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Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen städtischer Verkehrsflächen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gütersloh |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
öffentliche
Beschlussvorlage
Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.
Grünflächen 26.08.2026 323/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 21.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen städtischer Verkehrsflächen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Objekte
- Kreisverkehr Bismarckstraße – Marienfelder Straße – Prinzenstraße
- Baumstraße - Friedenstraße
- Mangelsdorfstraße – Dr.-Brinkmann-Straße
- Haflinger Straße – Zur Großen Heide (Friedrichsdorf)
- Wilbrandstraße (zwei Varianten)
- Klessmannsweg
bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 01. Februar 2027 weitere Kon-
kretisierungen vorzunehmen. Diese beinhalten:
- weitere Abstimmung und Anpassung der Planungen
- Kostenschätzung (Planungskosten, Baukosten, Folgekosten)
- Fördermittelprüfung
- Zeit- und Budgetplanung
- Bürgerbeteiligung.
Im Finanzplan des FB 67 steht unter B671010032 mit dem Titel „Grünprojekte Innenstadt, Klimaan-
passung“ ein entsprechendes Budget unter Berücksichtigung von Zuwendungen zur Verfügung.
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Personelle Auswirkungen x Nein Ja
A rt Im Zeitraum/ ab Zeitpunkt Anzahl der Stellen und Bewertungen
Finanzielle Auswirkungen Nein x Ja
A rt Im Zeitraum/ ab Zeitpunkt Haushaltsbel astung Euro Veranschlagt unt er Produkt-Nr. u.
-bezeichnung
Bau- u. Folge- Kann erst im weiteren
kosten Planungsprozess kon-
kretisiert werden.
Beschlusskontrolle x Nein Ja
Falls ja:
Verantwortlicher Fachbereich: Umsetzung bis zum:
Klimarelevanz Keine x Überwiegend positiv Überwiegend negativ
Kurze Erläuterung der Klimaauswirkungen:
Grundsätzlich positiv aufgrund von Entsiegelung und Begrünung.
Erläuterungen:
1. EINLEITUNG
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat sich bereits mehrfach mit dem Ziel beschäftigt, stark
versiegelte oder ökologisch wenig wirksame städtische Flächen schrittweise aufzuwerten. Flächen,
deren Versiegelung oft keinen eindeutig erkennbaren Nutzen hat, sollen dabei möglichst in begrünte,
wassersensible, artenreiche und zukunftsfähige Bereiche umgewandelt werden. Im Fokus stehen
ausschließlich öffentliche Flächen im Eigentum der Stadt, da die Stadt hier selbst steuern, mit gutem
Beispiel vorangehen und einheitliche Standards entwickeln kann.
Mit dieser Vorlage werden nun konkrete und bereits in die fachbereichsübergreifende Abstimmung
eingebrachte Entsiegelungsmaßnahmen vorgestellt und zur weiteren Konkretisierung vorgeschla-
gen.
2. ANLASS UND BESCHLUSSLAGE
Für das Vorhaben gibt es mehrere fachliche und politische Anknüpfungspunkte. Bereits mit der Be-
schlussvorlage DS 316/2022 wurden auf Grundlage des Aktionsplans zur Anpassung an den Klima-
wandel verschiedene Ideen und Vorschläge zu Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen in der
Innenstadt vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass im öffentlichen Straßenraum und auf städtischen
Flächen zwar erhebliche Potenziale bestehen, gleichzeitig aber frühzeitig Zielkonflikte mit Verkehr,
Parken, Leitungen, Entwässerung, Barrierefreiheit und Unterhaltung berücksichtigt werden müssen.
Schon damals zeigte sich: Entsiegelung ist fachlich sinnvoll, in der Umsetzung jedoch anspruchsvoll
und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen über mehrere Fachbereiche hinweg.
Mit der Beschlussvorlage DS 297/2024 wurde der politische Wille für mehr Grün im Stadtgebiet
weiter gestärkt. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschloss am 10.06.2024 einstimmig,
bis zum Stadtjubiläum 20 neue „grüne Inseln“ zu schaffen. Das Vorhaben soll mit dem Projekt „Kli-
maoase“ verknüpft werden und neben der Innenstadt auch die Ortsteile einbeziehen. Gleichzeitig
zeigen die Anfrage und der Infotext aus dem AUK vom 09.02.2026, dass die Identifizierung von
geeigneten, derzeit vollversiegelten und nicht vorrangig benötigten Flächen eine zentrale Heraus-
forderung bleibt.
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3. WIRKUNG UND ZIELE VON ENTSIEGELUNGS- UND BEGRÜNUNGSMASSNAHMEN
Innenstädte sind in besonderem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen. Zunehmende
Hitzeperioden, Starkregenereignisse sowie eine hohe Flächenversiegelung führen zu einer Überlas-
tung der städtischen Infrastruktur und zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Lebensqualität. Vor
diesem Hintergrund besteht ein dringender Handlungsbedarf zur klimaangepassten Umgestaltung
urbaner Räume.
3.1 Klimatische und ökologische Wirkung
Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen leisten einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung
des Stadtklimas. Vegetationsflächen reduzieren nachweislich die Oberflächen- und Lufttemperatu-
ren und wirken dem sogenannten Hitzeinseleffekt entgegen. Gleichzeitig fördern sie durch Verduns-
tungsprozesse die natürliche Kühlung.
Darüber hinaus wird durch die Wiederherstellung unversiegelter Flächen die Versickerungsfähigkeit
erhöht, wodurch Regenwasser lokal zurückgehalten und die Kanalisation entlastet wird. Dies trägt
maßgeblich zur Starkregenvorsorge und zur Grundwasserneubildung bei.
Nicht zuletzt schaffen begrünte Flächen neue Lebensräume und fördern die biologische Vielfalt im
urbanen Raum.
3.2 Gesundheitliche und soziale Vorteile
Begrünte Stadträume erhöhen die Aufenthaltsqualität erheblich. Sie bieten Schatten, verbessern die
Luftqualität und reduzieren Lärmbelastungen. Dies wirkt sich positiv auf die physische und psychi-
sche Gesundheit der Bevölkerung aus.
3.3 Wirtschaftliche Bedeutung
Eine qualitativ hochwertige Gestaltung öffentlicher Räume steigert die Attraktivität der Innenstädte
als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsstandorte. Begrünte Bereiche erhöhen die Besucherfrequenz und
stärken den lokalen Einzelhandel.
3.4 Beitrag zur klimaresilienten Stadtentwicklung
Entsiegelung und Begrünung sind zentrale Elemente einer zukunftsfähigen, klimaresilienten Stadt-
entwicklung. Sie ermöglichen eine multifunktionale Flächennutzung, indem sie ökologische, soziale
und technische Funktionen miteinander verbinden.
Insbesondere im Kontext moderner Stadtentwicklungskonzepte (z. B. Schwammstadtprinzip) stellen
sie eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Investition dar.
4. HEMMNISSE BEI DER UMSETZUNG VON ENTSIEGELUNGS- UND BEGRÜNUNGSMASS-
NAHMEN
Die nachfolgend genannten Hemmnisse sind in der Praxis relevant und erfordern eine sorgfältige
Abwägung. Sie stellen jedoch keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien dar, sondern verdeutlichen
den Bedarf an integrierter Planung, transparenter Kommunikation und langfristiger Strategie.
4.1 Flächenkonkurrenz und Nutzungskonflikte
Innerstädtische Flächen sind stark nachgefragt und vielfach genutzt. Entsiegelungsmaßnahmen ste-
hen häufig in Konkurrenz zu bestehenden Nutzungen wie Parkplätzen, Verkehrsflächen, Außengas-
tronomie oder Veranstaltungsflächen. Die Umwidmung kann zu Zielkonflikten mit wirtschaftlichen
oder verkehrlichen Interessen führen.
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4.2 Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Herstellungskosten für Entsiegelung und Begrünung (u.a. Rückbau, Bodenaustausch, Baum-
standorte, Vegetationsflächen) können erheblich sein. Hinzu kommen langfristige Pflege- und Un-
terhaltungskosten. In angespannten Haushaltslagen ist dies als ein wesentliches Umsetzungs-
hemmnis zu sehen.
4.3 Technische und infrastrukturelle Einschränkungen
Unterirdische Leitungen (Kanäle, Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie vorhandene Bau-
werke begrenzen die Möglichkeiten zur Entsiegelung und insbesondere zur Pflanzung großkroniger
Bäume. Auch statische Anforderungen, z. B. bei Tiefgaragen oder unterbauten Flächen, stellen eine
Herausforderung dar.
4.4 Pflege- und Unterhaltungsaufwand
Begrünte Flächen erfordern eine kontinuierliche und verlässliche Pflege, was bei begrenzten perso-
nellen und finanziellen Ressourcen einen Zielkonflikt darstellt. Eine unzureichende Pflege führt ne-
ben eintretenden Substanzverlusten zudem zu Akzeptanzproblemen der Gesamtmaßnahmen.
4.5 Akzeptanzprobleme und sonstige Widerstände
Maßnahmen wie der Rückbau von Stellplätzen oder die Einschränkung von Verkehrsflächen können
auf Widerstand in der Bevölkerung, bei Gewerbetreibenden oder politischen Akteuren stoßen. Kurz-
fristige Nachteile werden häufig stärker wahrgenommen als langfristige Vorteile.
4.6 Planungs- und Genehmigungsaufwand
Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen erfordern eine intensive Abstimmung zwischen ver-
schiedenen Fachbereichen. Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozesse können zeitauf-
wendig sein und die Umsetzung verzögern.
4.7 Nutzungseinschränkungen und Zielkonflikte
Begrünte Flächen sind nicht in gleichem Maße belastbar wie versiegelte Flächen. Dies kann Ein-
schränkungen für Veranstaltungen, Lieferverkehre oder intensive Nutzung bedeuten. Auch Anforde-
rungen an Barrierefreiheit oder Verkehrssicherheit können zusätzliche Zielkonflikte erzeugen.
4.8 Wirtschaftliche Bedenken
Einzelhändler und Gewerbetreibende befürchten teilweise Umsatzrückgänge durch den Wegfall von
Stellplätzen oder eine eingeschränkte Erreichbarkeit.
5. PROJEKTUMFANG UND OBJEKTFLÄCHEN
Die identifizierten und dargestellten Objektflächen im öffentlichen Verkehrsraum resultieren sowohl
aus vorhandenen Ortskenntnissen als auch auf einer gezielten Flächensuche mittels Luftbildana-
lyse. Zentrale Voraussetzung für die Auswahl war – neben der grundsätzlichen Eignung als poten-
zielle Entsiegelungsfläche – die Eigentumssituation. Berücksichtigt wurden ausschließlich Flächen
im Eigentum der Stadt Gütersloh.
Die Flächenauswahl erfolgte anhand folgender Kriterien:
- hoher Versiegelungsgrad
- eingeschränkter bzw. fraglicher Nutzen der versiegelten Flächen
- hoher Wirkungsgrad (Priorisierung größerer, zusammenhängender Flächen gegenüber
Kleinflächen)
- klare Eigentumsverhältnisse (Stadt Gütersloh)
Die konkreten Objektflächen mit den entsprechenden Umgestaltungsvorschlägen sind in Anlage 1
(Planskizzen) dargestellt.
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Hinweis: Die dargestellten Entsiegelungs- und Begrünungsszenarien stellen zum aktuellen Zeitpunkt
noch die fachliche Idealvorstellung des Fachbereichs Grünflächen dar. Hinweise, Anforderungen
und Einschränkungen anderer betroffener Fachbereiche sind darin noch nicht berücksichtigt.
Die hier aufgeführten Flächen erheben ohne Frage keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbeson-
dere im öffentlichen Verkehrsraum bestehen weitere Potenziale. Vor diesem Hintergrund wird an-
geregt, einen dauerhaft angelegten, verwaltungsweiten Prozess zur systematischen Entsiegelung,
Begrünung und ökologischen Aufwertung öffentlicher sowie städtisch beeinflussbarer Flächen zu
etablieren (siehe Punkt 7: Ausblick).
6. BETEILIGUNGSPROZESS UND ERGEBNISSE
Die durch den Fachbereich Grünflächen erarbeiteten Projekt- und Ideenskizzen wurden in der Zwi-
schenzeit in eine erste verwaltungsinterne Beteiligungsrunde eingebracht. Beteiligt waren folgende
Fachbereiche:
- FB 31 Umweltschutz,
- FB 32 Ordnung (Straßenverkehrsbehörde),
- FB 37 Feuerwehr,
- FB 60 Bauverwaltung (Erschließungsbeiträge),
- FB 61 Stadtplanung (Verkehrsplanung und Mobilität),
- FB 66 Tiefbau (Verkehrsinfrastruktur und Stadtentwässerung),
- FB 67 Grünflächen,
- FB 70 Stadtreinigung.
Die Rückmeldungen erfolgten aus der jeweils fachlichen Zuständigkeit der beteiligten Bereiche. Er-
wartungsgemäß ergab sich je Einzelfall ein differenziertes Bild von Zustimmung über fehlende Be-
troffenheit bis hin zu einschränkenden oder gar ausschließenden Anforderungen. Diese beziehen
sich insbesondere auf Aspekte, die bereits unter Punkt 4 (Hemmnisse bei der Umsetzung von Ent-
siegelungs- und Begrünungsmaßnahmen) dargestellt wurden.
Im weiteren Verfahren bis zum Ende des Jahres sind diese Anforderungen nun fachlich zu bewerten
und in die Planung zu integrieren. Dabei sind geeignete Abwägungen sowie die Entwicklung von
Kompromisslösungen und Alternativen erforderlich.
7. AUSBLICK
Unabhängig von den hier konkretisierten Maßnahmenvorschlägen soll unter dem Arbeitstitel „Ent-
siegelung in Gütersloh – Grün, Wasser und Vielfalt stärken“ ein verwaltungsweiter und dauer-
haft angelegter Prozess zur systematischen Entsiegelung, Begrünung und ökologischen Aufwertung
öffentlicher und städtisch beeinflussbarer Flächen aufgebaut werden.
Das Vorhaben ist dabei ausdrücklich nicht als einmaliges Einzelprojekt angelegt. Es soll vielmehr
ein kontinuierlicher Verwaltungsprozess entstehen, der geeignete Flächen identifiziert, bewertet, pri-
orisiert, in Maßnahmen überführt und deren Umsetzung sowie Wirkung nachvollziehbar dokumen-
tiert. Einzelmaßnahmen bleiben weiterhin notwendig; sie sollen künftig aber in eine verbindliche Pro-
jekt- und Prozessstruktur eingebunden werden. Dabei wird nicht auf einen definierten Endzustand
abgezielt, den es zu erreichen gilt, sondern es wird bewusst ein kontinuierlicher und dauerhafter
Verbesserungsprozess initiiert.
Über die Initiierung des Prozesses und den jeweiligen Sachstand wird die Verwaltung zu gegebe-
ner Zeit berichten.
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Im Auftrag
Albrecht Pförtner
Anlagenliste:
Anlage 1 Entsiegelungsobjekte
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