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Anregung/Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 23.08.2026 "Bebauungsplan Nr. 249 Rhein-Lippe-Hafen-Süd"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeWesel
Datum2026-09-22
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T 02/379/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Anregung/Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 23.08.2026 "Bebauungsplan Nr. 249 Rhein-Lippe-Hafen-Süd" Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung: Bürgermeister Rainer Benien Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Anregung/Beschwerde gemäß § 24 GO NRW vom 23.08.2026 zum Thema „Bebauungsplan Nr. 249 Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ an den Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Wesel weiter. Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Mit Schreiben vom 23.08.2026 wird eine Anregung/Beschwerde hinsichtlich des Be- bauungsplans Nr. 249 „Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ eingereicht. Zum Inhalt der Anre- gung/Beschwerde wird auf das Schreiben in der Anlage verwiesen. Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesel ist für Anregungen und Beschwerden zunächst der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Er leitet diese dann an das zu- ständige Gremium weiter. Zuständig für diese Anregung/Beschwerde ist der Aus- schuss für Stadtentwicklung der Stadt Wesel. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der Petent*innen geschwärzt. Es wird auf die Vorlage T 02/389/26 verwiesen. Anlagen: Anlage 1 - Schreiben vom 23.08.2026 gem. § 24 GO NRW Seite 1 von 1

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