Startseite › Gemeinde Nörvenich › Dokument

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich Beschlussfassung über: a) die Billigung des Planentwurfs b) die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung c) die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Nörvenich
Datum2026-10-01
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 84/2026 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030) HSG: 05.1 vom 26.08.2026 Sachbearbeiterin: Mirjam Krump Beschlussvorlage - öffentlicher Teil - An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 23.09.2026 Rat 01.10.2026 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich Beschlussfassung über: a) die Billigung des Planentwurfs b) die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung c) die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat ja nein Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ja, investiv ja, konsumtiv nein II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Beschluss wurde durch Bekanntmachung vom 31.10.2025 veröffentlicht. Das Verfahren erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes P13 „Willis Bildungs- und Erlebnishof“ im Ortsteil Pingsheim. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck standen die Planunterlagen in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich 18.12.2025 im Internet unter https://www.noervenich.de/leben- wohnen/bauen/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Homepage – Leben & Wohnen – Bauen – Bauleitplanportal – Öffentlichkeitsbeteiligungen), oder unter vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Gemeinde Nörvenich, Bahnhofstr. 25, 52388 Nörvenich, zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme bereit. Hierzu wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.11.2025 eingeladen. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, frühzeitig zu unterrichten. Die Frühzeitige Beteiligung wurde mit Schreiben vom 18.11.2025 bekannt gemacht und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 18.12.2025 aufgefordert. 1) Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. 2) Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung Siehe Anlage zur Abwägung im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich. Wesentliche Änderungen gegenüber der Frühzeitigen Beteiligung: • Rücknahme des östlichen Änderungsbereiches • Grundlegende Überarbeitung der Artenschutzprüfung, Stufe I, aufgrund der Teilrücknahme des Änderungsbereiches • Erweiterung des Änderungsbereichs auf das gesamte Betriebsgelände des landwirtschaftlichen Betriebs, um sicherzustellen, dass die Erweiterungsbereiche im Sinne der Landesentwicklungsplanung räumlich in einem angemessenen Verhältnis zum bestehenden Betrieb stehen • Ergänzung der Begründung um wesentliche Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (u. a. zum Thema Bergbau), • Ergänzung von Aussagen zum Thema Entwässerung und durch die Planung zu erwartenden Mehrverkehr. III: Beschlussvorschlag: a) Billigung des Planentwurfes Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Entwurf sowie die zugehörigen Planunterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich. b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis und beschließt, den dort vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen und Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen zu folgen. c) Öffentliche Auslegung Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich. Der Offenlagebeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen

Text aus PDF extrahiert