Startseite › Gemeinde Nörvenich › Dokument
Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „C17“ –OT Eschweiler über Feld– (Bauturbo)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Nörvenich |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 82/2026
Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030)
HSG: 05.1 vom 10.08.2026
Sachbearbeiter: Sebastian Görgemanns
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil -
An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 23.09.2026
Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB über die Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „C17“ –OT Eschweiler über Feld– (Bauturbo)
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)
Mit Datum vom 20.07.2026 wurde bei der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Zulassung einer
Abweichung (Befreiung) von der Stellplatzverpflichtung im Rahmen des § 246e BauGB für das
Grundstück in der Gemarkung Eschweiler über Feld, Flur 10, Flurstück 233, gestellt.
Der Antrag, Lageplan sowie die Begründung zur Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes C17 sind der Vorlage beigefügt.
Durch die Neufassung des § 31 Abs. 3 BauGB wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch
erweiterte Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen die Schaffung neuen Wohnraums erleichtert.
Gemäß 31 Abs. 3 BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren
vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus
befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach Satz 1 ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht
vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche
Umweltauswirkungen hat.
Nach Prüfung des Antrags, sowie in Anbetracht der Vorgespräche mit dem Antragsteller (s. Anlage
Mailverlauf) kann festgestellt werden, dass die gewünschte Unterschreitung der festgesetzten Anzahl der
Stellplätze von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit nicht der mit dem Bebauungsplan C17 verfolgten
städtebaulichen Ordnung entspricht, welche den Willen des Rates der Gemeinde Nörvenich
widerspiegelt. Die Möglichkeiten des Bau-Turbos dürfen nicht dazu führen, die Festsetzungen eines für
den Wohnungsbau entwickelten, neuaufgestellten Bebauungsplanes zu umgehen. Dies konterkariert die
mit Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgte städtebauliche Ordnung und schafft einen Präzedenzfall
für Anfragen gleicher Art im Bereich C16 / C17. In Anbetracht der derzeit anlaufenden
Bauantragsverfahren für die Neubaugebiete in Eschweiler über Feld, wäre eine positive Befreiung ein
fatales Signal an die übrigen Erwerber.Die nachzuweisende Anzahl der Stellplätze entspricht dabei den
Anforderungen in ländlichen Gemeinden, um den Bedarf der Grunddaseinsvorsorge abdecken zu
können. Der Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen auf dem privaten Baugrundstück
dient damit der städtebaulichen Ordnung und vermeidet eine Überfrachtung des öffentlichen Raums.
III: Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss der Gemeinde Nörvenich beschließt, dem Antrag
auf Zulassung einer Abweichung (Befreiung) von der Stellplatzverpflichtung des
Bebauungsplanes C17 – Ortsteil Eschweiler über Feld - auf dem Grundstück in der
Gemarkung Eschweiler über Feld, Flur 10, Flurstück 233, nicht zu entsprechen.
Die gemeindliche Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB wird versagt.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss der Gemeinde Nörvenich beschließt, dem Antrag
auf Zulassung einer Abweichung (Befreiung) von der Stellplatzverpflichtung des
Bebauungsplanes C17 – Ortsteil Eschweiler über Feld - auf dem Grundstück in der
Gemarkung Eschweiler über Feld, Flur 10, Flurstück 233, zu entsprechen.
Die gemeindliche Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Text aus PDF extrahiert