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Auswirkungen der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) ab dem Schuljahr 2026/2027 auf die Stundenbemessung für die Schulsekretariate
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Wesel |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FB 4/390/26
Vorlage Nr.:
Der Bürgermeister
Auswirkungen der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) ab dem Schul
jahr 2026/2027 auf die Stundenbemessung für die Schulsekretariate
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss 24.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich)
Berichterstattung:
Bürgermeister Rainer Benien
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:
Mit dem Schuljahr 2026/2027 ist die im Sommer 2018 vom Landtag NRW beschlos
sene und im Schuljahr 2019/2020 begonnene Rückkehr zum neunjährigen Gymna
sium (G9) nunmehr vollendet. Im Vergleich zu den vorangegangenen Schuljahren,
werden durch den zusätzlichen Jahrgang, an den beiden Weseler Gymnasien insg.
ca. 260 Schüler*innen mehr beschult.
Die Schulträger sind gemäß § 79 Schulgesetz NRW auch dazu verpflichtet, „die für
einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrich
tungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulver
waltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Infor
mationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“
Durch die höhere Anzahl an Schüler*innen entstehen der Stadt Wesel aufgrund der
Eigenschaft als Schulträger, höhere Aufwendungen für den Schulbetrieb. Beispielhaft
seien hier genannt:
• Aufwendungen für zusätzlich erforderliche Schulräume und deren Ausstattung
• Aufwendung im Bereich der Schülerfahrkosten
• Aufwendungen für Lehr- und Lernmitteln, Lizenzen etc.
Weitere Auswirkungen hat die zusätzliche Anzahl der Schüler*innen auf die in den
Schulsekretariaten der Gymnasien anfallende Arbeit (mehr Schüler = mehr Arbeit =
mehr benötigte Arbeitszeit). Die Stundenbemessung für die Schulsekretariate be
rücksichtigt die Anzahl der Schüler*innen einer Schule als wesentlichen Berech
nungsfaktor für das den Schulen zur Verfügung stehende Stundenkontingent in den
Schulsekretariaten.
Die kalenderjährliche Stundenbemessung für die Weseler Schulen wird jeweils im
Herbst des Vorjahres neu ermittelt.
Für die beiden Weseler Gymnasien wird eine Zunahme um ca. 20 Wochenstunden
auf insg. ca. 184 Wochenstunden prognostiziert. Dies entspricht einer Anzahl von
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insg. 4,4 vollzeitäquivalenten Stellen in den Sekretariaten der Gymnasien im Jahr
2027 bzw. einer Zunahme von 0,5 Stellenanteilen.
2026 2027 (Prognose)
Schüler*innen VZÄ-Stellen Schüler*innen VZÄ-Stellen
AVG 816 1,7 Stellen 936 1,9 Stellen
KDG 1.048 2,2 Stellen 1.186 2,5 Stellen
(2,0 besetzt)
Summe 1.864 3,9 Stellen 2.122 4,4 Stellen
(3,7 besetzt)
Historischer Vergleich Einführung G8
Das achtjährige Gymnasium wurde zum Schuljahr 2005/2006 in NRW eingeführt. Bis
zum Schuljahr 2012/2013 waren sowohl Schüler*innen des achtjährigen Gymnasi
ums als auch des neunjährigen Gymnasiums an den Schulen. Ab dem Schuljahr
2013/2014 hatten die Gymnasien komplett auf G8 umgestellt.
2013 2014
Schüler*innen VZÄ-Stellen Schüler*innen VZÄ-Stellen
AVG 1.232 2 Stellen 1.061 1,8 Stellen
KDG 1.097 1,8 Stellen 1.012 1,8 Stellen
Summe 2.329 3,8 Stellen 2.073 3,6 Stellen
In der historischen Betrachtung fällt auf, dass der Rückgang der Stellenanteile von
2014 auf 2013 mit 0,2 Stellenanteilen und die prognostizierte Zunahme von 2026 auf
2027 mit 0,5 Stellenanteilen, bei vergleichbaren Veränderungen der Schülerzahlen,
voneinander abweicht. Die Differenz ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass
bei der Stundenberechnung für die Sekretariate nicht nur die reinen Schülerzahlen,
sondern auch weitere Faktoren wie
• Anzahl der Schüler*innen in der Ganztags- /Übermittagsbetreuung,
• Anzahl der Schüler*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder nicht-
deutscher Verkehrssprache in der Familie und
• Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf
berücksichtigt werden.
Der Anteil von Schüler*innen mit den oben genannten Faktoren, ist auch an den
Gymnasien entsprechend angestiegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Arbeitgeberbrutto für eine Stelle EG 6, Stufe 1, Arbeitszeit 50% beträgt aktuell
ca. 26.200 € / Jahr.
Vorlage zur Kenntnis FB 4/390/26 Seite 2 von 2
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