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Grünflächenpflege in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Anpassung des bisherigen Herbizidverbots

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHürtgenwald
Datum2026-09-24
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G E M E I N D E Beschlussvorlage H Ü R T G E N W A L D Der Bürgermeister Nr.: 80/2026 Abteilung: Abt. 3 Sachbearbeiter: Herr Zimmermann / Herr Schütt Aktenzeichen: III 580.71 Datum: 13.08.2026 Gremium Termin TOP-Nr. Ausschuss für Gemeindeentwicklung 24.09.2026 öffentlich 3. und Nachhaltigkeit Gemeinderat 08.10.2026 öffentlich 5. Grünflächenpflege in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Anpassung des bisherigen Herbizidverbots Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt: • Das seit drei Jahren bestehende generelle Verbot des Einsatzes von Herbiziden in öffentlichen gärtnerisch genutzten Anlagen wird aufgehoben. • Der Einsatz von Herbiziden erfolgt künftig ausschließlich im fachlich begründeten Einzelfall und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. • Nichtchemische Verfahren der Unkraut- und Wildkrautbekämpfung bleiben grundsätzlich vorrangig. Ein Herbizideinsatz kommt insbesondere dann in Betracht, wenn mechanische oder manuelle Verfahren aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, des erforderlichen Arbeitsaufwandes oder der fehlenden nachhaltigen Wirksamkeit nicht vertretbar sind. • Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz auf das notwendige Maß zu beschränken, fachlich zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. • Nach Ablauf von drei Jahren ist dem Rat über Umfang und Kosten des Herbizideinsatzes, den Pflegezustand der Anlagen sowie die Entwicklung des Personal- und Maschinenaufwandes zu berichten. - Seite 1 von 7 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr 137.280 € Beschreibung Produkt / Kontenart Verschiedene Haushaltsansatz auf dem Konto Nicht bekannt bisher gebundene Mittel des Kontos Nicht bekannt Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre Schätzungsweise 90.000 € Ökologische Auswirkungen ? Ja Sachverhalt: Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat im Vorfeld der Ratssitzung am 10.09.2026 einen umfassenden Fragenkatalog eingereicht. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Übermittlung war eine fundierte und abschließende Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen bis zur genannten Ratssitzung nicht mehr möglich. Um eine sachgerechte und detaillierte Beantwortung zu gewährleisten, wird der Fragenkatalog daher in die reguläre Beratung der Fachgremien überführt. Die Behandlung erfolgt in dieser Sitzung des Ausschusses sowie nachfolgend in der kommenden Sitzung des Gemeinderates. Der vollständige Fragenkatalog der Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Vor drei Jahren wurde der Einsatz von Herbiziden in den öffentlichen gärtnerisch genutzten Anlagen der Gemeinde durch politischen Beschluss vollständig untersagt. Mit diesem Beschluss wurde das Ziel verfolgt, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen Flächen vollständig zu vermeiden und die Unkrautbekämpfung ausschließlich durch mechanische und manuelle Verfahren sicherzustellen. Nach mittlerweile drei Jahren liegen ausreichende praktische Erfahrungen vor, um die Auswirkungen dieser Entscheidung zu bewerten. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre zeigen deutlich, dass die vollständige Umstellung auf manuelle und mechanische Verfahren erhebliche Auswirkungen auf den Pflegebetrieb hat. Insbesondere in Pflanzbeeten, Wegebereichen, Fugen, Randbereichen und schwer zugänglichen Flächen hat der unerwünschte Bewuchs erheblich zugenommen. Der bisherige Pflegezustand kann mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht mehr in allen Bereichen in dem Umfang gewährleistet werden, der vor dem Verbot erreicht werden konnte. Damit hat sich die Ausgangslage gegenüber dem Zeitpunkt der damaligen politischen Entscheidung wesentlich verändert: Das Verbot ist nicht mehr lediglich eine grundsätzliche politische Zielsetzung, sondern kann inzwischen anhand konkreter betrieblicher Erfahrungen bewertet werden. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes: Entwicklung des Pflegezustandes Vor dem Verbot konnten bestimmte Bereiche mit einem vergleichsweise geringen Arbeitsaufwand gezielt und nachhaltig von unerwünschtem Bewuchs freigehalten werden. Seit dem vollständigen Verzicht auf Herbizide müssen diese Arbeiten überwiegend durch zusätzliche manuelle und mechanische Pflegegänge kompensiert werden. Dies führt insbesondere zu folgenden Entwicklungen: - Seite 2 von 7 - • zunehmender Wildkrautbewuchs in Pflanzflächen • verstärkter Bewuchs in Fugen und Randbereichen • kürzere Zeiträume zwischen den erforderlichen Pflegegängen • höherer Arbeitsaufwand bei der manuellen Entfernung • zunehmender Einsatz von Maschinen • Verschiebung von Pflegekapazitäten zulasten anderer Grünpflegearbeiten • teilweise deutlich erkennbarer Rückgang des bisherigen Pflegezustandes Der gestiegene Pflegebedarf steht dabei in einem direkten Spannungsverhältnis zu den begrenzten personellen Kapazitäten. Eine Ausweitung der mechanischen und manuellen Pflege kann grundsätzlich zu einer Verbesserung des Zustandes führen. Sie ist jedoch nicht ohne zusätzliche Personal- und Sachmittel möglich. Personalaufwand – Entwicklung der vergangenen drei Jahre Der vollständige Verzicht auf Herbizide hat dazu geführt, dass zusätzliche Arbeitsleistungen für die Wildkrautbekämpfung erforderlich wurden. Die hierfür eingesetzten Personalstunden haben sich wie folgt entwickelt: Personalstunden Veränderung gegenüber Jahr Unkrautbekämpfung Ausgangsjahr Vor dem Verbot 1210 Stunden Jahr 1 1850 Stunden 53 % Jahr 2 1952 Stunden 61 % Jahr 3 2112 Stunden 74 % Damit ist innerhalb von drei Jahren ein zusätzlicher Personalaufwand von insgesamt 2283 Arbeitsstunden entstanden. Dieser zusätzliche Aufwand steht nicht für andere notwendige Pflegearbeiten zur Verfügung. Die Folge ist ein Zielkonflikt innerhalb der Grünflächenpflege: Je mehr Personal für die manuelle Wildkrautbekämpfung eingesetzt werden muss, desto weniger Kapazitäten stehen beispielsweise für Gehölzpflege, Staudenpflege, Schnittarbeiten, Nachpflanzungen, Pflege von Spiel- und Aufenthaltsbereichen oder die allgemeine Unterhaltung der Anlagen zur Verfügung. Das Herbizidverbot hat damit nicht zu einer Reduzierung des Pflegeaufwandes geführt, sondern im Wesentlichen zu einer Verlagerung des Aufwandes auf Personal und Maschinen. Kostenentwicklung Neben dem zusätzlichen Personalaufwand sind durch die verstärkte mechanische und manuelle Bearbeitung zusätzliche Kosten entstanden. Gesamtkosten Unkrautbekämpfung Jahr inkl. Personal-, Maschinen- und Sachkosten Vor dem Verbot 78.650 € Jahr 1 120.250 € Jahr 2 126.880 € Jahr 3 137.280 € - Seite 3 von 7 - Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Aufwendungen gegenüber dem Zeitraum vor dem Verbot auf rund 150000 €. Dabei sind mögliche Folgekosten durch zurückgestellte oder nur eingeschränkt durchführbare Pflegearbeiten noch nicht vollständig berücksichtigt. Eine politische Entscheidung für den vollständigen Verzicht auf Herbizide hat somit nicht dazu geführt, dass die entsprechenden Aufwendungen entfallen sind. Vielmehr werden die notwendigen Leistungen heute überwiegend mit einem höheren Personal- und Maschinenaufwand erbracht. Verhältnis von Aufwand und Pflegeergebnis Besonders kritisch ist das Verhältnis zwischen dem zusätzlichen Aufwand und dem tatsächlich erzielten Pflegeergebnis. Trotz des erheblich gestiegenen Arbeitsaufwandes konnte der frühere Pflegezustand nicht vollständig erhalten werden. Dies zeigt, dass die alleinige Ausweitung manueller und mechanischer Verfahren nicht automatisch zu einem besseren Ergebnis führt. Vielmehr besteht ein Punkt, an dem zusätzliche Pflegegänge zwar erhebliche Kosten verursachen, aufgrund des schnellen Wiederaufwuchses jedoch nur einen kurzfristigen Effekt erzielen. Die Verwaltung steht daher vor der Frage, ob die vorhandenen Ressourcen weiterhin überwiegend für die Bekämpfung unerwünschten Bewuchses eingesetzt werden sollen oder ob ein begrenzter Einsatz weiterer fachlicher Möglichkeiten wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller ist. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Neubewertung des bisherigen vollständigen Verbots deshalb sachgerecht. Politische Bewertung Das ursprüngliche Ziel des Verbots – eine möglichst weitgehende Reduzierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel – bleibt grundsätzlich nachvollziehbar. Die vergangenen drei Jahre haben jedoch gezeigt, dass ein vollständiger Verzicht in der praktischen Pflege erhebliche Konsequenzen hat. Die politische Entscheidung muss daher nicht zwischen den beiden Extremen „vollständiger Herbizideinsatz“ und „vollständiges Herbizidverbot“ getroffen werden. Sinnvoller ist eine differenzierte Regelung: So wenig Herbizide wie möglich – aber dort, wo sie fachlich erforderlich und rechtlich zulässig sind, auch so viel wie notwendig. Damit wird der Einsatz nicht wieder zum Regelfall. Vielmehr wird ein zusätzliches Instrument geschaffen, das gezielt und kontrolliert eingesetzt werden kann. Die Verwaltung soll weiterhin zunächst mechanische und manuelle Verfahren einsetzen. Erst wenn diese nicht ausreichend wirksam, unverhältnismäßig aufwendig oder aufgrund der örtlichen Situation nicht sinnvoll sind, soll ein Herbizideinsatz geprüft werden. Wirtschaftlichkeit Bei der politischen Bewertung darf nicht ausschließlich die Frage betrachtet werden, welche Kosten durch den Kauf von Herbiziden entstehen. Entscheidend sind die Gesamtkosten der Unkrautbekämpfung. Dazu gehören insbesondere: • Personalstunden • Personalkosten • Maschinenstunden • Kraftstoff- und Betriebskosten • Reparatur- und Unterhaltungskosten, • Fremdleistungen - Seite 4 von 7 - • zusätzlicher Koordinationsaufwand • Auswirkungen auf andere notwendige Pflegeleistungen Ein Mittel, dessen Materialkosten vergleichsweise gering sind, kann unter Umständen einen erheblichen Personal- und Maschinenaufwand vermeiden. Umgekehrt ist ein Herbizideinsatz dort nicht sinnvoll, wo mechanische Verfahren mit vertretbarem Aufwand zu einem gleichwertigen Ergebnis führen. Die vorgeschlagene Regelung verfolgt daher ausdrücklich einen wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Ansatz. Vorgeschlagene zukünftige Vorgehensweise Für die zukünftige Pflege wird folgende Rangfolge vorgeschlagen: 1. Vorbeugung Durch geeignete Bepflanzung, Bodendeckung, Pflegekonzepte und angepasste Bewirtschaftung soll unerwünschter Bewuchs möglichst bereits im Vorfeld reduziert werden. 2. Mechanische und manuelle Verfahren Diese Verfahren bleiben grundsätzlich das Mittel der ersten Wahl. 3. Prüfung des Einzelfalls Wenn der erforderliche Pflegeaufwand unverhältnismäßig hoch ist oder keine ausreichend wirksame mechanische Alternative zur Verfügung steht, wird geprüft, ob ein Herbizideinsatz fachlich vertretbar und rechtlich zulässig ist. 4. Begrenzter Einsatz Ein Einsatz erfolgt nur in dem Umfang, der zur Erreichung des angestrebten Pflegeziels erforderlich ist. 5. Dokumentation und Kontrolle Die eingesetzten Mittel, Flächen und Mengen werden dokumentiert. Die Entwicklung der Kosten und des Pflegezustandes wird regelmäßig ausgewertet. Schlussfolgerung Nach drei Jahren praktischer Erfahrung sollte die bisherige Regelung nicht unverändert fortgeführt werden. Die tatsächliche Entwicklung zeigt, dass das vollständige Verbot von Herbiziden in den öffentlichen gärtnerisch genutzten Anlagen zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hat. Gleichzeitig konnte der gewünschte Pflegezustand nicht überall aufrechterhalten werden. Es ist daher aus fachlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, den bisherigen Grundsatz des vollständigen Verbots durch ein System der begrenzten und kontrollierten Anwendung in begründeten Ausnahmefällen zu ersetzen. Damit bleibt der umweltpolitische Anspruch erhalten, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel möglichst gering zu halten. Gleichzeitig erhält die Verwaltung die notwendige Flexibilität, um - Seite 5 von 7 - öffentliche Grünanlagen wirtschaftlich, fachgerecht und in einem angemessenen Pflegezustand zu unterhalten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat daher, das bisherige generelle Verbot aufzuheben und einen fachlich begründeten, kontrollierten Einsatz von Herbiziden unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die bisherigen praktischen Erfahrungen zeigen, dass der vollständige Verzicht auf Herbizide nicht zu Kosteneinsparungen geführt hat, sondern zu einer signifikanten Verlagerung der Ausgaben auf Personal- und Maschinenaufwand. Die Gesamtkosten für die Unkrautbekämpfung stiegen von 78.650 € im Ausgangsjahr auf 137.280 € im dritten Jahr nach dem Verbot, was einem Mehrverbrauch von rund 150.000 € entspricht. Durch die vorgeschlagene differenzierte Regelung wird erwartet, dass durch den gezielten Einsatz von Herbiziden an schwer zugänglichen oder schwer zu pflegenden Stellen ein erheblicher Teil des zusätzlichen Personalaufwandes vermieden wird. Dies soll dazu beitragen, die Gesamtkosten zu stabilisieren oder zu senken und die freiwerdenden Personalstunden für andere Aufgaben der Grünflächenpflege zu nutzen. zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie: Der umweltpolitische Grundsatz, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum zu reduzieren, bleibt auch mit der Anpassung des Verbots gewahrt. Mechanische und manuelle Verfahren sowie vorbeugende Maßnahmen wie angepasste Bepflanzungen bleiben das Mittel der ersten Wahl. Ein Herbizideinsatz ist künftig ausschließlich als Ausnahmeregelung in fachlich begründeten Einzelfällen vorgesehen, in denen mechanische Alternativen nicht wirksam sind oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Durch eine strenge Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die vorgesehene Dokumentation und regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimal bleiben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Abwägung der Interessen zeigt, dass das bisherige generelle Verbot zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hat, ohne dass der gewünschte hohe Pflegezustand durchgängig aufrechterhalten werden konnte. Ein starres Verbot verhindert zudem einen flexiblen und wirtschaftlichen Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Verwaltung. Um dieses Zielkonflikt zu lösen, wird die Einführung eines Systems der begrenzten und kontrollierten Anwendung empfohlen. Dies ermöglicht es der Gemeinde, Grünanlagen professionell zu unterhalten, ohne dabei die finanziellen und personellen Kapazitäten über Gebühr zu strapazieren. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat daher, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, das generelle Verbot aufzuheben und den kontrollierten Herbizideinsatz im begründeten Einzelfall zu ermöglichen. gez. Stephan Cranen Bürgermeister - Seite 6 von 7 - - Seite 7 von 7 -

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