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Bebauungsplan „Rütte“ 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, Billigung des Änderungsentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Laufenburg |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage zu TOP Nr. 4 der öffentlichen Verhandlung
des Gemeinderates am Montag, 21. September 2026
400 Stadtbauamt | Ramona Bartsch Vorlage Nr. 116/2026
Bebauungsplan „Rütte“
2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, Billigung
des Änderungsentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2
BauGB
Sachstand:
I. Anlass der Bebauungsplanänderung
Der Bebauungsplan „Rütte“ soll geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die ge-
plante Ansiedlung einer Spielhalle zu schaffen. Die in Laufenburg (Baden) ansässige Firma Play Company
GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück Flst.Nr. 351/4 ein Gebäude für eine Spielhalle und weitere gewerbli-
che Nutzungen zu errichten. Aufgrund neuer gesetzlicher Abstandsvorgaben musste die im Laufenpark be-
findliche Spielothek „Number One 3“ bereits zum 31.12.2025 schließen. Die Spielothek „Number One 2“
muss bis zum 31.12.2026 geschlossen werden. Die Spielothek „Number One 1“ verbleibt im Laufenpark und
hat eine Erlaubnis bis zum 31.03.2040.
Der neu geplante Standort in Luttingen ist insofern ein Ersatz für die beiden aufzugebenden Betriebe im Lau-
fenpark.
Dem Ansiedlungsvorhaben der Spielhalle steht hier insbesondere eine Festsetzung innerhalb des ausgewie-
senen Gewerbegebietes entgegen, wonach Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO – und dies betrifft Ver-
gnügungsstätten, denen auch eine Spielhalle zuzurechnen ist – grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Zu-
lassung eines Ersatzstandortes für die aufzugebene Spielothek im Laufenpark wird seitens der Stadt Laufen-
burg (Baden) befürwortet, denn es gilt die Ansiedlung von Vergnügungsstätten nach städtebaulichen Ge-
sichtspunkten zu steuern und nicht etwa – aus welchen anderen Erwägungen auch immer – einen faktischen
Ausschluss dieser Nutzung im gesamten Stadtgebiet herbeizuführen.
Weiterhin wird die anstehende Veränderung zum Anlass genommen, auch die Zulässigkeit von Einzelhandels-
flächen im Plangebiet an die in neueren Gewerbegebietsbebauungsplänen geltende Regelung anzupassen.
Konzept:
II. Ziele und Zwecke der Planänderung
Die Stadt beabsichtigt, mit der vorliegenden 2. Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Zulässig-
keitsvoraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung einer Spielhalle als Ersatzstandort für die aufzuge-
benden Spielhallen im Gebiet Laufenpark zu schaffen. Außerdem wird die Zulässigkeit von Einzelhandel im
Gebiet auf die Verbindung mit einem Handwerksbetrieb oder einer eigenen Produktion am Standort be-
grenzt.
III. Verfahren
Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Bebauungs-
planänderung kann somit im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden.
IV. Flächennutzungsplan
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Laufenburg (Baden) liegt das Plangebiet innerhalb der dargestell-
ten Gewerbebauflächen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird aus den Darstellungen des Flächennut-
zungsplanes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Finanzierung:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt der Vorhabenträger.
Beschlussvorschlag:
Zur Einleitung des 2. Bebauungsplanänderungsverfahrens „Rütte“ beantragt die Verwaltung, folgendes zu be-
schließen:
1. Für den im Abgrenzungsplan vom 21.09.2026 dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan ge-
ändert.
2. Der Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung „Rütte“ vom 21.09.2026 wird gebilligt.
3. Der Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung „Rütte“ mit Begründung in der Fassung vom 21.09.2026
wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ulrich Krieger
Bürgermeister
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