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Personalorganisatorische Anpassungen im Stellenplan 2026/2027

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GemeindeGemeinde Nörvenich
Datum2026-10-01
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Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 87/2026 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030) HSG: 10 - Zentrale Dienste vom 28.08.2026 Sachbearbeiter: Kathrin Lüdicke Mitteilungsvorlage - öffentlicher Teil - An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 23.09.2026 Rat 01.10.2026 Personalorganisatorische Anpassungen im Stellenplan 2026/2027 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat ja nein Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ja, investiv ja, konsumtiv nein II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) I. Neuausrichtung einer Stelle im Bereich Tiefbau und Nachhaltigkeit sowie dauerhafte Fortführung von Aufgaben des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements 1. Ausgangssituation Die Gemeinde verfügt seit dem Jahr 2022 über ein im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)“ gefördertes kommunales Nachhaltigkeitsmanagement. Das Förderprojekt dient insbesondere der Umsetzung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie und der dauerhaften Verankerung nachhaltiger Entwicklung innerhalb der Gemeindeverwaltung. Die Förderung ist zeitlich befristet und läuft nach derzeitigem Stand am 28.02.2027 final aus, wobei es aufgrund der Elternzeit des Stelleninhabers möglichjerweise eine zweimonatige Verlängerung geben wird. Verstetigt die Gemeinde die Stelle nicht, läuft der befristete Vertrag aus und der Stelleninhaber muss die Gemeindeverwaltung verlassen. Seine Aufgaben würden dann nicht mehr wahrgenommen.. Da die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie langfristig ausgerichtet ist und zahlreiche Maßnahmen beinhaltet, deren Umsetzung, Weiterentwicklung und Evaluation über den Förderzeitraum hinaus sinnvoll erscheinen lassen, wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Genau in der Verzahnung von Theorie und Praxis, also dem Nachhaltigkeitsmanagement, welches von Bildungsveranstaltungen und Workshops, Igelschutzkonzept eben bis hin zu zahlreichen Tiefbaumaßnahmen zur Umsetzung geförderter Klimaanpassungsmaßnahmen reicht, liegt eine Chance. 2. Bestehender Personalbedarf im Bereich Tiefbau Bereits im Rahmen der Stellenplanung im Jahr 2025 wurde ein dauerhafter zusätzlicher Personalbedarf im Bereich Tiefbau festgestellt und eine zweite Stelle für Tiefbautechniker/innen berücksichtigt. Die Stelle steht damit dauerhaft zur Verfügung,konnte aber bisher noch nicht besetzt werden. Im Tiefbau zeigt sich zunehmend, dass klassische Infrastrukturaufgaben nicht mehr ausschließlich unter technischen Gesichtspunkten betrachtet werden können. Anforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, des Boden- und Ressourcenschutzes, der Biodiversität und einer nachhaltigen Flächenentwicklung gewinnen auch bei kommunalen Tiefbau- und Infrastrukturmaßnahmen an Bedeutung. Damit bestehen zwischen dem ursprünglich festgestellten zusätzlichen Personalbedarf im Tiefbau und den Aufgaben des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements erhebliche fachliche Überschneidungen. 3. Schnittstellen zwischen Tiefbau und Nachhaltigkeitsmanagement Die bisherigen Erfahrungen mit dem kommunalen Nachhaltigkeitsmanagement haben gezeigt, dass nachhaltige Gemeindeentwicklung in vielen Bereichen unmittelbar mit der Planung, Entwicklung und Unterhaltung kommunaler Infrastruktur verbunden ist. Nachhaltigkeit stellt dabei zunehmend eine fachübergreifende Anforderung an kommunale Projekte dar. Besonders deutlich wird diese Verbindung in folgenden Handlungsfeldern: Klimaangepasste kommunale Infrastruktur Die Folgen des Klimawandels wirken sich unmittelbar auf die Planung und Entwicklung kommunaler Infrastruktur aus. Hierzu gehören beispielsweise die Berücksichtigung zunehmender Hitzeperioden, die Schaffung von Verschattungs- und Begrünungsstrukturen, der Umgang mit Starkregenereignissen, eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie die klimaangepasste Gestaltung öffentlicher Räume. Grünstrukturen und Baumpflanzungen Kommunale Baumpflanzungen und die Entwicklung von Grünstrukturen sind einerseits Maßnahmen zur Förderung von Klimaanpassung und Biodiversität, stellen andererseits jedoch konkrete Maßnahmen im öffentlichen Raum dar. Standortwahl, technische Umsetzbarkeit, Leitungsbestand, Bewässerung, Unterhaltung und spätere Pflege müssen mit ökologischen Zielsetzungen zusammengeführt werden. Boden- und Flächenschutz Der Schutz natürlicher Böden, die Reduzierung zusätzlicher Flächenversiegelung und die Prüfung von Entsiegelungspotenzialen stellen wichtige Nachhaltigkeitsziele dar. Gleichzeitig haben diese Fragestellungen unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen und sonstige öffentliche Flächen. Landwirtschaft und Wirtschaftswege Auch die im Stellenplan bereits besonders hervorgehobenen zusätzlichen Anforderungen im Bereich Landwirtschaft weisen erhebliche Überschneidungen mit Nachhaltigkeitsthemen auf. Fragen des Bodenschutzes, des Wasserhaushalts, der Biodiversität, des Umgangs mit kommunalen und landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der Entwicklung und Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes erfordern regelmäßig eine Zusammenarbeit Spielplätze und öffentliche Aufenthaltsflächen Auch bei der Entwicklung und Aufwertung von Spielplätzen und öffentlichen Aufenthaltsflächen gewinnen Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend an Bedeutung. Hierzu zählen beispielsweise eine naturnahe Gestaltung, Beschattung, klimaangepasste Bepflanzung, Biodiversität, Regenwassernutzung sowie die Verwendung nachhaltiger und langlebiger Materialien. Gleichzeitig handelt es sich um konkrete kommunale Infrastrukturprojekte, bei denen Planung, Ausschreibung, Umsetzung und spätere Unterhaltung berücksichtigt werden müssen. Wasser und Gewässerumfeld Maßnahmen an Gewässern, Brunnen, Bewässerungssystemen und sonstiger wasserbezogener Infrastruktur weisen ebenfalls eine enge Verbindung zwischen technischen und nachhaltigkeitsbezogenen Fragestellungen auf. Wasser als natürliche Ressource, Klimaanpassung und ökologische Anforderungen treffen hier unmittelbar auf Fragen der technischen Planung und Umsetzung. Fördermittel und Projektentwicklung Eine weitere Schnittstelle besteht bei der Akquise und Umsetzung von Förderprojekten. Förderprogramme verbinden zunehmend Investitionen in kommunale Infrastruktur mit Anforderungen aus den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Ressourcenschutz oder nachhaltige Entwicklung. Eine Verbindung von Nachhaltigkeitsmanagement und projektbezogenen Aufgaben des Tiefbaus ermöglicht es, geeignete Fördermöglichkeiten bereits während der Projektentwicklung zu berücksichtigen und fachliche sowie investive Anforderungen miteinander zu verbinden. 4. Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit Die fachlichen Schnittstellen zwischen Nachhaltigkeit und Tiefbau ergeben sich nicht ausschließlich aus einer theoretischen Betrachtung der Aufgabenbereiche. Vielmehr haben sich diese bereits während der bisherigen Laufzeit des geförderten Nachhaltigkeitsmanagements in der praktischen Arbeit der Verwaltung gezeigt. Im Rahmen verschiedener Projekte wurden Aufgaben des Nachhaltigkeitsmanagements bereits mit Tätigkeiten und Projekten des Tiefbaus verbunden. Hierzu gehören beispielsweise: • Vorbereitung und Begleitung kommunaler Baumpflanzungen, • Zusammenarbeit mit der MILAN und Begleitung entsprechender Projekt- und Ausschreibungsprozesse, • Mitwirkung bei Projekten und Fragestellungen im Bereich der kommunalen Spielplätze, • Begleitung von Brunnenbohrungen und damit verbundenen Maßnahmen, • Mitwirkung bei Maßnahmen im Bereich des Neffelbachs, unter anderem im Zusammenhang mit der dortigen Treppenanlage, • Begleitung von Maßnahmen im Bereich kommunaler Grün- und Freiflächen, • Abstimmungen mit externen Unternehmen, Planern und weiteren Projektbeteiligten. Diese praktische Zusammenarbeit hat gezeigt, dass Projekte häufig nicht eindeutig ausschließlich dem Tiefbau oder ausschließlich dem Nachhaltigkeitsmanagement zugeordnet werden können. Vielmehr entstehen gerade bei der Verbindung beider fachlichen Perspektiven Synergieeffekte. Nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen können frühzeitig in die Planung und Umsetzung konkreter Infrastrukturmaßnahmen einbezogen werden. Gleichzeitig kann das Nachhaltigkeitsmanagement stärker auf konkrete und umsetzbare kommunale Projekte ausgerichtet werden. 5. Synergieeffekte einer dauerhaften organisatorischen Verbindung Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere die bisherigen praktischen Erfahrungen dafür, die Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeitsmanagement und Tiefbau nach Auslaufen der Förderung nicht aufzugeben, sondern organisatorisch weiterzuentwickeln. Durch eine entsprechende Verbindung können insbesondere folgende Synergieeffekte erzielt werden: Frühzeitige Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen Nachhaltigkeitsaspekte werden nicht erst nach Abschluss einer technischen Planung betrachtet, sondern können bereits bei der Entwicklung kommunaler Projekte berücksichtigt werden. Stärkere Umsetzungsorientierung des Nachhaltigkeitsmanagements Das Nachhaltigkeitsmanagement wird unmittelbar mit konkreten kommunalen Investitionen und Projekten verbunden. Strategische Nachhaltigkeitsziele können dadurch stärker in praktische Maßnahmen überführt werden. Bündelung von Projektmanagementkompetenzen Viele Nachhaltigkeits- und Tiefbauprojekte erfordern vergleichbare Kompetenzen bei Projektentwicklung, Abstimmung mit externen Beteiligten, Fördermittelmanagement, Ausschreibungen und der Begleitung der Umsetzung. Eine Bündelung dieser Aufgaben reduziert organisatorische Schnittstellen und erleichtert eine durchgängige Projektbegleitung. Nutzung bestehender Netzwerke Während der bisherigen Förderphase wurden Kontakte und Arbeitsbeziehungen zu Fachbehörden, Unternehmen, Verbänden, Landwirtschaft, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren aufgebaut. Diese Strukturen können künftig auch für Projekte des Tiefbaus und der kommunalen Infrastruktur genutzt werden. Erhalt des aufgebauten Fachwissens Die mit Fördermitteln aufgebauten Kenntnisse zu kommunaler Nachhaltigkeit, Förderprogrammen, Klimaanpassung, Biodiversität und nachhaltiger Projektentwicklung bleiben innerhalb der Verwaltung erhalten. Entlastung des Bereichs Tiefbau Gleichzeitig können geeignete projektbezogene Aufgaben aus dem Tiefbau übernommen und damit die dort vorhandenen personellen Ressourcen entlastet werden. Ganzheitliche Projektentwicklung Technische, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen können stärker gemeinsam betrachtet werden. Dies ist insbesondere bei langfristigen kommunalen Investitionen von Bedeutung, da bereits während der Planungsphase wesentliche Entscheidungen über Flächenverbrauch, Materialien, Grünstrukturen, Wasserhaushalt und spätere Unterhaltung getroffen werden. 6. Finanzielle Auswirkungen Durch die vorgeschlagene organisatorische Verbindung wird zunächst keine zusätzliche Stelle geschaffen. Bis zum Ende des KoMoNa-Förderzeitraums erfolgt die Finanzierung des bestehenden Nachhaltigkeitsmanagements entsprechend den Förderbedingungen. Nach Auslaufen der Förderung sind die Personalaufwendungen für die anschließend dauerhaft wahrzunehmenden Aufgaben aus kommunalen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Tabellenwerte ergeben sich für den Zeitraum März bis Dezember 2027 voraussichtlich folgende Personalaufwendungen: • bei einer Eingruppierung des derzeitigen Nachhaltigkeistmanagers in EG 12 Erfahrungsstufe 2: ca. 70.000 € • bei einer Eingruppierung nach Abschluss eines Auswahlverfahrens in EG 9b je nach Erfahrungsstufe bis zu: ca. 74.000 € Etwaige Tarifsteigerungen im Jahr 2027 sind in diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt. II. Stellenanteilsverschiebungen und hausinterne Umsetzungen im Stellenplan 2026 Im Rahmen der laufenden Personalplanung wurden verschiedene hausinterne Stellenanteilsverschiebungen vorgenommen. Ziel der Maßnahmen war eine bedarfsgerechte Aufgabenwahrnehmung, die Sicherstellung der Aufgabenerledigung sowie die effiziente Nutzung der im Stellenplan 2026 ausgewiesenen Stellenanteile. Die vorgenommenen Änderungen erfolgen innerhalb der im Stellenplan vorgesehenen personellen Ressourcen. Es wurden keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Die Umsetzung dient ausschließlich der organisatorischen Anpassung an den tatsächlichen Personalbedarf. 1. Ausgangslage gemäß Stellenplan 2026 Für die nachfolgend dargestellten Bereiche sind im Stellenplan 2026 folgende Stellenanteile vorgesehen: Bereich Stellenanteil Allgemeine Querschnittsstelle (EG 9a) 0,50 Steueramt (EG 9a) 0,77 Ordnungsamt (derzeit befristete Elternzeitvertretung EG 1,0 9a) Zur allgemeinen Querschnittsstelle ist im Stellenplan 2026 ausgeführt: „Aufgrund der allgemeinen Zunahme des Arbeitsvolumens sowie zusätzlicher gesetzlicher, organisatorischer und digitaler Anforderungen ist eine moderate personelle Aufstockung im Allgemeinen erforderlich, um Aufgaben weiterhin fristgerecht und qualitätsgesichert erfüllen zu können. Diese zusätzliche 0,5-Stelle dient der Stabilisierung der Aufgabenerledigung in durch steigende Anforderungen durch Querschnittsaufgaben belastete Aufgabenbereiche.“ Darüber hinaus wurde im Stellenplan eine Pufferstelle vorgesehen, um kurzfristige organisatorische Anpassungen ohne erneute Stellenplanänderung vornehmen zu können. Hierzu wurde ausgeführt: „Zur Steigerung der Flexibilität in der Personalplanung und zur besseren Bewältigung zunehmender Aufgaben wird eine Pufferstelle eingerichtet. Von dieser Stelle können bis zu 0,3 Stellenanteile für kleinere Stundenerhöhungen entnommen werden, wodurch kleinteilige Stellenplanänderungen entfallen und die Verwaltung schneller und effizienter auf wechselnde Anforderungen reagieren kann. Bei größeren Verwaltungen ist diese Möglichkeit über nicht besetzte Stellen regelmäßig gegeben. Aufgrund der Größe der Gemeindeverwaltung Nörvenich sind hingegen nahezu sämtliche Stellen dauerhaft besetzt oder befinden sich bereits im Ausschreibungsverfahren.“ 2. Zwischenzeitlich erfolgte organisatorische Umsetzungen Zwischenzeitlich wurden folgende organisatorische Anpassungen vorgenommen: Umsetzung vom Steueramt zu Zentrale Dienste Ein bisher im Steueramt vorgesehene Beschäftigte wurde zu Zentrale Dienste umgesetzt. Aufgrund einer individuellen Stundenreduzierung beträgt der tatsächlich besetzte Umfang nunmehr 0,62 Stellenanteile. Der Einsatz erfolgt insbesondere zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, beispielsweise im Bereich der Fuhrparkverwaltung sowie weiterer zentraler Verwaltungsaufgaben. Damit wird dem im Stellenplan beschriebenen erhöhten Bedarf an organisatorischen Querschnittsaufgaben Rechnung getragen. Rückkehr einer Beschäftigten aus der Elternzeit Eine zuvor im Ordnungsamt eingesetzte Beschäftigte kehrte nach Beendigung der Elternzeit mit reduziertem Stundenumfang (von 1,0 auf ebenfalls 0,62) im Aufgabenbereich des Steueramtes zurück. Durch diese Maßnahmen ergibt sich kein Stellenaufwuchs. Im Gegenteil bleiben im Ergebnis 0,03 Stellenanteile hier unbesetzt. Weiterbeschäftigung der Elternzeitvertretung im Ordnungsamt Die bisher befristet beschäftigte Elternzeitvertretung mit 0,77 Stellenanteilen (1,0 im Stellenplan) im Ordnungsamt wird weiterbeschäftigt. Hierdurch konnten • eine erneute Stellenausschreibung vermieden, • bereits eingearbeitetes Fachwissen erhalten, • Einarbeitungszeiten reduziert und • qualifizierte Fachkräfte langfristig an die Gemeindeverwaltung gebunden werden. Weitere Stellenplanung im Ordnungsamt Nach Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen verbleiben zunächst insgesamt 0,26 Stellenanteile frei, die für die personelle Verstärkung des Ordnungsamtes genutzt werden können. Diese setzen sich zusammen aus: • 0,23 Stellenanteilen aus der wegfallenden Elternzeitvertretung sowie • 0,03 Stellenanteilen aus der organisatorischen Umstrukturierung im Steueramt / Zentrale Dienste. Eine personelle Verstärkung des Ordnungsamtes ist insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Aufgabenumfangs sowie zusätzlicher bzw. an Bedeutung gewinnender Aufgaben erforderlich. Neben den klassischen ordnungsbehördlichen Aufgaben sind insbesondere die Bereiche Katastrophen- und Zivilschutz, Geheimschutz sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Alarmkalender organisatorisch und personell abzubilden. Diese Aufgaben erhöhen die Anforderungen an eine verlässliche und dauerhaft verfügbare personelle Ausstattung des Ordnungsamtes. Für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung und zugleich am Arbeitsmarkt attraktive Ausschreibung einer Teilzeitstelle sollen daher ergänzend 0,24 Stellenanteile aus der im Stellenplan vorgesehenen Pufferstelle entnommen werden, da eine Ausschreibung in Teilzeit von lediglich 0,26 Stellenanteilen (entspricht 10 Stunden) keinerlei Erfolg verspricht. Hierdurch entsteht eine auszuschreibende Stelle mit einem Umfang von insgesamt 0,50 Stellenanteilen. Die Inanspruchnahme der Pufferstelle entspricht der im Stellenplan 2026 vorgesehenen Zweckbestimmung. Danach können bis zu 0,3 Stellenanteile für kleinere personelle Anpassungen genutzt werden, um auf veränderte bzw. zunehmende Aufgabenanforderungen flexibel reagieren zu können, ohne hierfür kleinteilige Stellenplanänderungen vornehmen zu müssen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

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