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Beratung und Beschlussempfehlung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Arnstein |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Arnstein
y
Laufende Nr. der Sitzungsvorlage Datum
SITZUNGSVORLAGE 105-13-2026 10. September 2026
Amt Telefon (für Rückfragen)
hlaupt- und Finanzausschuss Bürgermeisterin 03473/9622 100
Beratungsgegenstand
Beratung und Beschlussempfehlung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines
gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG)
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Arnstein folgende
Beschlussfassung:
1. Der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung, Planung und Initiierung eines
gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG) sowie zur
Regelung der Vorlaufkosten und der Ableitung künftiger Gesellschafteranteile
zwischen der Stadt Aschersleben, der Stadt Falkenstein/Harz, der Stadt Seeland
und der Stadt Arnstein wird zugestimmt.
2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinbarung für die Stadt Arnstein zu
unterzeichnen und alte zur Umsetzung der Vereinbarung erforderlichen
Maßnahmen zu veranlassen.
3. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nach Unterzeichnung gemäß den
Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in
Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Arnstein öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsfolge l öffentliche II nicht öffentliche Behandlung
Gremium Sitzungs- Abstimmungsergebnis
(Abkürz.) termin
angenommen angenommen Antrag Sonstiges
laut Antrag mit Änderung abgelehnt (Zurückstellung,
Verweisung)
H FA 22.09.2026
BOVA 24.09.2026
SR 13.08.2026
Entstehen Kosten X|ja nein
wenn ja
II Deckungsvorschlag
Veranschlagung im laufenden Haushalt
Sitzungsvorlage Stadt Arnstein Amtsperiode 2024-2029 Seite 1 von 3
Erläuterung
Der Stadtrat hat am 05.02.2026 mit den Beschlüssen 121-12-2026 und 122-12-2026 die
Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und
Industriegebietes im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/hlarz
und Seeland" bestätigt und die Bürgermeisterin zum Aufbau einer Organisationsstruktur für die
Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes ermächtigt.
Zur Vorbereitung der Gründung einer interkommunalen Entwicklungsgesellschaft
(gegebenenfalls in der Rechtsform einer GmbH) ist es erforderlich, die Zusammenarbeit
zwischen den Kooperationsstädten, die Übernahme und Abrechnung der im Vorfeld der
Gründung entstehenden Kosten sowie die Ableitung der künftigen Gesellschafteranteile in
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln.
Mit dem Abschluss der Vereinbarung wird die Grundlage für eine Vertiefung der
interkommunalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der „Kooperationsvereinbarung zur
Zusammenarbeit zwischen den Städten Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und
Arnstein" vom 02.06.2016 geschaffen.
Die vorliegende Vereinbarung legt insbesondere fest:
1. die Aufgaben und Zuständigkeiten in der Vorlaufphase sowie das Verfahren zur
Herbeiführung der erforderlichen kommunalen Beschlüsse,
2. die zu berücksichtigenden Kostenarten einschließlich einer verbindlichen
Gesamtbudgetdeckelung (absolutes Limit bei 150.000 EUR mit automatischem
Schwellenwert-Warnsystem bei 80 %),
3. die Verteilung der Vorlaufkosten (Stadt Aschersleben: 55 %, Stadt Falkenstein/Harz: 15
%, Stadt Seeland: 15 %, Stadt Arnstein: 15 %) sowie die proportionale Haftungsverteilung
im Innenverhältnis,
4. das Freigabe-, Budget- und Konfliktbeilegungsverfahren (inklusive klarer Wertgrenzen für
Abstimmungen in der Steuergruppe und einem verbindlichen Mediationsverfahren bei
Blockaden),
5. die Ableitung der künftigen Gesellschafteranteile an einer noch zu gründenden
Entwicklungsgesellschaft ohne private Investoren (analog zum Kostenschlüssel) bzw. das
Verfahren bei einer Beteiligung privater Dritter,
6. die Rechte an Arbeitsergebnissen, eine klare Abwicklungs- und Eigentumsregelung bei
einem Projektabbruch, detaillierte Fristen für einen vorzeitigen Austritt einzelner
Kommunen sowie die Anpassung der Vereinbarung bei veränderten
Rahmenbedingungen oder aufsichtsbehördlichen Genehmigungsvorbehalten.
Die Stadt Aschersleben ist im Rahmen des Projekts für die Abwicklung und Abrechnung der
Vorlaufkosten zuständig.
Die Stadt Arnstein trägt 15 % der in der Vorlaufphase entstehenden und nach dem
Freigabeverfahren genehmigten Kosten, die Stadt Aschersleben trägt 55 % und die zwei
anderen Kooperationsstädte jeweils 15 %.
Sitzungsvorlage Stadt Arnstein Amtsperiode 2024-2029 Seite 2 von 3
Der Stadtrat kann die Vereinbarung auf Grundlage von:
o §45 Abs. 2 Ziffer 17 KVG LSA (Zuständigkeit des Stadtrates),
o §§129 ff. KVG LSA (interkommunale Zusammenarbeit, Beteiligungen),
o §3 GKG LSA (öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Gemeinden)
o und §§ 54 ff. VwVfG (öffentlich-rechtlicher Vertrag)
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die gemeinschaftlich zu tragenden Vorlaufkosten der Kooperationsstädte sind gemäß § 4 Abs.
4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf insgesamt 150.000 € begrenzt. Der auf die Stadt
Arnstein entfallende Kostenanteil beträgt gemäß § 5 Abs. 1 15 % und damit bei vollständiger
Ausschöpfung des Gesamtbudgets grundsätzlich 22.500 €.
Für das hlaushaltsjahr 2027 wurden entsprechende Mittel in Höhe von 22.500 € eingeplant.
Eigene Personal- und Sachkosten der Stadt Arnstein werden von der Stadt selbst getragen
und sind nicht Bestandteil der zwischen den Kooperationsstädten aufzuteilenden
Vorlaufkosten.
Durch die Vereinbarung werden keine Verpflichtungen zur Übernahme späterer Investitions-,
Folge- oder Betriebskosten begründet. Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung
bleibt gesonderten vertraglichen Regelungen und den entsprechenden Beschlüssen der
beteiligten Vertretungskörperschaften vorbehalten.
'^3
Arnstein, den 10.09.2026
Klaus
Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale
Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunaten Gewerbe- und
Industriegebietes (IKG) sowie zur Regelung der Vorlaufkosten und der Ableitung künftiger
Gesellschafteranteile
Sitzungsvorlage Stadt Arnstein Amtsperiode 2024-2029 Seite 3 von 3
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