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Bürgerantrag / Prüfauftrag – Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Errichtung einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich Löhner Str./ Wasserfuhr
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hiddenhausen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VorlagenNr: VL-103/2026
Amt: Amt für Gemeindeentwicklung
Aktenz.: 61 Koe
Datum: 05.08.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Kennung Beratungsaktion
Ausschuss für
22.09.2026 öffentlich beschließend
Gemeindeentwicklung und Umwelt
Betreff:
Bürgerantrag / Prüfauftrag – Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit durch die Errichtung einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich Löhner
Str./ Wasserfuhr
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: -- Kosten: --
Finanzmittel verfügbar: -- Produkt: --
Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL
Begründung;
Sachdarstellung:
Der als Anlage beigefügte Bürgerantrag/ Prüfauftrag gem. § 24 GO NRW wurde gestellt. Der
Antragssteller wies ergänzend darauf hin, dass es sich bei der im Antrag vorgeschlagenen Ampel
um eine Bedarfsampel handelt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Ergänzende Informationen der Verwaltung:
Bei der Löhner Straße L782 handelt es sich um eine Landesstraße. Die direkte Zuständigkeit liegt
somit nicht bei der Gemeinde Hiddenhausen. Der Gemeinde Hiddenhausen obliegt das Recht,
bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung an Landesstraßen gegenüber der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herford und des Landesbetriebs Straßenbau NRW
anzuzeigen und somit eine entsprechende Umsetzung anzuregen.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Ei 18
„Großflächiger Einzelhandel zwischen Einigkeitstraße und Löhner Straße -L 782-“ hat die
Ingenieurplanung Wallenhorst eine Verkehrsuntersuchung u.a. für die Löhner Straße L782
durchgeführt. Durch die Verkehrsuntersuchung sollte geprüft werden, ob die zu erwartenden
Verkehrsmengen sicher und mit einer ausreichenden Verkehrsqualität über das vorhandene
Straßennetz abgewickelt werden können bzw. welche Maßnahmen dafür ggf. erforderlich sind.
Untersucht wurde die Anbindung des Sondergebietes an die Löhner Straße L782, die Verteilung
des Verkehrs unter Berücksichtigung der Entwidmung der Kurze Straße und die Kreuzung Löhner
Straße L782 / Bünder Straße L545, mit folgendem Ergebnis: „Das Fachmarktzentrum kann in der
vorgesehenen Form und Größe an die Löhner Straße L782 und Einigkeitstraße angebunden
werden. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des Verkehrsaufkommens sind am Knotenpunkt
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Löhner Straße L782/ Ein- und Auffahrt FMZ/ Sternberger Straße Linkabbiegespuren auf der
Löhner Straße L782 zu empfehlen. Auf eine Untersuchung der Erforderlichkeit einer
signaltechnischen Sicherung der Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden.”
Bei Einhaltung der o.g. Maßnahmen (Linksabbiegerspur) ist eine leistungsfähige und sichere
Erschließung des geplanten Sondergebietes in Hiddenhausen möglich. Den Empfehlungen aus
der v.g. Verkehrsuntersuchung ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herford sowie der
Landesbetrieb Straßenbau NRW gefolgt.
Eine Unfallhäufungsstelle liegt in diesem Kreuzungsbereich nicht vor.
Der Bürgermeister
Anlage(n):
1. Anregung Bürgerantrag Verkehrssicherheit
Beschlussvorlage VL-103/2026 Seite 2 von 2
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