Startseite › Gemeinde Hiddenhausen › Dokument
1. Folgeantrag zur Fortführung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Ortszentrum Lippinghausen³ | Teilhabe – Begegnung – Leben"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hiddenhausen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VorlagenNr: VL-131/2026
Amt: Amt für Gemeindeentwicklung
und Umwelt
Aktenz.: 61 We
Datum: 03.09.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Kennung Beratungsaktion
Ausschuss für
22.09.2026 öffentlich empfehlend
Gemeindeentwicklung und Umwelt
Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
1. Folgeantrag zur Fortführung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
"Ortszentrum Lippinghausen³ | Teilhabe – Begegnung – Leben"
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den 1. Folgeantrag zur Fortführung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes „Ortszentrum Lippinghausen³ | Teilhabe – Begegnung – Leben“ zum
31.10.2026 bei der Bezirksregierung Detmold zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
hierfür erforderlichen Antragsunterlagen zu erstellen, die Planungen und Kosten fortzuschreiben
und den 1. Folgeantrag fristgerecht einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Kosten: s.
Sachdarstellung
Finanzmittel verfügbar: s. Produkt: 009 511 001 /
Sachdarstellung KBH
Wirtschaftsplan
Klimatische Auswirkungen: ☒ POSITIV ☐ NEGATIV ☐ NEUTRAL
Begründung; Das ISEK „Ortszentrum Lippinghausen“ sieht u.a. die
Neuanpflanzung von Bäumen und eine teilweise
Flächenentsiegelung vor.
Sachdarstellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 (Vorlagen Nr: VL-85/2025) das integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept „Ortszentrum Lippinghausen³“ als Grundlage für die
Beantragung von Städtebaufördermitteln beschlossen, das Städtebaufördergebiet „Ortszentrum
Lippinghausen³“ als Maßnahmengebiet gemäß § 171e BauGB beschlossen, sowie die Verwaltung
beauftragt, einen Erstantrag für die Umsetzung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzepts „Ortszentrum Lippinghausen³“ zum 30.09.2025 fristgerecht
einzureichen und der Einplanung dieser Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren
zugestimmt.
Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms NRW 2026 am 22.07.2026 durch das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
wurde die Gesamtmaßnahme „Ortszentrum Lippinghausen³“ in die Städtebauförderung
aufgenommen. Der Erstförderbescheid seitens der Bezirksregierung Detmold steht noch aus. Es
wird mit einer Förderquote von 70 % gerechnet. Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen stehen
zunächst Fördermittel in Höhe von 1,25 Mio. € zur Verfügung. Diese Mittel sollen insbesondere für
die erforderlichen Planungskosten der Maßnahmen „Barrierefreie Aufwertung Rathausumfeld inkl.
Seite 1 von 3
Ergänzung Baumbestand“ und „Umbau und energetische Sanierung Haus der Begegnung“ sowie
für das „Haus- und Hofflächenprogramm inkl. Fassadenbegrünung und Wohnumfeldgestaltung“
eingesetzt werden.
Zum 31.10.2026 ist der 1. Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme bei der
Bezirksregierung Detmold einzureichen. Die Verwaltung schlägt bewusst vor, auf eine mögliche
Förderpause von einem Jahr zu verzichten, um die Umsetzung der im ISEK vorgesehenen
Maßnahmen kontinuierlich voranzutreiben und die Gesamtmaßnahme innerhalb eines möglichst
kurzen Zeitraums umzusetzen.
Im 1. Folgeantrag werden die Planungen, die Kosten und der Fördermittelbedarf aktualisiert. Es
handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen (Auszug aus der Kosten- und
Finanzierungsübersicht - Stand Erstantrag zum 03.06.2026):
Ausgaben € Kostenpro-
Ausgangs- gnose in € unter
kalkulation Anwendung des
zum Index
Lfd.
Nr. Teilmaßnahme 30.09.2025 10,0%
A B E F H I J
Barrierefreie Aufwertung Rathausumfeld inkl. Ergänzung Baumbestand
1 8/28 8/29 1.422.000 3 1.849.000
(Kernmaßnahme)
Aufwertung Schulumfeld Olof-Palme-Gesamtschule:
2 5/29 4/30 710.000 4 994.000
Schulhofneugestaltung Goethestr.
Aufwertung Schulumfeld Olof-Palme-Gesamtschule: Umgestaltung
3 7/28 4/29 1.609.000 3 2.092.000
Sportanlagen
4 Aufwertung Spielplatz "Max-Planck-Weg" 1/28 12/28 137.000 3 178.000
Umbau und energetische Sanierung Haus der Begegnung
5 5/27 12/29 5.245.000 2 6.294.000
(Kernmaßnahme)
Haus- und Hofflächenprogramm inkl. Fassadenbegrünung und
6 5/26 12/32 50.000 1 55.000
Wohnumfeldgestaltung
Neuaufstellung ISEK "Ortszentrum Lippinghausen" inkl.
7 5/22 9/25 122.000 122.000
Machbarkeitsstudie Aufwertung Schulumfeld OPG
Prozessmanagement inkl. Öffentlichkeitsarbeit/
8 5/26 12/32 273.000 1 300.000
-beteiligung
Ergebnis 9.568.000 11.884.000
Die aktuellen Planungsinhalte/ -stände werden in der Sitzung durch die DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH und die beauftragten Objektplanungsbüros vorgestellt
und stehen für Fragen aus der Mitte des Ausschusses zur Verfügung.
Im Rahmen des 1. Folgeantrags wird möglicherweise die Förderobergrenze für die
Gesamtmaßnahme festgelegt. Eine sorgfältige und belastbare Kostenplanung ist daher von
besonderer Bedeutung. Kostensteigerungen bei einzelnen Maßnahmen können im weiteren
Verlauf grundsätzlich nicht ohne Weiteres durch eine Erhöhung des für die jeweilige Maßnahme
festgelegten Fördervolumens aufgefangen werden. Die Verwaltung wird beantragen, dass die
Förderobergrenze erst mit dem 2. Folgeantrag festgelegt wird.
Eine Anpassung der Mittelverteilung innerhalb der Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich möglich,
sofern Mittel bei einer Einzelmaßnahme nicht in vollem Umfang benötigt werden und innerhalb der
Gesamtmaßnahme auf eine andere Einzelmaßnahme übertragen werden können. Die
Gesamtfinanzierung und die förderrechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten.
Um die für die einzelnen Baumaßnahmen erforderlichen Fördermittel auch in den kommenden
Jahren bedarfsgerecht beantragen und rechtzeitig zur Umsetzung bereitstellen zu können, sollen
künftig jährlich Finanzierungsabschnitte gebildet und Förderanträge gestellt werden. In diesen
werden die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen konkret benötigten Mittel ausgewiesen. Hierdurch
soll eine vorausschauende Finanzierungsplanung ermöglicht und sichergestellt werden, sodass
insbesondere für die anstehenden Bauphasen ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Die
Verwaltung wird die einzelnen Maßnahmen daher im weiteren Planungsprozess hinsichtlich
Beschlussvorlage VL-131/2026 Seite 2 von 3
/tiezuaB/gnuztesmU
nov
gartreV
/tiezuaB/gnuztesmU
sib
gartreV
Jahre
Ausg.-
kalk.
bis
(Bau-)
beginn
Kosten, Zeitplan und Fördermittelbedarf fortlaufend konkretisieren und die jährlichen
Finanzierungsabschnitte entsprechend bilden.
Die notwendigen Finanzmittel der o.g. Maßnahmen sind im Haushalts- und Wirtschaftsplan
entsprechend eingeplant sowie in der mittelfristigen Finanzplanung hinterlegt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Bürgermeister
Anlage(n):
- keine
Beschlussvorlage VL-131/2026 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert