Startseite › Hürtgenwald › Dokument

Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch den Ausschussvorsitzenden

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeHürtgenwald
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

G E M E I N D E Mitteilungsvorlage H Ü R T G E N W A L D Der Bürgermeister Nr.: 83/2026 Abteilung: Abt. 4 Sachbearbeiter: C. Weyrauch Aktenzeichen: 023.21 Datum: 03.09.2026 Gremium Termin TOP-Nr. Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026 öffentlich Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch den Ausschussvorsitzenden Mitteilung: Ausschussvorsitzender Powalka verpflichtet die anwesenden sachkundigen und stellvertretenden sachkundigen Bürger in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“* Die sachkundigen und stellvertretenden sachkundigen Bürger bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet folgende Bürger per Handschlag: 1. Eckert, Marcel 2. Eidneyer, Günter 3. Smolka, Anja 4. Lenzen, Jonas *) Die Verpflichtung ist auch ohne religiösen Zusatz möglich. Sachverhalt: - Seite 1 von 2 - Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden (§ 58 Abs. 2 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 06.11.2025 Gebrauch gemacht. Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der Ausschüsse. Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zu gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten. Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür zugrunde gelegt: Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe. *) *) Die Verpflichtung ist auch ohne religiösen Zusatz möglich. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: keine gez. Stephan Cranen Bürgermeister - Seite 2 von 2 -

Text aus PDF extrahiert