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Grünflächenpflege in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Anpassung des bisherigen Herbizidverbots
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hürtgenwald |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
G E M E I N D E
Beschlussvorlage
H Ü R T G E N W A L D
Der Bürgermeister Nr.: 80/2026
Abteilung: Abt. 3
Sachbearbeiter: Herr Zimmermann
/ Herr Schütt
Aktenzeichen: III 580.71
Datum: 13.08.2026
Gremium Termin TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung 24.09.2026 öffentlich 3.
und Nachhaltigkeit
Gemeinderat 08.10.2026 öffentlich 5.
Grünflächenpflege in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Anpassung des bisherigen Herbizidverbots
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt:
• Das seit drei Jahren bestehende generelle Verbot des Einsatzes von Herbiziden in
öffentlichen gärtnerisch genutzten Anlagen wird aufgehoben.
• Der Einsatz von Herbiziden erfolgt künftig ausschließlich im fachlich begründeten
Einzelfall und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
• Nichtchemische Verfahren der Unkraut- und Wildkrautbekämpfung bleiben grundsätzlich
vorrangig. Ein Herbizideinsatz kommt insbesondere dann in Betracht, wenn mechanische
oder manuelle Verfahren aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, des erforderlichen
Arbeitsaufwandes oder der fehlenden nachhaltigen Wirksamkeit nicht vertretbar sind.
• Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz auf das notwendige Maß zu beschränken,
fachlich zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.
• Nach Ablauf von drei Jahren ist dem Rat über Umfang und Kosten des Herbizideinsatzes,
den Pflegezustand der Anlagen sowie die Entwicklung des Personal- und
Maschinenaufwandes zu berichten.
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Finanzielle Auswirkungen ? Ja
Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr 137.280 €
Beschreibung Produkt / Kontenart Verschiedene
Haushaltsansatz auf dem Konto Nicht bekannt
bisher gebundene Mittel des Kontos Nicht bekannt
Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre Schätzungsweise 90.000 €
Ökologische Auswirkungen ? Ja
Sachverhalt:
Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat im Vorfeld der Ratssitzung am 10.09.2026 einen
umfassenden Fragenkatalog eingereicht.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Übermittlung war eine fundierte und abschließende Beantwortung
der aufgeworfenen Fragestellungen bis zur genannten Ratssitzung nicht mehr möglich.
Um eine sachgerechte und detaillierte Beantwortung zu gewährleisten, wird der Fragenkatalog
daher in die reguläre Beratung der Fachgremien überführt. Die Behandlung erfolgt in dieser Sitzung
des Ausschusses sowie nachfolgend in der kommenden Sitzung des Gemeinderates.
Der vollständige Fragenkatalog der Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Vor drei Jahren wurde der Einsatz von Herbiziden in den öffentlichen gärtnerisch genutzten Anlagen
der Gemeinde durch politischen Beschluss vollständig untersagt. Mit diesem Beschluss wurde das
Ziel verfolgt, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen Flächen vollständig zu
vermeiden und die Unkrautbekämpfung ausschließlich durch mechanische und manuelle Verfahren
sicherzustellen.
Nach mittlerweile drei Jahren liegen ausreichende praktische Erfahrungen vor, um die Auswirkungen
dieser Entscheidung zu bewerten. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre zeigen deutlich,
dass die vollständige Umstellung auf manuelle und mechanische Verfahren erhebliche
Auswirkungen auf den Pflegebetrieb hat. Insbesondere in Pflanzbeeten, Wegebereichen, Fugen,
Randbereichen und schwer zugänglichen Flächen hat der unerwünschte Bewuchs erheblich
zugenommen. Der bisherige Pflegezustand kann mit den vorhandenen personellen und finanziellen
Ressourcen nicht mehr in allen Bereichen in dem Umfang gewährleistet werden, der vor dem Verbot
erreicht werden konnte.
Damit hat sich die Ausgangslage gegenüber dem Zeitpunkt der damaligen politischen Entscheidung
wesentlich verändert: Das Verbot ist nicht mehr lediglich eine grundsätzliche politische Zielsetzung,
sondern kann inzwischen anhand konkreter betrieblicher Erfahrungen bewertet werden. Im
Einzelnen ergibt sich Folgendes:
Entwicklung des Pflegezustandes
Vor dem Verbot konnten bestimmte Bereiche mit einem vergleichsweise geringen Arbeitsaufwand
gezielt und nachhaltig von unerwünschtem Bewuchs freigehalten werden. Seit dem vollständigen
Verzicht auf Herbizide müssen diese Arbeiten überwiegend durch zusätzliche manuelle und
mechanische Pflegegänge kompensiert werden. Dies führt insbesondere zu folgenden
Entwicklungen:
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• zunehmender Wildkrautbewuchs in Pflanzflächen
• verstärkter Bewuchs in Fugen und Randbereichen
• kürzere Zeiträume zwischen den erforderlichen Pflegegängen
• höherer Arbeitsaufwand bei der manuellen Entfernung
• zunehmender Einsatz von Maschinen
• Verschiebung von Pflegekapazitäten zulasten anderer Grünpflegearbeiten
• teilweise deutlich erkennbarer Rückgang des bisherigen Pflegezustandes
Der gestiegene Pflegebedarf steht dabei in einem direkten Spannungsverhältnis zu den begrenzten
personellen Kapazitäten. Eine Ausweitung der mechanischen und manuellen Pflege kann
grundsätzlich zu einer Verbesserung des Zustandes führen. Sie ist jedoch nicht ohne zusätzliche
Personal- und Sachmittel möglich.
Personalaufwand – Entwicklung der vergangenen drei Jahre
Der vollständige Verzicht auf Herbizide hat dazu geführt, dass zusätzliche Arbeitsleistungen für die
Wildkrautbekämpfung erforderlich wurden. Die hierfür eingesetzten Personalstunden haben sich wie
folgt entwickelt:
Personalstunden Veränderung gegenüber
Jahr
Unkrautbekämpfung Ausgangsjahr
Vor dem Verbot 1210 Stunden
Jahr 1 1850 Stunden 53 %
Jahr 2 1952 Stunden 61 %
Jahr 3 2112 Stunden 74 %
Damit ist innerhalb von drei Jahren ein zusätzlicher Personalaufwand von insgesamt 2283
Arbeitsstunden entstanden. Dieser zusätzliche Aufwand steht nicht für andere notwendige
Pflegearbeiten zur Verfügung.
Die Folge ist ein Zielkonflikt innerhalb der Grünflächenpflege: Je mehr Personal für die manuelle
Wildkrautbekämpfung eingesetzt werden muss, desto weniger Kapazitäten stehen beispielsweise
für Gehölzpflege, Staudenpflege, Schnittarbeiten, Nachpflanzungen, Pflege von Spiel- und
Aufenthaltsbereichen oder die allgemeine Unterhaltung der Anlagen zur Verfügung. Das
Herbizidverbot hat damit nicht zu einer Reduzierung des Pflegeaufwandes geführt, sondern im
Wesentlichen zu einer Verlagerung des Aufwandes auf Personal und Maschinen.
Kostenentwicklung
Neben dem zusätzlichen Personalaufwand sind durch die verstärkte mechanische und manuelle
Bearbeitung zusätzliche Kosten entstanden.
Gesamtkosten Unkrautbekämpfung
Jahr
inkl. Personal-, Maschinen- und Sachkosten
Vor dem Verbot 78.650 €
Jahr 1 120.250 €
Jahr 2 126.880 €
Jahr 3 137.280 €
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Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Aufwendungen gegenüber dem Zeitraum vor dem Verbot
auf rund 150000 €. Dabei sind mögliche Folgekosten durch zurückgestellte oder nur eingeschränkt
durchführbare Pflegearbeiten noch nicht vollständig berücksichtigt.
Eine politische Entscheidung für den vollständigen Verzicht auf Herbizide hat somit nicht dazu
geführt, dass die entsprechenden Aufwendungen entfallen sind. Vielmehr werden die notwendigen
Leistungen heute überwiegend mit einem höheren Personal- und Maschinenaufwand erbracht.
Verhältnis von Aufwand und Pflegeergebnis
Besonders kritisch ist das Verhältnis zwischen dem zusätzlichen Aufwand und dem tatsächlich
erzielten Pflegeergebnis. Trotz des erheblich gestiegenen Arbeitsaufwandes konnte der frühere
Pflegezustand nicht vollständig erhalten werden. Dies zeigt, dass die alleinige Ausweitung manueller
und mechanischer Verfahren nicht automatisch zu einem besseren Ergebnis führt. Vielmehr besteht
ein Punkt, an dem zusätzliche Pflegegänge zwar erhebliche Kosten verursachen, aufgrund des
schnellen Wiederaufwuchses jedoch nur einen kurzfristigen Effekt erzielen.
Die Verwaltung steht daher vor der Frage, ob die vorhandenen Ressourcen weiterhin überwiegend
für die Bekämpfung unerwünschten Bewuchses eingesetzt werden sollen oder ob ein begrenzter
Einsatz weiterer fachlicher Möglichkeiten wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller ist. Aus Sicht
der Verwaltung ist eine Neubewertung des bisherigen vollständigen Verbots deshalb sachgerecht.
Politische Bewertung
Das ursprüngliche Ziel des Verbots – eine möglichst weitgehende Reduzierung des Einsatzes
chemischer Pflanzenschutzmittel – bleibt grundsätzlich nachvollziehbar. Die vergangenen drei Jahre
haben jedoch gezeigt, dass ein vollständiger Verzicht in der praktischen Pflege erhebliche
Konsequenzen hat. Die politische Entscheidung muss daher nicht zwischen den beiden Extremen
„vollständiger Herbizideinsatz“ und „vollständiges Herbizidverbot“ getroffen werden. Sinnvoller ist
eine differenzierte Regelung:
So wenig Herbizide wie möglich – aber dort, wo sie fachlich erforderlich und rechtlich zulässig sind,
auch so viel wie notwendig.
Damit wird der Einsatz nicht wieder zum Regelfall. Vielmehr wird ein zusätzliches Instrument
geschaffen, das gezielt und kontrolliert eingesetzt werden kann. Die Verwaltung soll weiterhin
zunächst mechanische und manuelle Verfahren einsetzen. Erst wenn diese nicht ausreichend
wirksam, unverhältnismäßig aufwendig oder aufgrund der örtlichen Situation nicht sinnvoll sind, soll
ein Herbizideinsatz geprüft werden.
Wirtschaftlichkeit
Bei der politischen Bewertung darf nicht ausschließlich die Frage betrachtet werden, welche Kosten
durch den Kauf von Herbiziden entstehen. Entscheidend sind die Gesamtkosten der
Unkrautbekämpfung. Dazu gehören insbesondere:
• Personalstunden
• Personalkosten
• Maschinenstunden
• Kraftstoff- und Betriebskosten
• Reparatur- und Unterhaltungskosten,
• Fremdleistungen
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• zusätzlicher Koordinationsaufwand
• Auswirkungen auf andere notwendige Pflegeleistungen
Ein Mittel, dessen Materialkosten vergleichsweise gering sind, kann unter Umständen einen
erheblichen Personal- und Maschinenaufwand vermeiden. Umgekehrt ist ein Herbizideinsatz dort
nicht sinnvoll, wo mechanische Verfahren mit vertretbarem Aufwand zu einem gleichwertigen
Ergebnis führen. Die vorgeschlagene Regelung verfolgt daher ausdrücklich einen wirtschaftlichen
und bedarfsgerechten Ansatz.
Vorgeschlagene zukünftige Vorgehensweise
Für die zukünftige Pflege wird folgende Rangfolge vorgeschlagen:
1. Vorbeugung
Durch geeignete Bepflanzung, Bodendeckung, Pflegekonzepte und angepasste
Bewirtschaftung soll unerwünschter Bewuchs möglichst bereits im Vorfeld reduziert werden.
2. Mechanische und manuelle Verfahren
Diese Verfahren bleiben grundsätzlich das Mittel der ersten Wahl.
3. Prüfung des Einzelfalls
Wenn der erforderliche Pflegeaufwand unverhältnismäßig hoch ist oder keine ausreichend
wirksame mechanische Alternative zur Verfügung steht, wird geprüft, ob ein Herbizideinsatz
fachlich vertretbar und rechtlich zulässig ist.
4. Begrenzter Einsatz
Ein Einsatz erfolgt nur in dem Umfang, der zur Erreichung des angestrebten Pflegeziels
erforderlich ist.
5. Dokumentation und Kontrolle
Die eingesetzten Mittel, Flächen und Mengen werden dokumentiert. Die Entwicklung der
Kosten und des Pflegezustandes wird regelmäßig ausgewertet.
Schlussfolgerung
Nach drei Jahren praktischer Erfahrung sollte die bisherige Regelung nicht unverändert fortgeführt
werden.
Die tatsächliche Entwicklung zeigt, dass das vollständige Verbot von Herbiziden in den öffentlichen
gärtnerisch genutzten Anlagen zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hat. Gleichzeitig konnte
der gewünschte Pflegezustand nicht überall aufrechterhalten werden. Es ist daher aus fachlicher,
organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, den bisherigen Grundsatz des vollständigen
Verbots durch ein System der begrenzten und kontrollierten Anwendung in begründeten
Ausnahmefällen zu ersetzen.
Damit bleibt der umweltpolitische Anspruch erhalten, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel
möglichst gering zu halten. Gleichzeitig erhält die Verwaltung die notwendige Flexibilität, um
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öffentliche Grünanlagen wirtschaftlich, fachgerecht und in einem angemessenen Pflegezustand zu
unterhalten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat daher, das bisherige generelle Verbot aufzuheben und einen
fachlich begründeten, kontrollierten Einsatz von Herbiziden unter Einhaltung aller gesetzlichen
Vorgaben zu ermöglichen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die bisherigen praktischen Erfahrungen zeigen, dass der vollständige Verzicht auf Herbizide nicht
zu Kosteneinsparungen geführt hat, sondern zu einer signifikanten Verlagerung der Ausgaben auf
Personal- und Maschinenaufwand. Die Gesamtkosten für die Unkrautbekämpfung stiegen von
78.650 € im Ausgangsjahr auf 137.280 € im dritten Jahr nach dem Verbot, was einem
Mehrverbrauch von rund 150.000 € entspricht. Durch die vorgeschlagene differenzierte Regelung
wird erwartet, dass durch den gezielten Einsatz von Herbiziden an schwer zugänglichen oder schwer
zu pflegenden Stellen ein erheblicher Teil des zusätzlichen Personalaufwandes vermieden wird.
Dies soll dazu beitragen, die Gesamtkosten zu stabilisieren oder zu senken und die freiwerdenden
Personalstunden für andere Aufgaben der Grünflächenpflege zu nutzen.
zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie:
Der umweltpolitische Grundsatz, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum zu
reduzieren, bleibt auch mit der Anpassung des Verbots gewahrt. Mechanische und manuelle
Verfahren sowie vorbeugende Maßnahmen wie angepasste Bepflanzungen bleiben das Mittel der
ersten Wahl. Ein Herbizideinsatz ist künftig ausschließlich als Ausnahmeregelung in fachlich
begründeten Einzelfällen vorgesehen, in denen mechanische Alternativen nicht wirksam sind oder
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Durch eine strenge Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen sowie die vorgesehene Dokumentation und regelmäßige Kontrolle wird
sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimal bleiben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Abwägung der Interessen zeigt, dass das bisherige generelle Verbot zu einem erheblichen
Mehraufwand geführt hat, ohne dass der gewünschte hohe Pflegezustand durchgängig
aufrechterhalten werden konnte. Ein starres Verbot verhindert zudem einen flexiblen und
wirtschaftlichen Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Verwaltung.
Um dieses Zielkonflikt zu lösen, wird die Einführung eines Systems der begrenzten und kontrollierten
Anwendung empfohlen. Dies ermöglicht es der Gemeinde, Grünanlagen professionell zu
unterhalten, ohne dabei die finanziellen und personellen Kapazitäten über Gebühr zu strapazieren.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat daher, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, das generelle
Verbot aufzuheben und den kontrollierten Herbizideinsatz im begründeten Einzelfall zu ermöglichen.
gez. Stephan Cranen
Bürgermeister
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