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Bürgerantrag des Herrn Felix Reinholz vom 04.06.2026 auf Prüfung einer langfristigen Neukonzeption der offenen Sportanlagen in Xanten
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Xanten |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Xanten Drucksache ST
Der Bürgermeister - öffentlich -
St 25/349
Fachbereich Bildung, Sport, Kultur und
Demografie
Datum: 22.07.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur 22.09.2026 Vorberatung
Hauptausschuss 01.10.2026 Vorberatung
Rat 06.10.2026 Beschluss
Betreff:
Bürgerantrag des Herrn Felix Reinholz vom 04.06.2026 auf Prüfung einer langfristigen Neu
konzeption der offenen Sportanlagen in Xanten
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag des Antragstellers
Der Rat der Stadt Xanten beschließt,
1. die Verwaltung zu beauftragen, alle im Bürgerantrag aufgeführten Prüfaufträge zur langfris-
tigen Neukonzeption der offenen Sportanlagen in Xanten zu bearbeiten und die Ergebnisse
den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Entscheidungsfindung vorzulegen;
2. die Prüfaufträge als Einzelanträge zu behandeln, um eine differenzierte Bewertung der je-
weiligen Themenbereiche zu ermöglichen;
3. insbesondere folgende Prüfaufträge durchzuführen:
• Prüfung aller im Stadtgebiet verfügbaren Flächen für eine mögliche Verlegung der Sportan-
lage,
• Prüfung der wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale der Freifläche Fürstenberg,
• Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Standort Lüttinger Feld,
• Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten mit dem Freizeitzentrum Xanten (FZX),
• Prüfung von Fördermöglichkeiten für ein Public-Public-Partnership-Konzept,
• Prüfung der Umsetzbarkeit einer Querung der Wallanlage und der Bundesstraße im Rahmen
eines Radwege- und Schulwegekonzeptes.
Beschlussvorschlag der Verwaltung
1. Der Rat nimmt den Bürgerantrag von Herrn Felix Reinholz zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine gesamtstädtische Sportstättenentwicklungsplanung
einschließlich einer Sport- und Bewegungsstrategie für die Stadt Xanten zu priorisieren und
die Voraussetzungen für die Beauftragung einer extern fachlich begleiteten Sportbedarfs-
und Sportstättenentwicklungsplanung zu schaffen. Die Verwaltung wird in einem ersten
Schritt beauftragt, die Kosten für eine Beratung zu ermitteln und für den Haushalt 2027 an-
zumelden. Entscheidungen über konkrete Standorte, Investitionen oder Strukturveränderun-
gen einzelner Sportanlagen werden erst nach Abschluss des Planungsprozesses getroffen.
Die Inhalte des Bürgerantrages sowie die Anregungen des Stadtsportverbandes sind im Rah-
men dieses Planungsprozesses fachlich zu bewerten und zu berücksichtigen
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung:
Sachverhalt:
Es wird auf den beigefügten Antrag von Herrn Reinholz verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 04.06.2026 beantragt Herr Felix Reinholz die Prüfung einer langfristigen Neu-
konzeption der offenen Sportanlagen in der Stadt Xanten. Schwerpunkt des Bürgerantrages ist die
Untersuchung alternativer Entwicklungsoptionen für die kommunale Sportinfrastruktur einschließlich
einer möglichen Sportanlage im Bereich des Lüttinger Feldes. Der Antrag enthält hierzu mehrere
Prüfaufträge zu Flächenverfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Fördermöglichkeiten, Verkehrsanbindung
sowie möglichen Kooperationen.
Parallel hierzu hat der Stadtsportverband Xanten mit seinem Antrag vom 03.06.2026 die Verwaltung
aufgefordert, die zukünftige Entwicklung der kommunalen Sportstätten ganzheitlich zu betrachten
und einen langfristigen Sanierungs- und Entwicklungsfahrplan zu erarbeiten.
Die Verwaltung begrüßt das Engagement des Antragstellers sowie des Stadtsportverbandes Xanten
e.V.. Beide Initiativen greifen wesentliche Fragestellungen der zukünftigen Sportstättenentwicklung
auf und bestätigen die Notwendigkeit einer strategischen Diskussion über die Zukunft der Sportin-
frastruktur in der Stadt Xanten.
Gleichzeitig ist die Verwaltung inzwischen der Auffassung, dass Entscheidungen über einzelne
Standorte oder konkrete Investitionsmaßnahmen erst auf Grundlage einer gesamtstädtischen Sport-
stättenentwicklungsplanung getroffen werden sollten.
Die Stadt Xanten steht in fast allen Bereichen kommunaler Infrastruktur vor erheblichen Herausfor-
derungen. Viele, der in den sechziger und siebziger Jahren geschaffenen Einrichtungen sind in Tei-
len sanierungsbedürftig.
Hinzu kommen:
• die demografische Entwicklung,
• geänderte Vereinsstrukturen – Möglichkeiten aber auch Grenzen der Ressourcen des Eh-
renamts und Auswirkungen auf die Vereine
• Veränderungen im Sport- und Freizeitverhalten,
• der zunehmende Bedarf an inklusiven und multifunktionalen Sportangeboten,
• steigende Investitions- und Unterhaltungskosten,
• Anforderungen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Flächenentwicklung,
• sowie die angespannte finanzielle Situation der Stadt und die daher eingeschränkten Res-
sourcen.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung eine isolierte Bewertung einzelner Standorte derzeit
nicht für zielführend.
Die Entscheidung über zukünftige Investitionen sollte vielmehr auf einer objektiven und fachlich fun-
dierten Sportstättenentwicklungsplanung beruhen. Eine solche Planung ermöglicht es, die vorhan-
denen Sportstätten im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich ihres baulichen Zustandes, ihrer Auslas-
tung, ihrer Zukunftsfähigkeit sowie ihres Investitionsbedarfes systematisch zu bewerten und zukünf-
tige Entwicklungen nachvollziehbar zu priorisieren.
Drucksache ST St 25/349 Seite 2 von 4
Gleichzeitig bietet eine Sportstättenentwicklungsplanung die Möglichkeit, unterschiedliche Entwick-
lungsszenarien miteinander zu vergleichen und sowohl schulische als auch vereinsbezogene sowie
informelle Sport- und Bewegungsangebote in eine gemeinsame Betrachtung einzubeziehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag sowie den Antrag des Stadtsportverbandes als
zusätzlichen Anlass zu nehmen, den Einstieg in eine gesamtstädtische Sportstättenentwicklungs-
planung zu beschließen.
Grundzüge der vorgesehenen Sportstättenentwicklungsplanung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Sportstättenentwicklungsplanung gemeinsam mit einem externen
Fachbüro in einem mehrstufigen Verfahren zu erarbeiten. Ziel ist es, eine fachlich belastbare, wirt-
schaftlich tragfähige und langfristig orientierte Entscheidungsgrundlage für die Zukunft zu erhalten.
Dabei sollen vorhandene Daten und Fachkenntnisse der Stadt Xanten konsequent genutzt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt insbesondere die Bestandsaufnahme der Sportanlagen, die Zusam-
menstellung von Nutzungs-, Flächen- und Kostendaten sowie die Auswertung vorhandener Grund-
lagen – insbesondere der Schulentwicklungsplanung, der demografischen Entwicklung und weiterer
kommunaler Planungen – eigenständig zu erarbeiten.
Ein externes Fachbüro soll ergänzend insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
• Durchführung einer Sportbedarfsanalyse,
• Entwicklung und Bewertung verschiedener Zukunftsszenarien,
• Moderation eines Beteiligungsprozesses mit Sportvereinen, Schulen, Stadtsportverband,
Politik und Bürgerschaft,
• fachliche Bewertung möglicher Entwicklungsoptionen,
• Erstellung eines abschließenden Sportstättenentwicklungsplanes.
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen insbesondere folgende Fragestellungen beantwortet wer-
den:
1. Wie entwickelt sich der zukünftige Bedarf an Sportstätten vor dem Hintergrund des demo-
grafischen Wandels?
2. Welche Sportanlagen werden künftig in welchem Umfang benötigt? Welche Entwicklungs-
möglichkeiten ergeben sich für einzelne Standorte und unterstützen die dörfliche Struktur
und die Vereine?
3. Wie können Schul-, Vereins- und Freizeitsport zukünftig noch besser miteinander verzahnt
werden?
4. Welche Investitionen sind langfristig wirtschaftlich sinnvoll und auch im Haushaltssicherungs-
konzept zulässig und tragfähig?
Auf Grundlage dieser Untersuchung soll anschließend ein priorisiertes Maßnahmen- und Investiti-
onsprogramm als Entscheidungsgrundlage für Rat und Verwaltung entwickelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die externe Begleitung im Prozess – müssen noch ermittelt werden
Mittelfristig: zielgerichteter und zukunftsorientierter Mitteleinsatz
Rechtsgrundlage:
Landesverfassung – Kommunalrecht
Anlage(n):
Drucksache ST St 25/349 Seite 3 von 4
1. Anlagen Bürgerantrag Herr Reinholz
2. (Microsoft Word - Bürgerantrag Felix Reinholz Sportstätten.docx)
Drucksache ST St 25/349 Seite 4 von 4
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