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Bebauungsplan Weeze-Laarbruch Nr. I 3. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe gem. § 31 GO NRW Auslegungsbeschluss Beteiligungsverfahren

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeWeeze
Datum2026-09-22
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Seite - 1 - Gemeinde Weeze Datum: 03.09.2026 Der Bürgermeister Bauen, Planen u. Umwelt Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 121/2026 1. Ergänzung Beratungsart - öffentlich - Aktenzeichen: 61 26 50 Beteiligte Fachbereiche: 6 Beratungsfolge Termin TOP-Nr. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.09.2026 Rat der Gemeinde Weeze 22.09.2026 4. Bebauungsplan Weeze-Laarbruch Nr. I 3. vereinfachte Änderung Ausschließungsgründe gem. § 31 GO NRW Auslegungsbeschluss Beteiligungsverfahren Zu dieser Bebauungsplanänderung wird auf die Beratungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt am 16.06.2026 verwiesen, in der der Sachverhalt ausführlich dar- gestellt wurde. Ergänzend hierzu hat Herr Hardt vom Planungsbüro Stadtquartier GmbH in der Sit- zung ausführlich vorgetragen. Da die finalen Planunterlagen zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Termin noch nicht vorlagen, wurde auf Wunsch der Flughafen Niederrhein GmbH vom Ausschuss dem Rat emp- fohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Weeze-Laa- rbruch Nr. I zu fassen. Diesen Beschluss hat der Rat der Gemeinde Weeze in seiner Sitzung am 07.07.2026 gefasst. Die kompletten Planunterlagen zur Durchführung der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung liegen nun vor und sind dieser Beratungsunterlage als Anlage beigefügt. Sofern sich der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt mit den vorliegenden Plandokumen- ten einverstanden erklärt, wird empfohlen, dem Rat der Gemeinde Weeze vorzuschlagen, auf Basis dieser Unterlagen ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Weiterhin wird dem Ausschuss empfohlen, dem Rat der Gemeinde Weeze vorzuschlagen, den Ent- wurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungssplans Weeze-Laarbruch Nr. I mit den textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen (Beteiligung der Öffentlichkeit) und zusätzlich die im Baugesetzbuch vorgesehe- nen weiteren Zugangsmöglichkeiten zu eröffnen. Parallel dazu soll die die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt wird sich in seiner Sitzung am 10.09.2026 mit diesem Bauleitplanverfahren befassen und dem Rat der Gemeinde Weeze eine Beschlussempfeh- lung aussprechen. Sofern der Ausschuss den Beschlussempfehlungen der Verwaltung folgt, wird er dem Rat wie folgt empfehlen: Beratungsvorlage 121/2026 1. Ergänzung Seite 1 von 2 Seite - 2 - Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Weeze erklärt sich mit dem vorgestellten Entwurf zur 3. vereinfachten Ände- rung des Bebauungsplanes Weeze-Laarbruch Nr. I (textliche Festsetzungen) und der Entwurfsbe- gründung einverstanden und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegungsbeschluss) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB auf dieser Grundlage (Beteiligungsverfahren). Finanzielle Auswirkungen: Voraussichtliche Ausgaben Produkt/ Kostenstelle: ☒ keine (wenn angekreuzt) Zur Verfügung stehende Mittel ☐ keine (wenn angekreuzt) Voraussichtliche Folgekosten ☒ keine (wenn angekreuzt) Beteiligte Stellen: Personalrat: Digitalisierung/IT: ☒ Zustimmung nicht erforderlich ☒ Beteiligung entfällt Gleichstellungsbeauftragte: ☒ Beteiligung entfällt Anlage(n): (1) Anlage 1 Bebauungsplan Weeze-Laarbruch Nr. 1 - 3. vereinfachte Änderung - Geltungsbereich - nur elektronisch verfügbar -; Rat 22.09.2026 (2) Anlage 2 Bebauungsplan Weeze-Laarbruch Nr. 1 - 3. vereinfachte Änderung - Entwurfsbegrün- dung - nur elektronisch verfügbar -; Rat 22.09.2026.pdf (3) Anlage 3 Bebauungsplan Weeze-Laarbruch Nr. 1 - 3. vereinfachte Änderung - Textliche Fest- setzung - nur elektronisch verfügbar -; Rat 22.09.2026.pdf Der Bürgermeister Beratungsvorlage 121/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 2

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