Startseite › Lampertheim › Dokument

Bebauungsplan 135-00 "Bei der Oberlache - Ost", hier: Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeLampertheim
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

STADT LAMPERTHEIM Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 2026/191 Produkt: 09.01.01. Federführung: FB 60 Bauen und Umwelt Bearbeiter/in: Herr Brewi Datum: 24.08.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen / Mitbeteiligung gem. GeschO Magistrat der Stadt Lampertheim 31.08.2026 Stadtentwicklungs-, Energie- und 22.09.2026 Bauausschuss Stadtverordnetenversammlung 23.10.2026 Bebauungsplan 135-00 "Bei der Oberlache - Ost", hier: Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt 1) den vorliegenden Vorschlag zur Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der betroffenen Behör- den und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. 2) den vorliegenden Bebauungsplan 135-00 „Bei der Oberlache - Ost“ in der vorliegenden Fassung inklusive bauordnungsrechtlicher Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Sachdarstellung: Der Entwurf des Bebauungsplans ist im Zeitraum vom 30.06.2026 bis einschließlich 04.08.2026 ausgelegt worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind keine eingegangen. Im gleichen Zeitraum sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) am Ent- wurf beteiligt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abgewogen, berücksichtigt und in den Entwurf eingearbeitet worden, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Bei den Änderungen handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen, die keine erneute Offen- lage bzw. Beteiligung der TöBs nach sich ziehen. Mit Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig. erstellt: gesehen: freigegeben: Brewi Wicke Scholl Sachbearbeitung Fachbereichsleitung Bürgermeister Besondere Auswirkungen auf das Klima: Vorlage: 2026/191 Seite - 2 - Keine wesentlichen Auswirkungen. Es handelt sich bereits um bebaute Grundstücke bzw. um bereits baulich genutzte Flächen (die Erweiterung des Norma-Marktes wird auf bzw. in Richtung des bestehenden Parkplatzes erfolgen). Eine Festsetzung für eine weitere und/oder höhere Ver- siegelung der Grundstück als der bisherige Bebauungsplan zulässt erfolgt nicht. Besondere Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche (§ 3 Kinderrechtesatzung): Keine Finanzielle Auswirkungen zu Lasten des städtischen Haushalts: 1. Buchungsstelle bereitgestellte Mittel EUR noch verfügbare Mittel EUR 2. Nicht ausreichende verfügbare Mittel Bei nicht ausreichenden verfügbaren Mitteln kann die Mittelde- ( ) ckung durch Mehrerträge / Wenigeraufwendungen in Höhe von EUR bei der Buchungsstelle er- folgen. ( ) Die Mitteldeckung muss in Höhe von EUR durch über- / außerplanmäßige Bewilligung gemäß Beschlussvor- schlag erfolgen 3. Investitionsmaßnahmen ( ) Die bisherigen Auftragsvergaben bewegen sich im Rahmen des Kostenvoranschlages und es ist derzeit keine Überschreitung der Gesamtkosten erkennbar. ( ) Die bisherigen Auftragsvergaben lassen erkennen, dass die ur- sprünglich projektierten Mittel nicht ausreichend sein werden. Nach dem derzeitigen Stand werden sich die Gesamtkosten um EUR erhöhen. 4. Folgekosten ( ) Die Maßnahme verursacht keine Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren ( ) Die Maßnahme verursacht Folgekosten in kommenden Haushalts- jahren, bestehend aus Personalaufwendungen EUR Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen EUR Finanzierungsaufwendungen EUR Sonstige Aufwendungen EUR 5. (x) Keine finanziellen Auswirkungen Die Begründung für die Entstehung der Folgekosten ist aus dem Vorlagentext zu entnehmen.

Text aus PDF extrahiert