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Auswirkungen der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) ab dem Schuljahr 2026/2027 auf die Stundenbemessung für die Schulsekretariate

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeWesel
Datum2026-09-24
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FB 4/390/26 Vorlage Nr.: Der Bürgermeister Auswirkungen der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) ab dem Schul­ jahr 2026/2027 auf die Stundenbemessung für die Schulsekretariate Beratungsfolge: Schul- und Sportausschuss 24.09.2026 (Kenntnisnahme, öffentlich) Berichterstattung: Bürgermeister Rainer Benien Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis: Mit dem Schuljahr 2026/2027 ist die im Sommer 2018 vom Landtag NRW beschlos­ sene und im Schuljahr 2019/2020 begonnene Rückkehr zum neunjährigen Gymna­ sium (G9) nunmehr vollendet. Im Vergleich zu den vorangegangenen Schuljahren, werden durch den zusätzlichen Jahrgang, an den beiden Weseler Gymnasien insg. ca. 260 Schüler*innen mehr beschult. Die Schulträger sind gemäß § 79 Schulgesetz NRW auch dazu verpflichtet, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrich­ tungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulver­ waltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Infor­ mationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ Durch die höhere Anzahl an Schüler*innen entstehen der Stadt Wesel aufgrund der Eigenschaft als Schulträger, höhere Aufwendungen für den Schulbetrieb. Beispielhaft seien hier genannt: • Aufwendungen für zusätzlich erforderliche Schulräume und deren Ausstattung • Aufwendung im Bereich der Schülerfahrkosten • Aufwendungen für Lehr- und Lernmitteln, Lizenzen etc. Weitere Auswirkungen hat die zusätzliche Anzahl der Schüler*innen auf die in den Schulsekretariaten der Gymnasien anfallende Arbeit (mehr Schüler = mehr Arbeit = mehr benötigte Arbeitszeit). Die Stundenbemessung für die Schulsekretariate be­ rücksichtigt die Anzahl der Schüler*innen einer Schule als wesentlichen Berech­ nungsfaktor für das den Schulen zur Verfügung stehende Stundenkontingent in den Schulsekretariaten. Die kalenderjährliche Stundenbemessung für die Weseler Schulen wird jeweils im Herbst des Vorjahres neu ermittelt. Für die beiden Weseler Gymnasien wird eine Zunahme um ca. 20 Wochenstunden auf insg. ca. 184 Wochenstunden prognostiziert. Dies entspricht einer Anzahl von Seite 1 von 2 insg. 4,4 vollzeitäquivalenten Stellen in den Sekretariaten der Gymnasien im Jahr 2027 bzw. einer Zunahme von 0,5 Stellenanteilen. 2026 2027 (Prognose) Schüler*innen VZÄ-Stellen Schüler*innen VZÄ-Stellen AVG 816 1,7 Stellen 936 1,9 Stellen KDG 1.048 2,2 Stellen 1.186 2,5 Stellen (2,0 besetzt) Summe 1.864 3,9 Stellen 2.122 4,4 Stellen (3,7 besetzt) Historischer Vergleich Einführung G8 Das achtjährige Gymnasium wurde zum Schuljahr 2005/2006 in NRW eingeführt. Bis zum Schuljahr 2012/2013 waren sowohl Schüler*innen des achtjährigen Gymnasi­ ums als auch des neunjährigen Gymnasiums an den Schulen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 hatten die Gymnasien komplett auf G8 umgestellt. 2013 2014 Schüler*innen VZÄ-Stellen Schüler*innen VZÄ-Stellen AVG 1.232 2 Stellen 1.061 1,8 Stellen KDG 1.097 1,8 Stellen 1.012 1,8 Stellen Summe 2.329 3,8 Stellen 2.073 3,6 Stellen In der historischen Betrachtung fällt auf, dass der Rückgang der Stellenanteile von 2014 auf 2013 mit 0,2 Stellenanteilen und die prognostizierte Zunahme von 2026 auf 2027 mit 0,5 Stellenanteilen, bei vergleichbaren Veränderungen der Schülerzahlen, voneinander abweicht. Die Differenz ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei der Stundenberechnung für die Sekretariate nicht nur die reinen Schülerzahlen, sondern auch weitere Faktoren wie • Anzahl der Schüler*innen in der Ganztags- /Übermittagsbetreuung, • Anzahl der Schüler*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder nicht- deutscher Verkehrssprache in der Familie und • Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf berücksichtigt werden. Der Anteil von Schüler*innen mit den oben genannten Faktoren, ist auch an den Gymnasien entsprechend angestiegen. Finanzielle Auswirkungen: Das Arbeitgeberbrutto für eine Stelle EG 6, Stufe 1, Arbeitszeit 50% beträgt aktuell ca. 26.200 € / Jahr. Vorlage zur Kenntnis FB 4/390/26 Seite 2 von 2

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