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Beratung und Beschlussempfehlung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeArnstein
Datum2026-09-22
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Stadt Arnstein y Laufende Nr. der Sitzungsvorlage Datum SITZUNGSVORLAGE 105-13-2026 10. September 2026 Amt Telefon (für Rückfragen) hlaupt- und Finanzausschuss Bürgermeisterin 03473/9622 100 Beratungsgegenstand Beratung und Beschlussempfehlung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG) Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Arnstein folgende Beschlussfassung: 1. Der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung, Planung und Initiierung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG) sowie zur Regelung der Vorlaufkosten und der Ableitung künftiger Gesellschafteranteile zwischen der Stadt Aschersleben, der Stadt Falkenstein/Harz, der Stadt Seeland und der Stadt Arnstein wird zugestimmt. 2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinbarung für die Stadt Arnstein zu unterzeichnen und alte zur Umsetzung der Vereinbarung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. 3. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nach Unterzeichnung gemäß den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Arnstein öffentlich bekannt zu machen. Beratungsfolge l öffentliche II nicht öffentliche Behandlung Gremium Sitzungs- Abstimmungsergebnis (Abkürz.) termin angenommen angenommen Antrag Sonstiges laut Antrag mit Änderung abgelehnt (Zurückstellung, Verweisung) H FA 22.09.2026 BOVA 24.09.2026 SR 13.08.2026 Entstehen Kosten X|ja nein wenn ja II Deckungsvorschlag Veranschlagung im laufenden Haushalt Sitzungsvorlage Stadt Arnstein Amtsperiode 2024-2029 Seite 1 von 3 Erläuterung Der Stadtrat hat am 05.02.2026 mit den Beschlüssen 121-12-2026 und 122-12-2026 die Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/hlarz und Seeland" bestätigt und die Bürgermeisterin zum Aufbau einer Organisationsstruktur für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes ermächtigt. Zur Vorbereitung der Gründung einer interkommunalen Entwicklungsgesellschaft (gegebenenfalls in der Rechtsform einer GmbH) ist es erforderlich, die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationsstädten, die Übernahme und Abrechnung der im Vorfeld der Gründung entstehenden Kosten sowie die Ableitung der künftigen Gesellschafteranteile in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln. Mit dem Abschluss der Vereinbarung wird die Grundlage für eine Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der „Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen den Städten Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und Arnstein" vom 02.06.2016 geschaffen. Die vorliegende Vereinbarung legt insbesondere fest: 1. die Aufgaben und Zuständigkeiten in der Vorlaufphase sowie das Verfahren zur Herbeiführung der erforderlichen kommunalen Beschlüsse, 2. die zu berücksichtigenden Kostenarten einschließlich einer verbindlichen Gesamtbudgetdeckelung (absolutes Limit bei 150.000 EUR mit automatischem Schwellenwert-Warnsystem bei 80 %), 3. die Verteilung der Vorlaufkosten (Stadt Aschersleben: 55 %, Stadt Falkenstein/Harz: 15 %, Stadt Seeland: 15 %, Stadt Arnstein: 15 %) sowie die proportionale Haftungsverteilung im Innenverhältnis, 4. das Freigabe-, Budget- und Konfliktbeilegungsverfahren (inklusive klarer Wertgrenzen für Abstimmungen in der Steuergruppe und einem verbindlichen Mediationsverfahren bei Blockaden), 5. die Ableitung der künftigen Gesellschafteranteile an einer noch zu gründenden Entwicklungsgesellschaft ohne private Investoren (analog zum Kostenschlüssel) bzw. das Verfahren bei einer Beteiligung privater Dritter, 6. die Rechte an Arbeitsergebnissen, eine klare Abwicklungs- und Eigentumsregelung bei einem Projektabbruch, detaillierte Fristen für einen vorzeitigen Austritt einzelner Kommunen sowie die Anpassung der Vereinbarung bei veränderten Rahmenbedingungen oder aufsichtsbehördlichen Genehmigungsvorbehalten. Die Stadt Aschersleben ist im Rahmen des Projekts für die Abwicklung und Abrechnung der Vorlaufkosten zuständig. Die Stadt Arnstein trägt 15 % der in der Vorlaufphase entstehenden und nach dem Freigabeverfahren genehmigten Kosten, die Stadt Aschersleben trägt 55 % und die zwei anderen Kooperationsstädte jeweils 15 %. Sitzungsvorlage Stadt Arnstein Amtsperiode 2024-2029 Seite 2 von 3 Der Stadtrat kann die Vereinbarung auf Grundlage von: o §45 Abs. 2 Ziffer 17 KVG LSA (Zuständigkeit des Stadtrates), o §§129 ff. KVG LSA (interkommunale Zusammenarbeit, Beteiligungen), o §3 GKG LSA (öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Gemeinden) o und §§ 54 ff. VwVfG (öffentlich-rechtlicher Vertrag) beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Die gemeinschaftlich zu tragenden Vorlaufkosten der Kooperationsstädte sind gemäß § 4 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf insgesamt 150.000 € begrenzt. Der auf die Stadt Arnstein entfallende Kostenanteil beträgt gemäß § 5 Abs. 1 15 % und damit bei vollständiger Ausschöpfung des Gesamtbudgets grundsätzlich 22.500 €. Für das hlaushaltsjahr 2027 wurden entsprechende Mittel in Höhe von 22.500 € eingeplant. Eigene Personal- und Sachkosten der Stadt Arnstein werden von der Stadt selbst getragen und sind nicht Bestandteil der zwischen den Kooperationsstädten aufzuteilenden Vorlaufkosten. Durch die Vereinbarung werden keine Verpflichtungen zur Übernahme späterer Investitions-, Folge- oder Betriebskosten begründet. Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung bleibt gesonderten vertraglichen Regelungen und den entsprechenden Beschlüssen der beteiligten Vertretungskörperschaften vorbehalten. '^3 Arnstein, den 10.09.2026 Klaus Bürgermeisterin Anlagen: Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunaten Gewerbe- und Industriegebietes (IKG) sowie zur Regelung der Vorlaufkosten und der Ableitung künftiger Gesellschafteranteile Sitzungsvorlage Stadt Arnstein Amtsperiode 2024-2029 Seite 3 von 3

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