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Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Kostensteigerung für die Verlegung BÜ Hessenweg

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeWesel
Datum2026-09-22
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FB 1/395/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nord­ rhein-Westfalen (GO NRW) hier: Kostensteigerung für die Verlegung BÜ Hessenweg Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung: Dez III Arturo de la Vega Beschlussvorschlag: Namens des Rates wird beschlossen, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 446.649,82 € in den Objektnummern 7.190153.700.200 (Hessenweg, Bahnunterfüh­ rung) und 7.190228.700.200 (An der Bocholter Bahn, BÜ - Planungskosten) bereitzu­ stellen. Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Ausgangslage Die zu verlegende Ortsteilverbindungsstraße Feldmark-Lackhausen quert die DB- Strecke 2263 (Bocholter Bahn) an der neuen Stelle des schienengleichen Bahnüber­ gangs (BÜ) Hessenweg und schließt künftig an die neue Bahnüberführung „Hessen­ weg“ an der Ausbaustrecke (ABS) 46/2 auch sogenannte „Betuwe“ an (Anlage 1). Mit Vorlage FB 1/0689/16 vom 20.09.2016 hat der Rat beschlossen, in Abstimmung mit der DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) ein Planfeststellungsverfahren für die Ver­ legung des BÜ Hessenweg beim Eisenbahnbundesamt einzuleiten. Gleichzeitig wurde dem Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Wesel und der DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) zugestimmt. Mit der Vorlage FB 1/0689/16 wurde außerdem festgestellt, dass die Stadt Wesel die Kosten der Kreuzungsmaßnahme vollständig zu tragen hat. Beim Bau eines neuen Bahnübergangs hat nach § 11 EKrG derjenige die Kosten der Kreuzungsanlage zu tragen, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt. Die Stadt Wesel muss die Kosten der Kreuzung vollständig finanzieren und muss Haushaltsmittel ggf. auch außerplanmäßig bereitstellen. Im weiteren Verlauf stellte die Stadt Wesel am 08.08.2021 eine Kostenübernahmeer­ klärung für die Leistungen der DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) des Vorhabens aus. Seite 1 von 3 Für die Verlegung der Ortsteilverbindungsstraße wurde ein Einplanungsantrag zur För­ derrichtlinie kommunaler Straßenbau bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Stadt liegt für die Maßnahme bereits eine Anerkennung als Vorsorgemaßnahme (Baustraße im Bereich des B-Plan 154) sowie die Genehmigung eines förderunschädlichen vor­ zeitigen Maßnahmenbeginns (Bauabschnitte 1-3) vor. Die Aufnahme in das Förder­ programm 2027 ist zu erwarten. Die Verlegung des BÜ Hessenweg (Bauabschnitt 2 für die Verlegung der Ortsteilver­ bindung Feldmark – Lackhausen) ist unerlässlich, um die durch die Bebauungspläne Nr. 154 und 155 verlaufende Streckenführung miteinander verbinden zu können. Die Satzungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 154 (FB 1/0238/18) und 155 (FB 1/409/25) wurden durch den Rat gefasst und sind rechtskräftig. Aktueller Sachstand Die Plangenehmigung für die Maßnahme ‘Verlegung BÜ Hessenweg‘ wurde am 18.11.2025 durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erteilt. Der Bauabschnitt 1 der Ortsteilverbindungsstraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 154 ist in diesem Jahr als Baustraße (Baubeschluss mit Vorlage FB 1/115/25) fertig gestellt worden. Die geplante Verlegung des BÜ Hessenweg an der DB-Strecke 2263 stellt den zweiten Bauabschnitt dar. Nach Erteilung der Plangenehmigung wurden zur Umsetzung des Projektes bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt (z.B. Kampfmittelsondie­ rung, Baugrunduntersuchung) sowie diverse erforderliche Leistungen für Bauüberwa­ chung in Abstimmung mit der DB InfraGO AG beauftragt. Die Tiefbauarbeiten wurden in diesem Jahr bereits drei Mal ohne Erfolg ausgeschrie­ ben. Es ist zu vermuten, dass aufgrund der derzeit hohen Auslastung der Bauunter­ nehmen durch zahlreiche Bahnprojekte, keine bzw. keine wertbaren Angebote abge­ geben wurden. Im Zuge der vierten Ausschreibung ist ein wertbares Angebot über 1.550.103,28 € eingegangen. Die Bindefrist endet am 24.09.2026. Weitere Kosten Darüber hinaus sind noch weitere Leistungen erforderlich: Die Kostenschätzung für die Leistungen zur Signaltechnik (Rückbau am alten BÜ und Einrichtung am künftigen Standort) beläuft sich auf 365.000,00 €. Für die digitale Projektablage und den Datenaustausch wird ein gemeinsamer Share­ Point durch eine Bauprojektplattform angestrebt. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 300,00 € an. Für die erforderlichen Abnahmeprüfungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (LST) durch die DB InfraGO AG wird mit Kosten in Höhe von rund 23.500,00 € gerech­ net. Die Stromanbindung des Bahnübergangs im Rahmen der 50-Hz-Ausführung wird auf rund 7.000,00 € geschätzt. Beschlussvorlage FB 1/395/26 Seite 2 von 3 Aus der verlängerten Projektlaufzeit resultieren weiterhin zusätzliche Planungskosten in Höhe von 21.500,00 € für das beauftragte Planungsbüro Schüßler-Plan. Der ur­ sprünglich für Mai vorgesehene Baubeginn konnte nicht eingehalten werden, wodurch sich der Planungs- und Betreuungsaufwand entsprechend erhöht haben. In den Objektnummern 7.190153.700.200 (Hessenweg, Bahnunterführung) und 7.190228.700.200 (An der Bocholter Bahn, BÜ - Planungskosten) stehen aktuell noch Haushaltsmittel in Höhe von 1.520.297,77 € und 455,69 € für das Projekt zur Verfü­ gung. Diese insgesamt 1.520.753,46 € reichen nicht aus, um die genannten Leistun­ gen in Höhe von rund 1.967.403,28 € beauftragen zu können. Es werden weitere Mittel in Höhe von 446.649,82 € benötigt. Dringlichkeit Eine erneute Ausschreibung der Tiefbauleistungen stellt unter den gegebenen Rah­ menbedingungen (Sperrzeiten und erhöhte Auslastung der Baufirmen) keine sachge­ rechte Alternative dar. Aufgrund des bereits vorgesehenen Baubeginns am 12.10.2026 und der zwingend ein­ zuhaltenden Sperrzeit vom 09.11. bis 16.11.2026 würde eine erneute Durchführung des Vergabeverfahrens zeitlich nicht mehr zu realisieren sein. Eine erneute Sperr­ pause könnte durch die DB InfraGO AG voraussichtlich frühestens in zwei bis drei Jahren genehmigt werden. Mit einer Nichtvergabe ist darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten zu rechnen (erhöh­ ter Planungsaufwand, Entschädigungsleistungen, Durchführung erneuter Vergabever­ fahren). Finanzielle Auswirkungen: Als Deckungsvorschlag werden die Mittel der folgenden Objektnummern vorgeschla­ gen: 7.190161.700.200 (Yorckstraße) 390.000,00 € 7.190345.700.200 (Harsumerweg) 56.649,82 € Summe: 446.649,82 € Die Mittel sollen wie folgt verteilt werden: 7.190228.700.200 (An der Bocholter Bahn, BÜ - Planungskosten) 21.344,31 € 7.190153.700.200 (Hessenweg, Bahnunterführung) 425.305,51 € Summe: 446.649,82 € Anlagen: Anlage 1 - Ortsteilverbindungsstraße Feldmark-Lackhausen Beschlussvorlage FB 1/395/26 Seite 3 von 3

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