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45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – Erweiterung Sondergebiet Campingplatz Dickerscheid Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Hellenthal |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE HELLENTHAL Beschlussvorlage
Der Bürgermeister 234/2026
Gremium Termin Top
Ausschuss für Bauen und Planen 24.09.2026
Rat der Gemeinde Hellenthal 15.10.2026
in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung TOP:
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – Erweiterung
Sondergebiet Campingplatz Dickerscheid
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Berichterstatter/in: Frau Katharina Linden Fachbereich: FB 3
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:
Produkt:
Positiv: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 €
Negativ: laufendes Jahr: 0,00 € Folgejahre: 0,00 €
Sichtvermerk FB 1 / SG Finanzen ……………………………………………...
Datum, Unterschrift Kämmerin
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Zu a)
Der Ausschuss für Bauen und Planen empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hellenthal den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – „Erweiterung Sondergebiet Campingplatz
Dickerscheid“ zu fassen. Die Abgrenzung des Plangebiets ist aus dem in der Anlage 1
beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Hellenthal beschließt für das Verfahren zur 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal – „Erweiterung Sondergebiet Campingplatz
Dickerscheid“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorlage: 234/2026
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Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Erweiterung des Sondergebiets Campingplatz Dickerscheid vor.
Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Hellenthal, Flur 17, Flurstück 85.
Der Campingplatz stellt aktuell 92 Jahresstellplätze für Dauercamper zur Verfügung. Für Kurzzeit-
und Tagescamper sind momentan lediglich 12 Stellplätze eingerichtet. Darüber hinaus stehen für
Tages- und Kurzeitübernachtungen drei weitere Holzfässer zur Verfügung.
Seit Beginn der Corona-Krise ist der touristische Bedarf an naturnaher Erholung in der Gemeinde
Hellenthal erheblich gestiegen. Dies betrifft insbesondere die Nachfrage für Kurzzeit- und
Tagesgäste.
Östlich angrenzend an die bisher genehmigte Campingplatzfläche befindet sich auf dem Grundstück
Gemarkung Hellenthal, Flur 17, Flurstück 85 eine für einen Campingplatz optimal nutzbare Fläche,
die den Bedarf an Kurzeit- und Tagescampern abdecken könnte.
Mit der 45. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hellenthal soll das Ziel verfolgt werden,
den aktuellen Betreibern und den Nachfolgenutzern des vorhandenen Campingplatzes eine
Erweiterung des bestehenden Angebots zu ermöglichen.
Damit die zusätzliche Ausweisung der Sondergebietsfläche flächensparend erfolgt, soll im
Gegenzug die ebenfalls in der Ortslage Dickerscheid südlich gelegene Sonderbaufläche in gleicher
Größenordnung von 0,8 ha als Fläche für die Landwirtschaft überplant werden. Diese würde dann
in Zukunft vor einer Bebauung geschützt. Die Planung wurde im Rahmen einer landesplanerischen
Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit der Bezirksregierung Köln
abgestimmt.
Seitens der Bezirksregierung werden gegen die geplante Bauleitplanung keine raumordnerischen
Bedenken erhoben.
Um mit der Planung beginnen zu können empfiehlt die Verwaltung den entsprechenden
Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3
Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
zu fassen.
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 der 45. Änderung des
Flächennutzungsplans dem Grunde nach zugestimmt (vgl. Beschlussvorlage 55/2026).
Der Antragssteller hat zudem einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten
unterzeichnet.
Der Beschlussvorlage sind nachfolgende Unterlagen beigefügt:
• Anlage 1 - Abgrenzungskarte
• Anlage 2 - Planzeichnung
• Anlage 3 - Begründung
• Anlage 4 - Umweltbericht
• Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Beschlussvorlage 234/2026 Seite 2
Beschlussvorlage: 234/2026
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BÜRGERMEISTER Datum AUSSCHUSSVORSITZENDE/R Datum
Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Allgemeiner Vertreter: Fachbereichsleiter 1:
(Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)
Datum: Datum: Datum: Datum:
Beschlussvorlage 234/2026 Seite 3
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