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30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich Beschlussfassung über: a) die Billigung des Planentwurfs b) die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung c) die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Nörvenich |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 84/2026
Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030)
HSG: 05.1 vom 26.08.2026
Sachbearbeiterin: Mirjam Krump
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil -
An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 23.09.2026
Rat 01.10.2026
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich
Beschlussfassung über:
a) die Billigung des Planentwurfs
b) die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen
der Frühzeitigen Beteiligung
c) die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4
Abs. 2 BauGB
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat ja
nein
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ja, investiv
ja, konsumtiv
nein
II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Aufstellungsbeschluss
zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst. Der Beschluss wurde durch Bekanntmachung vom 31.10.2025 veröffentlicht.
Das Verfahren erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes P13 „Willis Bildungs- und Erlebnishof“ im Ortsteil Pingsheim.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder
Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck standen die Planunterlagen in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich
18.12.2025 im Internet unter https://www.noervenich.de/leben-
wohnen/bauen/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Homepage – Leben & Wohnen – Bauen –
Bauleitplanportal – Öffentlichkeitsbeteiligungen), oder unter vorheriger Terminvereinbarung im
Rathaus der Gemeinde Nörvenich, Bahnhofstr. 25, 52388 Nörvenich, zur Einsichtnahme und
Abgabe einer Stellungnahme bereit.
Hierzu wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.11.2025 eingeladen.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, frühzeitig zu unterrichten. Die Frühzeitige
Beteiligung wurde mit Schreiben vom 18.11.2025 bekannt gemacht und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich
18.12.2025 aufgefordert.
1) Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
2) Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung
Siehe Anlage zur Abwägung im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Frühzeitigen Beteiligung:
• Rücknahme des östlichen Änderungsbereiches
• Grundlegende Überarbeitung der Artenschutzprüfung, Stufe I, aufgrund der Teilrücknahme
des Änderungsbereiches
• Erweiterung des Änderungsbereichs auf das gesamte Betriebsgelände des
landwirtschaftlichen Betriebs, um sicherzustellen, dass die Erweiterungsbereiche im Sinne
der Landesentwicklungsplanung räumlich in einem angemessenen Verhältnis zum
bestehenden Betrieb stehen
• Ergänzung der Begründung um wesentliche Informationen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (u. a. zum Thema Bergbau),
• Ergänzung von Aussagen zum Thema Entwässerung und durch die Planung zu
erwartenden Mehrverkehr.
III: Beschlussvorschlag:
a)
Billigung des Planentwurfes
Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Entwurf sowie die zugehörigen
Planunterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
b)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur
Kenntnis und beschließt, den dort vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen und
Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen zu folgen.
c)
Öffentliche Auslegung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der
derzeit gültigen Fassung die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung der
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
Der Offenlagebeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
Text aus PDF extrahiert