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Beschluss über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) Einbringer: Verwaltung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Oberkrämer |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
G O
EM EIN D E B ER K R Ä M ER
Drucksache-Nr: DS-498/2026
Beratungsgegenstand:
Beschluss über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige
gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie)
Einbringer: Verwaltung
Anlagen:
Entwurf der Zuwendungsrichtlinie
Beratungsfolge
Gremium Sitzungsdatum Beratungszweck Öffentlichkeitsstatus Empfehlung
Ja Nein
Ausschuss für Ordnung, 09.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung
Soziales und Umwelt
Hauptausschuss 24.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung
Gemeindevertretung 08.10.2026 Entscheidung Öffentliche Sitzung
Einreicher:
Hauptamt Bau- und Ordnungsamt
Kämmerei
Büro des Bürgermeisters
Bestätigung Amtsleiter:
18.08.26 Unterschrift:
Bestätigung Justitiar:
Unterschrift:
Bestätigung Kämmerei: Haushaltsmäßige Berührung: Ja Nein
Unterschrift:
Bestätigung Bürgermeister:
Unterschrift:
2140515605
Seite 2
Drucksache-Nr.: DS-498/2026
Beschlusswortlaut:
Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an
ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie)
In der vorliegenden Form.
dd
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 23
davon anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Aufgrund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg waren Mitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Begründung:
Die Zuwendungsrichtlinie wurde neben redaktionellen Anpassungen inhaltlich überarbeitet und
ergänzt.
Im Bereich der Anerkennung von Betriebskosten wurde § 6 Nr. 4 um den Tatbestand der
Gebäudereinigung erweitert. Die Regelung betrifft Gebäude, die im Eigentum der Gemeinde
Oberkrämer stehen und von Vereinen genutzt werden. Es liegt im Interesse der Gemeinde,
dass diese Gebäude regelmäßig und fachgerecht gereinigt werden. Eine unterlassene
Unterhaltsreinigung kann langfristig zu einer Verschlechterung des Gebäudezustands und
damit zu erhöhtem Sanierungs- und Unterhaltungsaufwand führen.
Vorgesehen ist eine Zuwendung von bis zu 2.100 Euro jährlich je Objekt bei nachgewiesenen
Reinigungskosten in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit
einer Gesamtzuwendung von bis zu 12.600 Euro jährlich zu rechnen.
Darüber hinaus wurde die Richtlinie um Regelungen zur Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen ergänzt. Künftig wird zwischen laufende Vereinszuwendungen und einmalige
zweckgebundene Investitionszuwendungen. Die Richtlinie selbst trifft keine Festlegung über die
jährlich hierfür verfügbaren Haushaltsmittel. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel
erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Gemeindeverwaltung würde für 2027
einen Haushaltsansatz i. H. v. 5.000 Euro vorschlagen und in den Haushalt einstellen.
Datum/Unterschrift
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