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Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets "Auf dem Büchel" hier: Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hellenthal |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE HELLENTHAL Beschlussvorlage
Der Bürgermeister 216/2026
Gremium Termin Top
Ausschuss für Bauen und Planen 24.09.2026 9.1
Rat der Gemeinde Hellenthal 15.10.2026
in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung TOP:
Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets "Auf dem Büchel"
hier: Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch
Berichterstatter/in: Frau Katharina Linden Fachbereich: FB 3
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:
Produkt:
Positiv: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 €
Negativ: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 €
Sichtvermerk FB 1 / SG Finanzen ……………………………………………...
Datum, Unterschrift Kämmerin
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Ein Beschluss wird während der Sitzung erarbeitet.
Beschlussvorlage: 216/2026
Seite - 2 -
Der Gemeinde Hellenthal liegt die Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre gem.
§ 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 54 - Blumenthal oberhalb des Baugebiets
„Auf dem Büchel“ vor. Die Veränderungssperre soll über den Zeitraum des aktuell laufenden 1.
Änderungsverfahrens erfolgen.
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde, nach der Aufstellung des Bebauungsplans, zur
Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt
beschließen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Gemäß § 17 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Wenn
besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr
nochmals verlängern.
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 – Blumenthal oberhalb des Baugebiets „Auf dem
Büchel“ und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan
Nr. 54 – Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
o.g. Verfahren durchzuführen (vgl. Vorlage 5/2025).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit
vom 03.03.2025 - 03.04.2025 durchgeführt.
Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung bearbeitet.
Für den Fall, dass eine Veränderungssperre durch den Rat der Gemeinde Hellenthal beschlossen
wird, können Bauvorhaben die sich aktuell in der Planung befinden und den Stand des aktuell
gültigen Bebauungsplans als Rechtsgrundlage angenommen haben, unzulässig werden. Mit
finanziellen Nachteilen für den Bauherren (z.B. Planungskosten für eine Umplanung, längeren
Finanzierungen, steigende Baukosten während der Wartezeit) ist zu rechnen.
Grundstückseigentümer wissen während der Veränderungssperre nicht sicher, welche
Festsetzungen der Bebauungsplan nach dem Änderungsverfahren enthalten wird, da sich
während der Offenlage noch Änderungen durch mögliche eingehende Stellungnahmen ergeben
können. Die Umsetzung des Bauvorhabens kann dadurch zeitlich erheblich verzögert werden
Weiter stellt sich die Frage, wie mit der Bebauungsverpflichtung bei bereits verkauften
Grundstücken umgegangen wird. Die Bebauungsverpflichtung müsste in diesem Zeitraum
pausieren bzw. über den Zeitraum der Veränderungssperre verlängert werden.
Vorteil einer Veränderungssperre wäre, dass die Gemeinde die bauliche Entwicklung aktiv steuern
kann und die Bebauung der zukünftigen Änderung des Bebauungsplans angepasst werden
könnte.
Die Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage 216/2026 Seite 2
Beschlussvorlage: 216/2026
Seite - 3 -
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BÜRGERMEISTER Datum AUSSCHUSSVORSITZENDE/R Datum
Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Allgemeiner Vertreter: Fachbereichsleiter 1:
(Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)
Datum: Datum: Datum: Datum:
Beschlussvorlage 216/2026 Seite 3
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