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Fortschreibung Öffentlicher Dienstleistungsauftrag an PaderSprinter GmbH zur Weiterführung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindePaderborn
Datum2026-09-23
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Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0273/26 öffentlich Fachamt: Stadtplanungsamt Datum: 03.09.2026 Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität 23.09.2026 Tagesordnungspunkt: Fortschreibung Öffentlicher Dienstleistungsauftrag an PaderSprinter GmbH zur Weiterfüh­ rung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2027 Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität beschließt, die Anerken­ nung und Anwendung des Deutschlandtickets i.S. des § 9 Regionalisie­ rungsgesetz (RegG) und der bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen auf dem Zuständigkeitsgebiet der Stadt ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres fortzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausgleich der finanziellen Nachteile aus der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets nach den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gegenüber den im Ver­ antwortungsbereich tätigen und das Deutschlandticket anwendenden Verkehrsunternehmen (derzeit die PaderSprinter GmbH) rechtskonform fortzuschreiben und umzusetzen. Die Stadt macht hierzu von ihrem Recht zur Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zwi­ schen der Stadt Paderborn und der PaderSprinter GmbH gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 ÖDA Gebrauch und betraut die PaderSprinter GmbH mit der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets als gemein­ wirtschaftliche Verpflichtung im Rahmen des bestehenden ÖDA ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den öffentlichen Dienstleistungsauftrag entsprechend den jeweils geltenden bundes- und landesrechtlichen Vor­ gaben sowie den jeweils geltenden Richtlinien zur Finanzierung des Deutschlandtickets fortzuschreiben, soweit dies für die rechtskonforme Umsetzung und den Ausgleich der mit der Anwendung des Deutschland­ tickets verbundenen finanziellen Nachteile erforderlich ist. 4. Die Verwaltung wird die zuständigen politischen Gremien über wesentli­ che Änderungen der rechtlichen, tariflichen oder finanziellen Rahmenbe­ dingungen des Deutschlandtickets informieren und eine erneute Be­ schlussfassung herbeiführen, sofern die Voraussetzungen für die Weiter­ führung des Deutschlandtickets wesentlich verändert werden oder nicht mehr gegeben sind. 2 Begründung: Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität bzw. der Rat haben sich seit Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2023 wiederholt mit dessen Anerkennung und Anwendung im Zu­ ständigkeitsgebiet der Stadt Paderborn befasst. Die bisherigen Beschlüsse wurden jeweils befristet gefasst, da die Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder zu­ nächst nur jeweils für begrenzte Zeiträume verbindlich geregelt war. Zur Umsetzung des Deutschlandtickets wurde der bestehende ÖDA zwischen der Stadt und der PaderSprinter GmbH jeweils entsprechend fortgeschrieben und der PaderSprinter wurde mit der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets als gemeinwirtschaftliche Ver­ pflichtung betraut. Diese Betrauung läuft zum 31.12.2026 aus. Für die Weiterführung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2027 ist daher eine erneute po­ litische Beschlussfassung und eine entsprechende Fortschreibung des ÖDA erforderlich. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen ab 2027 Seit den bisherigen Beschlussfassungen haben sich die rechtlichen und finanziellen Rahmen­ bedingungen für das Deutschlandticket wesentlich verändert. Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 25.11.2025 wurde die Finanzierung des Deutschlandtickets für die Jahre 2026 bis einschließlich 2030 gesetzlich verankert. Der Bund stellt hierfür jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Damit steht für die Finanzierung des Deutschlandtickets grundsätzlich ein Betrag von 3 Mrd. Euro jährlich bis einschließlich 2030 zur Verfügung. Nicht verbrauchte Mittel können nach den gesetzlichen Regelungen in Folgejahre übertragen wer­ den. Darüber hinaus wurde in der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 für die Entwicklung des Ticketpreises ab dem Jahr 2027 eine indexbasierte Preisfortschreibung beschlossen. Der hierfür vorgesehene Preisindex soll die tatsächliche Kostenentwicklung im öffentlichen Perso­ nennahverkehr abbilden und insbesondere die Entwicklung der Personal- und Energiekosten sowie allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigen. Damit besteht im Gegensatz zu den vergangenen Jahren erstmalig ein für mehrere Jahre gesetzlich abgesicherter Finanzierungsrahmen für die Fortführung des Deutschlandtickets. Auch auf Landesebene wurde die rechtliche Grundlage zwischenzeitlich weiterentwickelt. Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW wurde mit § 14a eine ausdrückliche Regelung zum Deutschlandticket aufgenommen. Danach sind die Aufgabenträger grundsätzlich zur Umset­ zung des Deutschlandtickets verpflichtet. Gleichzeitig enthält § 14a ÖPNVG NRW eine ge­ setzliche Absicherung: Die Verpflichtung zur Umsetzung des Deutschlandtickets besteht nicht, soweit das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium feststellt, dass die zur Verfü­ gung stehenden Mittel nicht mehr zum vollständigen Ausgleich der den Aufgabenträgern ent­ stehenden Belastungen ausreichen. Die konkrete Ausgestaltung des finanziellen Ausgleichs erfolgt über die jeweils geltenden lan­ desrechtlichen Regelungen und Richtlinien. Damit ist die Fortführung des Deutschlandtickets für die kommenden Jahre sowohl auf Bun­ des- als auch auf Landesebene finanziell und rechtlich auf eine deutlich verlässlichere Grund­ lage gestellt als noch bei den bisherigen Beschlussfassungen. 3 Weiterführung ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rahmenbedingungen erscheint eine erneute jährliche Befristung der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Deutschlandticket ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres anzuerkennen und anzuwenden. Mit der Formulierung „bis auf Weiteres“ wird zugleich berücksichtigt, dass die tatsächliche Entwicklung der Einnahmeausfälle, des Deutschlandticketpreises sowie der erforderlichen Ausgleichsleistungen nicht abschließend vorhersehbar ist. Die Fortführung steht daher unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Sollten sich diese Rahmenbedingungen wesentlich ändern oder die für den Ausgleich erfor­ derlichen Mittel nicht mehr bzw. nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung die politischen Gremien entsprechend informieren und – soweit erforder­ lich – eine erneute Beschlussfassung herbeiführen. Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Zur Umsetzung des Beschlusses muss der bestehende ÖDA zwischen der Stadt Paderborn und der PaderSprinter GmbH entsprechend fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Anerkennung und Anwendung des Deutschlandti­ ckets durch die PaderSprinter GmbH weiterhin als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im Rahmen des ÖDA erfasst ist und die hieraus entstehenden finanziellen Nachteile nach den jeweils geltenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben der Ver­ ordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgeglichen werden können. Fazit Aufgrund der inzwischen erfolgten gesetzlichen Absicherung einer mehrjährigen Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder bis einschließlich 2030 sowie der ausdrückli­ chen Verankerung des Deutschlandtickets im ÖPNVG NRW besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit mehr, die Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets jährlich neu zu befristen. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Deutschlandticket auf dem Zuständigkeitsgebiet der Stadt Paderborn ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres fortzuführen und die hierfür erforderliche Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der PaderSprinter GmbH vorzu­ nehmen. Der Bürgermeister i.V. Claudia Warnecke Techn. Beigeordnete Anlage

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