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Beratung und Beschlussempfehlung über die Stellungnahme zur unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Süderbrarup |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Süderbrarup Abteilung: Leitender Verwaltungsbeamter
Der Amtsvorsteher Bearbeiter: Marc Herzig
Aktenzeichen: 031.81
Datum: 07.09.2026
BESCHLUSSVORLAGE
AA-FA-001/2026
Beratung- und Beschlussempfehlung über eine Stellungnahme zum Prüfbericht über die
durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung im Jahr 2026
Beratungsfolge Beratung Termin TOP
Finanzausschuss Amt öffentlich 21.09.2026 4.
Sachverhalt:
Der Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung (GPA) des Kreises Schleswig-Flensburg hat im
Jahr 2026 eine unvermutete überörtliche Prüfung der Finanzbuchhaltung des Amtes Süderbrarup
sowie der Finanzbuchhaltung der vom Amt verwalteten Zweckverbände durchgeführt.
Der Prüfungsbericht enthält vier Prüfbemerkungen. Zu diesen wird wie folgt Stellung genommen:
Bemerkung 1: Allgemeines
Das GPA bittet, die Bestellung der stellvertretenden Verantwortlichen der Finanzbuchhaltung hin-
sichtlich der zugrunde gelegten Rechtsgrundlage zu überprüfen und entsprechend des § 90 Abs. 2
GO zu korrigieren.
Die Bestellung wurde hinsichtlich der zugrunde gelegten Rechtsgrundlage angepasst.
Bemerkung 2: Ermittlung des Finanzmittelbestandes
Das GPA bittet, die Nachweise über die Auflösung des im Prüfbericht bezeichneten Kontos im
Rahmen der Stellungnahme vorzulegen.
Die Amtskasse hat die erforderlichen Nachweise bei den beteiligten Kreditinstituten angefordert
und wird diese dem Gemeindeprüfungsamt vorlegen.
Bemerkung 3: Dienstanweisungen (DA)
Das GPA weist darauf hin, dass die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung in zwei Punkten
zu aktualisieren ist.
Die Dienstanweisung wird hinsichtlich der im Prüfbericht genannten Punkte aktualisiert.
Bemerkung 4: Örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltung und der Gebührenkassen
Das GPA stellt fest, dass die örtlichen Prüfungen der Gebührenkassen künftig in den vorgesehe-
nen Intervallen durchzuführen sind.
Die örtlichen Prüfungen der Gebührenkassen werden zukünftig in den vorgesehenen Intervallen
durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt das Ergebnis der durchgeführten unvermuteten überörtlichen Prüfung
der Finanzbuchhaltung zur Kenntnis. Den im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und
Empfehlungen des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung wird unter verwaltungsseiti-
ger Auswertung und Beachtung Rechnung getragen.
Anlagen:
Bericht über die gem. §§ 3 und 5 Abs. 1 Nr. 2 KPG durchgeführte unvermutete Kassenprüfung
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