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Unterstützung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen und der Brauchtumspflege hier: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie der Gruppen FDP und Die Linke vom 30.06.2026 Professionelle Ehrenamtsstrukturen für Wesel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2025

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeWesel
Datum2026-09-22
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FB 4/382/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Unterstützung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen und der Brauchtums­ pflege hier: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie der Gruppen FDP und Die Linke vom 30.06.2026 Professionelle Ehrenamtsstrukturen für Wesel hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2025 Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung: Bürgermeister Rainer Benien Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag ergeht nach Beratung. Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Mit vorliegendem Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie der Gruppen FDP und Die Linke wird die Verwaltung gebeten, in einem gemein­ samen Arbeitsprozess mit den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie den jeweils zuständigen städtischen Stellen und Betrieben Möglichkeiten zur Unterstüt­ zung für ehrenamtlich organisierte öffentliche Veranstaltungen, insbesondere im Be­ reich von Brauchtum, Sport und Kultur zu entwickeln. Im Wesentlichen sollen auf die­ ser Grundlage praxistaugliche, rechtssichere und haushaltsverträgliche Unterstüt­ zungsmaßnahmen entwickelt werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Ausgangslage Der Verwaltung, hier konkret dem Fachbereich Ordnung, werden jährlich rund 200 Ver­ anstaltungen angezeigt beziehungsweise als Voranfragen vorgelegt; die Tendenz ist steigend. Seite 1 von 9 Das Spektrum reicht dabei von Musik-, Kunst- und Sportveranstaltungen über Schüt­ zenfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Kirmessen, Stadt- und Nachbarschaftsfeste, Umzüge und Märkte bis hin zu Großveranstaltungen. Veranstaltende sind neben We­ selMarketing insbesondere Vereine, aber auch Eventagenturen, Gewerbetreibende und sonstige Personenzusammenschlüsse, wie etwa Nachbarschaften. Rechtlicher Rahmen Eine allgemeine Pflicht, Veranstaltungen bei der Verwaltung anzuzeigen, anzumelden oder genehmigen zu lassen, besteht in Nordrhein-Westfalen nicht. Je nach Veranstal­ tungsart können jedoch spezielle Anzeige-, Anmelde- oder Genehmigungspflichten nach unterschiedlichen Fachgesetzen bestehen. Hierzu gehören insbesondere: - Festsetzungen nach der Gewerbeordnung, etwa für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte oder Jahrmärkte - Gestattungen nach dem Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke - Erlaubnisse zur Benutzung von Tongeräten nach dem Landesimmissions­ schutzgesetz NRW - Genehmigungen von Feuerwerken nach der Ersten Verordnung zum Spreng­ stoffgesetz - Bauordnungsrechtliche Genehmigungen nach der Bauordnung NRW und der Sonderbauverordnung NRW - Sondernutzungserlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sowie der Straßenverkehrs-Ordnung Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Für Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist darüber hinaus der Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen. Diejenigen Veranstaltungen, die dem Anwendungsbereich dieses Orientierungsrah­ mens unterliegen - in der Regel sind dies besondere Veranstaltungsformen unter freiem Himmel wie Karnevalsumzüge, Sportgroßveranstaltungen und weitere spezielle „Großevents“ - benötigen zudem ein Sicherheitskonzept. Ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist, hängt dabei auch von Art, Umfang und kon­ kreten Umständen der Veranstaltung ab, etwa Besucheraufkommen, Inanspruch­ nahme des öffentlichen Raums, überörtlicher Ausstrahlung, Entfluchtungsmöglichkei­ ten oder möglichem Konfliktpotenzial. Sicherheitskonzepte beinhalten bauliche, tech­ nische und organisatorische Maßnahmen, mit denen Veranstaltende die Sicherheit der Besuchenden gewährleisten sollen. In der Regel werden diese Veranstaltungen auch mit Zu- und Durchfahrtssperren zur Abwehr sogenannter Überfahrtaten gesichert. Aktuelle Verwaltungspraxis Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen wird derzeit seitens der Verwaltung für nachstehende Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept und / oder der Einsatz von Zu- und Durchfahrtssperren (in Form von Aufstellung der sog. "HTS- Sperren" und / oder durch taktische Aufstellung von Fahrzeugen, Anhängern und Auf­ bauten in Abhängigkeit von der Örtlichkeit) gefordert: Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 2 von 9 - Karnevalsveranstaltungen / Rosenmontagszug - Eselordenverleihung - Maikirmes - WDR 2 Pop!Up - Eselrock - Trödelmärkte in der Fußgängerzone - Frühlingsfest mit Immobilia - PPP-Tage - Domspringen - Große Flugtage - Bulli-Summer-Festival - Kultur-Genuss-Kultur - Weinfest am Berliner Tor - Kulturnacht - Historisches Hansefest - Weseler Winter - Weihnachtsmärkte Bei kleineren Veranstaltungen oder bei lokalen Schützenfesten, Stadtteilfesten, Ver­ einsfesten etc. werden regelmäßig weder Sicherheitskonzepte noch Zufahrtsschutz­ maßnahmen verpflichtend gefordert. Dies vor dem Hintergrund einer derzeit nur abstrakt bestehenden Gefährdungslage, den Bestimmungen des Orientierungsrahmens - auch im Abgleich mit der Vorgehens­ weise anderer Kommunen - sowie dem Willen, praktikable Lösungen zu finden, damit das gesellschaftliche Leben weiter funktioniert und Veranstaltungen durchführbar blei­ ben (vgl. hierzu auch Vorlage Nr. FB 7/241/26). Bereits initiierte Optimierungsmaßnahmen Der Fachbereich Ordnung nimmt bereits heute eine erste Anlauf- und Wegweiser- Funktion innerhalb der Verwaltung für Veranstaltende wahr. Er bewertet dabei in einer Ersteinschätzung, ob eine Veranstaltung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist, bindet erforderlichenfalls weitere Behörden und Stellen ein und beruft bei Bedarf ein Koordinierungsgremium beziehungsweise Sicherheitsgespräche mit den Veranstal­ tenden ein. Darüber hinaus ist der Fachbereich Ordnung aktuell damit befasst, einen „Veranstal­ tungsleitfaden“ in gedruckter und digitaler Form für Veranstaltende zu erstellen. Dieser soll Veranstaltenden einen Überblick darüber geben, welche Aspekte bei Planung und Durchführung einer Veranstaltung zu beachten sind, welche Genehmigungen erfor­ derlich sind und welche Behörden oder Stellen hierfür zuständig sind. Daneben werden derzeit verwaltungsintern strukturelle Verbesserungen der Anzeige- , Antrags- und Genehmigungsabläufe geprüft. Dazu gehört insbesondere die Möglich­ keit durch den Einsatz spezieller Veranstaltungssoftware die Anzeige einer Veranstal­ tung beziehungsweise eine Veranstaltungsvoranfrage für Nutzerinnen und Nutzer zu erleichtern und interne Bearbeitungsprozesse schneller und effizienter zu gestalten. Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 3 von 9 Mit Schreiben vom 25. November 2025 beantragt die SPD-Fraktion, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ehrenamtsstrukturen in Wesel vorzulegen. Vereine und Initiati­ ven sollen besser dabei unterstützt werden, organisatorische Herausforderungen zu bewältigen und hauptamtliche Kompetenzen ergänzend zum Ehrenamt zu nutzen. Der im Antrag ebenfalls angesprochene Bereich Sport wird gesondert betrachtet, da hierzu bereits ein eigener Prozess zur Fortschreibung des Sportentwicklungsplans begonnen hat. Der vorliegende Prozess konzentriert sich daher auf übergreifende Ehrenamts­ strukturen sowie auf Kultur, Vereinswesen, Brauchtum und Initiativen. Ausgangslage Wesel verfügt über eine vielfältige Kultur-, Vereins-, Brauchtums- und Ehrenamtsland­ schaft. Vereine, Initiativen, Kulturakteure, Brauchtumsorganisationen und ehrenamt­ lich engagierte Bürgerinnen und Bürger leisten wichtige Beiträge zum gesellschaftli­ chen Zusammenhalt, zur Identität der Stadtteile, zur kulturellen Vielfalt und zur Attrak­ tivität Wesels. In den vergangenen Monaten haben sich mehrere politische und fachliche Themen ergeben, die eng miteinander zusammenhängen. Dazu gehören der Antrag der SPD- Fraktion zur Entwicklung eines professionellen Ehrenamtsmanagements, der gemein­ same Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, WfW, FDP und Die Linke zur Unterstützung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen und der Brauchtumspflege sowie der verwaltungsseitige Ansatz, die kulturelle Entwicklung Wesels strategisch weiterzuentwickeln. Gerade angesichts enger werdender finanzieller Spielräume kommt es darauf an, vor­ handene Ressourcen besser zu nutzen und gemeinsame Prioritäten zu entwickeln. Die zentrale Herausforderung liegt weniger in einem Mangel an Engagement, Ideen oder Aktivitäten. Vielmehr geht es darum, vorhandene Angebote, Räume, Zuständig­ keiten, Unterstützungswege und Kompetenzen besser miteinander zu verbinden. Eine gemeinsame Betrachtung ist sinnvoll, weil Kultur, Ehrenamt, Vereinswesen und Brauchtum in der Praxis eng zusammenhängen. Viele Kulturangebote werden ehren­ amtlich getragen. Vereine und Initiativen prägen das kulturelle und gesellschaftliche Leben. Brauchtum stiftet lokale Identität. Auch Themen wie Nachwuchsgewinnung, Räume, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittel, Integration oder Kooperation betreffen re­ gelmäßig mehrere Bereiche zugleich. Zielsetzung Ziel des Prozesses ist es, Kultur, Ehrenamt, Vereinswesen und Brauchtum dort wei­ terzuentwickeln, wo sie in Wesel praktisch zusammenwirken: bei Fragen um Räume und Ressourcen, Nachwuchs, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelakquise, professionel­ ler Beratung, Begegnung, Integration, Stadtteilentwicklung und Zusammenarbeit. Vor­ handenes Engagement soll nicht durch neue Parallelstrukturen ersetzt werden. Es soll aber besser sichtbar, besser vernetzt und in seiner Wirkung gestärkt werden. Beteiligung ist dabei kein Selbstzweck. Die Erfahrungen der Vereine, Initiativen und Kulturakteure sollen in konkrete Arbeitsaufträge, organisatorische Verbesserungen, erste Pilotmaßnahmen und gegebenenfalls politische Folgeentscheidungen übersetzt werden. Angestrebt werden insbesondere: Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 4 von 9 • ein belastbarer Überblick darüber, wer in Wesel aktiv ist, welche Räume, Ange­ bote, Netzwerke, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe es gibt, • klarere Ansprech- und Unterstützungswege, • dauerhaft nutzbare Gesprächs-, Arbeits- und Kooperationsformate, • erste praktisch erprobte Verbesserungen, • Empfehlungen zur weiteren Aufgabenverteilung, Trägerschaft und Finanzie­ rung. Die Verwaltung soll dabei nicht alleinige Veranstalterin oder Trägerin aller entstehen­ den Maßnahmen sein. Ihre Rolle liegt vor allem darin, zu koordinieren, zu vermitteln und zu ermöglichen. Ein wichtiger Teil des Prozesses ist auch, Erwartungen zu klären. Nicht jeder Wunsch kann unmittelbar umgesetzt oder dauerhaft durch die Stadt finan­ ziert werden. Deshalb soll frühzeitig unterschieden werden, was kurzfristig verbessert werden kann, welche Themen weitere politische Entscheidungen erfordern und welche Aufgaben von Vereinen, Initiativen, Trägern oder Kooperationspartnern mitgetragen werden können. Betrachtete Prozessvarianten Für die weitere Bearbeitung wurden drei Varianten betrachtet. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie breit, aufwendig und umsetzungsorientiert sie angelegt sind. Variante A: Klassischer umfassender Gesamtstrategieprozess Eine Möglichkeit wäre ein umfassender Gesamtstrategieprozess für Kultur, Ehrenamt, Vereinswesen und Brauchtum. Dabei würden alle Bereiche systematisch untersucht und anschließend in einem breiten Ziele- und Maßnahmenkatalog zusammengeführt. Je nach Umfang wäre ein Kostenrahmen von etwa 60.000 bis 150.000 Euro anzuset­ zen. Der Vorteil läge in einer sehr gründlichen Gesamtbetrachtung. Zugleich wäre ein solcher Prozess finanziell und personell sehr aufwendig, schwer zu steuern und mit hohen Erwartungen verbunden. Für die aktuelle Ausgangslage erscheint diese Varia­ nte als Einstieg daher zu groß und zu ressourcenintensiv. Variante B: Punktueller Einstieg mit begrenztem Umfang Eine zweite Möglichkeit wäre ein punktueller Einstieg mit einem klar abgegrenzten Thema, einer Zielgruppe oder einem konkreten Ort. Je nach Zuschnitt wäre ein solcher Einstieg in einer Größenordnung von etwa 5.000 bis 15.000 Euro denkbar. Ein ortsbezogener Ansatz kann schnell sichtbar werden, Selbstwirksamkeit fördern und erste Erfahrungen ermöglichen. Als alleiniger Einstieg wäre er aber zu begrenzt. Offen bliebe, wie Ergebnisse auf andere Gruppen, Orte und Themen übertragen wer­ den können und wie dauerhafte Gesprächs-, Unterstützungs- und Kooperationsstruk­ turen entstehen. Ein solcher Ansatz eignet sich daher eher als Pilotbaustein innerhalb eines breiteren Prozesses. Variante C: Fokussierter, integrierter und umsetzungsorientierter Entwicklungs­ prozess Variante C verbindet eine grundlegende Bestandsaufnahme mit ausgewählten Ar­ beitsschwerpunkten, konkreten Erprobungen und dem Aufbau dauerhaft nutzbarer Ko­ operationsstrukturen. Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 5 von 9 Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme. Dabei soll geklärt werden: Wer ist bereits aktiv? Welche Netzwerke, Räume, Angebote und Kompetenzen gibt es? Wo fehlen Unterstützung, Kontakte oder klare Zuständigkeiten? Einbezogen werden sollen auch Gruppen, die bisher weniger sichtbar sind, etwa kleinere Vereine und Initiativen, mi­ grantische Selbstorganisationen, junge Akteure sowie Gruppen, die schwerer erreich­ bar sind. Auf dieser Grundlage wird eine begrenzte Zahl konkreter Herausforderungen ausge­ wählt. Denkbar sind insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit, Fördermittel, demografischer Wandel, Integration, Nachwuchsgewinnung, Vereinsmanagement, Räume und Ressourcen sowie neue Formen der Zusammenarbeit und Begegnung. Die Auswahl soll sich danach richten, wie dringend ein Thema ist, wie viele Akteure betroffen sind, ob konkrete Verbesserungen möglich sind und ob Ergebnisse auf an­ dere Bereiche übertragen werden können. Die ausgewählten Themen werden anschließend in moderierten Dialog- und Arbeits­ formaten bearbeitet. Dabei sollen Erwartungen, Zuständigkeiten und realistische Um­ setzungsmöglichkeiten von Anfang an mitgeklärt werden. Erste kleinere Verbesserun­ gen und Pilotmaßnahmen sollen möglichst bereits während des Prozesses erprobt werden. So entstehen nicht nur Empfehlungen auf dem Papier, sondern praktische Erfahrungen. Ein möglicher Erprobungsbaustein innerhalb dieses Gesamtprozesses kann Haus Eich sein. Das Haus Eich am Klever-Tor-Platz 4 wurde der Stadt Wesel mit der Erwar­ tung vermacht, dass es „für kulturelle Zwecke genutzt wird“. Heute nutzen bereits die Historische Vereinigung, der Jüdisch-Christliche Freundeskreis und der Niederrheini­ sche Kunstverein Räume im Haus, insbesondere als Archiv, Bibliothek sowie für Tref­ fen und Veranstaltungen. Der absehbare Auszug der Mieter im Erdgeschoss eröffnet neue Spielräume für eine Weiterentwicklung der Nutzung. Vor diesem Hintergrund kann geprüft werden, ob das Haus Eich als konkreter Erprobungsort für Vereins- und Initiativenarbeit in den Prozess einbezogen wird. Denkbar wären Nutzungen als Ver­ anstaltungsfläche für kleinere Formate, als Raum für Sitzungen, Begegnung und Aus­ tausch sowie als Ausgangspunkt für Beratung, Vernetzung und Kooperation. In einem Kick-off mit interessierten Vereinen und Initiativen könnten Bedarfe, Nut­ zungsideen und mögliche Beiträge der Beteiligten erhoben werden. Dabei könnte auch eine Lotsenfunktion konkretisiert werden. Gemeint ist damit eine niedrigschwellige Un­ terstützung für Vereine und Initiativen, zum Beispiel bei der Suche nach Ressourcen, Kooperationspartnern und Ansprechpersonen, bei Fördermittel-, Datenschutz-, Fi­ nanz- und Organisationsfragen, Öffentlichkeitsarbeit oder Interessenvertretung. Haus Eich ersetzt jedoch nicht den integrierten Gesamtprozess. Der Ort kann nur sinn­ voll entwickelt werden, wenn zuvor geklärt wird, welche Bedarfe insgesamt bestehen, welche Themen gemeinsam bearbeitet werden sollen und welche Rollen Stadt, Ver­ eine, Initiativen und mögliche weitere Träger übernehmen können. Perspektivisch wäre zu prüfen, ob eine solche Lotsenfunktion auch durch eine kon­ krete Ansprechperson abgebildet werden kann. Denkbar wäre, dafür Ressourcen von Vereinen, Initiativen, Stadt, Fördermitteln und weiteren Partnern zu bündeln. Eine dau­ erhafte Nutzung, eine neue Stelle oder eine feste Trägerstruktur würde dadurch nicht vorweggenommen. Darüber wäre erst auf Grundlage der Ergebnisse gesondert zu ent­ scheiden. Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 6 von 9 Der Prozess soll grundsätzlich auf etwa zwölf Monate angelegt werden. Fortschritte sollen nicht nur an Teilnehmer- oder Veranstaltungszahlen gemessen werden. Wichti­ ger sind klarere Zuständigkeiten, wiederholbare Kooperationen, besser nutzbare Räume, verständlichere Abläufe, die Beteiligung bislang wenig erreichter Gruppen und eine geringere Abhängigkeit von einzelnen besonders belasteten Personen. Nach dem ersten Jahr soll eine klare Grundlage für die weitere Arbeit vorliegen. Der Prozess soll nicht in einem allgemeinen Bericht oder Forderungskatalog enden, son­ dern konkrete nächste Schritte vorbereiten. Dazu gehören insbesondere: • ein Überblick über Akteure, Räume, Netzwerke und Unterstützungsbedarfe, • eine Prioritätenliste der wichtigsten gemeinsamen Themen, • erprobte Austausch- und Arbeitsformate, • erste kleinere Pilotmaßnahmen oder Vereinfachungen, • eine Bewertung, ob und wie Haus Eich als Erprobungsort geeignet ist, • ein Vorschlag zur weiteren Rollenverteilung zwischen Stadt, Vereinen, Initiati­ ven und möglichen Trägern, • Hinweise auf geeignete Förder- und Kooperationsmöglichkeiten. Das Jahr 2027 bildet damit den Einstieg in eine längerfristige Entwicklung. In dieser ersten Phase sollen Grundlagen geschaffen, wichtige Themen ausgewählt, erste Ver­ besserungen erprobt und tragfähige Formate gefunden werden. Über eine Fortführung oder Verstetigung einzelner Formate ist anschließend gesondert zu entscheiden. Eine ergänzende wissenschaftliche Begleitung kann geprüft werden. Die Universität Hildesheim hat grundsätzlich Bereitschaft signalisiert, einen längerfristigen Prozess in Wesel moderierend und wissenschaftlich zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Entwicklung weiterführender Vorhaben sowie der Akquise von Fördermitteln mitzuwir­ ken. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt Variante C. In Wesel fehlt es nicht grundsätzlich an Engagement, Ideen und Aktivitäten. Die zen­ trale Herausforderung liegt darin, vorhandene Ressourcen besser zu verbinden, Zu­ ständigkeiten nachvollziehbarer zu gestalten und erfolgreiche Zusammenarbeit weni­ ger abhängig vom Engagement einzelner Personen zu machen. Variante C setzt an diesen Fragen an. Sie verbindet eine Bestandsaufnahme mit Be­ teiligung, der Bearbeitung wichtiger Themen und ersten praktischen Erprobungen. Sie soll im Jahr 2027 klären, welche Formate, Zuständigkeiten und Kooperationen für eine längerfristige Weiterentwicklung geeignet sind. Ein punktueller Einzelimpuls wäre hier­ für zu begrenzt. Ein umfassender Gesamtstrategieprozess wäre dagegen deutlich auf­ wendiger und mit einem größeren Umsetzungsrisiko verbunden. Haus Eich kann dabei als möglicher Erprobungsort dienen, darf den Gesamtprozess aber nicht ersetzen. Der integrierte Prozess bleibt erforderlich, um zunächst Bedarfe, Zuständigkeiten, geeignete Austausch- und Arbeitsformate, Synergien und mögliche Träger- oder Finanzierungsmodelle übergreifend zu klären. Erst daraus kann sich er­ geben, ob und in welcher Form Haus Eich für Vereine und Initiativen eine tragfähige Rolle übernehmen kann. Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 7 von 9 Zugleich sind die Grenzen eines solchen Erprobungsortes klar zu benennen. Haus Eich kann Räume, Begegnung, Beratung und Vernetzung beispielhaft bündeln. Es er­ setzt jedoch weder den gesamtstädtischen Prozess noch fachliche Zuständigkeiten, Genehmigungen, Förderentscheidungen oder die spätere Klärung von Trägerschaft, Personal und Finanzierung. Mit der Durchführung des Prozesses wird keine dauerhafte neue Organisationsstruktur oder Folgefinanzierung beschlossen. Über eine spätere Fortführung einzelner For­ mate, Aufgaben oder Pilotmaßnahmen ist gesondert politisch zu entscheiden. Finanzielle und personelle Auswirkungen Der Budgetrahmen von bis zu 50.000 Euro bezieht sich auf den Einstieg in den inte­ grierten Entwicklungs- und Beteiligungsprozess nach Variante C. Die Mittel sollen ins­ besondere eingesetzt werden für die Bestandsaufnahme, ergänzende Befragungen oder Gespräche, externe Prozessbegleitung, Moderation von Beteiligungs-, Dialog- und Arbeitsformaten, Dokumentation, Ergebnisaufbereitung, die Bearbeitung ausge­ wählter Themen sowie erste kleinere Pilot- und Erprobungsmaßnahmen. Die genaue Ausgestaltung und Mittelverwendung erfolgt im Rahmen der weiteren Pro­ zessplanung. Ergänzende Förder-, Kooperations- oder Unterstützungsoptionen sollen geprüft werden. Soweit sich aus dem Prozess ein tragfähiges Konzept für konkrete Erprobungsorte oder Unterstützungsstrukturen ergibt, etwa im Zusammenhang mit Haus Eich, können hierfür gesondert geeignete Förder- und Kooperationsmöglichkeiten geprüft werden. Dauerhafte Folgekosten oder die Einrichtung neuer Stellen sind mit diesem Beschluss nicht verbunden und bedürften gegebenenfalls einer gesonderten politischen Ent­ scheidung. Weiteres Vorgehen Nach Beschlussfassung konkretisiert die Verwaltung den integrierten Entwicklungs- und Beteiligungsprozess nach Variante C. Hierzu erstellt die Verwaltung zunächst eine Leistungsbeschreibung für eine externe professionelle Prozessbegleitung und holt auf dieser Grundlage geeignete Angebote ein. Die Auswahl und Beauftragung erfolgen durch die Verwaltung im Rahmen der geltenden Vergabe- und Haushaltsregelungen. Maßgeblich sind insbesondere fachli­ che Eignung und Erfahrung, methodisches Konzept, Umsetzungsorientierung, Kosten­ rahmen und Passung zur Weseler Ausgangslage. Anschließend werden gemeinsam mit der externen Begleitung das konkrete Prozess­ design, die Steuerungsstruktur, die Bestandsaufnahme und erste Schwerpunktsetzun­ gen vorbereitet. Die Bestandsaufnahme dient dazu, die wichtigsten Themen für die erste Arbeitsphase fundiert auszuwählen. Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung kann geprüft werden, ob Haus Eich als Erpro­ bungsort für Vereins- und Initiativenarbeit geeignet ist. Dabei wären insbesondere mögliche Nutzungen als Veranstaltungsfläche, Sitzungs- und Begegnungsort sowie als Ausgangspunkt einer Beratungs- und Lotsenfunktion zu klären. Eine dauerhafte Nutzung, personelle Struktur oder Trägerschaft würde dadurch nicht vorweggenom­ men. Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 8 von 9 Nach Abschluss des auf etwa zwölf Monate angelegten Einstiegsprozesses legt die Verwaltung eine Auswertung vor. Diese soll darstellen, welche Formate sich bewährt haben, welche Zuständigkeiten und Kooperationsstrukturen sinnvoll erscheinen, wel­ che Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und über welche Punkte poli­ tisch gesondert zu entscheiden ist. Finanzielle Auswirkungen: Für die Durchführung des integrierten Entwicklungs- und Beteiligungsprozesses nach Variante C wären im Haushaltsjahr 2027 Mittel in Höhe von bis zu 50.000 Euro einzuplanen. Anlagen: Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WfW sowie der Gruppen FDP und Die Linke vom 30.06.2026 Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2025 Beschlussvorlage FB 4/382/26 Seite 9 von 9

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