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Anregung/Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 23.08.2026 "Bebauungsplan Nr. 249 Rhein-Lippe-Hafen-Süd"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Wesel |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
T 02/379/26
Vorlage Nr.:
Der Bürgermeister
Anregung/Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 23.08.2026
"Bebauungsplan Nr. 249 Rhein-Lippe-Hafen-Süd"
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss 22.09.2026 (Entscheidung, öffentlich)
Berichterstattung:
Bürgermeister Rainer Benien
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Anregung/Beschwerde gemäß § 24 GO
NRW vom 23.08.2026 zum Thema „Bebauungsplan Nr. 249 Rhein-Lippe-Hafen-Süd“
an den Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Wesel weiter.
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit Schreiben vom 23.08.2026 wird eine Anregung/Beschwerde hinsichtlich des Be-
bauungsplans Nr. 249 „Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ eingereicht. Zum Inhalt der Anre-
gung/Beschwerde wird auf das Schreiben in der Anlage verwiesen.
Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wesel ist für Anregungen und Beschwerden
zunächst der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Er leitet diese dann an das zu-
ständige Gremium weiter. Zuständig für diese Anregung/Beschwerde ist der Aus-
schuss für Stadtentwicklung der Stadt Wesel.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der Petent*innen geschwärzt.
Es wird auf die Vorlage T 02/389/26 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Schreiben vom 23.08.2026 gem. § 24 GO NRW
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