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Bürgerantrag des Herrn Kai Schmid, FDP Ortsverband, vom 10.06.2026 auf Prüfung zur Errichtung eines Schulzentrums in Xanten

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeXanten
Datum2026-09-22
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Stadt Xanten Drucksache ST Der Bürgermeister - öffentlich - St 25/348 Fachbereich Bildung, Sport, Kultur und Demografie Datum: 22.07.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Schule, Sport und Kultur 22.09.2026 Vorberatung Hauptausschuss 01.10.2026 Vorberatung Rat 06.10.2026 Beschluss Betreff: Bürgerantrag des Herrn Kai Schmid, FDP Ortsverband, vom 10.06.2026 auf Prüfung zur Er­ richtung eines Schulzentrums in Xanten Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag des Antragsstellers: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob als Alternative zur aktuellen Lage, für die weiterführen- den Schulen in Xanten ein gemeinsames „Schulzentrum“ entwickelt werden kann, in dem sowohl das Städtische Stiftsgymnasium als auch die Willi-Fährmann-Gesamtschule auf einem gemeinsa- men, modernen Schulcampus angesiedelt werden. Dabei sollen beide Schulformen organisatorisch eigenständig bleiben, jedoch infrastrukturelle Ein- richtungen gemeinsam nutzen. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen dieser Prüfung insbesondere folgende Aspekte darzustel- len: 1. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Schulzentrums mit zwei eigenstän- digen Schulformen auf einem gemeinsamen Standort. 2. Finanzielle Auswirkungen, insbesondere ein Vergleich zwischen einem Neubau bzw. einer Sanierung beider einzelner Schulstandorte und der Errichtung eines gemeinsamen Schul- campus. 3. Städtebauliche und infrastrukturelle Möglichkeiten am Standort der bestehenden Willi- Fährmann-Gesamtschule bzw. an anderen geeigneten Flächen im Stadtgebiet. 4. Potenziale für gemeinsame Nutzung von Einrichtungen wie Mensa, Sporthalle, Schwimm- bad, Fachräumen, Ganztagsbereichen und Außenanlagen. 5. Auswirkungen auf Schülerzahlen und Schulentwicklung, einschließlich der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Nachbarkommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. 6. Mögliche Veräußerung oder alternative Nutzung der bisherigen Schulstandorte im Falle einer Standortkonzentration. Die Ergebnisse sollen dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen in Form eines konzeptionel- len Berichtes mit Kostenschätzung und Variantenvergleich vorgestellt werden. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Rat der Stadt Xanten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass die im Antrag dargestellte Fragestellung bereits im Rahmen der Projektentwicklung zum Neubau des Städtischen Stiftsgymnasiums durch den Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten bzw. das Techni- sche Dezernat untersucht und den politischen Gremien vorgestellt wurde. Aufgrund der dargestell- ten planungsrechtlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen wird der Antrag als erledigt betrachtet. Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung: Sachverhalt: Es wird auf den beigefügten Antrag von Herrn Schmid verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Die dem Antrag zugrundliegende Fragestellung zur Entwicklung eines Schulcampus im Freiraum außerhalb des bisherigen Siedlungsraumes der Stadt Xanten wurde bereits im Zuge der Beratungen über die Machbarkeitsstudie auf Basis des Phase-0-Prozesses in den Jahren 2019 und 2020 in die Diskussion eingebracht und aus verschiedenen inhaltlichen Gründen nicht weiterverfolgt, so dass der Rat der Stadt Xanten schließlich die Verwaltung mit der Planung eines Neubaus am Standort des derzeitigen Sportplatzes des städtischen Stiftsgymnasiums beauftragte. Im Rahmen der Projek- tentwicklung zum Neubau des Städtischen Stiftsgymnasiums kam die Fragestellung erneut auf, wurde daraufhin nochmals durch die technische Abteilung untersucht und den politischen Gremien (Verwaltungsvorlage DS 25/318 nebst Anlagen) vorgestellt. Im Rahmen dieser Variantenbetrach- tung wurde ausdrücklich auch die Errichtung eines gemeinsamen Schulcampus für das Städtische Stiftsgymnasium und die Willi-Fährmann-Gesamtschule an einem neuen Standort betrachtet. Die Variantenuntersuchung zeigt auf, dass die Realisierung eines gemeinsamen Campus umfang- reiche zusätzliche Verfahrensschritte erforderlich machen würde. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung einer Vorplanung, die Änderung des Regionalplanes, die Änderung des Flächennut- zungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der erforderliche Grunderwerb sowie die an- schließenden Vergabe- und Planungsverfahren. Erst nach Abschluss dieser Verfahrensschritte könnte mit der eigentlichen Hochbauplanung begonnen werden. Nach der vorgestellten Terminplanung könnte ein Baubeschluss für einen gemeinsamen Campus frühestens im Jahr 2032 erfolgen. Die Fertigstellung wäre erst für das zweite Quartal 2042 zu erwar- ten. Demgegenüber ist für den Neubau des Städtischen Stiftsgymnasiums eine Fertigstellung bereits im ersten Quartal 2031 vorgesehen. Die Umsetzung eines gemeinsamen Campus würde somit zu einer Verzögerung von rund elf Jahren führen. Darüber hinaus zeigt die Variantenuntersuchung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf. Für den Neubau des Städtischen Stiftsgymnasiums werden Investitionskosten von rund 78 Mio. € ver- anschlagt. Für die Realisierung eines gemeinsamen Campus mit der Willi-Fährmann-Gesamtschule, einer Dreifachsporthalle und den dazugehörigen Außenanlagen ergeben sich unter den im letzten Sitzungszyklus vorgestellten Rahmenbedingungen hingegen sehr grob kalkulierte Investitionskos- ten von rund 270 Mio. €. In diesem Betrag ist eine angenommene jährliche Baupreissteigerung von 4 % bereits berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die im Antrag der FDP-Fraktion angeregte Prüfung bereits erfolgt ist. Die wesentlichen planungsrechtlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Auswirkun- gen wurden durch den Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten untersucht und den politischen Gremien vorgestellt. Die Verwaltung stützt ihre Bewertung auf diese vorliegenden Untersuchungsergebnisse. Aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerungen, der notwendigen planungsrechtlichen Verfah- ren sowie der erheblichen finanziellen Auswirkungen wird empfohlen, keine weiteren Variantenbe- trachtungen zu beauftragen und den Antrag als erledigt zu betrachten. Drucksache ST St 25/348 Seite 2 von 3 Finanzielle Auswirkungen: Rechtsgrundlage: Anlage(n): 1. Antrag Herr Kai Schmid.pdf Drucksache ST St 25/348 Seite 3 von 3

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