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Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit am Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Hiddenhausen
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage VorlagenNr: VL-105/2026 Amt: Amt für Gemeindeentwicklung Aktenz.: 61 Koe Datum: 20.08.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Kennung Beratungsaktion Ausschuss für 22.09.2026 öffentlich empfehlend Gemeindeentwicklung und Umwelt Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend Betreff: Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit am Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dass auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse der Ratsbeschluss vom 12.12.2024 zur Thematik „Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße“ nicht weiter verfolgt wird. Finanzielle Auswirkungen: - Kosten: - Finanzmittel verfügbar: - Produkt: - Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL Begründung; Sachdarstellung: Auf Grundlage des SPD-Fraktionsantrags vom 23.11.2024 und des Ratsbeschlusses vom 12.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Herford und Straßen NRW Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Fußgängersicherheit am Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße zu prüfen und zu erarbeiten. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche sahen sowohl das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford als auch Straßen NRW keine Erforderlichkeit für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Bereich des Kreisverkehrs. Das Straßenverkehrsamt teilte der Verwaltung mit, dass eine erforderliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung nur erfolgen könne, wenn zuvor eine Einigung zwischen Straßen NRW und der Gemeinde über die geplanten Anpassungen erzielt werde. Die Prüfung ergab zudem, dass Änderungen an den bestehenden verkehrlichen Regelungen einen baulichen Umbau des Kreisverkehrs voraussetzen würden. Nur durch einen entsprechenden Umbau könnten die geltenden technischen Regelwerke eingehalten und die Voraussetzungen für eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung geschaffen werden. Da Straßen NRW keinen Bedarf für einen Umbau des Kreisverkehrs sieht, wurde seitens Straßen NRW mitgeteilt, dass einem Umbau nur zugestimmt werde, wenn die Gemeinde Hiddenhausen eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung abschließt und einen wesentlichen Anteil der entstehenden Kosten übernimmt. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Prüfungen wurden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Mobilität in ihrer Sitzung am 24.03.2026 vorgestellt. Vor dem Hintergrund der o. g. erarbeiteten Seite 1 von 2 Ergebnisse wurde vorgeschlagen, von der weiteren Planung und Umsetzung von Maßnahmen abzusehen. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Der Bürgermeister Anlage(n): - keine Beschlussvorlage VL-105/2026 Seite 2 von 2

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