinerlei Erfolg verspricht.
Hierdurch entsteht eine auszuschreibende Stelle mit einem Umfang von insgesamt 0,50
Stellenanteilen.
Die Inanspruchnahme der Pufferstelle entspricht der im Stellenplan 2026 vorgesehenen
Zweckbestimmung. Danach können bis zu 0,3 Stellenanteile für kleinere personelle Anpassungen
genutzt werden, um auf veränderte bzw. zunehmende Aufgabenanforderungen flexibel reagieren zu
können, ohne hierfür kleinteilige Stellenplanänderungen vornehmen zu müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
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