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Solidarisches Ticketmodell Bühnenhaus

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeWesel
Datum2026-09-23
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FB 4/384/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Solidarisches Ticketmodell Bühnenhaus Beratungsfolge: Ausschuss für Kultur und Stadt­ 23.09.2026 (zur Kenntnis, öffentlich) marketing Berichterstattung: Bürgermeister Rainer Benien Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Mit Schreiben vom 9. Juni 2026 beantragt die SPD-Fraktion, die Einführung eines solidari- schen Ticketmodells für das Städtische Bühnenhaus zu prüfen und dem Ausschuss ein um- setzungsfähiges Konzept zur Beratung vorzulegen. Der Antrag nennt insbesondere Solidari- tätsbeiträge, Solidaritätskontingente, niedrigschwellige Zugangsverfahren und die kurzfristige Vergabe noch verfügbarer Karten. Konzept zur kulturellen Teilhabe und Publikumsentwicklung im Städtischen Bühnen­ haus Das Städtische Bühnenhaus verfügt bereits heute über eine stark sozial und teilhabeorientierte Preisstruktur. Finanzielle Zugangshürden werden möglichst niedrig gehalten; insbesondere Kindern, Jugendlichen und Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten wird der Zu- gang zum Theater erleichtert. Kindervorstellungen können beispielsweise durch den Erwerb eines Abos mit vier Vorstellun- gen zum Eintrittspreis von 2,75 € je Vorstellung besucht werden. Jugendliche und Auszubil- dende erhalten im Jugend-Abo Tickets zum Einzeleintrittspreis von 4,00 € für die Veranstal- tungen in den Reihen Schauspiel, Boulevard und Studioreihe sowie für ein großes Orchester- gastspiel in der Konzertreihe. Schülerinnen und Schüler der Musik- und Kunstschule erhalten freien Eintritt in der Konzertreihe. Die ohnehin moderaten Eintrittspreise werden für Schülerin- nen und Schüler, Auszubildende sowie Berechtigte für Hilfe nach dem SGB II / SGB XII noch einmal halbiert. Das gemeinsam mit dem Bauverein und der Burghofbühne durchgeführte Ko- operationsprojekt „Jekit- Jedem Kind ein Theaterstück“ ermöglicht Weseler Kita-Kindern zu- dem einen kostenlosen Theaterbesuch. Die Verwaltung unterstützt das Ziel, die kulturelle Teilhabe weiter zu stärken und insbesondere Menschen besser zu erreichen, die das Bühnenhaus bislang aus finanziellen Gründen oder aufgrund anderer Zugangshürden nicht oder nur selten besuchen. Verzicht auf ein zusätzliches Berechtigungs- und Kontingentsystem Die Prüfung zeigt, dass ein dauerhaft formalisiertes Solidaritätskontingent mit eigenen An- spruchsvoraussetzungen, Nachweisverfahren und gesonderten Buchungswegen einen erheb- lichen organisatorischen und personellen Aufwand verursachen würde. Hinzu kämen techni- sche sowie datenschutz-, haushalts- und kassenrechtliche Fragestellungen. Seite 1 von 2 Vor dem Hintergrund, der bereits bestehenden sozial ausgerichteten Preisstruktur erscheint der Aufbau eines zusätzlichen dauerhaften Berechtigungs- und Kontingentsystems nicht er- forderlich und wird daher nicht empfohlen. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, das Anliegen des Antrags mit einer systematischen Publikumsentwicklung (Audience Development) zu verbinden. Dabei geht es nicht allein um günstigere Eintrittspreise, sondern vor allem darum, bislang wenig erreichte Menschen geziel- ter anzusprechen und vorhandene Zugänge in die Stadtgesellschaft besser zu nutzen. Bestehende Strukturen nutzen und neue Besucher erreichen Das Bühnenhaus wird zunächst gemeinsam mit den zuständigen städtischen Fachbereichen und Stabsstellen prüfen, welche bereits bestehenden Ermäßigungs-, Teilhabe- und Vermitt- lungsangebote genutzt werden können. Für die Ansprache neuer Besucherinnen und Besucher sollen insbesondere bereits vorhan- dene Zugänge und Multiplikatoren genutzt werden. Hierzu gehören beispielsweise: • die Familiengrundschulzentren als Zugang zu Familien und Eltern, • der Jugendbeirat für die Ansprache junger Menschen, • der Seniorenbeirat für ältere Menschen, • die Integrationsbeauftragte sowie • weitere soziale und gesellschaftliche Einrichtungen und Partner. Die Zusammenarbeit soll möglichst unkompliziert erfolgen. So können beispielsweise gezielt geeignete Veranstaltungen empfohlen, Gruppen angesprochen oder erste Theaterbesuche vermittelt werden sowie nach Verfügbarkeit einzelne Freikarten für gezielt angesprochene Be- sucherinnen und Besucher bereitgestellt werden. Zusätzliche Verwaltungs- oder Gremienstrukturen sollen hierfür nicht aufgebaut werden. Ergänzende Ticket- und Solidaritätsmodelle Die Einführung eines vergünstigten Last-Minute-Tarifs sowie die Möglichkeit freiwilliger Soli- daritäts- bzw. Unterstützungsbeiträge wurden geprüft. Beide Modelle würden zusätzliche Ta- rif- bzw. Buchungstatbestände im bestehenden Kassen- und Ticketingsystem erfordern und zu zusätzlichem technischem, kassenrechtlichem und organisatorischem Aufwand führen. Insbesondere müssten für Last-Minute-Tickets gesonderte Preise, Freigabezeitpunkte und Vertriebswege eingerichtet und dauerhaft administriert werden. Bei freiwilligen Unterstüt- zungsbeiträgen wären zusätzlich deren technische Abwicklung, Verbuchung und gegebe- nenfalls zweckgebundene Verwendung zu regeln. Der hiermit verbundene dauerhafte Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand steht aus Sicht der Verwaltung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren zusätzlichen Nut- zen. Die Einführung gesonderter Last-Minute-Tarife sowie eines formalisierten Systems frei- williger Solidaritäts- oder Unterstützungsbeiträge wird daher nicht empfohlen. Statt zusätzliche Tarif- und Abrechnungsstrukturen aufzubauen, sollen die vorhandenen per- sonellen Ressourcen vorrangig dafür eingesetzt werden, über bestehende soziale und ge- sellschaftliche Netzwerke bislang wenig erreichte Besucherinnen und Besucher gezielt anzu- sprechen und den Zugang zum Bühnenhaus zu erleichtern. Der Ausschuss nimmt das vorgelegte Konzept zur Kenntnis. Anlagen: Antrag SPD-Fraktion vom 10.06.2026 Vorlage zur Kenntnis FB 4/384/26 Seite 2 von 2

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