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Bürgerantrag / Prüfauftrag – Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Errichtung einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich Löhner Str./ Wasserfuhr

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Hiddenhausen
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage VorlagenNr: VL-103/2026 Amt: Amt für Gemeindeentwicklung Aktenz.: 61 Koe Datum: 05.08.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Kennung Beratungsaktion Ausschuss für 22.09.2026 öffentlich beschließend Gemeindeentwicklung und Umwelt Betreff: Bürgerantrag / Prüfauftrag – Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Errichtung einer Ampelanlage im Kreuzungsbereich Löhner Str./ Wasserfuhr Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen: -- Kosten: -- Finanzmittel verfügbar: -- Produkt: -- Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL Begründung; Sachdarstellung: Der als Anlage beigefügte Bürgerantrag/ Prüfauftrag gem. § 24 GO NRW wurde gestellt. Der Antragssteller wies ergänzend darauf hin, dass es sich bei der im Antrag vorgeschlagenen Ampel um eine Bedarfsampel handelt. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Ergänzende Informationen der Verwaltung: Bei der Löhner Straße L782 handelt es sich um eine Landesstraße. Die direkte Zuständigkeit liegt somit nicht bei der Gemeinde Hiddenhausen. Der Gemeinde Hiddenhausen obliegt das Recht, bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung an Landesstraßen gegenüber der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herford und des Landesbetriebs Straßenbau NRW anzuzeigen und somit eine entsprechende Umsetzung anzuregen. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Ei 18 „Großflächiger Einzelhandel zwischen Einigkeitstraße und Löhner Straße -L 782-“ hat die Ingenieurplanung Wallenhorst eine Verkehrsuntersuchung u.a. für die Löhner Straße L782 durchgeführt. Durch die Verkehrsuntersuchung sollte geprüft werden, ob die zu erwartenden Verkehrsmengen sicher und mit einer ausreichenden Verkehrsqualität über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden können bzw. welche Maßnahmen dafür ggf. erforderlich sind. Untersucht wurde die Anbindung des Sondergebietes an die Löhner Straße L782, die Verteilung des Verkehrs unter Berücksichtigung der Entwidmung der Kurze Straße und die Kreuzung Löhner Straße L782 / Bünder Straße L545, mit folgendem Ergebnis: „Das Fachmarktzentrum kann in der vorgesehenen Form und Größe an die Löhner Straße L782 und Einigkeitstraße angebunden werden. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des Verkehrsaufkommens sind am Knotenpunkt Seite 1 von 2 Löhner Straße L782/ Ein- und Auffahrt FMZ/ Sternberger Straße Linkabbiegespuren auf der Löhner Straße L782 zu empfehlen. Auf eine Untersuchung der Erforderlichkeit einer signaltechnischen Sicherung der Ein- und Ausfahrt kann verzichtet werden.” Bei Einhaltung der o.g. Maßnahmen (Linksabbiegerspur) ist eine leistungsfähige und sichere Erschließung des geplanten Sondergebietes in Hiddenhausen möglich. Den Empfehlungen aus der v.g. Verkehrsuntersuchung ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herford sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW gefolgt. Eine Unfallhäufungsstelle liegt in diesem Kreuzungsbereich nicht vor. Der Bürgermeister Anlage(n): 1. Anregung Bürgerantrag Verkehrssicherheit Beschlussvorlage VL-103/2026 Seite 2 von 2

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