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Einrichtung eines Tagesaufenthalts für obdach- und wohnungslose Menschen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Viersen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5061/FB 40/I
Aktenzeichen: FB 40/I/AW
Datum: 05.08.2026
Tagesordnungspunkt:
Einrichtung eines Tagesaufenthalts für obdach- und wohnungslose Menschen
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.09.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Vorberatung
Rat 29.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
die Einrichtung eines Tagesaufenthaltes für wohnungs- und obdachlose Menschen und beauftragt
die Verwaltung, eine Veranschlagung von Finanzmitteln in Höhe von jeweils 310.000 EUR in den
Jahren 2027 bis 2029 unter Produkt 05.01.04 -Hilfen bei Wohnproblemen-, Sachkonto 53180000 -
Zuw. u. Zusch. lfd. Zwecke übrige Bereiche- im Haushaltsplanentwurf 2027 vorzunehmen. Durch
die Verwaltung ist vorrangig die Möglichkeit eines Zuschusses an einen sozialen Träger, der die
Aufgabe in Eigenregie wahrnimmt, zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Leistung an einen
sozialen Träger zu vergeben.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja, anteilig
Mitzeichnung des Stadtkämmerers erforderlich: Ja
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Ja
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Bei positiver Beschlussfassung würden sich in den Jahren 2027 bis 2029 Mehraufwendungen in
Höhe von bis zu 260.000 EUR pro Jahr im Bereich der freiwilligen Leistungen ergeben, die das
Jahresergebnis zusätzlich belasten.
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Ja
Umsetzungsdatum: 31.03.2027
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Sachverhalt:
Im August 2025 beantragte die SPD-Fraktion, die Verwaltung möge die Einrichtung eines
Tagesaufenthaltes für obdachlose- und wohnungslose Menschen prüfen. Die Verwaltung hat nach
Vorberatung im Ausschuss vom 01.12.2025 daraufhin ein entsprechendes Konzept erarbeitet und
dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung vom 02.02.2026 vorgestellt. Die
entsprechende Vorlage ist als Anlage I beigefügt.
Über das Konzept und die entstehenden Kosten hat der Ausschuss angeregt diskutiert. Aufgrund
der hohen Kosten und der Tragweite einer derartigen Einrichtung für letztlich das gesamte
Kreisgebiet sollte eine Einbindung des Kreises gerade auch im Hinblick auf die finanzielle Last
erfolgen. Durch den Ausschussvorsitzenden wurde daher der Beschlussvorschlag wie folgt
abgeändert:
„1. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt die Einstellung von 50.000 EUR als Erinnerungsposten mit Sperrvermerk
in den Haushaltsplan 2026ff. für die Einrichtung eines Tagesaufenthalts für wohnungs- und
obdachlose Menschen unter dem Vorbehalt der entsprechenden Veranschlagung der
Haushaltsmittel für den Zeitraum 2026 bis 2029 durch den Rat.
2. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt zum Kreis Viersen aufzunehmen, um über eine
Kostenbeteiligung oder Kooperation bzgl. der Einrichtung eines Tagesaufenthalts für wohnungs- und
obdachlose Menschen zu sprechen.“
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt zum Kreis Viersen aufgenommen. Leider lehnen
sowohl der Kreis Viersen als auch der Landschaftsverband eine Kostenbeteiligung ab. Begründet
wird dies damit, dass die Motivation für die Entwicklung eines Tagesaufenthalts maßgeblich aus
örtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit und den Auswirkungen auf den
öffentlichen Raum entstanden ist. Damit bewegt sich das Vorhaben in einem Bereich, der eng mit
den kommunalen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der ordnungsrechtlichen Unterbringung
verknüpft ist. Zudem sieht der Kreis die Hilfen nach § 67 SGB XII im Kreisgebiet bereits durch die
bestehenden Angebote des SKM abgedeckt. Hierzu zählen insbesondere die Fachberatungsstelle,
die aufsuchenden Hilfen sowie die Hilfen des Betreuten Wohnens.
Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Kreises erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des
tatsächlichen Bedarfs und der späteren Inanspruchnahme des geplanten Angebots. Die Zahl der
potenziellen Nutzerinnen und Nutzer erscheint dem Kreis überschaubar, während gleichzeitig ein
erheblicher jährlicher Finanzierungsaufwand von rd. 310.000 EUR im Raum steht.
Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation können derzeit keine zusätzlichen freiwilligen
Leistungen seitens des Kreises finanziert werden.
Die finanzielle Belastung wäre somit vollständig durch die Stadt Viersen zu tragen.
Die prekäre Haushaltslage berücksichtigend empfiehlt die Fachverwaltung (GB III / FB 40) einen
dreijährigen Projektzeitraum mit anschließender Evaluation mit zwei möglichen Varianten, die sich
wie folgt darstellen:
I. Zuschuss an einen sozialen Träger
Der SKM Kreis Viersen e. V. hatte sich bereits im vergangenen Jahr Gedanken zu einem möglichen
Tagesaufenthalt gemacht und dessen Konzeptionierung als Einrichtung in eigener Zuständigkeit
vorgenommen. Er könnte sich vorstellen, das Angebot in Eigenregie durchzuführen. Als fachlich
versierter und in Viersen bereits tätiger Träger könnte er seine Erfahrung in das Angebot mit
einbringen. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme ist jedoch nur dann möglich, wenn sich die
Finanzierung der Maßnahme für den sozialen Träger darstellen lässt. Da weder der Kreis noch der
Landschaftsverband den Tagesaufenthalt mitfinanzieren werden, müsste die Stadt einen
zweckgebundenen Zuschuss gewähren, der durch Fördermittel und Spenden ergänzt wird.
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Ein solcher Zuschuss würde bedeuten, dass die Verwaltung zwar die ordnungsgemäße Verwendung
der Mittel vorgeben und überprüfen, aber keinen unmittelbaren Einfluss auf das Angebot der
Einrichtung nehmen kann. Aus diesem Grund sollte ein solcher Zuschussdeutlich unterhalb des
Kostenrahmens liegen. Denkbar wäre eine Förderung bis zu einer Höhe von ca. 75 % der einzelnen
Positionen.
II. Kooperationsvereinbarung
Die Verwaltung sucht einen sozialen Träger, der das Angebot einer Tagesstätte im Auftrag der Stadt
Viersen durchführt. In diesem Fall wird die Leistung ausgeschrieben oder es wird ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine
vertragliche Vereinbarung geschlossen.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2026 wurden aufgrund der Beschlussfassung des Rates in seiner Sitzung am
17.03.2026 für diese Maßnahme zunächst Mittel in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr aufgenommen.
Für die im Sachverhalt beschriebenen zwei Varianten zur Umsetzung des Antragsbegehrens
würden sich folgende finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2027 bis 2029 ergeben:
I. In der Umsetzungsvariante, in welcher ein Träger das Angebot einer Tagesaufenthaltsstelle
für obdach- und wohnungslose Menschen selbstständig erbringt, besteht für den Träger
zunächst die Möglichkeit der Fördermittelakquise beim Kreis bzw. LVR. Daher werden sich
die für den Betrieb genannten Gesamtkosten zwar auch in dieser Umsetzungsvariante
ergeben, gleichwohl beläuft sich der städtische Zuschuss auf grob geschätzt 75% der
Kosten, da der übrige Teil durch Fördermittel und ggf. auch Spendenmaßnahmen o. ä.
refinanziert werden kann; die genaue Zuschusshöhe wäre Gegenstand konkreter
Verhandlungsgespräche. In diesem Fall würden sich Aufwendungen von voraussichtlich rd.
232.500 EUR pro Jahr (Zuschuss in Höhe von 75% der Gesamtkosten) ergeben
(Mehrbelastung 2027-2029 = 182.500 EUR p.a.).
II. Im Falle der Aufgabenerfüllung als "Dienstleister" für die Stadt wäre eine 100%-Finanzierung
durch die Stadt zu tragen, sodass sich Aufwendungen von rd. 310.000 EUR pro Jahr ergeben
(Mehrbelastung 2027-2029 = 260.000 EUR p.a.).
Stellungnahme der Kämmerei:
Es muss aufgrund derzeitiger Erkenntnisse/Prognosen gesichert davon ausgegangen werden, dass
kein genehmigungsfähiger Haushaltsplan für das Jahr 2027 mehr aufgestellt werden kann. Daher
wird sich die Stadt Viersen ab dem 01.01.2027 in der dauerhaften vorläufigen
Haushaltsführung/Nothaushaltsrecht befinden, in der nur noch Leistungen möglich sind, die rechtlich
verpflichtend oder zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Hierzu gehören
keine freiwilligen Aufgaben, wie die hier beantragte Leistung. Besonders kritisch zu bewerten ist im
vorliegenden Fall, dass die freiwilligen Leistungen in erheblichem Umfang ausgeweitet werden
würden. Daher muss zum jetzigen Zeitpunkt aus haushaltsrechtlicher Sicht ausdrücklich von der
Einrichtung eines Tagesaufenthalts für obdach- und wohnungslose Menschen -in beiden skizzierten
Umsetzungsvarianten- abgeraten werden, da nach Rechtsauffassung der Kämmerei ein Konflikt mit
den haushaltsrechtlichen Vorgaben vorliegen würde. Diese Vorgaben können auch nicht durch
einen Ratsbeschluss vor dem 01.01.2027 aufgehoben werden.
In Vertretung
gez.
Ertunç Deniz
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Beigeordneter
Anlagen:
1. Anlage I zu Vorlage 2026.5061.FB40.I
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