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Einrichtung eines Tagesaufenthalts für obdach- und wohnungslose Menschen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeViersen
Datum2026-09-21
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Dokument

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Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5061/FB 40/I Aktenzeichen: FB 40/I/AW Datum: 05.08.2026 Tagesordnungspunkt: Einrichtung eines Tagesaufenthalts für obdach- und wohnungslose Menschen Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.09.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Vorberatung Rat 29.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: die Einrichtung eines Tagesaufenthaltes für wohnungs- und obdachlose Menschen und beauftragt die Verwaltung, eine Veranschlagung von Finanzmitteln in Höhe von jeweils 310.000 EUR in den Jahren 2027 bis 2029 unter Produkt 05.01.04 -Hilfen bei Wohnproblemen-, Sachkonto 53180000 - Zuw. u. Zusch. lfd. Zwecke übrige Bereiche- im Haushaltsplanentwurf 2027 vorzunehmen. Durch die Verwaltung ist vorrangig die Möglichkeit eines Zuschusses an einen sozialen Träger, der die Aufgabe in Eigenregie wahrnimmt, zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Leistung an einen sozialen Träger zu vergeben. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja, anteilig Mitzeichnung des Stadtkämmerers erforderlich: Ja b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Nein Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Ja Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten: Bei positiver Beschlussfassung würden sich in den Jahren 2027 bis 2029 Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 260.000 EUR pro Jahr im Bereich der freiwilligen Leistungen ergeben, die das Jahresergebnis zusätzlich belasten. Personeller Mehrbedarf: Nein Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Ja Umsetzungsdatum: 31.03.2027 Seite 1 von 4 Sachverhalt: Im August 2025 beantragte die SPD-Fraktion, die Verwaltung möge die Einrichtung eines Tagesaufenthaltes für obdachlose- und wohnungslose Menschen prüfen. Die Verwaltung hat nach Vorberatung im Ausschuss vom 01.12.2025 daraufhin ein entsprechendes Konzept erarbeitet und dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung vom 02.02.2026 vorgestellt. Die entsprechende Vorlage ist als Anlage I beigefügt. Über das Konzept und die entstehenden Kosten hat der Ausschuss angeregt diskutiert. Aufgrund der hohen Kosten und der Tragweite einer derartigen Einrichtung für letztlich das gesamte Kreisgebiet sollte eine Einbindung des Kreises gerade auch im Hinblick auf die finanzielle Last erfolgen. Durch den Ausschussvorsitzenden wurde daher der Beschlussvorschlag wie folgt abgeändert: „1. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einstellung von 50.000 EUR als Erinnerungsposten mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan 2026ff. für die Einrichtung eines Tagesaufenthalts für wohnungs- und obdachlose Menschen unter dem Vorbehalt der entsprechenden Veranschlagung der Haushaltsmittel für den Zeitraum 2026 bis 2029 durch den Rat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt zum Kreis Viersen aufzunehmen, um über eine Kostenbeteiligung oder Kooperation bzgl. der Einrichtung eines Tagesaufenthalts für wohnungs- und obdachlose Menschen zu sprechen.“ Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt zum Kreis Viersen aufgenommen. Leider lehnen sowohl der Kreis Viersen als auch der Landschaftsverband eine Kostenbeteiligung ab. Begründet wird dies damit, dass die Motivation für die Entwicklung eines Tagesaufenthalts maßgeblich aus örtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit und den Auswirkungen auf den öffentlichen Raum entstanden ist. Damit bewegt sich das Vorhaben in einem Bereich, der eng mit den kommunalen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der ordnungsrechtlichen Unterbringung verknüpft ist. Zudem sieht der Kreis die Hilfen nach § 67 SGB XII im Kreisgebiet bereits durch die bestehenden Angebote des SKM abgedeckt. Hierzu zählen insbesondere die Fachberatungsstelle, die aufsuchenden Hilfen sowie die Hilfen des Betreuten Wohnens. Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Kreises erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs und der späteren Inanspruchnahme des geplanten Angebots. Die Zahl der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer erscheint dem Kreis überschaubar, während gleichzeitig ein erheblicher jährlicher Finanzierungsaufwand von rd. 310.000 EUR im Raum steht. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation können derzeit keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen seitens des Kreises finanziert werden. Die finanzielle Belastung wäre somit vollständig durch die Stadt Viersen zu tragen. Die prekäre Haushaltslage berücksichtigend empfiehlt die Fachverwaltung (GB III / FB 40) einen dreijährigen Projektzeitraum mit anschließender Evaluation mit zwei möglichen Varianten, die sich wie folgt darstellen: I. Zuschuss an einen sozialen Träger Der SKM Kreis Viersen e. V. hatte sich bereits im vergangenen Jahr Gedanken zu einem möglichen Tagesaufenthalt gemacht und dessen Konzeptionierung als Einrichtung in eigener Zuständigkeit vorgenommen. Er könnte sich vorstellen, das Angebot in Eigenregie durchzuführen. Als fachlich versierter und in Viersen bereits tätiger Träger könnte er seine Erfahrung in das Angebot mit einbringen. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme ist jedoch nur dann möglich, wenn sich die Finanzierung der Maßnahme für den sozialen Träger darstellen lässt. Da weder der Kreis noch der Landschaftsverband den Tagesaufenthalt mitfinanzieren werden, müsste die Stadt einen zweckgebundenen Zuschuss gewähren, der durch Fördermittel und Spenden ergänzt wird. Sitzungsvorlage 2026/5061/FB 40/I Seite 2 von 4 Ein solcher Zuschuss würde bedeuten, dass die Verwaltung zwar die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel vorgeben und überprüfen, aber keinen unmittelbaren Einfluss auf das Angebot der Einrichtung nehmen kann. Aus diesem Grund sollte ein solcher Zuschussdeutlich unterhalb des Kostenrahmens liegen. Denkbar wäre eine Förderung bis zu einer Höhe von ca. 75 % der einzelnen Positionen. II. Kooperationsvereinbarung Die Verwaltung sucht einen sozialen Träger, der das Angebot einer Tagesstätte im Auftrag der Stadt Viersen durchführt. In diesem Fall wird die Leistung ausgeschrieben oder es wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2026 wurden aufgrund der Beschlussfassung des Rates in seiner Sitzung am 17.03.2026 für diese Maßnahme zunächst Mittel in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr aufgenommen. Für die im Sachverhalt beschriebenen zwei Varianten zur Umsetzung des Antragsbegehrens würden sich folgende finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2027 bis 2029 ergeben: I. In der Umsetzungsvariante, in welcher ein Träger das Angebot einer Tagesaufenthaltsstelle für obdach- und wohnungslose Menschen selbstständig erbringt, besteht für den Träger zunächst die Möglichkeit der Fördermittelakquise beim Kreis bzw. LVR. Daher werden sich die für den Betrieb genannten Gesamtkosten zwar auch in dieser Umsetzungsvariante ergeben, gleichwohl beläuft sich der städtische Zuschuss auf grob geschätzt 75% der Kosten, da der übrige Teil durch Fördermittel und ggf. auch Spendenmaßnahmen o. ä. refinanziert werden kann; die genaue Zuschusshöhe wäre Gegenstand konkreter Verhandlungsgespräche. In diesem Fall würden sich Aufwendungen von voraussichtlich rd. 232.500 EUR pro Jahr (Zuschuss in Höhe von 75% der Gesamtkosten) ergeben (Mehrbelastung 2027-2029 = 182.500 EUR p.a.). II. Im Falle der Aufgabenerfüllung als "Dienstleister" für die Stadt wäre eine 100%-Finanzierung durch die Stadt zu tragen, sodass sich Aufwendungen von rd. 310.000 EUR pro Jahr ergeben (Mehrbelastung 2027-2029 = 260.000 EUR p.a.). Stellungnahme der Kämmerei: Es muss aufgrund derzeitiger Erkenntnisse/Prognosen gesichert davon ausgegangen werden, dass kein genehmigungsfähiger Haushaltsplan für das Jahr 2027 mehr aufgestellt werden kann. Daher wird sich die Stadt Viersen ab dem 01.01.2027 in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung/Nothaushaltsrecht befinden, in der nur noch Leistungen möglich sind, die rechtlich verpflichtend oder zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Hierzu gehören keine freiwilligen Aufgaben, wie die hier beantragte Leistung. Besonders kritisch zu bewerten ist im vorliegenden Fall, dass die freiwilligen Leistungen in erheblichem Umfang ausgeweitet werden würden. Daher muss zum jetzigen Zeitpunkt aus haushaltsrechtlicher Sicht ausdrücklich von der Einrichtung eines Tagesaufenthalts für obdach- und wohnungslose Menschen -in beiden skizzierten Umsetzungsvarianten- abgeraten werden, da nach Rechtsauffassung der Kämmerei ein Konflikt mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben vorliegen würde. Diese Vorgaben können auch nicht durch einen Ratsbeschluss vor dem 01.01.2027 aufgehoben werden. In Vertretung gez. Ertunç Deniz Sitzungsvorlage 2026/5061/FB 40/I Seite 3 von 4 Beigeordneter Anlagen: 1. Anlage I zu Vorlage 2026.5061.FB40.I Sitzungsvorlage 2026/5061/FB 40/I Seite 4 von 4

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