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4. Änderung des Bebauungsplanes "Wasserpark" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Behörden und TöB sowie Bürger im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rust
Datum2026-09-23
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 3/2026-ZVT Bearbeiter: Sybille Haßler Amt/Sachgebiet: Verbandsverwaltung ZVT Telefon: 07822 8645 24 E-Mail: [email protected] erstellt am: 14.09.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Status Aktion Zweckverband Tourismus, Dienstleistungen, Freizeit 23.09.2026 öffentlich zur Entscheidung Ringsheim/Rust 4. Änderung des Bebauungsplanes "Wasserpark" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Behörden und TöB sowie Bürger im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der Veröffentlichung wird so zugestimmt. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wasserpark“ wird als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung Abweichender Beschluss einstimmig mehrheitlich Ja:………. Nein:………. Enthalten:………. Kosten/Finanzielle Auswirkungen im Haushalt: Gesamtkosten Haushaltsansatz Ausgabe ÜPL/APL Kostenstelle Sachverhalt: Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Wasserpark" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Seite 1 von 2 Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst mit ca. 1,63 ha einen Teilbereich im nördlichen Bereich des Wasserparks, südlich angrenzend an die Ringsheimer Straße. Im rechtskräftigen Bebauungsplan waren in diesem Bereich die Anlage von Stellplätzen (Pkw und Bus) sowie eine private Grünfläche (Versickerungsmulde) ausgewiesen. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Parkdecks für zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Daher wird die Änderung des B-Plans mit Ausweisung eines Baufensters für das Parkdeck erforderlich. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim ist der Änderungsbereich als Sonderbaufläche "Wasserpark / Beherbergung / Gastronomie" ausgewiesen. Im rechtskräftigen B-Plan "Wasserpark" ist die Fläche als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Privater Parkplatz ausgewiesen. Der Zeichnerische Teil wird durch ein Deckblatt geändert, die Planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend angepasst. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 07.04.2026 - 08.05.2026 veröffentlicht. Anlage(n): 1. Abwägungsvorschlag 2. Satzungsentwurf 3. Planungsrechtliche Festsetzungen und Hinweise 4. Begründung 5. Zeichnerischer Teil 6. Umweltbeitrag 7. Artenschutzrechtliche Beurteilung 8. Gutachten zur Schallimmissionsprognose 9. Übersichtsplan Wir bitten um Beachtung, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen unter Umständen nicht alle aufgeführten Anlagen veröffentlicht werden können. Beschlussvorlage ZVT 3/2026-ZVT Seite 2 von 2

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