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Unterstützung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen und der Brauchtumspflege hier: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie der Gruppen FDP und Die Linke vom 30.06.2026 Professionelle Ehrenamtsstrukturen für Wesel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2025
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Wesel |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FB 4/382/26
Vorlage Nr.:
Der Bürgermeister
Unterstützung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen und der Brauchtums
pflege
hier: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie
der Gruppen FDP und Die Linke vom 30.06.2026
Professionelle Ehrenamtsstrukturen für Wesel
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2025
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Entscheidung, öffentlich)
Berichterstattung:
Bürgermeister Rainer Benien
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag ergeht nach Beratung.
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit vorliegendem Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW
sowie der Gruppen FDP und Die Linke wird die Verwaltung gebeten, in einem gemein
samen Arbeitsprozess mit den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie den
jeweils zuständigen städtischen Stellen und Betrieben Möglichkeiten zur Unterstüt
zung für ehrenamtlich organisierte öffentliche Veranstaltungen, insbesondere im Be
reich von Brauchtum, Sport und Kultur zu entwickeln. Im Wesentlichen sollen auf die
ser Grundlage praxistaugliche, rechtssichere und haushaltsverträgliche Unterstüt
zungsmaßnahmen entwickelt werden.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Ausgangslage
Der Verwaltung, hier konkret dem Fachbereich Ordnung, werden jährlich rund 200 Ver
anstaltungen angezeigt beziehungsweise als Voranfragen vorgelegt; die Tendenz ist
steigend.
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Das Spektrum reicht dabei von Musik-, Kunst- und Sportveranstaltungen über Schüt
zenfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Kirmessen, Stadt- und Nachbarschaftsfeste,
Umzüge und Märkte bis hin zu Großveranstaltungen. Veranstaltende sind neben We
selMarketing insbesondere Vereine, aber auch Eventagenturen, Gewerbetreibende
und sonstige Personenzusammenschlüsse, wie etwa Nachbarschaften.
Rechtlicher Rahmen
Eine allgemeine Pflicht, Veranstaltungen bei der Verwaltung anzuzeigen, anzumelden
oder genehmigen zu lassen, besteht in Nordrhein-Westfalen nicht. Je nach Veranstal
tungsart können jedoch spezielle Anzeige-, Anmelde- oder Genehmigungspflichten
nach unterschiedlichen Fachgesetzen bestehen. Hierzu gehören insbesondere:
- Festsetzungen nach der Gewerbeordnung, etwa für Messen, Ausstellungen,
Volksfeste, Spezialmärkte oder Jahrmärkte
- Gestattungen nach dem Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer
Getränke
- Erlaubnisse zur Benutzung von Tongeräten nach dem Landesimmissions
schutzgesetz NRW
- Genehmigungen von Feuerwerken nach der Ersten Verordnung zum Spreng
stoffgesetz
- Bauordnungsrechtliche Genehmigungen nach der Bauordnung NRW und der
Sonderbauverordnung NRW
- Sondernutzungserlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Nutzung
öffentlicher Verkehrsflächen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sowie
der Straßenverkehrs-Ordnung
Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Für Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist darüber hinaus
der Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
Diejenigen Veranstaltungen, die dem Anwendungsbereich dieses Orientierungsrah
mens unterliegen - in der Regel sind dies besondere Veranstaltungsformen unter
freiem Himmel wie Karnevalsumzüge, Sportgroßveranstaltungen und weitere spezielle
„Großevents“ - benötigen zudem ein Sicherheitskonzept.
Ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist, hängt dabei auch von Art, Umfang und kon
kreten Umständen der Veranstaltung ab, etwa Besucheraufkommen, Inanspruch
nahme des öffentlichen Raums, überörtlicher Ausstrahlung, Entfluchtungsmöglichkei
ten oder möglichem Konfliktpotenzial. Sicherheitskonzepte beinhalten bauliche, tech
nische und organisatorische Maßnahmen, mit denen Veranstaltende die Sicherheit der
Besuchenden gewährleisten sollen.
In der Regel werden diese Veranstaltungen auch mit Zu- und Durchfahrtssperren zur
Abwehr sogenannter Überfahrtaten gesichert.
Aktuelle Verwaltungspraxis
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen wird derzeit seitens
der Verwaltung für nachstehende Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept und / oder
der Einsatz von Zu- und Durchfahrtssperren (in Form von Aufstellung der sog. "HTS-
Sperren" und / oder durch taktische Aufstellung von Fahrzeugen, Anhängern und Auf
bauten in Abhängigkeit von der Örtlichkeit) gefordert:
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- Karnevalsveranstaltungen / Rosenmontagszug
- Eselordenverleihung
- Maikirmes
- WDR 2 Pop!Up
- Eselrock
- Trödelmärkte in der Fußgängerzone
- Frühlingsfest mit Immobilia
- PPP-Tage
- Domspringen
- Große Flugtage
- Bulli-Summer-Festival
- Kultur-Genuss-Kultur
- Weinfest am Berliner Tor
- Kulturnacht
- Historisches Hansefest
- Weseler Winter
- Weihnachtsmärkte
Bei kleineren Veranstaltungen oder bei lokalen Schützenfesten, Stadtteilfesten, Ver
einsfesten etc. werden regelmäßig weder Sicherheitskonzepte noch Zufahrtsschutz
maßnahmen verpflichtend gefordert.
Dies vor dem Hintergrund einer derzeit nur abstrakt bestehenden Gefährdungslage,
den Bestimmungen des Orientierungsrahmens - auch im Abgleich mit der Vorgehens
weise anderer Kommunen - sowie dem Willen, praktikable Lösungen zu finden, damit
das gesellschaftliche Leben weiter funktioniert und Veranstaltungen durchführbar blei
ben (vgl. hierzu auch Vorlage Nr. FB 7/241/26).
Bereits initiierte Optimierungsmaßnahmen
Der Fachbereich Ordnung nimmt bereits heute eine erste Anlauf- und Wegweiser-
Funktion innerhalb der Verwaltung für Veranstaltende wahr. Er bewertet dabei in einer
Ersteinschätzung, ob eine Veranstaltung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist,
bindet erforderlichenfalls weitere Behörden und Stellen ein und beruft bei Bedarf ein
Koordinierungsgremium beziehungsweise Sicherheitsgespräche mit den Veranstal
tenden ein.
Darüber hinaus ist der Fachbereich Ordnung aktuell damit befasst, einen „Veranstal
tungsleitfaden“ in gedruckter und digitaler Form für Veranstaltende zu erstellen. Dieser
soll Veranstaltenden einen Überblick darüber geben, welche Aspekte bei Planung und
Durchführung einer Veranstaltung zu beachten sind, welche Genehmigungen erfor
derlich sind und welche Behörden oder Stellen hierfür zuständig sind.
Daneben werden derzeit verwaltungsintern strukturelle Verbesserungen der Anzeige-
, Antrags- und Genehmigungsabläufe geprüft. Dazu gehört insbesondere die Möglich
keit durch den Einsatz spezieller Veranstaltungssoftware die Anzeige einer Veranstal
tung beziehungsweise eine Veranstaltungsvoranfrage für Nutzerinnen und Nutzer zu
erleichtern und interne Bearbeitungsprozesse schneller und effizienter zu gestalten.
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Mit Schreiben vom 25. November 2025 beantragt die SPD-Fraktion, Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Ehrenamtsstrukturen in Wesel vorzulegen. Vereine und Initiati
ven sollen besser dabei unterstützt werden, organisatorische Herausforderungen zu
bewältigen und hauptamtliche Kompetenzen ergänzend zum Ehrenamt zu nutzen. Der
im Antrag ebenfalls angesprochene Bereich Sport wird gesondert betrachtet, da hierzu
bereits ein eigener Prozess zur Fortschreibung des Sportentwicklungsplans begonnen
hat. Der vorliegende Prozess konzentriert sich daher auf übergreifende Ehrenamts
strukturen sowie auf Kultur, Vereinswesen, Brauchtum und Initiativen.
Ausgangslage
Wesel verfügt über eine vielfältige Kultur-, Vereins-, Brauchtums- und Ehrenamtsland
schaft. Vereine, Initiativen, Kulturakteure, Brauchtumsorganisationen und ehrenamt
lich engagierte Bürgerinnen und Bürger leisten wichtige Beiträge zum gesellschaftli
chen Zusammenhalt, zur Identität der Stadtteile, zur kulturellen Vielfalt und zur Attrak
tivität Wesels.
In den vergangenen Monaten haben sich mehrere politische und fachliche Themen
ergeben, die eng miteinander zusammenhängen. Dazu gehören der Antrag der SPD-
Fraktion zur Entwicklung eines professionellen Ehrenamtsmanagements, der gemein
same Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, WfW, FDP und Die Linke zur
Unterstützung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen und der Brauchtumspflege
sowie der verwaltungsseitige Ansatz, die kulturelle Entwicklung Wesels strategisch
weiterzuentwickeln.
Gerade angesichts enger werdender finanzieller Spielräume kommt es darauf an, vor
handene Ressourcen besser zu nutzen und gemeinsame Prioritäten zu entwickeln.
Die zentrale Herausforderung liegt weniger in einem Mangel an Engagement, Ideen
oder Aktivitäten. Vielmehr geht es darum, vorhandene Angebote, Räume, Zuständig
keiten, Unterstützungswege und Kompetenzen besser miteinander zu verbinden.
Eine gemeinsame Betrachtung ist sinnvoll, weil Kultur, Ehrenamt, Vereinswesen und
Brauchtum in der Praxis eng zusammenhängen. Viele Kulturangebote werden ehren
amtlich getragen. Vereine und Initiativen prägen das kulturelle und gesellschaftliche
Leben. Brauchtum stiftet lokale Identität. Auch Themen wie Nachwuchsgewinnung,
Räume, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittel, Integration oder Kooperation betreffen re
gelmäßig mehrere Bereiche zugleich.
Zielsetzung
Ziel des Prozesses ist es, Kultur, Ehrenamt, Vereinswesen und Brauchtum dort wei
terzuentwickeln, wo sie in Wesel praktisch zusammenwirken: bei Fragen um Räume
und Ressourcen, Nachwuchs, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelakquise, professionel
ler Beratung, Begegnung, Integration, Stadtteilentwicklung und Zusammenarbeit. Vor
handenes Engagement soll nicht durch neue Parallelstrukturen ersetzt werden. Es soll
aber besser sichtbar, besser vernetzt und in seiner Wirkung gestärkt werden.
Beteiligung ist dabei kein Selbstzweck. Die Erfahrungen der Vereine, Initiativen und
Kulturakteure sollen in konkrete Arbeitsaufträge, organisatorische Verbesserungen,
erste Pilotmaßnahmen und gegebenenfalls politische Folgeentscheidungen übersetzt
werden.
Angestrebt werden insbesondere:
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• ein belastbarer Überblick darüber, wer in Wesel aktiv ist, welche Räume, Ange
bote, Netzwerke, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe es gibt,
• klarere Ansprech- und Unterstützungswege,
• dauerhaft nutzbare Gesprächs-, Arbeits- und Kooperationsformate,
• erste praktisch erprobte Verbesserungen,
• Empfehlungen zur weiteren Aufgabenverteilung, Trägerschaft und Finanzie
rung.
Die Verwaltung soll dabei nicht alleinige Veranstalterin oder Trägerin aller entstehen
den Maßnahmen sein. Ihre Rolle liegt vor allem darin, zu koordinieren, zu vermitteln
und zu ermöglichen. Ein wichtiger Teil des Prozesses ist auch, Erwartungen zu klären.
Nicht jeder Wunsch kann unmittelbar umgesetzt oder dauerhaft durch die Stadt finan
ziert werden. Deshalb soll frühzeitig unterschieden werden, was kurzfristig verbessert
werden kann, welche Themen weitere politische Entscheidungen erfordern und welche
Aufgaben von Vereinen, Initiativen, Trägern oder Kooperationspartnern mitgetragen
werden können.
Betrachtete Prozessvarianten
Für die weitere Bearbeitung wurden drei Varianten betrachtet. Sie unterscheiden sich
vor allem darin, wie breit, aufwendig und umsetzungsorientiert sie angelegt sind.
Variante A: Klassischer umfassender Gesamtstrategieprozess
Eine Möglichkeit wäre ein umfassender Gesamtstrategieprozess für Kultur, Ehrenamt,
Vereinswesen und Brauchtum. Dabei würden alle Bereiche systematisch untersucht
und anschließend in einem breiten Ziele- und Maßnahmenkatalog zusammengeführt.
Je nach Umfang wäre ein Kostenrahmen von etwa 60.000 bis 150.000 Euro anzuset
zen. Der Vorteil läge in einer sehr gründlichen Gesamtbetrachtung. Zugleich wäre ein
solcher Prozess finanziell und personell sehr aufwendig, schwer zu steuern und mit
hohen Erwartungen verbunden. Für die aktuelle Ausgangslage erscheint diese Varia
nte als Einstieg daher zu groß und zu ressourcenintensiv.
Variante B: Punktueller Einstieg mit begrenztem Umfang
Eine zweite Möglichkeit wäre ein punktueller Einstieg mit einem klar abgegrenzten
Thema, einer Zielgruppe oder einem konkreten Ort. Je nach Zuschnitt wäre ein solcher
Einstieg in einer Größenordnung von etwa 5.000 bis 15.000 Euro denkbar.
Ein ortsbezogener Ansatz kann schnell sichtbar werden, Selbstwirksamkeit fördern
und erste Erfahrungen ermöglichen. Als alleiniger Einstieg wäre er aber zu begrenzt.
Offen bliebe, wie Ergebnisse auf andere Gruppen, Orte und Themen übertragen wer
den können und wie dauerhafte Gesprächs-, Unterstützungs- und Kooperationsstruk
turen entstehen. Ein solcher Ansatz eignet sich daher eher als Pilotbaustein innerhalb
eines breiteren Prozesses.
Variante C: Fokussierter, integrierter und umsetzungsorientierter Entwicklungs
prozess
Variante C verbindet eine grundlegende Bestandsaufnahme mit ausgewählten Ar
beitsschwerpunkten, konkreten Erprobungen und dem Aufbau dauerhaft nutzbarer Ko
operationsstrukturen.
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Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme. Dabei soll geklärt werden: Wer ist bereits
aktiv? Welche Netzwerke, Räume, Angebote und Kompetenzen gibt es? Wo fehlen
Unterstützung, Kontakte oder klare Zuständigkeiten? Einbezogen werden sollen auch
Gruppen, die bisher weniger sichtbar sind, etwa kleinere Vereine und Initiativen, mi
grantische Selbstorganisationen, junge Akteure sowie Gruppen, die schwerer erreich
bar sind.
Auf dieser Grundlage wird eine begrenzte Zahl konkreter Herausforderungen ausge
wählt. Denkbar sind insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit, Fördermittel,
demografischer Wandel, Integration, Nachwuchsgewinnung, Vereinsmanagement,
Räume und Ressourcen sowie neue Formen der Zusammenarbeit und Begegnung.
Die Auswahl soll sich danach richten, wie dringend ein Thema ist, wie viele Akteure
betroffen sind, ob konkrete Verbesserungen möglich sind und ob Ergebnisse auf an
dere Bereiche übertragen werden können.
Die ausgewählten Themen werden anschließend in moderierten Dialog- und Arbeits
formaten bearbeitet. Dabei sollen Erwartungen, Zuständigkeiten und realistische Um
setzungsmöglichkeiten von Anfang an mitgeklärt werden. Erste kleinere Verbesserun
gen und Pilotmaßnahmen sollen möglichst bereits während des Prozesses erprobt
werden. So entstehen nicht nur Empfehlungen auf dem Papier, sondern praktische
Erfahrungen.
Ein möglicher Erprobungsbaustein innerhalb dieses Gesamtprozesses kann Haus
Eich sein. Das Haus Eich am Klever-Tor-Platz 4 wurde der Stadt Wesel mit der Erwar
tung vermacht, dass es „für kulturelle Zwecke genutzt wird“. Heute nutzen bereits die
Historische Vereinigung, der Jüdisch-Christliche Freundeskreis und der Niederrheini
sche Kunstverein Räume im Haus, insbesondere als Archiv, Bibliothek sowie für Tref
fen und Veranstaltungen. Der absehbare Auszug der Mieter im Erdgeschoss eröffnet
neue Spielräume für eine Weiterentwicklung der Nutzung. Vor diesem Hintergrund
kann geprüft werden, ob das Haus Eich als konkreter Erprobungsort für Vereins- und
Initiativenarbeit in den Prozess einbezogen wird. Denkbar wären Nutzungen als Ver
anstaltungsfläche für kleinere Formate, als Raum für Sitzungen, Begegnung und Aus
tausch sowie als Ausgangspunkt für Beratung, Vernetzung und Kooperation.
In einem Kick-off mit interessierten Vereinen und Initiativen könnten Bedarfe, Nut
zungsideen und mögliche Beiträge der Beteiligten erhoben werden. Dabei könnte auch
eine Lotsenfunktion konkretisiert werden. Gemeint ist damit eine niedrigschwellige Un
terstützung für Vereine und Initiativen, zum Beispiel bei der Suche nach Ressourcen,
Kooperationspartnern und Ansprechpersonen, bei Fördermittel-, Datenschutz-, Fi
nanz- und Organisationsfragen, Öffentlichkeitsarbeit oder Interessenvertretung.
Haus Eich ersetzt jedoch nicht den integrierten Gesamtprozess. Der Ort kann nur sinn
voll entwickelt werden, wenn zuvor geklärt wird, welche Bedarfe insgesamt bestehen,
welche Themen gemeinsam bearbeitet werden sollen und welche Rollen Stadt, Ver
eine, Initiativen und mögliche weitere Träger übernehmen können.
Perspektivisch wäre zu prüfen, ob eine solche Lotsenfunktion auch durch eine kon
krete Ansprechperson abgebildet werden kann. Denkbar wäre, dafür Ressourcen von
Vereinen, Initiativen, Stadt, Fördermitteln und weiteren Partnern zu bündeln. Eine dau
erhafte Nutzung, eine neue Stelle oder eine feste Trägerstruktur würde dadurch nicht
vorweggenommen. Darüber wäre erst auf Grundlage der Ergebnisse gesondert zu ent
scheiden.
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Der Prozess soll grundsätzlich auf etwa zwölf Monate angelegt werden. Fortschritte
sollen nicht nur an Teilnehmer- oder Veranstaltungszahlen gemessen werden. Wichti
ger sind klarere Zuständigkeiten, wiederholbare Kooperationen, besser nutzbare
Räume, verständlichere Abläufe, die Beteiligung bislang wenig erreichter Gruppen und
eine geringere Abhängigkeit von einzelnen besonders belasteten Personen.
Nach dem ersten Jahr soll eine klare Grundlage für die weitere Arbeit vorliegen. Der
Prozess soll nicht in einem allgemeinen Bericht oder Forderungskatalog enden, son
dern konkrete nächste Schritte vorbereiten. Dazu gehören insbesondere:
• ein Überblick über Akteure, Räume, Netzwerke und Unterstützungsbedarfe,
• eine Prioritätenliste der wichtigsten gemeinsamen Themen,
• erprobte Austausch- und Arbeitsformate,
• erste kleinere Pilotmaßnahmen oder Vereinfachungen,
• eine Bewertung, ob und wie Haus Eich als Erprobungsort geeignet ist,
• ein Vorschlag zur weiteren Rollenverteilung zwischen Stadt, Vereinen, Initiati
ven und möglichen Trägern,
• Hinweise auf geeignete Förder- und Kooperationsmöglichkeiten.
Das Jahr 2027 bildet damit den Einstieg in eine längerfristige Entwicklung. In dieser
ersten Phase sollen Grundlagen geschaffen, wichtige Themen ausgewählt, erste Ver
besserungen erprobt und tragfähige Formate gefunden werden. Über eine Fortführung
oder Verstetigung einzelner Formate ist anschließend gesondert zu entscheiden.
Eine ergänzende wissenschaftliche Begleitung kann geprüft werden. Die Universität
Hildesheim hat grundsätzlich Bereitschaft signalisiert, einen längerfristigen Prozess in
Wesel moderierend und wissenschaftlich zu unterstützen und gegebenenfalls bei der
Entwicklung weiterführender Vorhaben sowie der Akquise von Fördermitteln mitzuwir
ken.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt Variante C.
In Wesel fehlt es nicht grundsätzlich an Engagement, Ideen und Aktivitäten. Die zen
trale Herausforderung liegt darin, vorhandene Ressourcen besser zu verbinden, Zu
ständigkeiten nachvollziehbarer zu gestalten und erfolgreiche Zusammenarbeit weni
ger abhängig vom Engagement einzelner Personen zu machen.
Variante C setzt an diesen Fragen an. Sie verbindet eine Bestandsaufnahme mit Be
teiligung, der Bearbeitung wichtiger Themen und ersten praktischen Erprobungen. Sie
soll im Jahr 2027 klären, welche Formate, Zuständigkeiten und Kooperationen für eine
längerfristige Weiterentwicklung geeignet sind. Ein punktueller Einzelimpuls wäre hier
für zu begrenzt. Ein umfassender Gesamtstrategieprozess wäre dagegen deutlich auf
wendiger und mit einem größeren Umsetzungsrisiko verbunden.
Haus Eich kann dabei als möglicher Erprobungsort dienen, darf den Gesamtprozess
aber nicht ersetzen. Der integrierte Prozess bleibt erforderlich, um zunächst Bedarfe,
Zuständigkeiten, geeignete Austausch- und Arbeitsformate, Synergien und mögliche
Träger- oder Finanzierungsmodelle übergreifend zu klären. Erst daraus kann sich er
geben, ob und in welcher Form Haus Eich für Vereine und Initiativen eine tragfähige
Rolle übernehmen kann.
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Zugleich sind die Grenzen eines solchen Erprobungsortes klar zu benennen. Haus
Eich kann Räume, Begegnung, Beratung und Vernetzung beispielhaft bündeln. Es er
setzt jedoch weder den gesamtstädtischen Prozess noch fachliche Zuständigkeiten,
Genehmigungen, Förderentscheidungen oder die spätere Klärung von Trägerschaft,
Personal und Finanzierung.
Mit der Durchführung des Prozesses wird keine dauerhafte neue Organisationsstruktur
oder Folgefinanzierung beschlossen. Über eine spätere Fortführung einzelner For
mate, Aufgaben oder Pilotmaßnahmen ist gesondert politisch zu entscheiden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Der Budgetrahmen von bis zu 50.000 Euro bezieht sich auf den Einstieg in den inte
grierten Entwicklungs- und Beteiligungsprozess nach Variante C. Die Mittel sollen ins
besondere eingesetzt werden für die Bestandsaufnahme, ergänzende Befragungen
oder Gespräche, externe Prozessbegleitung, Moderation von Beteiligungs-, Dialog-
und Arbeitsformaten, Dokumentation, Ergebnisaufbereitung, die Bearbeitung ausge
wählter Themen sowie erste kleinere Pilot- und Erprobungsmaßnahmen.
Die genaue Ausgestaltung und Mittelverwendung erfolgt im Rahmen der weiteren Pro
zessplanung. Ergänzende Förder-, Kooperations- oder Unterstützungsoptionen sollen
geprüft werden.
Soweit sich aus dem Prozess ein tragfähiges Konzept für konkrete Erprobungsorte
oder Unterstützungsstrukturen ergibt, etwa im Zusammenhang mit Haus Eich, können
hierfür gesondert geeignete Förder- und Kooperationsmöglichkeiten geprüft werden.
Dauerhafte Folgekosten oder die Einrichtung neuer Stellen sind mit diesem Beschluss
nicht verbunden und bedürften gegebenenfalls einer gesonderten politischen Ent
scheidung.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung konkretisiert die Verwaltung den integrierten Entwicklungs-
und Beteiligungsprozess nach Variante C.
Hierzu erstellt die Verwaltung zunächst eine Leistungsbeschreibung für eine externe
professionelle Prozessbegleitung und holt auf dieser Grundlage geeignete Angebote
ein. Die Auswahl und Beauftragung erfolgen durch die Verwaltung im Rahmen der
geltenden Vergabe- und Haushaltsregelungen. Maßgeblich sind insbesondere fachli
che Eignung und Erfahrung, methodisches Konzept, Umsetzungsorientierung, Kosten
rahmen und Passung zur Weseler Ausgangslage.
Anschließend werden gemeinsam mit der externen Begleitung das konkrete Prozess
design, die Steuerungsstruktur, die Bestandsaufnahme und erste Schwerpunktsetzun
gen vorbereitet. Die Bestandsaufnahme dient dazu, die wichtigsten Themen für die
erste Arbeitsphase fundiert auszuwählen.
Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung kann geprüft werden, ob Haus Eich als Erpro
bungsort für Vereins- und Initiativenarbeit geeignet ist. Dabei wären insbesondere
mögliche Nutzungen als Veranstaltungsfläche, Sitzungs- und Begegnungsort sowie
als Ausgangspunkt einer Beratungs- und Lotsenfunktion zu klären. Eine dauerhafte
Nutzung, personelle Struktur oder Trägerschaft würde dadurch nicht vorweggenom
men.
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Nach Abschluss des auf etwa zwölf Monate angelegten Einstiegsprozesses legt die
Verwaltung eine Auswertung vor. Diese soll darstellen, welche Formate sich bewährt
haben, welche Zuständigkeiten und Kooperationsstrukturen sinnvoll erscheinen, wel
che Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und über welche Punkte poli
tisch gesondert zu entscheiden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des integrierten Entwicklungs- und Beteiligungsprozesses nach Variante
C wären im Haushaltsjahr 2027 Mittel in Höhe von bis zu 50.000 Euro einzuplanen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie
der Gruppen FDP und Die Linke vom 30.06.2026
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2025
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