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Bebauungsplan 135-00 "Bei der Oberlache - Ost", hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Lampertheim |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT LAMPERTHEIM Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache 2026/191
Produkt: 09.01.01.
Federführung: FB 60 Bauen und Umwelt
Bearbeiter/in: Herr Brewi
Datum: 24.08.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen / Mitbeteiligung gem. GeschO
Magistrat der Stadt Lampertheim 31.08.2026
Stadtentwicklungs-, Energie- und 22.09.2026
Bauausschuss
Stadtverordnetenversammlung 23.10.2026
Bebauungsplan 135-00 "Bei der Oberlache - Ost", hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1) den vorliegenden Vorschlag zur Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der betroffenen Behör-
den und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen.
2) den vorliegenden Bebauungsplan 135-00 „Bei der Oberlache - Ost“ in der vorliegenden
Fassung inklusive bauordnungsrechtlicher Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Bebauungsplans ist im Zeitraum vom 30.06.2026 bis einschließlich 04.08.2026
ausgelegt worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind keine eingegangen.
Im gleichen Zeitraum sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) am Ent-
wurf beteiligt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abgewogen, berücksichtigt und in
den Entwurf eingearbeitet worden, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Bei
den Änderungen handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen, die keine erneute Offen-
lage bzw. Beteiligung der TöBs nach sich ziehen.
Mit Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
erstellt: gesehen: freigegeben:
Brewi Wicke Scholl
Sachbearbeitung Fachbereichsleitung Bürgermeister
Besondere Auswirkungen auf das Klima:
Vorlage: 2026/191 Seite - 2 -
Keine wesentlichen Auswirkungen. Es handelt sich bereits um bebaute Grundstücke bzw. um
bereits baulich genutzte Flächen (die Erweiterung des Norma-Marktes wird auf bzw. in Richtung
des bestehenden Parkplatzes erfolgen). Eine Festsetzung für eine weitere und/oder höhere Ver-
siegelung der Grundstück als der bisherige Bebauungsplan zulässt erfolgt nicht.
Besondere Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche (§ 3 Kinderrechtesatzung):
Keine
Finanzielle Auswirkungen zu Lasten des städtischen Haushalts:
1. Buchungsstelle
bereitgestellte Mittel EUR
noch verfügbare Mittel EUR
2. Nicht ausreichende verfügbare Mittel
Bei nicht ausreichenden verfügbaren Mitteln kann die Mittelde-
( ) ckung durch Mehrerträge / Wenigeraufwendungen in Höhe von EUR
bei der Buchungsstelle er-
folgen.
( ) Die Mitteldeckung muss in Höhe von EUR
durch über- / außerplanmäßige Bewilligung gemäß Beschlussvor-
schlag erfolgen
3. Investitionsmaßnahmen
( ) Die bisherigen Auftragsvergaben bewegen sich im Rahmen des
Kostenvoranschlages und es ist derzeit keine Überschreitung der
Gesamtkosten erkennbar.
( ) Die bisherigen Auftragsvergaben lassen erkennen, dass die ur-
sprünglich projektierten Mittel nicht ausreichend sein werden.
Nach dem derzeitigen Stand werden sich die Gesamtkosten um EUR
erhöhen.
4. Folgekosten
( ) Die Maßnahme verursacht keine Folgekosten in kommenden
Haushaltsjahren
( ) Die Maßnahme verursacht Folgekosten in kommenden Haushalts-
jahren, bestehend aus
Personalaufwendungen EUR
Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen EUR
Finanzierungsaufwendungen EUR
Sonstige Aufwendungen EUR
5. (x) Keine finanziellen Auswirkungen
Die Begründung für die Entstehung der Folgekosten ist aus dem Vorlagentext zu entnehmen.
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