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Fortschreibung Öffentlicher Dienstleistungsauftrag an PaderSprinter GmbH zur Weiterführung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0273/26
öffentlich
Fachamt: Stadtplanungsamt
Datum: 03.09.2026
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität 23.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Fortschreibung Öffentlicher Dienstleistungsauftrag an PaderSprinter GmbH zur Weiterfüh
rung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2027
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität beschließt, die Anerken
nung und Anwendung des Deutschlandtickets i.S. des § 9 Regionalisie
rungsgesetz (RegG) und der bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen auf
dem Zuständigkeitsgebiet der Stadt ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres
fortzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausgleich der finanziellen Nachteile
aus der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets nach den
Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gegenüber den im Ver
antwortungsbereich tätigen und das Deutschlandticket anwendenden
Verkehrsunternehmen (derzeit die PaderSprinter GmbH) rechtskonform
fortzuschreiben und umzusetzen. Die Stadt macht hierzu von ihrem Recht
zur Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zwi
schen der Stadt Paderborn und der PaderSprinter GmbH gem. § 8 Abs.
1 i.V.m. Abs. 2 ÖDA Gebrauch und betraut die PaderSprinter GmbH mit
der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets als gemein
wirtschaftliche Verpflichtung im Rahmen des bestehenden ÖDA ab dem
01.01.2027 bis auf Weiteres.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den öffentlichen Dienstleistungsauftrag
entsprechend den jeweils geltenden bundes- und landesrechtlichen Vor
gaben sowie den jeweils geltenden Richtlinien zur Finanzierung des
Deutschlandtickets fortzuschreiben, soweit dies für die rechtskonforme
Umsetzung und den Ausgleich der mit der Anwendung des Deutschland
tickets verbundenen finanziellen Nachteile erforderlich ist.
4. Die Verwaltung wird die zuständigen politischen Gremien über wesentli
che Änderungen der rechtlichen, tariflichen oder finanziellen Rahmenbe
dingungen des Deutschlandtickets informieren und eine erneute Be
schlussfassung herbeiführen, sofern die Voraussetzungen für die Weiter
führung des Deutschlandtickets wesentlich verändert werden oder nicht
mehr gegeben sind.
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Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität bzw. der Rat haben sich seit Einführung des
Deutschlandtickets im Jahr 2023 wiederholt mit dessen Anerkennung und Anwendung im Zu
ständigkeitsgebiet der Stadt Paderborn befasst. Die bisherigen Beschlüsse wurden jeweils
befristet gefasst, da die Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder zu
nächst nur jeweils für begrenzte Zeiträume verbindlich geregelt war.
Zur Umsetzung des Deutschlandtickets wurde der bestehende ÖDA zwischen der Stadt und
der PaderSprinter GmbH jeweils entsprechend fortgeschrieben und der PaderSprinter wurde
mit der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets als gemeinwirtschaftliche Ver
pflichtung betraut. Diese Betrauung läuft zum 31.12.2026 aus.
Für die Weiterführung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2027 ist daher eine erneute po
litische Beschlussfassung und eine entsprechende Fortschreibung des ÖDA erforderlich.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen ab 2027
Seit den bisherigen Beschlussfassungen haben sich die rechtlichen und finanziellen Rahmen
bedingungen für das Deutschlandticket wesentlich verändert.
Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 25.11.2025
wurde die Finanzierung des Deutschlandtickets für die Jahre 2026 bis einschließlich 2030
gesetzlich verankert. Der Bund stellt hierfür jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder
beteiligen sich in gleicher Höhe. Damit steht für die Finanzierung des Deutschlandtickets
grundsätzlich ein Betrag von 3 Mrd. Euro jährlich bis einschließlich 2030 zur Verfügung. Nicht
verbrauchte Mittel können nach den gesetzlichen Regelungen in Folgejahre übertragen wer
den.
Darüber hinaus wurde in der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 für die Entwicklung des
Ticketpreises ab dem Jahr 2027 eine indexbasierte Preisfortschreibung beschlossen. Der
hierfür vorgesehene Preisindex soll die tatsächliche Kostenentwicklung im öffentlichen Perso
nennahverkehr abbilden und insbesondere die Entwicklung der Personal- und Energiekosten
sowie allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigen.
Damit besteht im Gegensatz zu den vergangenen Jahren erstmalig ein für mehrere Jahre
gesetzlich abgesicherter Finanzierungsrahmen für die Fortführung des Deutschlandtickets.
Auch auf Landesebene wurde die rechtliche Grundlage zwischenzeitlich weiterentwickelt. Mit
der Novellierung des ÖPNVG NRW wurde mit § 14a eine ausdrückliche Regelung zum
Deutschlandticket aufgenommen. Danach sind die Aufgabenträger grundsätzlich zur Umset
zung des Deutschlandtickets verpflichtet. Gleichzeitig enthält § 14a ÖPNVG NRW eine ge
setzliche Absicherung: Die Verpflichtung zur Umsetzung des Deutschlandtickets besteht
nicht, soweit das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium feststellt, dass die zur Verfü
gung stehenden Mittel nicht mehr zum vollständigen Ausgleich der den Aufgabenträgern ent
stehenden Belastungen ausreichen.
Die konkrete Ausgestaltung des finanziellen Ausgleichs erfolgt über die jeweils geltenden lan
desrechtlichen Regelungen und Richtlinien.
Damit ist die Fortführung des Deutschlandtickets für die kommenden Jahre sowohl auf Bun
des- als auch auf Landesebene finanziell und rechtlich auf eine deutlich verlässlichere Grund
lage gestellt als noch bei den bisherigen Beschlussfassungen.
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Weiterführung ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres
Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rahmenbedingungen erscheint eine erneute jährliche
Befristung der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets nicht mehr erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Deutschlandticket ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres
anzuerkennen und anzuwenden.
Mit der Formulierung „bis auf Weiteres“ wird zugleich berücksichtigt, dass die tatsächliche
Entwicklung der Einnahmeausfälle, des Deutschlandticketpreises sowie der erforderlichen
Ausgleichsleistungen nicht abschließend vorhersehbar ist. Die Fortführung steht daher unter
dem Vorbehalt der jeweils geltenden gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Sollten sich diese Rahmenbedingungen wesentlich ändern oder die für den Ausgleich erfor
derlichen Mittel nicht mehr bzw. nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen,
wird die Verwaltung die politischen Gremien entsprechend informieren und – soweit erforder
lich – eine erneute Beschlussfassung herbeiführen.
Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
Zur Umsetzung des Beschlusses muss der bestehende ÖDA zwischen der Stadt Paderborn
und der PaderSprinter GmbH entsprechend fortgeschrieben werden.
Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Anerkennung und Anwendung des Deutschlandti
ckets durch die PaderSprinter GmbH weiterhin als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im
Rahmen des ÖDA erfasst ist und die hieraus entstehenden finanziellen Nachteile nach den
jeweils geltenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben der Ver
ordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgeglichen werden können.
Fazit
Aufgrund der inzwischen erfolgten gesetzlichen Absicherung einer mehrjährigen Finanzierung
des Deutschlandtickets durch Bund und Länder bis einschließlich 2030 sowie der ausdrückli
chen Verankerung des Deutschlandtickets im ÖPNVG NRW besteht aus Sicht der Verwaltung
keine Notwendigkeit mehr, die Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets jährlich
neu zu befristen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Deutschlandticket auf dem Zuständigkeitsgebiet der
Stadt Paderborn ab dem 01.01.2027 bis auf Weiteres fortzuführen und die hierfür erforderliche
Fortschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der PaderSprinter GmbH vorzu
nehmen.
Der Bürgermeister
i.V.
Claudia Warnecke
Techn. Beigeordnete
Anlage
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