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Bericht der Südwestfalen-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lüdenscheid, über den Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Herscheid
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Herscheid |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
1. Geltungsbereich unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts- vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt- Auftrags sind stets unverbindlich.
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend 6. Weitergabeeinerberu ichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beru icher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt- (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zesodereinerbehördlichenAnordnungverp ichtet.
zu. (2) DieVerwendungberu icherÄußerungendesWirtschaftsprüfersund
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
2. Umfang und Ausführung des Auftrags traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät- 7. Mängelbeseitigung
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach- treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
verständiger Personen zu bedienen. der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
Textform. resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie- Nr. 9.
ßendenberu ichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverp ich- (2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge- verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
rungen hinzuweisen. che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) O enbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
3. Mitwirkungsp ichtendesAuftraggebers
formelleMängel,dieineinerberu ichenÄußerung(Bericht,Gutachten
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
ten,diegeeignetsind,inderberu ichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
8. Schweigep ichtgegenüberDritten,Datenschutz (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt- HGB,§43WPO,§203StGB)verp ichtet,überTatsachenundUmstän- schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen. Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
dieserSchweigep ichtentbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
4. Sicherung der Unabhängigkeit genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit tenschutz beachten.
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
9. Haftung
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen. (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
§ 323 Abs. 2 HGB.
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
diedieUnabhängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendung nden (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein- ndetnocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istder
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
Auftrags berechtigt. prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
Leben,KörperundGesundheitsowievonSchäden,dieeineErsatzp icht
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al- aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind Wirtschaftsprüfer geltend machen.
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Lizenziert für/Licensed to: FPP mbB | 6035806 | 674 01/2024
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be- (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-
stehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenP ichtver- beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
fürdiebetre endenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt. Textform vereinbart werden.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha- (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
P ichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadensgegeben.Derein- der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
zelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerP ichtverletzungohne Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol- a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
P ichtverletzung, wenn die betre enden Angelegenheiten miteinander in Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
nommen werden.
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Liquidation und dergleichen und
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
p ichten.
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
peroderGesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzp ichtdesHerstellers
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
tend zu machen, bleibt unberührt.
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer 12. Elektronische Kommunikation
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
LageberichtoderanandererfürdieÖ entlichkeitbestimmterStellenurmit Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
13. Vergütung
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer- mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
14. Streitschlichtungen
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig- Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
keiten hinzuweisen. Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag- 15. AnzuwendendesRecht
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentlicheverö entlichteRechtsprechungundVerwaltungsau assung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
Lizenziert für/Licensed to: FPP mbB | 6035806 | 674
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