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45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – Erweiterung Sondergebiet Campingplatz Dickerscheid Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHellenthal
Datum2026-09-24
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GEMEINDE HELLENTHAL Beschlussvorlage Der Bürgermeister 234/2026 Gremium Termin Top Ausschuss für Bauen und Planen 24.09.2026 Rat der Gemeinde Hellenthal 15.10.2026 in öffentlicher Sitzung Bezeichnung TOP: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – Erweiterung Sondergebiet Campingplatz Dickerscheid a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Berichterstatter/in: Frau Katharina Linden Fachbereich: FB 3 Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: Produkt: Positiv: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 € Negativ: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 € Sichtvermerk FB 1 / SG Finanzen ……………………………………………... Datum, Unterschrift Kämmerin BESCHLUSSVORSCHLAG: Zu a) Der Ausschuss für Bauen und Planen empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hellenthal den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – „Erweiterung Sondergebiet Campingplatz Dickerscheid“ zu fassen. Die Abgrenzung des Plangebiets ist aus dem in der Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Zu b) Der Rat der Gemeinde Hellenthal beschließt für das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – „Erweiterung Sondergebiet Campingplatz Dickerscheid“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Beschlussvorlage: 234/2026 Seite - 2 - Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Erweiterung des Sondergebiets Campingplatz Dickerscheid vor. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Hellenthal, Flur 17, Flurstück 85. Der Campingplatz stellt aktuell 92 Jahresstellplätze für Dauercamper zur Verfügung. Für Kurzzeit- und Tagescamper sind momentan lediglich 12 Stellplätze eingerichtet. Darüber hinaus stehen für Tages- und Kurzeitübernachtungen drei weitere Holzfässer zur Verfügung. Seit Beginn der Corona-Krise ist der touristische Bedarf an naturnaher Erholung in der Gemeinde Hellenthal erheblich gestiegen. Dies betrifft insbesondere die Nachfrage für Kurzzeit- und Tagesgäste. Östlich angrenzend an die bisher genehmigte Campingplatzfläche befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Hellenthal, Flur 17, Flurstück 85 eine für einen Campingplatz optimal nutzbare Fläche, die den Bedarf an Kurzeit- und Tagescampern abdecken könnte. Mit der 45. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hellenthal soll das Ziel verfolgt werden, den aktuellen Betreibern und den Nachfolgenutzern des vorhandenen Campingplatzes eine Erweiterung des bestehenden Angebots zu ermöglichen. Damit die zusätzliche Ausweisung der Sondergebietsfläche flächensparend erfolgt, soll im Gegenzug die ebenfalls in der Ortslage Dickerscheid südlich gelegene Sonderbaufläche in gleicher Größenordnung von 0,8 ha als Fläche für die Landwirtschaft überplant werden. Diese würde dann in Zukunft vor einer Bebauung geschützt. Die Planung wurde im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Seitens der Bezirksregierung werden gegen die geplante Bauleitplanung keine raumordnerischen Bedenken erhoben. Um mit der Planung beginnen zu können empfiehlt die Verwaltung den entsprechenden Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu fassen. Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 der 45. Änderung des Flächennutzungsplans dem Grunde nach zugestimmt (vgl. Beschlussvorlage 55/2026). Der Antragssteller hat zudem einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten unterzeichnet. Der Beschlussvorlage sind nachfolgende Unterlagen beigefügt: • Anlage 1 - Abgrenzungskarte • Anlage 2 - Planzeichnung • Anlage 3 - Begründung • Anlage 4 - Umweltbericht • Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Beschlussvorlage 234/2026 Seite 2 Beschlussvorlage: 234/2026 Seite - 3 - ____________________________________ _____________________________________ BÜRGERMEISTER Datum AUSSCHUSSVORSITZENDE/R Datum Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Allgemeiner Vertreter: Fachbereichsleiter 1: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: Datum: Beschlussvorlage 234/2026 Seite 3

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