Startseite › Wesel › Dokument
Maßnahmen für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Wesel |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FB 9/323/26
Vorlage Nr.:
Der Bürgermeister
Maßnahmen für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 2 "Schul-
sanierungsprogramm"
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich)
Berichterstattung:
Dez. IV - Klaus Schütz
Rat 29.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich)
Berichterstattung:
Dez. IV - Klaus Schütz
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Der Stadt Wesel wurden im Jahr 2018 aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförde
rungsgesetzes – Kapitel 2 „Schulsanierungsprogramm“- des Bundes mit Bescheid
vom 22.01.2018 Fördermittel Höhe von 3.846.179 Euro gemäß § 14 des Kapitels 2
des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen (KInv-FöG NRW) bereitgestellt.
Deren Verwendung hat der Rat in seiner Sitzung am 06.03.2018 (Vorlage FB
3/0042/18) beschlossen; in den Sitzungen vom 19.06.2018 und 02.11.2021 hat der
Rat zudem eine Verlagerung der Förderung von Maßnahmen aus dem KInvFG I in das
KInvFG II beschlossen (Vorlage 03/0157/18 und Vorlage FB 9/427/21); am 12.05.2020
sowie am 25.06.2024 hat der Rat die Förderung weiterer Maßnahmen (Vorlage FB
9/0088/20 und FB 9/151/24) auf Grundlage dieses Programms beschlossen.
Die Frist zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2
„Schulsanierungsprogramm“ endete zum 31.12.2025; der Mittelabruf hatte bis zum
30.06.2026 zu erfolgen.
Da die letzten Maßnahmen kostengünstiger gegenüber den Anmeldungen zur Förde
rung verlaufen waren, konnten Fördermittel in Höhe von 76.313,68 Euro nicht mehr in
Anspruch genommen werden.
Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 3.769.865,32 Euro abgerechnet.
Seite 1 von 2
Vorlage zur Kenntnis FB 9/323/26 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert