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4. Änderung des Bebauungsplanes "Wasserpark" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Behörden und TöB sowie Bürger im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rust |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 3/2026-ZVT
Bearbeiter: Sybille Haßler
Amt/Sachgebiet: Verbandsverwaltung ZVT
Telefon: 07822 8645 24
E-Mail: [email protected]
erstellt am: 14.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Status Aktion
Zweckverband Tourismus,
Dienstleistungen, Freizeit 23.09.2026 öffentlich zur Entscheidung
Ringsheim/Rust
4. Änderung des Bebauungsplanes "Wasserpark"
- Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Behörden
und TöB sowie Bürger im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplans als Satzung nach § 10 Abs. 1
BauGB
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der Veröffentlichung
wird so zugestimmt. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wasserpark“ wird als Satzung
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung Abweichender Beschluss
einstimmig mehrheitlich Ja:………. Nein:………. Enthalten:……….
Kosten/Finanzielle Auswirkungen im Haushalt:
Gesamtkosten Haushaltsansatz Ausgabe ÜPL/APL Kostenstelle
Sachverhalt:
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Wasserpark" erfolgt im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §
13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
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Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst mit ca. 1,63 ha einen Teilbereich
im nördlichen Bereich des Wasserparks, südlich angrenzend an die Ringsheimer Straße.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan waren in diesem Bereich die Anlage von Stellplätzen (Pkw
und Bus) sowie eine private Grünfläche (Versickerungsmulde) ausgewiesen.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Errichtung eines Parkdecks für zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Daher wird die
Änderung des B-Plans mit Ausweisung eines Baufensters für das Parkdeck erforderlich.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Ettenheim ist der Änderungsbereich als Sonderbaufläche "Wasserpark / Beherbergung /
Gastronomie" ausgewiesen.
Im rechtskräftigen B-Plan "Wasserpark" ist die Fläche als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung / Privater Parkplatz ausgewiesen.
Der Zeichnerische Teil wird durch ein Deckblatt geändert, die Planungsrechtlichen
Festsetzungen entsprechend angepasst.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 07.04.2026 - 08.05.2026
veröffentlicht.
Anlage(n):
1. Abwägungsvorschlag
2. Satzungsentwurf
3. Planungsrechtliche Festsetzungen und Hinweise
4. Begründung
5. Zeichnerischer Teil
6. Umweltbeitrag
7. Artenschutzrechtliche Beurteilung
8. Gutachten zur Schallimmissionsprognose
9. Übersichtsplan
Wir bitten um Beachtung, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen unter Umständen nicht
alle aufgeführten Anlagen veröffentlicht werden können.
Beschlussvorlage ZVT 3/2026-ZVT Seite 2 von 2
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