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Beschluss über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) Einbringer: Verwaltung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeOberkrämer
Datum2026-09-24
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G O EM EIN D E B ER K R Ä M ER Drucksache-Nr: DS-498/2026 Beratungsgegenstand: Beschluss über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) Einbringer: Verwaltung Anlagen: Entwurf der Zuwendungsrichtlinie Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Beratungszweck Öffentlichkeitsstatus Empfehlung Ja Nein Ausschuss für Ordnung, 09.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung Soziales und Umwelt Hauptausschuss 24.09.2026 Vorberatung Öffentliche Sitzung Gemeindevertretung 08.10.2026 Entscheidung Öffentliche Sitzung Einreicher: Hauptamt Bau- und Ordnungsamt Kämmerei Büro des Bürgermeisters Bestätigung Amtsleiter: 18.08.26 Unterschrift: Bestätigung Justitiar: Unterschrift: Bestätigung Kämmerei: Haushaltsmäßige Berührung: Ja Nein Unterschrift: Bestätigung Bürgermeister: Unterschrift: 2140515605 Seite 2 Drucksache-Nr.: DS-498/2026 Beschlusswortlaut: Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) In der vorliegenden Form. dd Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 23 davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Aufgrund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg waren Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Begründung: Die Zuwendungsrichtlinie wurde neben redaktionellen Anpassungen inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Im Bereich der Anerkennung von Betriebskosten wurde § 6 Nr. 4 um den Tatbestand der Gebäudereinigung erweitert. Die Regelung betrifft Gebäude, die im Eigentum der Gemeinde Oberkrämer stehen und von Vereinen genutzt werden. Es liegt im Interesse der Gemeinde, dass diese Gebäude regelmäßig und fachgerecht gereinigt werden. Eine unterlassene Unterhaltsreinigung kann langfristig zu einer Verschlechterung des Gebäudezustands und damit zu erhöhtem Sanierungs- und Unterhaltungsaufwand führen. Vorgesehen ist eine Zuwendung von bis zu 2.100 Euro jährlich je Objekt bei nachgewiesenen Reinigungskosten in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit einer Gesamtzuwendung von bis zu 12.600 Euro jährlich zu rechnen. Darüber hinaus wurde die Richtlinie um Regelungen zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen ergänzt. Künftig wird zwischen laufende Vereinszuwendungen und einmalige zweckgebundene Investitionszuwendungen. Die Richtlinie selbst trifft keine Festlegung über die jährlich hierfür verfügbaren Haushaltsmittel. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung. Die Gemeindeverwaltung würde für 2027 einen Haushaltsansatz i. H. v. 5.000 Euro vorschlagen und in den Haushalt einstellen. Datum/Unterschrift

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