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Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW – Endausbau der Erschließungsanlagen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindePaderborn
Datum2026-09-24
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Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0258/26 öffentlich Fachamt: Straßen- und Brückenbauamt Datum: 17.08.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen 24.09.2026 Tagesordnungspunkt: Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW – Endausbau der Erschließungsanlagen „Kreienhö­ fen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ Mitteilung: Mit Schreiben vom 02.07.2026 wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW zum End­ ausbau der Erschließungsanlagen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ eingereicht. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen nachfolgend. Für den Endausbau der Straßen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ war ursprünglich vorgesehen, dass die Bauarbeiten am 03.08.2026 beginnen. Dieser Termin kann nicht ein­ gehalten werden. Die Bauzeit wurde mit etwa 18 Monaten veranschlagt. Wäre die Baumaßnahme wie geplant im August 2026 gestartet, wäre die Fertigstellung nach damaliger Planung zum 31.01.2028 vorgesehen gewesen. Für die gesamte Baumaßnahme wurden zunächst Kosten von 1.860.220,36 € brutto kalku­ liert. Die endgültigen Kosten können erst nach Abschluss der Maßnahme und der anschlie­ ßenden Abrechnung abschließend festgestellt werden. Nachdem der neue Haushalt verabschiedet beziehungsweise rechtskräftig geworden war, wurde die Baumaßnahme zur Vergabe ausgeschrieben. Damit konnte das erforderliche Ver­ gabeverfahren durchgeführt werden. Insgesamt haben zehn Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Das zeigt, dass grundsätzlich Interesse an der Maßnahme bestand. Zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.06.2026 lag jedoch kein einziges Angebot vor. Die Ver­ waltung konnte deshalb keinen Auftrag vergeben und musste das erste Vergabeverfahren aufheben. Genau dieser Umstand ist der wesentliche Grund dafür, dass der ursprünglich vorgesehene Baubeginn am 03.08.2026 nicht stattfinden konnte. Die Verwaltung hat anschließend bei den interessierten, bzw. anfragenden Bauunternehmen nach den Gründen gefragt, warum kein Angebot abgegeben wurde. 2 Nach den Rückmeldungen der Unternehmen waren insbesondere folgende Punkte aus­ schlaggebend: • Die Unternehmen verfügten im Jahr 2026 über keine freien Kapazitäten und waren bereits mit anderen Aufträgen ausgelastet. • Es bestehen Unsicherheiten bzw. teilweise noch keine Erfahrungen mit der verpflich­ tenden Herstellung von TA-Asphalten nach der neuen ZTV Asphalt-StB 2026 sowie mit den Anforderungen des neuen Arbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf Emissionen bei Asphaltierungsarbeiten. • Darüber hinaus bestehen aufgrund der weltpolitischen Lage Unsicherheiten hinsicht­ lich möglicher Materialpreisschwankungen, insbesondere bei Asphalt und Betonwa­ ren. Die Verwaltung wird die Baumaßnahme im Herbst 2026 erneut ausschreiben. Damit soll möglichst schnell ein geeignetes Bauunternehmen gefunden werden. Nach der derzeitigen Planung sind folgende Schritte vorgesehen: • erneute Veröffentlichung der Baumaßnahme: Anfang/Mitte Oktober 2026 • Submission und anschließende Prüfung der Angebote: im weiteren Verlauf des Ver­ gabeverfahrens • vorgesehene Auftragsvergabe: November 2026 • vorgesehener Baubeginn: 01.03.2027 Der derzeit geplante Baubeginn kann allerdings nur eingehalten werden, wenn die erneute Ausschreibung erfolgreich ist und ein geeignetes Bauunternehmen gefunden und beauftragt werden kann. Durch das erfolglose erste Vergabeverfahren verschiebt sich der ursprünglich für den 03.08.2026 geplante Baubeginn. Die Verwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, den Endausbau so zeitnah wie möglich umzusetzen. Die Maßnahmen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ sind im Haushalt 2026 unter den Investitionsnummern 200466109 und 200466110 enthalten. Für beide Maßnahmen beste­ hen im Jahr 2026 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen. Die eigentlichen Haus­ haltsmittel sind für das Jahr 2027 vorgesehen. Der Rat der Stadt Paderborn hat den Haushalt und damit auch die Mittelfreigabe für die Maßnahmen am 23.04.2026 beschlossen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen für das Jahr 2027 auch im Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 vorgesehen. Die Anlieger*innen können daher davon ausgehen, dass die derzeitige Verzögerung nicht dadurch entstanden ist, dass die Verwaltung die Maßnahme nicht finanzieren kann oder die notwendigen Haushaltsmittel nicht vorgesehen sind. Der Grund für die Verzögerung liegt vielmehr im fehlgeschlagenen ersten Vergabeverfahren. Die wesentliche Ursache der Verzögerung ist das erfolglose erste Vergabeverfahren. Ob­ wohl zehn Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten, wurde kein An­ gebot abgegeben. Ohne ein gültiges Angebot kann die Stadt den Bauauftrag nicht vergeben. 3 Nach den Rückmeldungen der Unternehmen waren vor allem fehlende Kapazitäten, Unsi­ cherheiten bei den neuen technischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen sowie schwer kalkulierbare Materialpreise Gründe dafür, dass kein Angebot abgegeben wurde. Der ursprünglich geplante Zeitraum für den Endausbau war eine planerische Annahme. Bei dieser Planung wurden unter anderem der erwartete Baufortschritt im Wohngebiet, die Ver­ marktung der Grundstücke und die weitere Entwicklung des Gebietes berücksichtigt. Da die tatsächliche Umsetzung von den Rahmenbedingungen abhängig ist, können zum jeweiligen Zeitpunkt immer Veränderungen der Ursprungsplanung eintreten. Ein deutlich früherer Endausbau wäre außerdem nicht unbedingt wirtschaftlicher. Solange im Gebiet noch viele Bauarbeiten stattfinden, ist weiterhin mit Baustellenverkehr und schwe­ ren Fahrzeugen zu rechnen. Würden die Straßen bereits vorher endgültig hergestellt, könn­ ten dadurch neue Schäden entstehen. Das kann zusätzliche Reparaturen und damit weitere Kosten verursachen. Die Vorausleistungen auf den späteren Erschließungsbeitrag wurden auf Grundlage der §§ 127 ff. BauGB und der entsprechenden Satzung der Stadt Paderborn erhoben. Die Voraus­ leistung ist dabei eine Zahlung, die bereits vor der endgültigen Abrechnung der Erschlie­ ßungsanlage verlangt werden kann. Für die spätere endgültige Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen und beitragsfähi­ gen Kosten maßgeblich. Die endgültige Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsan­ lage fertig hergestellt ist, die erforderlichen Rechnungen vorliegen und das Grundstück nutz­ bar ist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die Verzögerung allein bedeutet deshalb nicht, dass die bereits gezahlten Vorausleistungen automatisch zurückgezahlt werden müssen oder ihre rechtliche Grundlage verlieren. Sie werden bei der späteren endgültigen Beitragserhebung berücksichtigt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB besteht nur dann, wenn mehrere gesetzliche Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Dazu gehört ins­ besondere, dass seit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides sechs Jahre vergangen sind, die endgültige Beitragspflicht noch nicht entstanden ist und die Erschließungsanlage nach Ablauf dieser sechs Jahre noch nicht benutzbar ist. Nach der vorliegenden Prüfung sind die Straßen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ und die daran liegenden Grundstücke bereits seit Jahren benutzbar. Damit fehlt eine we­ sentliche Voraussetzung für einen gesetzlichen Rückzahlungsanspruch. Allein die aktuelle Verzögerung des Endausbaus führt daher nicht zu einer Rückzahlung. Auch eine Verzögerung des Endausbaus oder eine Änderung des Zeitplans führt für sich ge­ nommen nicht zu einer Rückzahlung der Vorausleistungen. Die Vorausleistungen behalten grundsätzlich bis zur endgültigen Beitragserhebung ihre rechtliche Grundlage. Nach der der­ zeitigen Prüfung liegen die Voraussetzungen für eine Rückzahlung nicht vor. Grundsätzlich können Bau- und Materialpreise über einen längeren Zeitraum steigen. Das gilt insbesondere für Baustoffe wie Asphalt und Betonwaren. Ob und in welchem Umfang sich die Kosten tatsächlich verändern, lässt sich derzeit jedoch noch nicht abschließend sa­ gen. 4 Für die endgültige Beitragserhebung sind die tatsächlich entstandenen und beitragsfähigen Kosten entscheidend. Die endgültige Höhe kann deshalb erst feststehen, wenn die Bauar­ beiten abgeschlossen sind und alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen vorliegen. Gemäß der Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wurden die Vergabeunterla­ gen den Antragstellern bereits zugesandt. Claudia Warnecke Technische Beigeordnete Anlage: Bürgereingabe „Kreienhöfen / Wilhelm-Köhne-Weg“ Die Unterschriftenliste (mit 39 Unterschriften der Anwohner) wurde aus Datenschutzgründen nicht angehängt.

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