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1. Folgeantrag zur Fortführung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Ortszentrum Lippinghausen³ | Teilhabe – Begegnung – Leben"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Hiddenhausen
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage VorlagenNr: VL-131/2026 Amt: Amt für Gemeindeentwicklung und Umwelt Aktenz.: 61 We Datum: 03.09.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Kennung Beratungsaktion Ausschuss für 22.09.2026 öffentlich empfehlend Gemeindeentwicklung und Umwelt Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend Betreff: 1. Folgeantrag zur Fortführung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Ortszentrum Lippinghausen³ | Teilhabe – Begegnung – Leben" Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den 1. Folgeantrag zur Fortführung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Ortszentrum Lippinghausen³ | Teilhabe – Begegnung – Leben“ zum 31.10.2026 bei der Bezirksregierung Detmold zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen zu erstellen, die Planungen und Kosten fortzuschreiben und den 1. Folgeantrag fristgerecht einzureichen. Finanzielle Auswirkungen: Ja Kosten: s. Sachdarstellung Finanzmittel verfügbar: s. Produkt: 009 511 001 / Sachdarstellung KBH Wirtschaftsplan Klimatische Auswirkungen: ☒ POSITIV ☐ NEGATIV ☐ NEUTRAL Begründung; Das ISEK „Ortszentrum Lippinghausen“ sieht u.a. die Neuanpflanzung von Bäumen und eine teilweise Flächenentsiegelung vor. Sachdarstellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 (Vorlagen Nr: VL-85/2025) das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Ortszentrum Lippinghausen³“ als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln beschlossen, das Städtebaufördergebiet „Ortszentrum Lippinghausen³“ als Maßnahmengebiet gemäß § 171e BauGB beschlossen, sowie die Verwaltung beauftragt, einen Erstantrag für die Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Ortszentrum Lippinghausen³“ zum 30.09.2025 fristgerecht einzureichen und der Einplanung dieser Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren zugestimmt. Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms NRW 2026 am 22.07.2026 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Gesamtmaßnahme „Ortszentrum Lippinghausen³“ in die Städtebauförderung aufgenommen. Der Erstförderbescheid seitens der Bezirksregierung Detmold steht noch aus. Es wird mit einer Förderquote von 70 % gerechnet. Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen stehen zunächst Fördermittel in Höhe von 1,25 Mio. € zur Verfügung. Diese Mittel sollen insbesondere für die erforderlichen Planungskosten der Maßnahmen „Barrierefreie Aufwertung Rathausumfeld inkl. Seite 1 von 3 Ergänzung Baumbestand“ und „Umbau und energetische Sanierung Haus der Begegnung“ sowie für das „Haus- und Hofflächenprogramm inkl. Fassadenbegrünung und Wohnumfeldgestaltung“ eingesetzt werden. Zum 31.10.2026 ist der 1. Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme bei der Bezirksregierung Detmold einzureichen. Die Verwaltung schlägt bewusst vor, auf eine mögliche Förderpause von einem Jahr zu verzichten, um die Umsetzung der im ISEK vorgesehenen Maßnahmen kontinuierlich voranzutreiben und die Gesamtmaßnahme innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums umzusetzen. Im 1. Folgeantrag werden die Planungen, die Kosten und der Fördermittelbedarf aktualisiert. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen (Auszug aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht - Stand Erstantrag zum 03.06.2026): Ausgaben € Kostenpro- Ausgangs- gnose in € unter kalkulation Anwendung des zum Index Lfd. Nr. Teilmaßnahme 30.09.2025 10,0% A B E F H I J Barrierefreie Aufwertung Rathausumfeld inkl. Ergänzung Baumbestand 1 8/28 8/29 1.422.000 3 1.849.000 (Kernmaßnahme) Aufwertung Schulumfeld Olof-Palme-Gesamtschule: 2 5/29 4/30 710.000 4 994.000 Schulhofneugestaltung Goethestr. Aufwertung Schulumfeld Olof-Palme-Gesamtschule: Umgestaltung 3 7/28 4/29 1.609.000 3 2.092.000 Sportanlagen 4 Aufwertung Spielplatz "Max-Planck-Weg" 1/28 12/28 137.000 3 178.000 Umbau und energetische Sanierung Haus der Begegnung 5 5/27 12/29 5.245.000 2 6.294.000 (Kernmaßnahme) Haus- und Hofflächenprogramm inkl. Fassadenbegrünung und 6 5/26 12/32 50.000 1 55.000 Wohnumfeldgestaltung Neuaufstellung ISEK "Ortszentrum Lippinghausen" inkl. 7 5/22 9/25 122.000 122.000 Machbarkeitsstudie Aufwertung Schulumfeld OPG Prozessmanagement inkl. Öffentlichkeitsarbeit/ 8 5/26 12/32 273.000 1 300.000 -beteiligung Ergebnis 9.568.000 11.884.000 Die aktuellen Planungsinhalte/ -stände werden in der Sitzung durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH und die beauftragten Objektplanungsbüros vorgestellt und stehen für Fragen aus der Mitte des Ausschusses zur Verfügung. Im Rahmen des 1. Folgeantrags wird möglicherweise die Förderobergrenze für die Gesamtmaßnahme festgelegt. Eine sorgfältige und belastbare Kostenplanung ist daher von besonderer Bedeutung. Kostensteigerungen bei einzelnen Maßnahmen können im weiteren Verlauf grundsätzlich nicht ohne Weiteres durch eine Erhöhung des für die jeweilige Maßnahme festgelegten Fördervolumens aufgefangen werden. Die Verwaltung wird beantragen, dass die Förderobergrenze erst mit dem 2. Folgeantrag festgelegt wird. Eine Anpassung der Mittelverteilung innerhalb der Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich möglich, sofern Mittel bei einer Einzelmaßnahme nicht in vollem Umfang benötigt werden und innerhalb der Gesamtmaßnahme auf eine andere Einzelmaßnahme übertragen werden können. Die Gesamtfinanzierung und die förderrechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten. Um die für die einzelnen Baumaßnahmen erforderlichen Fördermittel auch in den kommenden Jahren bedarfsgerecht beantragen und rechtzeitig zur Umsetzung bereitstellen zu können, sollen künftig jährlich Finanzierungsabschnitte gebildet und Förderanträge gestellt werden. In diesen werden die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen konkret benötigten Mittel ausgewiesen. Hierdurch soll eine vorausschauende Finanzierungsplanung ermöglicht und sichergestellt werden, sodass insbesondere für die anstehenden Bauphasen ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird die einzelnen Maßnahmen daher im weiteren Planungsprozess hinsichtlich Beschlussvorlage VL-131/2026 Seite 2 von 3 /tiezuaB/gnuztesmU nov gartreV /tiezuaB/gnuztesmU sib gartreV Jahre Ausg.- kalk. bis (Bau-) beginn Kosten, Zeitplan und Fördermittelbedarf fortlaufend konkretisieren und die jährlichen Finanzierungsabschnitte entsprechend bilden. Die notwendigen Finanzmittel der o.g. Maßnahmen sind im Haushalts- und Wirtschaftsplan entsprechend eingeplant sowie in der mittelfristigen Finanzplanung hinterlegt. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Der Bürgermeister Anlage(n): - keine Beschlussvorlage VL-131/2026 Seite 3 von 3

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