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Neuausrichtung der innerstädtischen Begrünung – Beendigung der Projekte „Viersen blüht“ und „Blumenampeln“ in der bisherigen Form ab dem Jahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Viersen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5070/FB 90
Aktenzeichen: FB 90/15.01.02/Bg
Datum: 17.08.2026
Tagesordnungspunkt:
Neuausrichtung der innerstädtischen Begrünung – Beendigung der Projekte „Viersen
blüht“ und „Blumenampeln“ in der bisherigen Form ab dem Jahr 2027
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung 22.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirt- 28.09.2026 Kenntnisnahme
schaft
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung beschließt, die Projekte „Viersen blüht“ und „Blumen-
ampeln“ in ihrer bisherigen Form ab dem Jahr 2027 nicht fortzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit der Fachbereiche 70, 90, 92 und dem Kli-
maschutzteam des GBIV/II ein Konzept für ein nachhaltiges innerstädtisches Stadtgrün zu erarbei-
ten und den zuständigen Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Stadtkämmerers erforderlich: Ja
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Durch die Abschaffung der Projekte „Viersen blüht“ und „Blumenampeln“ in ihrer bisherigen Form
kann der Bereich der freiwilligen Leistungen (Citymanagement) im Umfang von rd. 6.000 € jährlich
zzgl. rd. 36.500 € alle zwei Jahre entlastet werden bei gleichzeitiger Verbesserung von Nachhaltig-
keitsaspekten. In Abhängigkeit der Ergebnisse des Konzeptes für ein nachhaltiges innerstädti-
sches Stadtgrün und der hierzu erforderlichen politischen Beschlussfassung wären ggf. Budgetan-
sätze mit entsprechender Haushaltsbelastung zu berücksichtigen.
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
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Sachverhalt:
Die Aktion „Viersen blüht“ ist eine seit dem Jahr 2000 fest etablierte Initiative zur Attraktivitätsstei-
gerung der Innenstadt, die im zweijährigen Turnus jeweils in den Sommermonaten von Juni bis
Oktober stattfindet. Der gestalterische Umfang des Projekts umfasst zahlreiche aufwendige, teils
dreidimensionale Pflanzenskulpturen und Blumenarrangements im öffentlichen Raum, die durch
lokale Gartenbaubetriebe umgesetzt werden.
Ergänzt wird diese Großbepflanzung durch jährlich etwa 150 Blumenampel-Paare, die an den La-
ternenmasten in Alt-Viersen, Dülken und Süchteln angebracht werden, während das Herzstück der
Aktion durch die temporär eingerichtete „Sommerzone“ als zentraler Treffpunkt gebildet wird.
Die Organisation und das Sponsoring-Management der Projekte liegen strategisch beim Citymana-
gement der Stadt Viersen, das ein Netzwerk aus über 45 Sponsorenpartnerschaften durch lokale
Unternehmen und Einzelhändler zur Kofinanzierung koordiniert. Die operative Umsetzung im
Stadtgebiet, das Aufhängen der Elemente sowie die intensive, tägliche Pflege und Bewässerung
während der gesamten Laufzeit – sowohl der Skulpturen als auch der Blumenampeln - werden von
den Städtischen Betrieben getragen. Zudem werden über Mitmach-Aktionen wie das „Aktionspflan-
zen“ auch lokale Kindertagesstätten und Schulen aktiv in das Projekt eingebunden.
Angesichts fortschreitender Klimaveränderungen und gestiegener Anforderungen an eine nachhal-
tige Ressourcenführung sind diese Konzepte in ihrer jetzigen Form jedoch nicht zukunftsfähig.
Das im September 2024 vom Rat beschlossene Klimafolgenanpassungskonzept (KLAK) dient als
strategischer Handlungsleitfaden für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels, zu denen
auch Hitze, Starkregen und Trockenheit gehören. Mit Leitlinie Nr. 9 wird das Ziel formuliert, Grün-
räume und Stadtnatur als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu entwickeln. Meh-
rere Maßnahmen aus dem Konzept zielen darauf ab, dieses Ziel zu erreichen. Tragende Säulen im
Handlungsfeld Stadtgrün bilden dabei die Maßnahmen 06 und 07. Die Maßnahme 06 zielt auf die
Anpassung und das resiliente Management von städtischen Grünflächen und Stadtbäumen ab.
Kernziel dieser Maßnahme ist die Etablierung eines angepassten, fachgerechten Pflege- und Un-
terhaltungsmanagements, um dem temperaturbedingten Ausfall von Stadtgrün entgegenzuwirken.
Maßnahme 07 zielt auf die Steigerung der Biodiversität und den Biotopverbund im Innen- und Au-
ßenbereich ab, indem Grünflächen entsprechend umgestaltet und ergänzt werden. Beide Maßnah-
men greifen auch eng in die Maßnahme 09 (Blau-Grüne Straßen), um durch eine klimaangepasste
Planung von Verkehrsflächen (z. B. gezielte Baum- und Pflanzenauswahl) und modifizierte Pflege-
konzepte die Beschattung und Verdunstungskühle im gesamten Stadtgebiet langfristig zu sichern.
Operativ verzahnt ist diese Strategie mit dem bereits 2019 initiierten städtischen Großprojekt „Zu-
kunft Stadtgrün“, das unter der Koordination der städtischen Abteilung Stadtgrün und Forsten läuft.
Das Projekt setzt die konzeptionellen Ziele in konkrete Praxismaßnahmen um. Konventionelle Zier-
flächen werden sukzessive in artenreiche Wildpflanzen-Biotope aufgewertet, und ausfallende
Bäume werden systematisch durch klimaresistente Bäume ersetzt. Extremen Trockenphasen soll
durch ein koordiniertes Krisen-Bewässerungsmanagement unter Einbindung der Feuerwehr sowie
durch die Ausgabe von Bewässerungssäcken an die Bevölkerung begegnet werden. Ein zentraler
Pfeiler des Projekts ist zudem die aktive Einbindung der Bürgerschaft.
Nunmehr hat sich die Stadt Viersen mit Beschluss des Rates vom 07.07.2026 auch der Agenda
2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten – angeschlossen. Als nachhaltige Kom-
mune im Sinne dieser Agenda und der beschriebenen Maßnahmen des KLAK sind die Aktionen
„Viersen Blüht“ und „Blumenampeln“ kritisch zu überprüfen.
Kritische Würdigung unter Nachhaltigkeitsaspekten
• Hoher Ressourcen- und Wasserverbrauch:
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Die bisher genutzten Wechselflor-Arrangements und Hängeelemente erfordern insbesondere in
den zunehmend heißen und trockenen Sommermonaten einen extrem hohen Bewässerungsauf-
wand. Der tägliche Einsatz von Bewässerungsfahrzeugen widerspricht den städtischen Zielen zur
Wassereinsparung und verursacht erhebliche CO₂-Emissionen im Fuhrpark.
• Mangelnde Biodiversität und Ökobilanz:
Bei den verwendeten Pflanzen handelt es sich überwiegend um einjährige Kulturen. Diese bieten
der heimischen Insektenwelt kaum Nahrung und müssen im Gewächshaus unter hohem Energie-
aufwand vorgezogen werden. Nach wenigen Monaten werden sie entsorgt. Dieser lineare Lebens-
zyklus ist ökologisch nicht nachhaltig.
• Hoher finanzieller und personeller Aufwand:
Die Pflege, der regelmäßige Austausch und das Abhängen der Ampeln binden dauerhaft wertvolle
personelle Kapazitäten der städtischen Betriebe. Diese Arbeitskraft wird dringend für die Pflege
des resilienten Baumbestands und dauerhafter Grünanlagen benötigt.
Zielsetzung ab 2027
Ziel ist kein Verzicht auf Grün in der Innenstadt, sondern ein systemischer Wechsel. Das Nachfol-
gekonzept soll auf folgenden Säulen aufbauen:
• Dauerhaftigkeit:
Einsatz von mehrjährigen, trockenheitsresistenten Stauden und Gehölzen statt einjähriger Wech-
selbepflanzung.
• Klimaresilienz:
Fokus auf Pflanzen, die urbanen Hitzeinseln ohne permanente künstliche Bewässerung standhal-
ten.
• Biodiversität:
Schaffung von wertvollen Trittsteinbiotopen für Bestäuber im Innenstadtbereich.
• Entlastung:
Reduzierung des logistischen und finanziellen Pflegeaufwands durch bodengebundene oder
smarte, bodennahe Pflanzsysteme.
Haushalterische Betrachtung
Aus Sicht der Fachbereiche 20 und 90 ist es zwingend notwendig, neben der Nachhaltigkeit auch
die finanziellen Folgen der Maßnahmen strikt zu prüfen. Die städtische Haushaltslage ist prekär.
Um den Etat auszugleichen, stehen vor allem freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand; dazu zäh-
len unbestritten auch die genannten Pflanzenarrangements. Dennoch darf nicht übersehen wer-
den: Gerade diese freiwilligen Leistungen prägen das Stadtbild und schaffen hier eine erhebliche
Aufenthaltsqualität.
Während die Aufwendungen für die Blumenampeln im Budget des Citymanagements nahezu
durch die Einnahmen aus Sponsoring gedeckt werden, belastet die Aktion „Viersen blüht“ das dor-
tige Budget alle zwei Jahre mit etwa 36.500 Euro. Auch eine Neuausrichtung aus klimaresistenten
Stauden und Sträuchern wird den städtischen Haushalt initial belasten. Während gesetzliche
Pflichtaufgaben die oft unsichtbare Infrastruktur betreffen, wirken freiwillige Maßnahmen im Stadt-
grün direkt auf das Wohnumfeld. Sie mildern Sommerhitze in dicht bebauten Quartieren ab, ver-
bessern die Luftqualität und schaffen attraktive Naherholungsräume direkt vor der Haustür. Das
steigert das Wohlbefinden und schützt die Gesundheit der Bevölkerung in Hitzeperioden aktiv.
Um die Belastung des städtischen Haushaltes dauerhaft zu reduzieren, bietet sich die strukturierte
Einbindung der Bevölkerung, des Einzelhandels und der Wirtschaftsunternehmen an. Als Beispiele
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sind freiwillige Angebote wie Grünpatenschaften oder Mitmach- und Abstimmungsaktionen, bei-
spielsweise über die landesweite Plattform „Beteiligung NRW“, zu nennen. Dazu ist ein klarer
rechtlicher und organisatorischer Rahmen zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger, die sich für ihr
Viertel engagieren möchten, erhalten Anleitung und logistische Unterstützung bezüglich der Pflan-
zenauswahl und der fachgerechten Pflege. Dies verwandelt abstrakte Klimaziele in greifbare Ge-
meinschaftsprojekte und stärkt die Identifikation mit dem eigenen Stadtteil.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Aktionen „Viersen blüht“ und „Blumenampeln“ ab dem Jahr
2027 in der bisherigen Form nicht fortzuführen. Stattdessen soll der Fokus auf eine nachhaltige,
biodiverse und pflegeleichte Bepflanzung gesetzt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen
sollen in einem interdisziplinär erarbeiteten Konzept erstellt und den zuständigen Fachausschüs-
sen zur Beschlussfassung im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden.
Die Vorlage wurde mit den Fachbereichen 70, 92 und dem Klimaschutzteam des GB IV/II abge-
stimmt.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Im Budget des Citymanagements stehen unter Produkt 15.01.02 alle zwei Jahre 36.500 Euro für
Sachaufwendungen im Rahmen der Pflanzaktion „Viersen blüht“ zur Verfügung. Für die jährliche
Bepflanzung der Blumenampeln fallen weitere ca. 6.000 Euro an. Hierbei handelt es sich ebenfalls
um Sachaufwendungen, die im Budget des Citymanagements etatisiert sind.
Diese Pflanzaktionen gehören zu den freiwilligen Aufgaben der Stadt Viersen. Sie sind angesichts
der kritischen Haushaltslage und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit fortlaufend auf Prüfstand zu
stellen. Gleichwohl tragen lebendige Innenstädte maßgeblich zur Aufenthaltsqualität bei und dienen
der Unterstützung des örtlichen Einzelhandels. Während die Planung und Sponsorenakquise die
personellen Kapazitäten im Citymanagement nur temporär binden, beanspruchen die Bewässe-
rungs- und Pflegemaßnahmen die Mitarbeitenden der Städtischen Betriebe über einen Zeitraum von
rund fünf Monaten intensiv. Diese personellen Kapazitäten werden jedoch dringend für die Pflege
des resilienten Baumbestandes und der allgemeinen städtischen Grünanlagen benötigt.
Nach Auffassung der Fachbereiche 20 und 90 ist die wiederkehrende Finanzierung rein temporärer
Dekoration in Zeiten chronischer Haushaltskonsolidierung nicht mehr darstellbar. Die städtischen
Mittel müssen zielgerichteter als nachhaltige Wertschöpfung eingesetzt werden: Während einjährige
Pflanzen einen rein konsumtiven Charakter besitzen, stellt eine klimaresistente Dauerbepflanzung
eine dauerhafte Stärkung der städtischen Infrastruktur dar. Im Sinne der Agenda 2030 setzt die
Verwaltung hierbei auf ein partnerschaftliches Konzept: Durch die strukturierte Einbindung von Be-
völkerung, Einzelhandel und Wirtschaft werden pflegerische und finanzielle Synergien genutzt. Dies
sichert langfristig die Aufenthaltsqualität, stärkt die lokale Identifikation und belebt die Innenstädte
nachhaltig.
Für die angestrebte Umstellung auf eine nachhaltige, biodiverse und pflegeleichtere Bepflanzung ist
künftig eine entsprechende Budgetierung bei den Städtischen Betrieben erforderlich. Die exakte
Kostenplanung wird im Rahmen eines noch zu erarbeitenden, detaillierten Konzeptes dargestellt.
gez.
Christoph Hopp
Bürgermeister
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