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Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets "Auf dem Büchel" hier: Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHellenthal
Datum2026-09-24
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GEMEINDE HELLENTHAL Beschlussvorlage Der Bürgermeister 216/2026 Gremium Termin Top Ausschuss für Bauen und Planen 24.09.2026 9.1 Rat der Gemeinde Hellenthal 15.10.2026 in öffentlicher Sitzung Bezeichnung TOP: Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets "Auf dem Büchel" hier: Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch Berichterstatter/in: Frau Katharina Linden Fachbereich: FB 3 Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: Produkt: Positiv: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 € Negativ: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 € Sichtvermerk FB 1 / SG Finanzen ……………………………………………... Datum, Unterschrift Kämmerin BESCHLUSSVORSCHLAG: Ein Beschluss wird während der Sitzung erarbeitet. Beschlussvorlage: 216/2026 Seite - 2 - Der Gemeinde Hellenthal liegt die Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 54 - Blumenthal oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ vor. Die Veränderungssperre soll über den Zeitraum des aktuell laufenden 1. Änderungsverfahrens erfolgen. Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde, nach der Aufstellung des Bebauungsplans, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Gemäß § 17 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 – Blumenthal oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 – Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum o.g. Verfahren durchzuführen (vgl. Vorlage 5/2025). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 03.03.2025 - 03.04.2025 durchgeführt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung bearbeitet. Für den Fall, dass eine Veränderungssperre durch den Rat der Gemeinde Hellenthal beschlossen wird, können Bauvorhaben die sich aktuell in der Planung befinden und den Stand des aktuell gültigen Bebauungsplans als Rechtsgrundlage angenommen haben, unzulässig werden. Mit finanziellen Nachteilen für den Bauherren (z.B. Planungskosten für eine Umplanung, längeren Finanzierungen, steigende Baukosten während der Wartezeit) ist zu rechnen. Grundstückseigentümer wissen während der Veränderungssperre nicht sicher, welche Festsetzungen der Bebauungsplan nach dem Änderungsverfahren enthalten wird, da sich während der Offenlage noch Änderungen durch mögliche eingehende Stellungnahmen ergeben können. Die Umsetzung des Bauvorhabens kann dadurch zeitlich erheblich verzögert werden Weiter stellt sich die Frage, wie mit der Bebauungsverpflichtung bei bereits verkauften Grundstücken umgegangen wird. Die Bebauungsverpflichtung müsste in diesem Zeitraum pausieren bzw. über den Zeitraum der Veränderungssperre verlängert werden. Vorteil einer Veränderungssperre wäre, dass die Gemeinde die bauliche Entwicklung aktiv steuern kann und die Bebauung der zukünftigen Änderung des Bebauungsplans angepasst werden könnte. Die Anregung zum Beschluss einer Veränderungssperre ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage 216/2026 Seite 2 Beschlussvorlage: 216/2026 Seite - 3 - ____________________________________ _____________________________________ BÜRGERMEISTER Datum AUSSCHUSSVORSITZENDE/R Datum Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Allgemeiner Vertreter: Fachbereichsleiter 1: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: Datum: Beschlussvorlage 216/2026 Seite 3

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