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Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW – Endausbau der Erschließungsanlagen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0258/26
öffentlich
Fachamt: Straßen- und Brückenbauamt
Datum: 17.08.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen 24.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW – Endausbau der Erschließungsanlagen „Kreienhö
fen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“
Mitteilung:
Mit Schreiben vom 02.07.2026 wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW zum End
ausbau der Erschließungsanlagen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ eingereicht.
Die Verwaltung beantwortet diese Fragen nachfolgend.
Für den Endausbau der Straßen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ war ursprünglich
vorgesehen, dass die Bauarbeiten am 03.08.2026 beginnen. Dieser Termin kann nicht ein
gehalten werden.
Die Bauzeit wurde mit etwa 18 Monaten veranschlagt. Wäre die Baumaßnahme wie geplant
im August 2026 gestartet, wäre die Fertigstellung nach damaliger Planung zum 31.01.2028
vorgesehen gewesen.
Für die gesamte Baumaßnahme wurden zunächst Kosten von 1.860.220,36 € brutto kalku
liert. Die endgültigen Kosten können erst nach Abschluss der Maßnahme und der anschlie
ßenden Abrechnung abschließend festgestellt werden.
Nachdem der neue Haushalt verabschiedet beziehungsweise rechtskräftig geworden war,
wurde die Baumaßnahme zur Vergabe ausgeschrieben. Damit konnte das erforderliche Ver
gabeverfahren durchgeführt werden.
Insgesamt haben zehn Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Das zeigt,
dass grundsätzlich Interesse an der Maßnahme bestand.
Zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.06.2026 lag jedoch kein einziges Angebot vor. Die Ver
waltung konnte deshalb keinen Auftrag vergeben und musste das erste Vergabeverfahren
aufheben. Genau dieser Umstand ist der wesentliche Grund dafür, dass der ursprünglich
vorgesehene Baubeginn am 03.08.2026 nicht stattfinden konnte.
Die Verwaltung hat anschließend bei den interessierten, bzw. anfragenden Bauunternehmen
nach den Gründen gefragt, warum kein Angebot abgegeben wurde.
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Nach den Rückmeldungen der Unternehmen waren insbesondere folgende Punkte aus
schlaggebend:
• Die Unternehmen verfügten im Jahr 2026 über keine freien Kapazitäten und waren
bereits mit anderen Aufträgen ausgelastet.
• Es bestehen Unsicherheiten bzw. teilweise noch keine Erfahrungen mit der verpflich
tenden Herstellung von TA-Asphalten nach der neuen ZTV Asphalt-StB 2026 sowie
mit den Anforderungen des neuen Arbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf Emissionen
bei Asphaltierungsarbeiten.
• Darüber hinaus bestehen aufgrund der weltpolitischen Lage Unsicherheiten hinsicht
lich möglicher Materialpreisschwankungen, insbesondere bei Asphalt und Betonwa
ren.
Die Verwaltung wird die Baumaßnahme im Herbst 2026 erneut ausschreiben. Damit soll
möglichst schnell ein geeignetes Bauunternehmen gefunden werden.
Nach der derzeitigen Planung sind folgende Schritte vorgesehen:
• erneute Veröffentlichung der Baumaßnahme: Anfang/Mitte Oktober 2026
• Submission und anschließende Prüfung der Angebote: im weiteren Verlauf des Ver
gabeverfahrens
• vorgesehene Auftragsvergabe: November 2026
• vorgesehener Baubeginn: 01.03.2027
Der derzeit geplante Baubeginn kann allerdings nur eingehalten werden, wenn die erneute
Ausschreibung erfolgreich ist und ein geeignetes Bauunternehmen gefunden und beauftragt
werden kann.
Durch das erfolglose erste Vergabeverfahren verschiebt sich der ursprünglich für den
03.08.2026 geplante Baubeginn. Die Verwaltung verfolgt weiterhin das Ziel, den Endausbau
so zeitnah wie möglich umzusetzen.
Die Maßnahmen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“ sind im Haushalt 2026 unter den
Investitionsnummern 200466109 und 200466110 enthalten. Für beide Maßnahmen beste
hen im Jahr 2026 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen. Die eigentlichen Haus
haltsmittel sind für das Jahr 2027 vorgesehen.
Der Rat der Stadt Paderborn hat den Haushalt und damit auch die Mittelfreigabe für die
Maßnahmen am 23.04.2026 beschlossen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen für das Jahr
2027 auch im Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 vorgesehen.
Die Anlieger*innen können daher davon ausgehen, dass die derzeitige Verzögerung nicht
dadurch entstanden ist, dass die Verwaltung die Maßnahme nicht finanzieren kann oder die
notwendigen Haushaltsmittel nicht vorgesehen sind. Der Grund für die Verzögerung liegt
vielmehr im fehlgeschlagenen ersten Vergabeverfahren.
Die wesentliche Ursache der Verzögerung ist das erfolglose erste Vergabeverfahren. Ob
wohl zehn Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten, wurde kein An
gebot abgegeben. Ohne ein gültiges Angebot kann die Stadt den Bauauftrag nicht vergeben.
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Nach den Rückmeldungen der Unternehmen waren vor allem fehlende Kapazitäten, Unsi
cherheiten bei den neuen technischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen sowie
schwer kalkulierbare Materialpreise Gründe dafür, dass kein Angebot abgegeben wurde.
Der ursprünglich geplante Zeitraum für den Endausbau war eine planerische Annahme. Bei
dieser Planung wurden unter anderem der erwartete Baufortschritt im Wohngebiet, die Ver
marktung der Grundstücke und die weitere Entwicklung des Gebietes berücksichtigt. Da die
tatsächliche Umsetzung von den Rahmenbedingungen abhängig ist, können zum jeweiligen
Zeitpunkt immer Veränderungen der Ursprungsplanung eintreten.
Ein deutlich früherer Endausbau wäre außerdem nicht unbedingt wirtschaftlicher. Solange
im Gebiet noch viele Bauarbeiten stattfinden, ist weiterhin mit Baustellenverkehr und schwe
ren Fahrzeugen zu rechnen. Würden die Straßen bereits vorher endgültig hergestellt, könn
ten dadurch neue Schäden entstehen. Das kann zusätzliche Reparaturen und damit weitere
Kosten verursachen.
Die Vorausleistungen auf den späteren Erschließungsbeitrag wurden auf Grundlage der §§
127 ff. BauGB und der entsprechenden Satzung der Stadt Paderborn erhoben. Die Voraus
leistung ist dabei eine Zahlung, die bereits vor der endgültigen Abrechnung der Erschlie
ßungsanlage verlangt werden kann.
Für die spätere endgültige Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen und beitragsfähi
gen Kosten maßgeblich. Die endgültige Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsan
lage fertig hergestellt ist, die erforderlichen Rechnungen vorliegen und das Grundstück nutz
bar ist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
Die Verzögerung allein bedeutet deshalb nicht, dass die bereits gezahlten Vorausleistungen
automatisch zurückgezahlt werden müssen oder ihre rechtliche Grundlage verlieren. Sie
werden bei der späteren endgültigen Beitragserhebung berücksichtigt.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB besteht nur
dann, wenn mehrere gesetzliche Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Dazu gehört ins
besondere, dass seit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides sechs Jahre vergangen
sind, die endgültige Beitragspflicht noch nicht entstanden ist und die Erschließungsanlage
nach Ablauf dieser sechs Jahre noch nicht benutzbar ist.
Nach der vorliegenden Prüfung sind die Straßen „Kreienhöfen“ und „Wilhelm-Köhne-Weg“
und die daran liegenden Grundstücke bereits seit Jahren benutzbar. Damit fehlt eine we
sentliche Voraussetzung für einen gesetzlichen Rückzahlungsanspruch. Allein die aktuelle
Verzögerung des Endausbaus führt daher nicht zu einer Rückzahlung.
Auch eine Verzögerung des Endausbaus oder eine Änderung des Zeitplans führt für sich ge
nommen nicht zu einer Rückzahlung der Vorausleistungen. Die Vorausleistungen behalten
grundsätzlich bis zur endgültigen Beitragserhebung ihre rechtliche Grundlage. Nach der der
zeitigen Prüfung liegen die Voraussetzungen für eine Rückzahlung nicht vor.
Grundsätzlich können Bau- und Materialpreise über einen längeren Zeitraum steigen. Das
gilt insbesondere für Baustoffe wie Asphalt und Betonwaren. Ob und in welchem Umfang
sich die Kosten tatsächlich verändern, lässt sich derzeit jedoch noch nicht abschließend sa
gen.
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Für die endgültige Beitragserhebung sind die tatsächlich entstandenen und beitragsfähigen
Kosten entscheidend. Die endgültige Höhe kann deshalb erst feststehen, wenn die Bauar
beiten abgeschlossen sind und alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Gemäß der Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wurden die Vergabeunterla
gen den Antragstellern bereits zugesandt.
Claudia Warnecke
Technische Beigeordnete
Anlage:
Bürgereingabe „Kreienhöfen / Wilhelm-Köhne-Weg“
Die Unterschriftenliste (mit 39 Unterschriften der Anwohner) wurde aus Datenschutzgründen
nicht angehängt.
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