Startseite › Gemeinde Hiddenhausen › Dokument
Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit am Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hiddenhausen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VorlagenNr: VL-105/2026
Amt: Amt für Gemeindeentwicklung
Aktenz.: 61 Koe
Datum: 20.08.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Kennung Beratungsaktion
Ausschuss für
22.09.2026 öffentlich empfehlend
Gemeindeentwicklung und Umwelt
Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit am Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße /
Oetinghauser Straße
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse der Ratsbeschluss vom
12.12.2024 zur Thematik „Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße“ nicht
weiter verfolgt wird.
Finanzielle Auswirkungen: - Kosten: -
Finanzmittel verfügbar: - Produkt: -
Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL
Begründung;
Sachdarstellung:
Auf Grundlage des SPD-Fraktionsantrags vom 23.11.2024 und des Ratsbeschlusses vom
12.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Herford und Straßen
NRW Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Fußgängersicherheit am
Kreisverkehr Bünder Str. / Eichenstraße / Oetinghauser Straße zu prüfen und zu erarbeiten.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche sahen sowohl das Straßenverkehrsamt des Kreises
Herford als auch Straßen NRW keine Erforderlichkeit für die Umsetzung entsprechender
Maßnahmen im Bereich des Kreisverkehrs. Das Straßenverkehrsamt teilte der Verwaltung mit,
dass eine erforderliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung nur erfolgen könne, wenn zuvor eine
Einigung zwischen Straßen NRW und der Gemeinde über die geplanten Anpassungen erzielt
werde.
Die Prüfung ergab zudem, dass Änderungen an den bestehenden verkehrlichen Regelungen einen
baulichen Umbau des Kreisverkehrs voraussetzen würden. Nur durch einen entsprechenden
Umbau könnten die geltenden technischen Regelwerke eingehalten und die Voraussetzungen für
eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung geschaffen werden.
Da Straßen NRW keinen Bedarf für einen Umbau des Kreisverkehrs sieht, wurde seitens Straßen
NRW mitgeteilt, dass einem Umbau nur zugestimmt werde, wenn die Gemeinde Hiddenhausen
eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung abschließt und einen wesentlichen Anteil der
entstehenden Kosten übernimmt.
Die Ergebnisse der Abstimmungen und Prüfungen wurden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und
Mobilität in ihrer Sitzung am 24.03.2026 vorgestellt. Vor dem Hintergrund der o. g. erarbeiteten
Seite 1 von 2
Ergebnisse wurde vorgeschlagen, von der weiteren Planung und Umsetzung von Maßnahmen
abzusehen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Bürgermeister
Anlage(n):
- keine
Beschlussvorlage VL-105/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert