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Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Kostensteigerung für die Verlegung BÜ Hessenweg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Wesel |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FB 1/395/26
Vorlage Nr.:
Der Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nord
rhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Kostensteigerung für die Verlegung BÜ Hessenweg
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Entscheidung, öffentlich)
Berichterstattung:
Dez III Arturo de la Vega
Beschlussvorschlag:
Namens des Rates wird beschlossen, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von
446.649,82 € in den Objektnummern 7.190153.700.200 (Hessenweg, Bahnunterfüh
rung) und 7.190228.700.200 (An der Bocholter Bahn, BÜ - Planungskosten) bereitzu
stellen.
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Ausgangslage
Die zu verlegende Ortsteilverbindungsstraße Feldmark-Lackhausen quert die DB-
Strecke 2263 (Bocholter Bahn) an der neuen Stelle des schienengleichen Bahnüber
gangs (BÜ) Hessenweg und schließt künftig an die neue Bahnüberführung „Hessen
weg“ an der Ausbaustrecke (ABS) 46/2 auch sogenannte „Betuwe“ an (Anlage 1).
Mit Vorlage FB 1/0689/16 vom 20.09.2016 hat der Rat beschlossen, in Abstimmung
mit der DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) ein Planfeststellungsverfahren für die Ver
legung des BÜ Hessenweg beim Eisenbahnbundesamt einzuleiten. Gleichzeitig wurde
dem Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Wesel und der DB
Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) zugestimmt.
Mit der Vorlage FB 1/0689/16 wurde außerdem festgestellt, dass die Stadt Wesel die
Kosten der Kreuzungsmaßnahme vollständig zu tragen hat. Beim Bau eines neuen
Bahnübergangs hat nach § 11 EKrG derjenige die Kosten der Kreuzungsanlage zu
tragen, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt. Die Stadt Wesel muss die Kosten der
Kreuzung vollständig finanzieren und muss Haushaltsmittel ggf. auch außerplanmäßig
bereitstellen.
Im weiteren Verlauf stellte die Stadt Wesel am 08.08.2021 eine Kostenübernahmeer
klärung für die Leistungen der DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) des Vorhabens aus.
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Für die Verlegung der Ortsteilverbindungsstraße wurde ein Einplanungsantrag zur För
derrichtlinie kommunaler Straßenbau bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Stadt
liegt für die Maßnahme bereits eine Anerkennung als Vorsorgemaßnahme (Baustraße
im Bereich des B-Plan 154) sowie die Genehmigung eines förderunschädlichen vor
zeitigen Maßnahmenbeginns (Bauabschnitte 1-3) vor. Die Aufnahme in das Förder
programm 2027 ist zu erwarten.
Die Verlegung des BÜ Hessenweg (Bauabschnitt 2 für die Verlegung der Ortsteilver
bindung Feldmark – Lackhausen) ist unerlässlich, um die durch die Bebauungspläne
Nr. 154 und 155 verlaufende Streckenführung miteinander verbinden zu können. Die
Satzungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 154 (FB 1/0238/18) und 155 (FB
1/409/25) wurden durch den Rat gefasst und sind rechtskräftig.
Aktueller Sachstand
Die Plangenehmigung für die Maßnahme ‘Verlegung BÜ Hessenweg‘ wurde am
18.11.2025 durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erteilt.
Der Bauabschnitt 1 der Ortsteilverbindungsstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr.
154 ist in diesem Jahr als Baustraße (Baubeschluss mit Vorlage FB 1/115/25) fertig
gestellt worden.
Die geplante Verlegung des BÜ Hessenweg an der DB-Strecke 2263 stellt den zweiten
Bauabschnitt dar. Nach Erteilung der Plangenehmigung wurden zur Umsetzung des
Projektes bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt (z.B. Kampfmittelsondie
rung, Baugrunduntersuchung) sowie diverse erforderliche Leistungen für Bauüberwa
chung in Abstimmung mit der DB InfraGO AG beauftragt.
Die Tiefbauarbeiten wurden in diesem Jahr bereits drei Mal ohne Erfolg ausgeschrie
ben. Es ist zu vermuten, dass aufgrund der derzeit hohen Auslastung der Bauunter
nehmen durch zahlreiche Bahnprojekte, keine bzw. keine wertbaren Angebote abge
geben wurden. Im Zuge der vierten Ausschreibung ist ein wertbares Angebot über
1.550.103,28 € eingegangen. Die Bindefrist endet am 24.09.2026.
Weitere Kosten
Darüber hinaus sind noch weitere Leistungen erforderlich:
Die Kostenschätzung für die Leistungen zur Signaltechnik (Rückbau am alten BÜ und
Einrichtung am künftigen Standort) beläuft sich auf 365.000,00 €.
Für die digitale Projektablage und den Datenaustausch wird ein gemeinsamer Share
Point durch eine Bauprojektplattform angestrebt. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten
in Höhe von ca. 300,00 € an.
Für die erforderlichen Abnahmeprüfungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik
(LST) durch die DB InfraGO AG wird mit Kosten in Höhe von rund 23.500,00 € gerech
net.
Die Stromanbindung des Bahnübergangs im Rahmen der 50-Hz-Ausführung wird auf
rund 7.000,00 € geschätzt.
Beschlussvorlage FB 1/395/26 Seite 2 von 3
Aus der verlängerten Projektlaufzeit resultieren weiterhin zusätzliche Planungskosten
in Höhe von 21.500,00 € für das beauftragte Planungsbüro Schüßler-Plan. Der ur
sprünglich für Mai vorgesehene Baubeginn konnte nicht eingehalten werden, wodurch
sich der Planungs- und Betreuungsaufwand entsprechend erhöht haben.
In den Objektnummern 7.190153.700.200 (Hessenweg, Bahnunterführung) und
7.190228.700.200 (An der Bocholter Bahn, BÜ - Planungskosten) stehen aktuell noch
Haushaltsmittel in Höhe von 1.520.297,77 € und 455,69 € für das Projekt zur Verfü
gung. Diese insgesamt 1.520.753,46 € reichen nicht aus, um die genannten Leistun
gen in Höhe von rund 1.967.403,28 € beauftragen zu können. Es werden weitere Mittel
in Höhe von 446.649,82 € benötigt.
Dringlichkeit
Eine erneute Ausschreibung der Tiefbauleistungen stellt unter den gegebenen Rah
menbedingungen (Sperrzeiten und erhöhte Auslastung der Baufirmen) keine sachge
rechte Alternative dar.
Aufgrund des bereits vorgesehenen Baubeginns am 12.10.2026 und der zwingend ein
zuhaltenden Sperrzeit vom 09.11. bis 16.11.2026 würde eine erneute Durchführung
des Vergabeverfahrens zeitlich nicht mehr zu realisieren sein. Eine erneute Sperr
pause könnte durch die DB InfraGO AG voraussichtlich frühestens in zwei bis drei
Jahren genehmigt werden.
Mit einer Nichtvergabe ist darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten zu rechnen (erhöh
ter Planungsaufwand, Entschädigungsleistungen, Durchführung erneuter Vergabever
fahren).
Finanzielle Auswirkungen:
Als Deckungsvorschlag werden die Mittel der folgenden Objektnummern vorgeschla
gen:
7.190161.700.200 (Yorckstraße) 390.000,00 €
7.190345.700.200 (Harsumerweg) 56.649,82 €
Summe: 446.649,82 €
Die Mittel sollen wie folgt verteilt werden:
7.190228.700.200 (An der Bocholter Bahn, BÜ - Planungskosten) 21.344,31 €
7.190153.700.200 (Hessenweg, Bahnunterführung) 425.305,51 €
Summe: 446.649,82 €
Anlagen:
Anlage 1 - Ortsteilverbindungsstraße Feldmark-Lackhausen
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