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Viersener Natur- und Kulturpunkte – Konzept zur Einrichtung eines Informationssystems
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Viersen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/3847/FB 90/I/2
Aktenzeichen: FB 90/I
Datum: 03.08.2026
Tagesordnungspunkt:
Viersener Natur- und Kulturpunkte – Konzept zur Einrichtung eines Informationssystems
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss 15.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung 17.09.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirt- 28.09.2026 Vorberatung
schaft
Rat 29.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt,
der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft empfiehlt,
der Rat der Stadt Viersen beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt das benannte Start-Set mit 10+1 Natur- und Kulturpunkten in-
haltlich gemäß Vorlage zu bearbeiten. Die praktische Umsetzung mit codierten Informationsta-
feln im Stadtbild soll nach
a) Variante 1a
b) Variante 1b
c) Variante 2
d) Variante 3
erfolgen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Stadtkämmerers erforderlich: Ja
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
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Für das Start-Set von 10+1 Natur- und Kulturpunkten fallen einmalige Kosten von rund 4.100 Euro
an. Für den sukzessiven Ausbau der „Natur- und Kulturpunkte“ würden ab 2027 jährlich 3.000
Euro in die Haushaltsplanung aufgenommen werden müssen.
Produkt 15.01.02.90
Sachkonto 52810000
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Ja
Umsetzungsdatum: 30.06.2027
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Sachverhalt:
Einleitung und Vorgeschichte
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat im April 2023 auf Basis des Antrags der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung einstimmig beauftragt, die inhaltliche und gestalterische
Ausführung eines Informationssystems für „Viersener Natur- und Kulturpunkte" zu prüfen und die
Umsetzbarkeit darzustellen. Die einzelnen Punkte stehen für naturkundliche und kulturhistorische
Besonderheiten im Stadtgebiet. In Viersen und Umgebung lebende Menschen sowie auswärtige
Gäste sollen über Sehenswürdigkeiten in den vier Stadtteilen, in Parks, Wäldern und in der freien
Landschaft informiert werden. Dies soll möglichst unkompliziert und zugleich umfassend geschehen.
Idee und Konzept hat der Rat im Oktober 2023 einstimmig zugestimmt. Doch der präsentierte erste
Vorschlag zur praktischen Ausgestaltung wies hohe Gestaltungskosten aus. Eine Überarbeitung
wurde im März 2025 mit Blick auf die Verabschiedung des Haushalts 2025 vor Beratung zurückge-
zogen (siehe Beschluss 2025/4391/FB20/1).
Am 17. März 2026 hat der Rat der Stadt Viersen beschlossen, für den Projektstart im Haushaltsjahr
2026 zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitzustellen. Die Liste möglicher Natur- und
Kulturpunkte im Stadtgebiet soll laut Beschluss – abgestimmt mit den im Antrag genannten relevan-
ten örtlichen Vereinen und Institutionen – zur Entscheidung vorgelegt werden.
Konzept
Ziel ist die Umsetzung eines jederzeit erreichbaren und abrufbaren Informationssystems „to go“.
Die markierten Punkte und die Möglichkeit, auf den zugehörigen Hinweistafeln verlinkte Inhalte und
Fotos direkt abrufen zu können, stärken die kulturelle Identität und Identifizierung mit der Stadt Vier-
sen. Zehn Glanzlichter bilden das Start-Set. Diese wurden ob ihres Alleinstellungscharakters und
ihrer kulturhistorischen beziehungsweise naturgeschichtlichen Bedeutsamkeit gesetzt.
Die Kategorie „Kulturpunkte“ umfasst folgende Vorschläge im Start-Set:
- Festhalle Viersen
- Generatorenhalle Viersen
- Jugendstilbad Viersen
- Irmgardiskapelle Süchteln
- Pfarrkirche St. Cornelius Dülken
In der Kategorie „Naturpunkte“ zur Beschlussfassung vorgeschlagen sind:
- Flachskuhlen im Naturschutzgebiet Bockerter Heide
- Gewässersystem im Naturschutzgebiet Fritzbruch
- Kopfweiden im Naturschutzgebiet Boisheimer Nette
- Storchennest Clörath im Naturschutzgebiet Salbruch
- Erlenbruchwald im Naturschutzgebiet Rintger Bruch
Erweiterung
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die beschriebene Liste der zehn Natur- und Kulturpunkte um
einen elften Punkt für die noch im Jahr 2026 umzusetzenden Informationsschilder zu ergänzen: den
Skulpturenpark an der Städtischen Galerie im Park.
Begründet wird diese vorgeschlagene Erweiterung damit, dass kürzlich bei einer Überprüfung fest-
gestellt wurde, dass ein QR-Code auf einem bestehenden Hinweisschild zur Skulpturensammlung
im Zugangsbereich der innerstädtischen Parkanlage nicht mehr aktuell ist und ins Leere führt.
Mitte September 2026 wird außerdem eine neue Skulptur im Park installiert: „Inverted Window“ von
Bildhauerin Sabine Hornig. Die Skulptur ist eine Schenkung des Viersener Heimatvereins an die
Stadt. Anlass dafür ist der 70. Geburtstag des Vereins. Durch die Installation wird der Skulpturenpark
der Stadt Viersen absehbar eine noch größere öffentliche Aufmerksamkeit erzielen.
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Da der zur Verfügung gestellte Mittelrahmen für „Viersener Natur- und Kulturpunkte“ 2026 durch die
neu recherchierte und von der Verwaltung favorisierte Variante 1a) oder b) (siehe Seite 5) nicht
ausgeschöpft würde, wäre die Hinzunahme des Skulpturenparks finanziell machbar und inhaltlich
darstellbar. Personell ist es im FB 90 allerdings nicht leistbar, über den elften hinaus weitere wün-
schenswerte Punkte bereits in diesem Jahr inhaltlich aufzubereiten.
Der kontinuierliche Ausbau des Infosystems – analog und digital und verteilt auf alle Stadtteile – wird
für die Folgejahre angestrebt. Bürgerschaft und Mitglieder lokaler Institutionen, Verbände und Ver-
eine wie Kreisarchiv, Heimat- und Verschönerungsvereine, NABU, Verein zur Förderung der Erin-
nerungskultur und Euregia können weiter Vorschläge für Natur- und Kulturpunkte einreichen und
begründen.
Diese Anregungen werden in der Verwaltung geprüft, gebündelt und für eine Beschlussfassung auf-
bereitet. Federführend ist der FB 90. Vor jeder gestalterischen Einbindung in das Infosystem muss
der Rat den Vorschlägen zustimmen.
Ausgestaltung
Einheitlich gestaltete Tafeln sollen unmittelbar auf die ausgewählten Natur- und Kulturpunkte im
Straßenraum und in der freien Landschaft hinweisen. Bei Material und Platzierung wird darauf ge-
achtet, dass die Tafeln gut wahrnehmbar und zugänglich sind. Der Kurztext auf der Tafel muss gut
lesbar, der QR-Code unkompliziert abzuscannen sein. Die Schilder sollen sich harmonisch in das
Gesamtbild der Kultur- und Naturpunkt-Umgebung einfügen.
Die Verwaltung hat mögliche Materialvarianten ermittelt und geprüft. Bei der Auswahl und Empfeh-
lung wurden hinsichtlich Qualität und Preis folgende Aspekte berücksichtigt:
- Integration der Viersener Corporate-Design-Farben Grün und Blau
- Resistenz gegen UV-Strahlung und Erhalt der Farbbrillanz
- Witterungsbeständigkeit
- Kratzfestigkeit und Resistenz gegen stumpfe Gewalteinwirkung
- Hochwertigkeit der Optik, die dem Thema Natur- und Kulturpunkte gerecht wird
- Wirtschaftlichkeit, um eine übermäßige Haushaltsbelastung zu vermeiden
Alle Tafeln tragen das Logo der Stadt Viersen. Als markantes „Sub-Logo“ dient ein an das Corporate
Design der Stadt angepasstes Erkennungsmerkmal: der grüne Buchstabe N steht für einen Natur-
punkt, der blaue Buchstabe K für einen Kulturpunkt. Ein kurzer Fließtext erläutert jedes Objekt, jeden
Standort. Über einen QR-Code sind per Smartphone weitergehende Informationen abrufbar.
Der QR-Code führt unmittelbar auf die Themenseiten „Natur- und Kulturpunkte“ auf der städtischen
Webseite. Für den Internetauftritt der Stadt werden die Inhalte und mögliche Medien durch den Fach-
bereich 90 (Öffentlichkeitsarbeit) in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Fachbereichen und
gezielt angefragten Vereinen und Institutionen aufbereitet.
Jeder realisierte Viersener Natur- und Kulturpunkt wird in der Geodaten-basierten Karte „Geoportal
Niederrhein“ eingetragen und auf der Website der Stadt Viersen entsprechend verlinkt.
Im Geoportal Niederrhein gibt es bereits eine Geodaten-basierte Karte zu „Kunst im Öffentlichen
Raum“. Der Fachbereich 80 (Zentrale Bauverwaltung, Geodaten, Liegenschaften und Bodenord-
nung) hat sie umgesetzt. Diese Karte soll um die 10+1 Natur- und Kulturpunkte im Start-Set ergänzt
werden.
Befestigung
Für alle Kulturpunkte wird die Anbringung der Infotafeln an in der Nähe befindlichen Laternenmasten
oder Rohrpfosten erfolgen. Die Anbringung an den Masten erfolgt mit Schellen.
Eichenpfosten sollen die Hinweistafeln der Naturpunkte tragen. Diese Pfosten kennt man von der
Beschilderung von Waldwegen. Sie lassen sich harmonisch in die Landschaft einfügen.
Die Verantwortlichen der Städtischen Betriebe haben die Bereitschaft signalisiert, die Hardware ver-
fügbar zu machen, die Kultur- und Naturpunkte in enger Abstimmung mit dem FB 90 aufzustellen
und turnusgemäß zu kontrollieren.
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Ausgestaltungsvarianten
Eine Überfrachtung des öffentlichen Raums – im urbanen und im naturnahen Umfeld – ist aus Sicht
der Stadtverwaltung unbedingt zu vermeiden. Daher wird eine zurückhaltende, trotzdem ihre Wir-
kung nicht verfehlende Ausgestaltung der Viersener Natur- und Kulturpunkte favorisiert. Das Infor-
mationsnetz wird stetig wachsen, das Wiedererkennungsmaß der behutsam eingesetzten Tafelfor-
mate steigen.
Wir stellen hier drei mögliche Ausgestaltungsvarianten und eine Kostenübersicht vor.
Variante 1 ist in der Darstellung neu hinzugekommen und wird von der Verwaltung nach Abwägung
aller relevanten und unerlässlichen Qualitätsmerkmale (Langlebigkeit, hochwertige Optik) und Kos-
tenfaktoren favorisiert (siehe Visualisierung der Variante 1a oder b in der Anlage 1).
Variante 1 a) schwarz oder b) silber – Visualisierung in Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage
Material: Aluminium silbermatt eloxiert
Druck: Untereloxaldruck (Farben werden in die geöffneten Poren des eloxierten Aluminiums ge-
druckt und versiegelt; sie liegen unter der Eloxalschicht und werden „eingeschlossen“)
Befestigung: mit Schellen an Rohrpfosten oder Eichenpfosten
Montage/Instandhaltung: durch die Städtischen Betriebe (FB 92)
Kostenübersicht: rund 4.100 Euro für die Umsetzung des Start-Sets von 10+1 Natur- und Kultur-
punkten
Variante 2 – gemäß Vorlage 2023/3847/FB 90/I
Material: Edelstahl
Druck: Gravur (Integration von CI-Farben nicht möglich) oder Foliendruck/Direktdruck
Befestigung: Verankerung im Mauerwerk der Gebäude selbst oder Verankerung im Boden mit
Betonfundament
Montage/Instandhaltung: Montage, Wartung und Instandhaltung durch externen Dienstleister
Kostenübersicht: rund 22.000 Euro für die Umsetzung des Start-Sets von 10+1 Natur- und Kul-
turpunkten
Variante 3 – gemäß Vorlage 2025/3847/FB 90/I/1 (zurückgezogen)
Material: Schilderrohlinge aus Aluminium der Städtischen Betriebe (gefasst oder nicht gefasst)
Druck: Folien könnten bei den Städtischen Betrieben selbst gedruckt und geplottet werden
Befestigung: mit Schellen an Rohrpfosten oder Eichenpfosten
Montage/Instandhaltung: durch die Städtischen Betriebe (FB 92)
Kostenübersicht: rund 2.200 Euro für die Umsetzung des Startsets von 10+1 Natur- und Kultur-
punkten
Audio-Infopoint
In vorherigen Vorlagen wurde die Integration von NFC-Tags (Near Field Communication) empfohlen.
Das sind Sticker mit einem NFC-Chip und einer Antenne. Sie funktionieren autark, also ohne Strom,
Batterien oder Netzwerk. In dem NFC-Speech-Tag werden alle Informationen (bis zu 6 Seiten A4,
ca. 10 Minuten) abgespeichert. Wissbegierige lesen den NFC-Tag mit der kostenlosen App Speech-
Code ein. Die Informationen werden sofort am Smartphone angezeigt, gleichzeitig vorgelesen und
abgespeichert.
Diese zusätzliche Ausgestaltung empfiehlt die Verwaltung unter anderem angesichts der Kosten
und Folgekosten mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage nicht mehr. Neben der Hardware und In-
stallation für rund 5.000 Euro bei 10 Natur- und Kulturpunkten fallen jährliche Lizenzgebühren von
rund 1.000 Euro an. Die Tags sind Vandalismus-gefährdet, können schnell beschädigt werden.
Die Inhalte auf den Infotafeln und die verlinkten Informationen auf der Webseite der Stadt Viersen
können außerdem über kostenfreie Screenreader-Apps auf dem Smartphone vorgelesen werden.
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Mögliche Förderung
Das Natur- und Kulturpunkte-Projekt will Heimatgeschichte öffentlich erlebbar machen. Es kann
durch die Herausstellung der kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und der natur- wie landeskund-
lichen Besonderheiten die Stärkung der lokalen und regionalen Identität und Gemeinschaft errei-
chen.
Die Mischung aus analoger und digitaler Präsentation ist Garant für eine generationsübergreifende
öffentliche Erlebbarmachung. Zweck ist die Wissensvermittlung und Freizeitgestaltung.
Unter diesen genannten Aspekten ist es möglich, eine Förderung zu beantragen.
Folgende Programme kommen in Frage:
• Förderprogramm „Heimat-Fonds“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali-
sierung des Landes NRW
Die Höhe eines etwaigen Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
• Förderprogramm „Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der
kulturellen Bildung“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Die Höhe eines Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
• Förderprogramm „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus ge-
stalten“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW
Die Höhe eines Zuschusses beträgt zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Aus-
gaben.
Aufgrund der kritischen Haushaltslage soll eine Förderung unbedingt angestrebt werden. Allerdings
ist im Sinne des § 77 GO NRW noch zu prüfen, ob der hiermit anfallende, zusätzliche Verwaltungs-
aufwand -wenn auch im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen- in einem angemessenen
Verhältnis steht.
Zusammenfassung
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nach einstimmigem Beschluss des Kon-
zeptes durch den Rat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 sowie der mehrheitlich am 17. März
2026 beschlossenen Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln legt die Stadtverwaltung Vier-
sen unter dem Stichwort Viersener „Natur- und Kulturpunkte“ ein modifiziertes Konzept vor.
Das Projekt „Natur- und Kulturpunkte“ wird mit einem Set von zehn kulturhistorischen und naturge-
schichtlichen Besonderheiten im Stadtgebiet plus Skulpturenpark Viersen auf Start gesetzt. Es ist
Wunsch und Ziel, das Informationssystem in den Folgejahren auszubauen. Dazu werden sachkun-
dige Institutionen und Vereine, die lokal und regional aktiv sind, einbezogen (siehe Anlage 2). Das
Start-Set wird grundsätzlich positiv aufgenommen. Erfolgte Anregungen der Adressaten für weitere
Natur- und Kulturpunkte sind dieser Vorlage angehängt (siehe Anlage 3).
Die Natur- und Kulturpunkte vermitteln Wissen analog und digital: Informationstafeln aus witterungs-
und vandalismusresistentem Material und mit einem an das Corporate Design der Stadt Viersen
angepassten Erscheinungsbild werden über einen QR-Code mit Inhalten auf digitaler Ebene
(www.viersen.de) verlinkt.
Das Projekt zielt darauf ab, lokale und regionale Identität zu stärken und generationsübergreifend
Erlebnis- und Freizeitwert zu generieren.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Die Umsetzung des Projektes „Natur- und Kulturpunkte“ muss aus haushalterischer Sicht dem Be-
reich der „freiwilligen Aufwendungen“ zugeordnet werden. Aufgrund der angespannten Haushalts-
lage erscheint eine Umsetzung nur durch eine erhebliche Kostenreduktion im Vergleich zum ur-
sprünglich angedachten Konzept (Vorlage 2023/3847/FB 90/I) denkbar.
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Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen im modifizierten Konzept (favorisierte Variante 1) sind:
• Hinweistafeln aus Aluminium (210 mm x 300 mm x 3 mm)
Beschriftung und Logos im Untereloxaldruck
Rückseitig zwei Gewindeschweißbolzen für Pfostenmontage
5 Stück für Naturpunkte
je Stück rund 230 Euro brutto → rund 1.150 Euro brutto für 5 Stück
• Hinweistafeln aus Aluminium (140 mm x 200 mm x 3 mm)
Beschriftung und Logos im Untereloxaldruck
Rückseitig zwei Gewindeschweißbolzen für Pfostenmontage
6 Stück für Kulturpunkte
je Stück rund 150 Euro brutto → rund 900 Euro brutto für 6 Stück
• Befestigungsmaterial für Pfostenmontage
Edelstahl Traverse, Lochabstand 50-80mm,
Spannschloss feuerverzinkt, Stahlband Edelstahl
je Stück rund 30 Euro brutto → rund 330 Euro brutto für 11 Stück
• Montage
Rohrpfosten/Eichenpfosten
je Stück rund 35 Euro brutto → rund 385 Euro brutto für 11 Stück
Beton und Einlassen des Betons
je Stück rund 120 Euro brutto → rund 1.320 Euro brutto für 11 Stück
• Grafisches Konzept für die Informationstafeln und Druckdatenerstellung
Eigenleistung des Fachbereich 90 – Kommunikation und Kultur, Koordinationsbereich Öffentlich-
keitsarbeit
ohne zusätzliche Aufwendungen
Maßnahmen mit personellen Auswirkungen im modifizierten Konzept sind:
Projektsteuerung
Fachbereich 90 – Kommunikation und Kultur, Koordinationsbereich Öffentlichkeitsarbeit
Recherche, Aufbereitung und Erstellung der redaktionellen Inhalte auf den Informationstafeln selbst
sowie auf der Webseite der Stadt Viersen
Fachbereich 90 – Kommunikation und Kultur, Koordinationsbereich Öffentlichkeitsarbeit in Zusam-
menarbeit mit zuständigen Fachbereichen und gezielt angefragten Vereinen und Institutionen
Grafisches Konzept für die Informationstafeln in Anlehnung an das Corporate Design
der Stadt Viersen: Entwurf, Layout, Reinzeichnung, Druckdaten,
Fachbereich 90 – Kommunikation und Kultur, Koordinationsbereich Öffentlichkeitsarbeit
Pfostenmontage und Anbringung der Informationstafeln an den Natur- und Kulturpunkten; Wartung
Fachbereich 92 – Städtische Betriebe
Eintragung der Natur- und Kulturpunkte in geodaten-basierte Karte im Geoportal Niederrhein unter
der Rubrik „Kunst im Öffentlichen Raum“
Fachbereich 80 – Zentrale Bauverwaltung, Geodaten, Liegenschaften und Bodenordnung
Zusammenfassung der Kosten für die Umsetzung des Start-Sets 10+1 in Variante 1:
Preis für 5 Naturpunkte inklusive Befestigungsmaterial und Montage:
rund 2.075 Euro brutto
Preis für 6 Kulturpunkte inklusive Befestigungsmaterial und Montage:
rund 2.010 Euro brutto
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Gesamtkosten für das Start-Set:
rund 4.085 Euro brutto
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Viersener Natur- und Kulturpunkte stellen eine „freiwillige Leistung“ dar, die bislang nicht im
städtischen Aufgabenportfolio vorgesehen ist. Im Zusammenhang mit der verfügten Haushalts-
sperre und der allgemeinen, schwierigen Haushaltssituation sind zusätzliche, freiwillige Leistungen
kritisch zu sehen. Die seitens des FB 90 unternommenen Anstrengungen zur Kostenreduzierung in
Kombination mit einer etwaigen Förderung ermöglichen jedoch eine Umsetzung eines Starter-Sets
zu einem deutlich reduzierten Haushaltsvolumen – unter diesen Voraussetzungen erscheint eine
Umsetzung des Antragsbegehrens in 2026 -jedoch maximal in Variante 1- noch vertretbar zu sein.
Dies gilt jedoch nicht für weitere Maßnahmen in Folgejahren. Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen
gesichert davon auszugehen, dass die Stadt Viersen für das Haushaltsjahr 2027 kein genehmi-
gungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen kann und sich somit ab dem 01.01.2027 dau-
erhaft in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW befinden wird (sog. „Nothaushalts-
recht“). Im Zuge des unweigerlich durchzuführenden und deutlich zu intensivierenden Konsolidie-
rungskurs rücken die freiwilligen Leistungen zwangsläufig in den Fokus. Insbesondere eine Auswei-
tung dieses Bereiches wäre nach hiesiger Rechtsauffassung dann nicht mit den haushaltsrechtli-
chen Vorgaben vereinbar. Insoweit muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein suk-
zessiver Ausbau der Natur- und Kulturpunkte in den Jahren 2027ff. haushaltsrechtlich nicht darstell-
bar ist und somit bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsste.
gez.
Christoph Hopp
Bürgermeister
Anlagen:
1. Visualisierung_Natur- und Kulturpunkte_2026
2. Anschreiben_ Kommunikation Vereine und Institutionen_Natur- und Kulturpunkte_2026
3. Erweiterungsvorschläge der angefragten Vereine und Institutionen_2026
Sitzungsvorlage 2026/3847/FB 90/I/2 Seite 8 von 8
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