Startseite › Wesel › Dokument

Maßnahmen für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeWesel
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

FB 9/323/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Maßnahmen für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 2 "Schul- sanierungsprogramm" Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich) Berichterstattung: Dez. IV - Klaus Schütz Rat 29.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich) Berichterstattung: Dez. IV - Klaus Schütz Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Der Stadt Wesel wurden im Jahr 2018 aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförde­ rungsgesetzes – Kapitel 2 „Schulsanierungsprogramm“- des Bundes mit Bescheid vom 22.01.2018 Fördermittel Höhe von 3.846.179 Euro gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInv-FöG NRW) bereitgestellt. Deren Verwendung hat der Rat in seiner Sitzung am 06.03.2018 (Vorlage FB 3/0042/18) beschlossen; in den Sitzungen vom 19.06.2018 und 02.11.2021 hat der Rat zudem eine Verlagerung der Förderung von Maßnahmen aus dem KInvFG I in das KInvFG II beschlossen (Vorlage 03/0157/18 und Vorlage FB 9/427/21); am 12.05.2020 sowie am 25.06.2024 hat der Rat die Förderung weiterer Maßnahmen (Vorlage FB 9/0088/20 und FB 9/151/24) auf Grundlage dieses Programms beschlossen. Die Frist zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 „Schulsanierungsprogramm“ endete zum 31.12.2025; der Mittelabruf hatte bis zum 30.06.2026 zu erfolgen. Da die letzten Maßnahmen kostengünstiger gegenüber den Anmeldungen zur Förde­ rung verlaufen waren, konnten Fördermittel in Höhe von 76.313,68 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 3.769.865,32 Euro abgerechnet. Seite 1 von 2 Vorlage zur Kenntnis FB 9/323/26 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert